Beschlussvorlage - 0118/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsflächen am Theaterplatz- Ausbau Konkordiastraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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15.03.2005
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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05.04.2005
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Beschlussvorschlag
1.
Die vorgestellten Ausbauvarianten werden zur Kenntnis
genommen.
2.
Der Ausbau der Konkordiastraße zwischen Hochstraße und
Elberfelder Straße (Gebäudeversprung) wird gemäß Variante 2, d.h. höhengleicher
Ausbau mit Asphaltfahrfläche, ausgebildet.
3.
Die Beschilderung erfolgt als “verkehrsberuhigter
Geschäftsbereich” (20 km/h) mit Zusatz “Durchfahrt verboten-
Anlieger frei”. Ab Gebäudeversprung gilt der verkehrsberuhigte Bereich
(Zeichen 325)
4.
Der Rechtsabbiegeradius in die Elberfelder Straße wird
entsprechend der Busnutzung ausgebildet.
Sachverhalt
Diese Vorlage bezieht sich auf den
Ausbaustandard der Konkordiastraße zwischen Hochstraße und Gebäudeversprung an
der Elberfelder Straße.
Es werden drei Varianten vorgestellt:
1.
Höhengleicher Ausbau in einheitlicher Pflasterbauweise
(Betonsteinpflaster mit Granitvorsatz)
2.
Höhengleicher Ausbau mit asphaltierter Fahrbahn und
gepflasterten Seitenbereichen wie unter 1..
3.
Separationsprinzip unter Beibehaltung der
Bordsteinanlage und der Fahrbahn, Seitenbereichspflasterung wie unter 1. und
2..
Bei allen drei Varianten wird aus
Richtung Hochstraße eine Beschilderung “Durchfahrt verboten, Anlieger und
Fahrräder frei” (Zeichen 250 mit 1020-30) gezeigt.
Die Varianten 1 und 2 können
zusätzlich mit Zeichen 325, verkehrsberuhigter Bereich, ausgewiesen werden,
Variante 2 kann auch als “verkehrsberuhigter Geschäftsbereich”
(Tempo 20) und Variante 3 mit Tempo 30 beschildert werden.
Im Rahmen der Städtebauförderung muss
die Variante 3 kritisch eingestuft werden, Die Varianten 1 basiert auf dem
bestehenden Förderantrag, auch Variante 2 kann die Anforderungen des Antrages
erfüllen.
1.
Vorbemerkungen
Im Rahmen der
Maßnahme “Umgestaltung des Theaterplatzes und der angrenzenden
öffentlichen Straßenräume” (Ratsbeschluss vom 19.08.1999,
Drucksachennummer 600145/99) wird u.a.
auch die Konkordiastraße zwischen Hochstraße und Elberfelder Straße
ausgebaut.
Ein
entsprechender Zuwendungsantrag gem. Förderrichtlinien Stadterneuerung, der in
den Jahren 2002 und 2003 fortgeschrieben wurde, bildet die finanzielle
Grundlage.
“Zielsetzung
der Planung ist eine neue Dimensionierung der Platzfläche in den Grenzen der
Raumkanten. Dabei werden die eingeschlossenen Straßenabschnitte der
Neumarktstraße und Konkordiastraße sowie die Elberfelder Straße so in die
Planung einbezogen, dass eine homogene Fläche mit verschiedenen Verweilpunkten
unterschiedlicher Nutzung und Qualität entsteht” (Zitat aus der
Ratsvorlage vom 24.06.2002).
Da der
Schwerpunkt der Umgestaltungsmaßnahme auf der Theaterplatzfläche als solche
liegt, kam der Gestaltung der angrenzenden Straßen bisher wenig Aufmerksamkeit
zu. Dieser Umstand wurde durch den Abstimmungsaufwand für die
Theaterplatzfläche noch verstärkt, da der Ausbaubeschluss auf einem Plan
basiert, der prinzipiell nur die
Grundzüge der Planung zeigt und insbesondere die angrenzenden Verkehrsflächen
nur teilweise wiedergibt.
Für den
Bereich der Neumarktstraße ist dies unkritisch, da hier das Funktionsprinzip
der unteren Elberfelder Straße aufgenommen wird, wobei der Oberflächenbelag der
Randbereiche dem des Theaterplatzes entspricht.
Für den
Bereich der Konkordiastraße zwischen der Hochstraße und der Elberfelder Straße
(genauer gesagt dem beidseitigem Gebäuderückversprung) besteht aber
offensichtlich noch weiterer Klärungs- und Abstimmungsbedarf.
2.
Planungsstand
Gemäß den o.g.
Ausführungen und zitierten Vorlagen wurde eine einheitliche Verwaltungsmeinung
erarbeitet, die den bestehenden Beschlüssen entspricht. Insbesondere wurde auch
der Beschluss der Beschilderung aufgenommen, der ein Durchfahrtsverbot mit
“Anlieger und Fahrräder frei” vorsieht. (Hier in Kombination mit
Zeichen 325, “verkehrsberuhigter Bereich”).
Im Folgenden
soll der entsprechende Plan so wie zwei Alternativen dazu kurz vorgestellt
werden, um letztlich einen eindeutigen Baubeschluss für den betrachteten
Abschnitt zu erwirken.
3.
Ausbauvarianten
Zunächst soll
die unter Pkt. 2. angesprochene Planung vorgestellt werden. Sie wird weiter als
Variante 1 bezeichnet:
Hier wird in
Anlehnung an die Gestaltung des Theaterplatzes die Oberfläche höhengleich, also
ohne Bordsteine, ausgebildet. Die Materialien sind ebenfalls entsprechend aus
Betonsteinpflaster mit Granitvorsatz gewählt, wobei der Mittelbereich im
Diagonalverband verlegt und bituminös vergossen wird, da dieser den Busverkehr,
der nun nach Sperrung der Kampstraße durch die Konkordiastraße geführt wird,
aufnimmt. Beidseitig werden zur Wasserführung dreireihigen Rinnen angelegt.
Bei einer
Straßenraumbreite von insgesamt ca. 12,00 m ist die Anlage von Parkständen
nicht möglich, da der Busverkehr eine Breite von min. 6,50 m erfordert. Die
Seitenbereiche müssen ausreichend für Fußgänger bemessen sein, da diese auch in
einem verkehrsberuhigten Bereich bei Busverkehr die Mittelbereiche meiden. (s.
Erfahrungen aus der Mittelstraße).
Die
Beschilderung erfolgt, wie bereits unter Pkt. 2. erwähnt, als
“verkehrsberuhigter Bereich” mit dem Zusatz “Durchfahrt
verboten, Anlieger und Fahrräder frei”.
Als Variante 2
kann ein Ausbaustandard gewählt werden, der ähnlich Variante 1 erscheint, jedoch
im Mittelbereich eine Asphaltbauweise zeigt. Diese wird entsprechend der
Belastung durch Busverkehr ausgebildet. Die Höhengleichheit und die Gestaltung
der Seitenbereiche einschl. der Entwässerungsrinnen bleibt wie in Variante 1.
Bei dieser
Variante kann grundsätzlich auch Zeichen 325, verkehrsberuhigter Bereich,
gezeigt werden. Bei unterschiedlicher Oberflächengestaltung der Fahr- und
Seitenbereiche müssen allerdings die Seitenbereiche abgepollert werden, um ein
Beparken zu verhindern. (s. Erfahrungen “Dahlenkampstraße”). Eine
Beschilderungsalternative ist die Ausweisung einer “Zone 20,
verkehrsberuhigter Geschäftsbereich”, für die aber die gleichen
Ausbaukriterien einschl. der Abpollerung der Seitenbereiche gelten. Der Zusatz
“Durchfahrt verboten, Anlieger und Fahrräder frei” wird auch hier
gezeigt.
Die dritte
Variante ist prinzipiell die Beibehaltung des heutigen Zustandes. Die
Bordsteine bleiben erhalten. Da die Versorgungsunternehmen beide Seitenbereiche
für Leitungsneuverlegungen benötigen, könnte hier ein
Oberflächenmaterialaustausch in der Form erfolgen, dass die vorh.
Gehwegstandardplatten gegen Betonsteinplaster mit Granitvorsatz ausgetauscht
werden. Sollten im Zuge der Bauarbeiten mehrere Queraufbrüche erfolgen, müßte
eine neue Deckschicht hergestellt werden. Eine Beschilderung über die Anordnung
“Durchfahrt verboten, Anlieger frei” hinaus müßte nicht erfolgen.
Eine Beschilderung mit Tempo 30 wäre möglich.
Allen drei
vorgestellten Varianten ist gemeinsam, dass der Bereich ab Gebäudeversprung mit
Zeichen 325, verkehrsberuhigter Bereich, ausgeschildert wird.
Diese
Beschilderung ist nicht zuletzt die Folge des Rückbaus der Lichtsignalanlage.
Weiter soll an
dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass durch die jetzige Busführung eine
Vergrößerung des Rechtsabbiegeradius von der Konkordiastraße in die Elberfelder
Straße (Richtung Innenstadt) erfolgen muss, die einen Fortfall der bestehenden
Baumscheibe nach sich zieht.
4.
Finanz- und Zuschusssituation
Der
betrachtete Teil der Konkordiastraße wird im Rahmen der Städtebauförderung mit
75,- €/ m² bezuschusst. Es handelt sich um 812 m² Ausbaufläche. Die
Herstellungskosten wurden mit insgesamt ca. 204.000,-€ (für Variante 1)
angegeben.
Aus Sicht der
Verwaltung kann bei den Varianten 1 und 2 (die Kosten für Variante 2 können mit
ca. 190.000,- € beziffert werden) weiterhin von dieser Bezuschussung
ausgegangen werden.
Die Variante 3
muss unter diesem Aspekt kritisch angesehen werden, da sich die Umgestaltung ja
nur auf die Randbereiche beziehen. Hier können Herstellungskosten von ca.
30.000,- € angegeben werden (evtl. zuzgl. 15.000,- € für die neue
Deckschicht).
Die
Finanzierung der Maßnahme ist im Rahmen der Gesamtmaßnahme aber für alle drei
Varianten gesichert.
Im Rahmen der
Durchführung der Gesamtmaßnahme wird der in Rede stehende Teil ab ca.
Jahresmitte ausgebaut werden.
Auswirkungen
X
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Es entstehen keine finanziellen und
personellen Auswirkungen. |
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Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in
diesem Fall bitte löschen! |
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1. Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Fiskalische Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
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Dienstvereinbarung mit dem GPR |
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Ohne Bindung |
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Erläuterungen: |
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2. Allgemeine Angaben |
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Bereits laufende Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Neue Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Ausgaben |
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Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch
Ausgaben in den Folgejahren |
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Es entstehen Ausgaben |
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einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr |
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jährlich wiederkehrende Ausgaben |
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periodisch wiederkehrende Ausgaben in den
Jahren |
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15.03.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem
Stadtentwicklungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Die vorgestellten Ausbauvarianten werden zur Kenntnis
genommen.
2.
Der Ausbau der Konkordiastraße zwischen Hochstraße und
Elberfelder Straße (Gebäudeversprung) wird gemäß Variante 3 ausgebildet.
3.
Die Beschilderung erfolgt mit Zusatz “Durchfahrt
verboten- Anlieger und Radfahrer frei”.
4.
Der Rechtsabbiegeradius in die Elberfelder Straße wird
entsprechend der Busnutzung ausgebildet.
05.04.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Die vorgestellten Ausbauvarianten werden zur Kenntnis
genommen.
2.
Der Ausbau der Konkordiastraße zwischen Hochstraße und
Elberfelder Straße (Gebäudeversprung) wird gemäß Variante 3 ausgebildet.
3.
Die Beschilderung erfolgt mit Zusatz “Durchfahrt
verboten- Anlieger und Radfahrer
frei”.
4.
Der Rechtsabbiegeradius in die Elberfelder Straße wird
entsprechend der Busnutzung ausgebildet.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |