Beschlussvorlage - 0550/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der vorgeschlagenen Wiederverwendung der abgebauten Spielgeräte wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Nach Beschluss des Rates vom 16.12.2010 sollen insgesamt 25 Spielplätze aufgrund der finanziellen Situation der Stadt sowie der demografischen Entwicklung in nächster Zeit aufgegeben und die Spielgeräte auf diesen Plätzen abgebaut werden.

 

Mit öffentlicher Mitteilung v. 25.03.2011 (Drucksachennummer 0271/2011) wurden die Bezirksvertretungen darüber informiert, dass mit dem Rückbau der Spielplätze im Mai 2011 begonnen wurde. Außerdem wurde angekündigt, dass parallel dazu eine Untersuchung der verbleibenden Kinderspielplätze und ggf. Schulhöfe und Kindertageseinrichtungen dahingehend erfolgt, wo ein Wiedereinbau der abgebauten Spielgeräte sinnvoll und technisch möglich ist. Über das Ergebnis dieser Untersuchung wird in dieser Vorlage berichtet.

 

Insgesamt fallen im Rahmen des Rückbaus 75 Spielgeräte an, die nach derzeitigem Kenntnisstand für einen Wiedereinbau geeignet sind. 38 davon sind Wipptiere die vorläufig eingelagert werden, da nach der derzeitigen DIN-Norm für den Einbau vonWippfedern ein Fallschutz eingebaut werden muss. Die Einsprüche verschiedener Kommunen gegen diese Auflage soll abgewartet werden, da erwartet wird, dass dann auf den teuren Fallschutz verzichtet werden kann. Zum Teil waren die  Wippfedern nicht komplett auszubauen. Die verbleibenden Teile dienen der Ersatzvorhaltung für Reparaturen.

 

Von den übrigen 37 Spielgeräten ließen sich für 31 Geräte neue Standorte auf anderen Spielplätzen finden. Bei 6 Spielgeräten, hauptsächlich Rutschen, war dies nicht möglich. Sie werden deshalb zunächst auf Lager genommen um zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Standplatz zu erhalten.

 

Hinsichtlich der Wiederverwendung gibt es seitens der Bezirksvertretungen Mitte, Eilpe / Dahl, Haspe und Hohenlimburg jeweils den Beschluss die abgebauten Geräte im selben Stadtbezirk wieder zu verwenden. Aus der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl gibt es außerdem konkrete Standortwünsche zu Wiederverwendung.

 

Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben und des bestehenden Spielangebotes wurden die zu erhaltenden Spielplätze auf Ergänzungsmöglichkeiten hin untersucht. Für 29 Spielgeräte ließ sich auf einem Spielplatz im selben Stadtbezirk ein geeigneter neuer Standort finden. Trotz intensiver Bemühungen konnte bei 2 Spielgeräten eine Wiederverwendung im selben Stadtbezirk nicht erreicht werden.

 

Alle Spielgeräte die abgebaut werden, mit Ausnahme der Wipptiere, sind einschließlich des neuen Standortes in einer Liste aufgeführt, die als Anlage der Vorlage beigefügt ist.

 

Kosten

 

Auf fast allen beschlossenen Kinderspielplätzen, mit Ausnahme vom Stadtbezirk Eilpe / Dahl wurde der Abbau der Spielgeräte durch die Auszubildenden im Garten- und Landschaftsbau vom WBH durchgeführt. Durch den Rückbau der Spielplätze werden sich die Folgekosten um 124.000,-- € / Jahr reduzieren.

 

Gem. Ratsbeschluss vom 16.12.2010 sollen die abgebauten Spielgeräte auf verbleibenden Kinderspielplätzen in den jeweiligen Stadtbezirken wieder eingebaut werden.

Die Kosten für den Wiedereinbau einschl. der Herstellung der erforderlichen Fallschutzflächen betragen ca. 125.000,-- €. Durch den Wiedereinbau der Spielgeräte fallen dann wieder jährliche Folgekosten für die Kontrolle, Wartung und Unterhaltung in Höhe von ca. 25.000 € an, sodass sich dadurch letztendlich die Gesamtfolgekosten um ca. 99.000,-- € / Jahr reduzieren.

 

Finanzierung

 

Die für den Wiedereinbau der Spielgeräte benötigten Mittel wurden für den Doppelhaushalt 2012/2013 angemeldet. Mit einer Beschlussfassung über den Haushalt ist allerdings nicht vor Juni 2012 zu rechnen, sodass die Finanzierung der Maßnahme vorläufig nicht gesichert ist.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

x

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5510

Bezeichnung:

Parkanlagen und öffentliche Grünflächen

Produkt:

1.55.10.03

Bezeichnung:

Grünunterhaltung Kinderspielplätze

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2012

2013

2014

2015

Ertrag (-)

 

€

€

€

€

Aufwand (+)

524201

70.000€

34.350€

34.350€

34.350€

Eigenanteil

 

 

€

€

€

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.      Investive Maßnahme

 

Teilplan:

3660

Bezeichnung:

Einrichtung der Jugendarbeit

Finanzstelle:

5000064

Bezeichnung:

Umbau von Spielplätzen

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2012

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

€

€

€

€

€

Auszahlung (+)

785200

55.000€

55.000€

€

€

€

Eigenanteil

 

€

€

€

€

€

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

x

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.      Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Der geplante Ab- und Wiederaufbau der Spielgeräte stellt keine Investition dar, da dies den Wert der Vermögensgegenstände nicht erhöht.

Die Ausgaben für die Errichtung von Fallschutzen in Höhe von 55.000,-- € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Anlagenbuchhaltung/Bilanz zu aktivieren.

Die Fallschutze sind zusammen mit den Spielgeräten zu aktivieren und werden entsprechend deren jeweiliger Restnutzungsdauer abgeschrieben.

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.      Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

2.475 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

25.000 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

6.875 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

€

Zwischensumme

€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

34.350 €

 

5.      Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.03.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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08.03.2012 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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21.03.2012 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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22.03.2012 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

Der vorgeschlagenen Wiederverwendung der abgebauten Spielgeräte wird mit der unter 1. beschlossenen Ergänzungen zugestimmt:

 

1.) Das Spielgerät „Vogelnest“ (lfd. Nr. 34), welches bisher keinen Wiederverwendungszweck gefunden hat, soll dem Ev. Kindergarten Dahl zum käuflichen Erweb angeboten werden.

Die Maßnahme soll nach Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2012/2013 zeitnah umgesetzt werden.

 

 

2.) Zusatzbeschluss der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl stellt der Freiwilligen Feuerwehr Dahl für die Aufstellung der Kleinspielgeräte auf dem Kinderspielplatz „Am Obergraben“ bis zu 500,--€ zur Verfügung. Die Installation wird unter fachlicher Anleitung seitens des zuständigen Fachamtes durchgeführt.

 

Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt noch vor den Sommerferien.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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18.04.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

1.              Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

Der vorgeschlagenen Wiederverwendung der abgebauten Spielgeräte wird zugestimmt.

 

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, bei Erhalt der Grundschule Boloh die Ausstattung des Kinderspielplatzes „Weizenkamp“ mit Spielgeräten aus dem Programm der Wiederverwendung sicherzustellen.

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

19

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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25.04.2012 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der vorgeschlagenen Wiederverwendung der abgebauten Spielgeräte wird unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen zugestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

Mit Mehrheit beschlossen

 

Einstimmig abgelehnt

 

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Ohne Beschlussfassung

 

Zur Kenntnis genommen

 

     

 

Dafür:

11

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0