Vorschlag zur Tagesordnung - 0157/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebietsordnung in folgenden Punkten zu verändern:

 

Der § 7 Abs. 1 wird um den Buchstaben j) ergänzt:

 

j) “in Anlagen alkoholhaltige Getränke außerhalb zugelassener Freischankflächen und außerhalb genehmigter Veranstaltungen zu verzehren.”

 

Der § 7 Abs. 2 erhält einen 2. Satz mit folgendem Text:

 

“Ebenfalls untersagt sind ständig wiederkehrende ortsfeste Ansammlungen von Personen, von denen regelmäßige Störungen ausgehen, wie z.B. Verunreinigungen, Belästigungen von Passanten bei übermäßigem Alkoholgenuss und aggressives Betteln.”

 

Im § 7 Abs. 5 wird das Wort “alkoholischer” durch das Wort “alkoholhaltige” ersetzt.

 

Im § 8 Abs. 1 ist folgender neuer Satz 3 aufzunehmen:

 

“In Anlagen sind Hunde an der Leine zu führen und vom Betreten der Rasen- und Sportflächen sowie der Blumenschmuckflächen abzuhalten. In dem dann folgenden Satz sind die Worte “In den Anlagen” durch die Worte “Auf Wander- und Promenadenwegen” zu ersetzen.”

 

Der § 22 erhält folgenden neuen Absatz 3:

 

“Platzverweis – Wer Vorschriften dieser Verordnung oder einer aufgrund dieser Verordnung erlassenen Anordnung zuwider handelt oder wer in Anlagen Handlungen begeht, die mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht sind, kann unbeschadet der sonstigen Rechtsfolgen vom Platz verwiesen werden. Außerdem kann ihm das Betreten der Anlagen für einen bestimmten Zeitraum untersagt werden.”

 

Weiter wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen und zu berichten, inwieweit Außendienstkräfte aus allen Bereichen der Verwaltung für diese Aufgabe mit eingesetzt werden können.

 

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Sachverhalt

 

Die Bezirksvorsteher der einzelnen Stadtbezirke werden in zunehmendem Maße von Bürgerinnen und Bürgern angesprochen, die sich durch Personen gestört fühlen, die in Anlagen alkoholhaltige Getränke verzehren oder die als Hundehalter ihre Hunde unangeleint umherlaufen lassen.

 

Die Bürgerinnen und Bürger suchen in den Anlagen, insbesondere in den Park-, Grün- und Erholungsanlagen, Ruhe und Erholung und sind teilweise als Eltern mit Kindern auf den Besuch der wenigen Grünflächen innerhalb des Stadtgebietes angewiesen.

 

Personen, die – häufig in Gruppen – alkoholhaltige Getränke verzehren, verursachen bei den meisten anderen Bürgern Ängste, die dazu führen, dass derartige Plätze gemieden oder umgangen werden. Darüber hinaus bieten solche Personen gerade unter dem Aspekt des hohen Schutzgutes der Gesundheit ein schlechtes Vorbild für Kinder und Jugendliche.

 

Auch unangeleint umherlaufende Hunde einzelner oder mehrerer Hundehalter verängstigen viele Besucher unserer Anlagen.

 

Die Ordnungspartner sind mit der Fassung der derzeit aktuellen Gebietsordnung nicht zufrieden, da sie nur sehr eingeschränkte Eingriffsmöglichkeiten für die Ordnungs- und Polizeibehörden bietet. Die Polizei schlägt eine Ergänzung der Hagener Gebietsordnung um den Passus des neuen § 7 Abs. 2 Satz 2 aus der Dortmunder Gebietsordnung vor. Mit dieser Ergänzung oder ähnlichen Formulierungen wird in vielen Städten von Nordrhein-Westfalen recht erfolgreich gearbeitet.

 

Mit diesen Änderungen kann durch geeignete Kontrollmaßnahmen der dem Grunde nach gut funktionierenden Ordnungspartnerschaft sichergestellt werden, dass sich die Menschen zumindest in den Anlagen, die von Erholung suchenden Menschen stark frequentiert sind oder für Kinder und Jugendliche aufgrund ihrer Gestaltung einen Anziehungspunkt darstellen, wieder sicher fühlen können und die Anlagen ausschließlich gemäß ihrer Zweckbestimmung genutzt werden können.

 

Sowohl Polizei als auch Ordnungsbehörde beklagen sich über die Anzahl der Kontrollkräfte. Deshalb erscheint es sinnvoll, dass weitere Außendienstkräfte der Stadtverwaltung mit dieser Aufgabe betraut werden

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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09.03.2005 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen