Beschlussvorlage - 0074/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauvoranfrage: Errichtung einer Mehrzweckhalle für kulturelle und religiöse Veranstaltungen, Bildung, Ausstellungen, Büro und Gastronomie auf dem Grundstück Erzstraße 6hier: Befreiung von den Festsetzung 3a und 3c im Bebauungsplan Nr. 20/77 (326)Sanierung Haspe Freizeitanlage, Sportanlage und Gewerbe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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02.02.2012
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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13.03.2012
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Sachverhalt
Begründung:
Der Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage:
Errichtung einer Mehrzweckhalle für kulturelle und religiöse Veranstaltungen, Bildung, Ausstellungen, Büro und Gastronomie auf dem Grundstück
Erzstraße 6
Gemarkung Westerbauer, Flur 9, Flurstücke 372 und 432 vor.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 20/77 (326) Sanierung Haspe Freizeitanlagen, Sportanlagen und Gewerbe u.a. mit den Festsetzungen:
· GE Gewerbegebiet,
· Textliche Festsetzung 3a: Ausschluss von Vergnügungsstätten,
· Textliche Festsetzung 3c: Unzulässig sind Versammlungsstätten.
Die textlichen Festsetzungen 3a und 3c wurden vom Rat der Stadt im vereinfachten Änderungsverfahren nach § 13 BauGB am 22.2.07 beschlossen.
Grund für die damalige Änderung des Bebauungsplanes war das Vorliegen eines Antrages auf Errichtung einer Spielhalle im Plangebiet.
Die Verwaltung beabsichtigt, einer ausnahmsweisen Zulässigkeit nach § 8 (3) BauNVO stattzugeben und somit einer Befreiung von den Festsetzungen 3a und 3c des o.g. Bebauungsplanes zuzustimmen.
· Auf dem Grundstück befinden sich z.Z. leerstehende gewerblich genutzte Hallen, die das Erscheinungsbild der Erzstraße nicht positiv beeinflussen. Sie sind für den Abbruch vorgesehen.
· Durch eine Nachnutzung des Grundstückes wird aus einer städtebaulich unkritischen Stelle eine nachgefragte Nutzung ermöglicht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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661,5 kB
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02.02.2012 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe begrüßt das Vorhaben.
Aus formalrechtlichen Gründen hält die Bezirksvertretung Haspe einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Grundstück für erforderlich.
Es erfolgt eine Sitzungsunterbrechung von 17:50
bis 18:00 Uhr.