Beschlussvorlage - 0118/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Die vorgestellten Ausbauvarianten werden zur Kenntnis genommen.

 

2.      Der Ausbau der Konkordiastraße zwischen Hochstraße und Elberfelder Straße (Gebäudeversprung) wird gemäß Variante 2, d.h. höhengleicher Ausbau mit Asphaltfahrfläche, ausgebildet.

 

3.      Die Beschilderung erfolgt als “verkehrsberuhigter Geschäftsbereich” (20 km/h) mit Zusatz “Durchfahrt verboten- Anlieger frei”. Ab Gebäudeversprung gilt der verkehrsberuhigte Bereich (Zeichen 325)

 

4.      Der Rechtsabbiegeradius in die Elberfelder Straße wird entsprechend der Busnutzung ausgebildet.

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Sachverhalt

Diese Vorlage bezieht sich auf den Ausbaustandard der Konkordiastraße zwischen Hochstraße und Gebäudeversprung an der Elberfelder Straße.

 

Es werden drei Varianten vorgestellt:

 

1.      Höhengleicher Ausbau in einheitlicher Pflasterbauweise (Betonsteinpflaster mit Granitvorsatz)

2.      Höhengleicher Ausbau mit asphaltierter Fahrbahn und gepflasterten Seitenbereichen wie unter 1..

3.      Separationsprinzip unter Beibehaltung der Bordsteinanlage und der Fahrbahn, Seitenbereichspflasterung wie unter 1. und 2..

 

 

Bei allen drei Varianten wird aus Richtung Hochstraße eine Beschilderung “Durchfahrt verboten, Anlieger und Fahrräder frei” (Zeichen 250 mit 1020-30) gezeigt.

Die Varianten 1 und 2 können zusätzlich mit Zeichen 325, verkehrsberuhigter Bereich, ausgewiesen werden, Variante 2 kann auch als “verkehrsberuhigter Geschäftsbereich” (Tempo 20) und Variante 3 mit Tempo 30 beschildert werden.

 

Im Rahmen der Städtebauförderung muss die Variante 3 kritisch eingestuft werden, Die Varianten 1 basiert auf dem bestehenden Förderantrag, auch Variante 2 kann die Anforderungen des Antrages erfüllen.


1.    Vorbemerkungen

 

 

Im Rahmen der Maßnahme “Umgestaltung des Theaterplatzes und der angrenzenden öffentlichen Straßenräume” (Ratsbeschluss vom 19.08.1999, Drucksachennummer 600145/99)  wird u.a. auch die Konkordiastraße zwischen Hochstraße und Elberfelder Straße ausgebaut.

 

Ein entsprechender Zuwendungsantrag gem. Förderrichtlinien Stadterneuerung, der in den Jahren 2002 und 2003 fortgeschrieben wurde, bildet die finanzielle Grundlage.

 

“Zielsetzung der Planung ist eine neue Dimensionierung der Platzfläche in den Grenzen der Raumkanten. Dabei werden die eingeschlossenen Straßenabschnitte der Neumarktstraße und Konkordiastraße sowie die Elberfelder Straße so in die Planung einbezogen, dass eine homogene Fläche mit verschiedenen Verweilpunkten unterschiedlicher Nutzung und Qualität entsteht” (Zitat aus der Ratsvorlage vom 24.06.2002).

 

Da der Schwerpunkt der Umgestaltungsmaßnahme auf der Theaterplatzfläche als solche liegt, kam der Gestaltung der angrenzenden Straßen bisher wenig Aufmerksamkeit zu. Dieser Umstand wurde durch den Abstimmungsaufwand für die Theaterplatzfläche noch verstärkt, da der Ausbaubeschluss auf einem Plan basiert, der  prinzipiell nur die Grundzüge der Planung zeigt und insbesondere die angrenzenden Verkehrsflächen nur teilweise wiedergibt.

Für den Bereich der Neumarktstraße ist dies unkritisch, da hier das Funktionsprinzip der unteren Elberfelder Straße aufgenommen wird, wobei der Oberflächenbelag der Randbereiche dem des Theaterplatzes entspricht.

Für den Bereich der Konkordiastraße zwischen der Hochstraße und der Elberfelder Straße (genauer gesagt dem beidseitigem Gebäuderückversprung) besteht aber offensichtlich noch weiterer Klärungs- und Abstimmungsbedarf.

 

 

 

2.    Planungsstand

 

Gemäß den o.g. Ausführungen und zitierten Vorlagen wurde eine einheitliche Verwaltungsmeinung erarbeitet, die den bestehenden Beschlüssen entspricht. Insbesondere wurde auch der Beschluss der Beschilderung aufgenommen, der ein Durchfahrtsverbot mit “Anlieger und Fahrräder frei” vorsieht. (Hier in Kombination mit Zeichen 325, “verkehrsberuhigter Bereich”).

 

Im Folgenden soll der entsprechende Plan so wie zwei Alternativen dazu kurz vorgestellt werden, um letztlich einen eindeutigen Baubeschluss für den betrachteten Abschnitt zu erwirken.

 

 

 

 

 

3.    Ausbauvarianten

 

 

Zunächst soll die unter Pkt. 2. angesprochene Planung vorgestellt werden. Sie wird weiter als Variante 1 bezeichnet:

 

 

Hier wird in Anlehnung an die Gestaltung des Theaterplatzes die Oberfläche höhengleich, also ohne Bordsteine, ausgebildet. Die Materialien sind ebenfalls entsprechend aus Betonsteinpflaster mit Granitvorsatz gewählt, wobei der Mittelbereich im Diagonalverband verlegt und bituminös vergossen wird, da dieser den Busverkehr, der nun nach Sperrung der Kampstraße durch die Konkordiastraße geführt wird, aufnimmt. Beidseitig werden zur Wasserführung dreireihigen Rinnen angelegt.

Bei einer Straßenraumbreite von insgesamt ca. 12,00 m ist die Anlage von Parkständen nicht möglich, da der Busverkehr eine Breite von min. 6,50 m erfordert. Die Seitenbereiche müssen ausreichend für Fußgänger bemessen sein, da diese auch in einem verkehrsberuhigten Bereich bei Busverkehr die Mittelbereiche meiden. (s. Erfahrungen aus der Mittelstraße).

Die Beschilderung erfolgt, wie bereits unter Pkt. 2. erwähnt, als “verkehrsberuhigter Bereich” mit dem Zusatz “Durchfahrt verboten, Anlieger und Fahrräder frei”.

 

 

Als Variante 2 kann ein Ausbaustandard gewählt werden, der ähnlich Variante 1 erscheint, jedoch im Mittelbereich eine Asphaltbauweise zeigt. Diese wird entsprechend der Belastung durch Busverkehr ausgebildet. Die Höhengleichheit und die Gestaltung der Seitenbereiche einschl. der Entwässerungsrinnen bleibt wie in Variante 1.

Bei dieser Variante kann grundsätzlich auch Zeichen 325, verkehrsberuhigter Bereich, gezeigt werden. Bei unterschiedlicher Oberflächengestaltung der Fahr- und Seitenbereiche müssen allerdings die Seitenbereiche abgepollert werden, um ein Beparken zu verhindern. (s. Erfahrungen “Dahlenkampstraße”). Eine Beschilderungsalternative ist die Ausweisung einer “Zone 20, verkehrsberuhigter Geschäftsbereich”, für die aber die gleichen Ausbaukriterien einschl. der Abpollerung der Seitenbereiche gelten. Der Zusatz “Durchfahrt verboten, Anlieger und Fahrräder frei” wird auch hier gezeigt.

 

 

 

Die dritte Variante ist prinzipiell die Beibehaltung des heutigen Zustandes. Die Bordsteine bleiben erhalten. Da die Versorgungsunternehmen beide Seitenbereiche für Leitungsneuverlegungen benötigen, könnte hier ein Oberflächenmaterialaustausch in der Form erfolgen, dass die vorh. Gehwegstandardplatten gegen Betonsteinplaster mit Granitvorsatz ausgetauscht werden. Sollten im Zuge der Bauarbeiten mehrere Queraufbrüche erfolgen, müßte eine neue Deckschicht hergestellt werden. Eine Beschilderung über die Anordnung “Durchfahrt verboten, Anlieger frei” hinaus müßte nicht erfolgen. Eine Beschilderung mit Tempo 30 wäre möglich.

 

 

 

 

Allen drei vorgestellten Varianten ist gemeinsam, dass der Bereich ab Gebäudeversprung mit Zeichen 325, verkehrsberuhigter Bereich, ausgeschildert wird.

Diese Beschilderung ist nicht zuletzt die Folge des Rückbaus der Lichtsignalanlage.

Weiter soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass durch die jetzige Busführung eine Vergrößerung des Rechtsabbiegeradius von der Konkordiastraße in die Elberfelder Straße (Richtung Innenstadt) erfolgen muss, die einen Fortfall der bestehenden Baumscheibe nach sich zieht.

 

 

 

 

 

4.    Finanz- und Zuschusssituation

 

Der betrachtete Teil der Konkordiastraße wird im Rahmen der Städtebauförderung mit 75,- €/ m² bezuschusst. Es handelt sich um 812 m² Ausbaufläche. Die Herstellungskosten wurden mit insgesamt ca. 204.000,-€ (für Variante 1) angegeben.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann bei den Varianten 1 und 2 (die Kosten für Variante 2 können mit ca. 190.000,- € beziffert werden) weiterhin von dieser Bezuschussung ausgegangen werden.

Die Variante 3 muss unter diesem Aspekt kritisch angesehen werden, da sich die Umgestaltung ja nur auf die Randbereiche beziehen. Hier können Herstellungskosten von ca. 30.000,- € angegeben werden (evtl. zuzgl. 15.000,- € für die neue Deckschicht).

 

Die Finanzierung der Maßnahme ist im Rahmen der Gesamtmaßnahme aber für alle drei Varianten gesichert.

 

 

Im Rahmen der Durchführung der Gesamtmaßnahme wird der in Rede stehende Teil ab ca. Jahresmitte ausgebaut werden.

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

 

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

 

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 

 

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Beschlüsse

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15.03.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Die vorgestellten Ausbauvarianten werden zur Kenntnis genommen.

 

2.      Der Ausbau der Konkordiastraße zwischen Hochstraße und Elberfelder Straße (Gebäudeversprung) wird gemäß Variante 3 ausgebildet.

 

3.      Die Beschilderung erfolgt mit Zusatz “Durchfahrt verboten- Anlieger und Radfahrer frei”.

 

4.      Der Rechtsabbiegeradius in die Elberfelder Straße wird entsprechend der Busnutzung ausgebildet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

 17

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 1

 

 

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05.04.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

1.      Die vorgestellten Ausbauvarianten werden zur Kenntnis genommen.

 

2.      Der Ausbau der Konkordiastraße zwischen Hochstraße und Elberfelder Straße (Gebäudeversprung) wird gemäß Variante 3 ausgebildet.

 

3.      Die Beschilderung erfolgt mit Zusatz “Durchfahrt verboten- Anlieger  und Radfahrer frei”.

 

4.      Der Rechtsabbiegeradius in die Elberfelder Straße wird entsprechend der Busnutzung ausgebildet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen