09.03.2005 - 6.2 Änderung der Gebietsordnung (Ordnungsbehördlich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Preuß hält den Beschlussvorschlag für sehr bedenklich. Seinen Informationen zufolge hält die Verwaltung diesen Beschlussvorschlag für rechtlich unzulässig. Er beantragt für den Beratungspunkt eine erste Lesung, um mehr Rechtssicherheit zu erlangen.

 

Herr Grothe geht davon aus, dass alle Bezirksvertretungen diesen Beschlussvorschlag einheitlich fassen werden. Die Verwaltung wird ein neues Prüfverfahren einleiten. Danach wird sich entscheiden, ob die Verwaltung dem Beschlussvorschlag folgen wird. Sollte der Rat sich den Empfehlungsbeschlüssen anschließen so entscheidet der Oberbürgermeister, ob er diesen Beschluss dann beanstanden wird.

 

Herr Wölm bemängelt, dass der Bezirksvertretung die vorgefasste Stellungnahme der Verwaltung nicht vorliegt.

 

Herr Christian Schulz (SPD) spricht sich gegen den Passus hinsichtlich der Ausstattung der Außendienstkräfte mit hoheitlichen Befugnissen aus.

 

Herr Wölm lässt über den vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Im Anschluss daran unterbricht Herr Wölm die Sitzung von 18.15 bis 18.30 Uhr für eine Pause.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebietsordnung in folgenden Punkten zu verändern:

 

Der § 7 Abs. 1 wird um den Buchstaben j) ergänzt:

 

j) “in Anlagen alkoholhaltige Getränke außerhalb zugelassener Freischankflächen und außerhalb genehmigter Veranstaltungen zu verzehren.”

 

Der § 7 Abs. 2 erhält einen 2. Satz mit folgendem Text:

 

“Ebenfalls untersagt sind ständig wiederkehrende ortsfeste Ansammlungen von Personen, von denen regelmäßige Störungen ausgehen, wie z.B. Verunreinigungen, Belästigungen von Passanten bei übermäßigem Alkoholgenuss und aggressives Betteln.”

 

Im § 7 Abs. 5 wird das Wort “alkoholischer” durch das Wort “alkoholhaltige” ersetzt.

 

Im § 8 Abs. 1 ist folgender neuer Satz 3 aufzunehmen:

 

“In Anlagen sind Hunde an der Leine zu führen und vom Betreten der Rasen- und Sportflächen sowie der Blumenschmuckflächen abzuhalten. In dem dann folgenden Satz sind die Worte “In den Anlagen” durch die Worte “Auf Wander- und Promenadenwegen” zu ersetzen.”

 

Der § 22 erhält folgenden neuen Absatz 3:

 

“Platzverweis – Wer Vorschriften dieser Verordnung oder einer aufgrund dieser Verordnung erlassenen Anordnung zuwider handelt oder wer in Anlagen Handlungen begeht, die mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht sind, kann unbeschadet der sonstigen Rechtsfolgen vom Platz verwiesen werden. Außerdem kann ihm das Betreten der Anlagen für einen bestimmten Zeitraum untersagt werden.”

 

Weiter wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen und zu berichten, inwieweit Außendienstkräfte aus allen Bereichen der Verwaltung für diese Aufgabe mit eingesetzt werden können.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

 8

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 5