Beschlussvorlage - 0081/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zusammenfassung:

 

In der politischen Ausrichtung zu einer familienfreundlichen Stadt bietet die Offene Ganztagsschule zahlreiche Ansätze, Hagen für junge Familien attraktiver zu gestalten.

Die ca. 9 Mill. € Investitionsmittel des Bundes verbessern die Ausstattung der Schulen deutlich und kräftigen die heimische Bauwirtschaft.

Eine umfassende Analyse der Bedarfssituation aufgrund der repräsentativen Elternbefragung liegt der beschlossenen Ausbauplanung zugrunde.

Der Umsetzungsprozess wird auf allen relevanten Ebenen von Schule, Jugendhilfe, Schulträger und Schulaufsicht begleitet.

Im Endausbau sollen flächendeckend ca. 80 Gruppen mit rund 2000 Kindern durch die Kooperationspartner und Schulen betrieben werden.

Die vorgegebenen Personalstandards und die anfallenden Sachkosten sind aus den heute gegebenen Budgets absehbar nicht auskömmlich. Zudem sind die erwarteten Elternbeiträge entsprechend der Umfrage nicht mit 50 € je Monat und Kind zu realisieren. Der aktuelle Stand liegt bei 30 €.

Dies führt bei unveränderten Rahmenbedingungen zu einem Zuschussbedarf von rund 420 € je Kind und Jahr an Grundschulen und 840 € je Kind und Jahr an Sonderschulen.

 

 

 


Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß der in der Vorlage dargestellten Handlungsbedarfe

 

 

1.      an den bestehenden Offenen Ganztagsschulen/ Starterschulen I des Schuljahres 2004/05 bedarfsgerecht zusätzliche Gruppen einzurichten und

 

2.      die Starterschulen II zum Schuljahr 2005/06 entsprechend der dargestellten zweiten Ausbausstufe in Betrieb zu nehmen.

 

3.      den Kooperationspartnern der Offenen Ganztagsschulen entsprechend der dargestellten Finanzbedarfe zum Schuljahr 2005/06 pro Gruppe und Schuljahr ein Budget von 40.000 € an Grundschulen und an Sonderschulen ein Budget von 26.940 € zur Verfügung zu stellen, sowie diese zusätzlich erforderlichen Mittel im Haushaltsplan 2005 zu veranschlagen.

 

4.      die zur Administration des Umsetzungsprozesses erforderlichen personellen Ressourcen zu beschreiben, zu bemessen und bedarfsgerecht bereitzustellen.

 

5.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber der Landesregierung zu verdeutlichen, dass die Einführung der Offenen Ganztagsschule für die Gemeinden grundsätzlich nicht haushaltsneutral möglich ist sondern vielmehr erhebliche zusätzliche finanzielle Belastungen mit sich bringt. Dies sei im Zusammenhang mit der Finanzierung durch das Land NRW entsprechend zu berücksichtigen und zwar dergestalt, dass den Gemeinden eine gemeinsame flexible Bewirtschaftung der Landeszuweisung und der Bundesmittel ermöglicht wird.

 

 

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Sachverhalt

A.             Ausgangspunkt

Die bestehenden Ratsbeschlüsse zur Offenen Ganztagsschule

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung vom 04.06.2003 die Verwaltung beauftragt,

-         auf der Grundlage einer gemeinsamen Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung und

-         zielorientierter Diskussion mit den Trägern der Jugendhilfe und interessierten Schulen

-         unter Beachtung der finanziellen Situation des städtischen Haushaltes, d.h. haushaltsneutral, für den Schulbeginn 2004/05 erlasskonform Antragskriterien gemäß einer Bedarfsermittlung- auch unter Berücksichtigung der Stadtbezirke- darzustellen. (Pilotschule soll hierbei die Janusz- Korczak- Schule sein.)

 

Auf der Basis schul- und jugendhilfeplanerischen Zielsetzungen zur bedarfsorientierten flächendeckenden Standortauswahl führte die Verwaltung im Juni 2003 eine gesamtstädtische Elternbefragung durch.

Die Verwaltung erstellte die  Dokumentation “Profile der Grundschulbezirke” als Gesamtbild der einzelnen Schulbezirke, einhergehend mit den Ergebnissen der Bedarfsermittlung in der Elternschaft und einer Einschätzung kalkulierbarer Elternbeiträge.

 

Die Vorlage der Verwaltung vom 04.12.2003 stellte alle wesentlichen Umsetzungsschritte dar:

 

·        Konzept der Offenen Ganztagsgrundschule

·        Investitionsmittel

·        Stufenplan bis zum Schuljahr 2007/08

·        Finanzierung der ausserunterrichtlichen Angebote :

·        Landesförderung/ Kommunaler Eigenanteil, refinanziert durch

·        Elternbeitrag nach sozialer Staffelung

·        Finanzierungsvorschläge für die Träger

·        Gruppengrößen und Qualitätsstandards

·        Steuerung des Umsetzungsprozesses durch die Ämterübergreifende Arbeitsgruppe

·        Rahmenvereinbarung

 

 

Mit dem Ratsbeschluss vom 11.03.2004 zu dieser Vorlage wurde die Verwaltung beauftragt,

 

1.      die in der Vorlage dargelegte stufenweise Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule in Abstimmung mit den Schulen (Beschluss der Schulkonferenzen) entsprechend des vorgelegten Zeitplanes umzusetzen.

2.      die erforderlichen Investitionsmittel fristgerecht in Stufen bis zum Jahre 2006 beim Land zu beantragen.

3.      für die Betriebskosten der Offenen Ganztagsgrundschule die Landesförderung zu beantragen und zur kalkulierten Deckung der kommunalen Eigenmittel die in der Vorlage dargestellten Elternbeiträge zu erheben.

4.      mit der Durchführung der Angebote auf der Basis der vorgestellten Rahmenvereinbarung und in Abstimmung mit den jeweiligen Schulen geeignete Träger zu beauftragen.

5.      die in der Ergänzungsvorlage (Drucksache 0117/2004) aufgeführten Schulen zum Beginn des Schuljahres 2004/ 05 in Offene Ganztagsgrundschulen umzuwandeln, die für die Förderung aus Bundesmitteln beantragte Anzahl von 21 Gruppen nicht zu überschreiten und die Einrichtung einer 2. Gruppe an der GS Hermann Löns nur dann zu ermöglichen, wenn an anderer Stelle im Stadtgebiet die Zahl der geplanten Gruppen unterschritten wird.

 

Die Bezirksvertretungen beauftragten die Verwaltung, jährlich über den Umsetzungsprozess zu berichten.

 

Mit dieser Vorlage legt die Verwaltung den politischen Entscheidungsträgern dar, wie der bisherige Umsetzungsprozess gemäß des Ratsbeschlusses vom 11.03.2004 vollzogen wurde.

Desweiteren macht der Betrieb der ersten elf Offenen Ganztagsschulen in Hagen Handlungsbedarfe innerhalb des bisher erreichten Planungsstatus deutlich, die auch für die weitergehenden Planungsvorhaben und den Umsetzungsprozess von Bedeutung sind. Diese Handlungsbedarfe werden in dieser Vorlage differenziert dargestellt.

Ersichtlich wird zugleich, dass die Offene Ganztagsschule zur Perspektivbeschreibung eines familienorientierten Handlungskonzeptes beitragen kann.

 

 

B.             Der Abstimmungsprozess mit allen Verfahrens-beteiligten

 

Die Einrichtung und Begleitung der Offenen Ganztagsschule wird durch die nachfolgend aufgeführten Strukturen gesteuert:

 

·        “Ämterübergreifende Arbeitsgruppe Offene Ganztagsschule” in Kooperation von Schulverwaltungsamt, Fachbereich Jugend und Soziales, Schulaufsicht und GanztagskoordinatorInnen aus dem Kreis der Schulleitungen,

·        AG 5 “Offene Ganztagsschule” gemäß § 78 Kinder-und Jugendhilfegesetz (KJHG) als Gremium der Jugendhilfeträger in Kooperation mit Schulverwaltung und Schulaufsicht, den

·        Sitzungen der Starterschulen I und

·        Sitzungen der Starterschulen II als gemeinsame Gremien der Schulen und Jugendhilfeträger in Kooperation mit der Schulverwaltung, dem Fachbereich Jugend und Soziales sowie der Schulaufsicht

·        Dienstbesprechung der Schulleitungen, Schulkonferenzen und Lehrerkonferenzen als innerschulische Gremien.

 

Die ämterübergreifende Arbeitsgruppe konzipiert die gemeinsame Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung und steuert den Planungs- und Umsetzungsprozess der Offenen Ganztagsschule. In Einheit der beteiligten Fachämter, der Schulaufsicht und der durch die Schulaufsicht berufenen schulischen Ganztagskoordination ist der Steuerungsrahmen definiert. Die Gremien Starterschulen I und II im Binnenfeld sind praxisbezogen angelegt und reichen in die innerschulischen Gremien hinein. In der sich neu formierten Arbeitsgemeinschaft 5 “Offene Ganztagsschule” nach § 78 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) sind alle Fachinstanzen zusammengeführt. Der permanente Erfahrungsaustausch auf allen Ebenen gewährleistet die Transparenz in allen Handlungsfeldern und bietet die fachliche Basis für eine angemessene Qualitätsentwicklung.

 

 

 

C.     Kommunales Management für Familien

Die Offene Ganztagsschule als lokaler Standortfaktor

 

Neben der bildungspolitischen Relevanz hat die mit der Offenen Ganztagsschule einhergehende familienpolitische Dimension eine besondere Bedeutung. Die Bevölkerungsprognose für die Stadt Hagen zeigt Tendenzen zu einer überalternden Bevölkerungsstruktur wie auch einem generellen Einwohnerschwund. Aus dem klassischen Familienbild haben sich unterschiedliche neue Formen von Familie entwickelt. Das Wertesystem Familie als solches bleibt aber bestehen und erfordert entsprechende Strategien für eine zukunftsorientierte Infrastruktur. Die Zielsetzung, gerade junge Familien langfristig an Hagen zu binden und für zuziehende Familien attraktiv zu werden, erfordert Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Soziokulturelle und ökonomische Faktoren werden nicht unmittelbar zu beeinflussen sein. Die Standortattraktivität durch ein kinderfreundliches und familienfreundliches Klima zu stärken, ist eine geeignete Strategie, dem festgestellten demographischen Negativtrend systematisch entgegenzuwirken. Die Offene Ganztagsschule bietet ein vielfältiges Instrumentarium, den Herausforderungen des gesellschaftlichen Wandels in seinen kausalen Auswirkungen zu begegnen.

 

Gemäß des Ratsbeschlusses vom 11.03.2004 folgt die Einführung der Offenen Ganztagsschule einem stufenweisen Ausbauplan bis zum Schuljahr 2007/08.

 

Die Planungsvorhaben werden im Folgenden dargestellt und erläutert.

D.             Die Ausbauplanung bis zum Schuljahr 2007/ 08

 

 

D.1.            Ausbaustufe I                                          Schuljahr 2004/ 05

 

D.1.a.              Ursprüngliche Planung    Starterschulen I      (*siehe Anmerkung)

Schule

Stadtbezirk

Geplante

Gruppenzahl

GS Kückelhausen

Haspe

2

GS Kipper

Haspe

2

GS Emil- Schumacher

Mitte

3

GS Janusz- Korczak

Mitte

2

GS Erwin- Hegemann

Mitte

2

GS Henry- van- de- Velde*

Mitte

2

GS Freiherr- vom -Stein

Nord

2

Heideschule

Hohenlimburg

2

GS Franzstraße*

Eilpe/ Dahl

2

SoS Friedrich- von- Bodelschwingh

gesamtstädtisch

2

Insgesamt 10 Schulen

 

21

 

 

D.1.b.             Umsetzung                          Starterschulen I     (*siehe Anmerkung)

Schule und Kooperationspartner

Gruppen

 

Soll

Ist

Anzahl Kinder

GS Kipper / Ev. Jugend

2

1

25

GS Emil- Schumacher./ Ev. Jugend

3

3

75

GS Janusz- Korczak / Ev. Jugend

2

2

59

GS Erwin- Hegemann / Diakonisches Werk

2

2

52

GS Boloh / FEifS*

2

2

36

GS Freiherr- vom- Stein / AWO

2

1

26

GS Hermann- Löns / Ev. Jugend*

2

2

33

GS Overbergschule / Caritas*

1

1

26

Heideschule Hohenlimburg / AWO

2

1

24

GS Eilpe / Ev. Jugend*

2

1

26

SoS Friedrich- von- Bodelschwingh / Ev. Jugend

2

2

26

insgesamt 11 Schulen

22

18

408

 

*

Die Standortauswahl erfolgte unter Berücksichtigung der Stadtbezirke, nach  konzeptioneller Rücksprache mit den einzelnen Schulen und unter Einbeziehung der baulichen Erfordernisse.

Anstelle der GS Henry- van- de- Velde startete die GS Boloh im Stadtbezirk Mitte. Die GS Hermann- Löns und die Overbergschule im Stadtbezirk Nord starteten  entsprechend des Beschlusses des Schulausschusses vom 28.01.2004. Die GS Eilpe startete anstelle der GS Franzstraße im Stadtbezirk Eilpe/ Dahl.

 

Die Auswahl der Kooperationspartner trafen die Schulen im Rahmen ihrer Schulkonferenzen.

 

D.2.  Handlungsbedarfe im stufenweisen Ausbau

 

D.2.1.         Bedarfsgerechte Einrichtung zusätzlicher Gruppen an den Starterschulen I

 

Anmeldungen/ Wartelisten an den Starterschulen I

 

Einzelne Standorte wie die Grundschulen Janusz-Korczak, Emil Schumacher und Erwin-Hegemann sind - mit entsprechenden Wartelisten- bereits heute über die gegebene Kapazität hinaus nachgefragt. Diese Situation bietet für die nachrückenden Lernanfänger der folgenden Schuljahre nur eingeschränkt die Möglichkeit zur Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule.

Weiterhin erfordert die Auflösung der großen altersgemischten Gruppen in den Kindertageseinrichtungen zusätzliche Kapazitäten an den bestehenden Standorten. Seitens der GS Erwin- Hegemann und der GS Emil- Schumacher wird die Inbetriebnahme der zusätzlichen Gruppen jedoch erst zum Schuljahr 2006/ 07 als realisierbar angesehen. Diesbezüglich sind noch Verhandlungen mit dem Kooperationspartner zu führen und die räumlichen Voraussetzungen müssen bis dahin geschaffen sein. Die GS Janusz- Korczak sieht einem Ausbau zum Schuljahr 2005/ 06 positiv entgegen. Der bedarfsgerechte Ausbau dieser Standorte wird in den Baubesichtigungen berücksichtigt. Je zügiger der geplante Ausbau vor Ort insgesamt erfolgt, um so intensiver können die Fördermittel noch vor Erreichung der NRW- Zielmarke von 25 % landesweiter Bedarfsdeckung ausgeschöpft werden. Abweichend von dieser Obergrenze des Landes kann- solange die Bundesmittel und Landesmittel zur Verfügung stehen- auf die jeweilige Kommune bezogen, auch eine deutlich höhere Quote realisiert werden. Zunächst wurde dies in der Hagener Ausbauplanung nicht berücksichtigt. Jedoch ist aber die flächendeckende bedarfsgerechte Betreuung an der Offenen Ganztagsschule für die Stadt Hagen im Ergebnis insgesamt kostengünstiger, als der sonst erforderliche Ausbau an Plätzen für schulpflichtige Kinder in den Kindertageseinrichtungen. Die angestrebten Konsolidierungen in diesem Bereich korrespondieren mit den Ausgaben für die Offene Ganztagsschule.

 

 

 

D.2.2.         Inbetriebnahme der Starterschulen II, wie in der Umsetzung dargestellt

 

 

D.2.3.         Ausbaustufe II                                         Schuljahr 2005/ 06

 

D.2.3.a.          Ursprüngliche Planung    Starterschulen II    (*siehe Anmerkung)

 

Schule

Stadtbezirk

Geplante Gruppenzahl

GS Friedrich- Harkort

Haspe

2

GS Geweke*

Haspe

2

GS Funckepark

Mitte

2

Vinckeschule

Nord

2

GS Gebrüder Grimm

Nord

2

GS Im Kley

Hohenlimburg

2

Regenbogenschule

Hohenlimburg

2

GS Astrid- Lindgren*

Eilpe/ Dahl

1

Goetheschule (kath. GS)*

Nord

2

SoS Fritz-Reuter

Nord

2

Insgesamt 10 Schulen

 

19

 

 

D.2.3.b.          Umsetzung                          Starterschulen II     (*siehe Anmerkung)

 

Schule und Kooperationspartner

Geplante Gruppen-

zahl

Stand der Anmeldungen

(31.01.2005)

GS Friedrich-Harkort/ Ev. Jugend

2

21

GS Kückelhausen/ Ev. Jugend*

2

48

GS Funckepark/ Ev. Jugend

2

37

GS Henry-van-de-Velde/ Caritas*

2

50

GS Vincke/ Diakonisches Werk

2

36

GS Franzstraße/ Ev. Jugend*

2

25

GS Dahl/ Ev. Jugend*

2

20

GS Im Kley/ Ev. Jugend Iserlohn

2

49

GS Regenbogen/ Ev.Jugend Iserlohn

2

34

SoS Fritz- Reuter/ Ev. Jugend

2

20

insgesamt 10 Schulen

20

insgesamt 340

 

*

Auch hier erfolgte die Standortauswahl unter Berücksichtigung der Stadtbezirke, nach konzeptioneller Rücksprache mit den einzelnen Schulen und unter Einbeziehung der baulichen Erfordernisse.

Anstelle der GS Geweke startet die GS Kückelhausen, die bereits für die 1. Ausbaustufe vorgesehen war, im Stadtbezirk Haspe. Die GS Dahl startet anstelle der GS Astrid- Lindgren im Stadtbezirk Eilpe/ Dahl. Die GS Franzstraße und die GS Henry- van- de- Velde starten wie vorab vereinbart im Schuljahr 2005/ 06. Die Goetheschule hat entschieden, erst im Schuljahr 2006/ 07 zu starten.

 

Die Starterschulen II und ihre Kooperationspartner befinden sich in den konzeptionellen Planungen. Das Anmeldeverfahren wurde gleichzeitig mit dem Lernanfänger-Anmeldeverfahren im November 2004 durchgeführt. An allen Standorten fanden Eltern- Informationsabende statt.

 

Die Vorplanung baulicher Maßnahmen läuft bereits; notwendige Zuschußanträge wurden zum 31.01.05 gestellt.

Die Beantragung der Landesmittel wird zum 30.04.2005 erfolgen.

 

 

 

 

D.3.   Weitergehende Planung im stufenweisen Ausbau

 

 

D.3.1.         Ausbaustufe III                                        Schuljahr 2006/ 07

 

D.3.1.a.          Ursprüngliche Planung    Starterschulen III    (*siehe Anmerkung)

 

Schule

Stadtbezirk

Geplante Gruppenzahl

GS Hestert

Haspe

2

GS Goldberg

Mitte

2

GS Emst

Mitte

2

GS Boloh*

Mitte

2

GS Hermann- Löns*

Mitte

2

GS Dahl*

Eilpe/ Dahl

2

GS Meinolf

Mitte

2

GS Wesselbach

Hohenlimburg

2

SoS August- Hermann- Francke

gesamtstädtisch

2

SoS Pestalozzi

gesamtstädtisch

2

insgesamt 10 Schulen

 

20

 

*

Die GS Boloh startete bereits im Schuljahr 2004/ 05 anstelle der GS Henry- van de- Velde; ebenso die GS Hermann- Löns und die Overbergschule, die für das Schuljahr 2007/ 08 vorgesehen war. Die GS Dahl startet zum Schuljahr 2005/ 06 anstelle der GS Astrid- Lindgren.

 

 

 

D.4.            Ausbaustufe IV                                       Schuljahr 2007/ 08

 

 

D.4.a.              Ursprüngliche Planung    Starterschulen IV   (*siehe Anmerkung)

 

Schule

Stadtbezirk

geplante Gruppenzahl

GS Spielbrink

Haspe

2

GS Kuhlerkamp

Mitte

2

GS Karl- Ernst- Osthaus

Mitte

4

GS Helfe

Nord

2

GS Berchum- Garenfeld

Hohenlimburg

2

GS Reh

Hohenlimburg

2

GS Eilpe*

Eilpe/ Dahl

2

GS Rummenohl

Eilpe/ Dahl

1

GS Liebfrauen

Nord

2

GS Overberg*

Nord

1

insgesamt 10 Schulen

 

20

 

 

*

Die GS Eilpe startete bereits im Schuljahr 2004/05 anstelle der GS Franzstraße, welche zum Schuljahr 2005/ 06 an den Start geht. Die Overbergschule startete bereits im Schuljahr 2004/ 05 entsprechend des Beschlusses des Schulausschusses vom 28.01.2004.

 

Die Bedarfsorientierung und Standortauswahl in den beiden letzten Ausbaustufen muss unter dem Gesichtspunkt der bisher erreichten Flächendeckung in den Stadtbezirken analysiert werden.

 


E.     Handlungsbedarfe in der Finanzierung

E.1.   Das Budget der Kooperationspartner

 

Zur Umsetzung des pädagogischen Konzeptes stehen den Trägern an Grundschulen jährlich 35.500 € für eine Gruppe mit 25 Kindern zur Verfügung. An den Sonderschulen stehen bei gleichem Programm, Zeitumfang und Personaleinsatz pro Gruppe jährlich 19.740 € zur Verfügung.

Zur Erreichung der Qualitätsstandards ist diese Finanzausstattung insbesondere im Sonderschulbereich absehbar nicht auskömmlich.

Die Fachtagung des LWL vom 29.- 30.11.04 in Vlotho verdeutlichte Erfahrungswerte der Kommunen in NRW, in denen die Offene Ganztagsschule seit dem Schuljahr 2003/ 04 in Betrieb ist. Das als erforderlich zugrundegelegte Jahresbudget beläuft sich in der Regel auf 40.000 € pro Grundschulgruppe. Diese Zielrichtung muss auch für die Sonderschulen gelten. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten sind in Relation zu den Betreuungskosten in den Regeleinrichtungen gemäß GTK zu sehen

 

 

E.1.1.         Vergleichsbetrachtung mit dem Bereich der Kindertages-einrichtungen

 

Kosten pro Kindergartengruppe:                  89.589,00 €             = 3.583,56 € pro Kind

Kosten pro Tagesstättengruppe:                103.005,00 €             = 5.150,25 € pro Kind

 

Kosten pro Ganztagsgruppe (GS):   40.000,00 €             = 1.600,00 € pro Kind

Kosten pro Ganztagsgruppe (SoS):             26.940,00 €             = 2.245,00 € pro Kind

 

 

Aufgrund der vorliegenden Erfahrungen wurden die bisherigen finanziellen Planungsgrundlagen überprüft.

Das Budget der Kooperationspartner entspricht den Betriebskosten, die sich aus Personal- und Sachkosten zusammensetzen. Die Personalstandards sind gemäß des Ratsbeschlusses vom 11.03.2004 für alle Träger verbindlich in der Kooperationsvereinbarung definiert.

 

Es wird vorgeschlagen, die Höhe der Betriebskosten wie dargestellt anzupassen:

 

 

 

 

E.2.   Finanzierungsmodelle im Bereich Betriebskosten

 

 

E.2.1.

Finanzierungsvorschlag 1:

 

Berechnung für 1 Gruppe mit 25 Kindern an Grundschulen

 

 

 

2004/2005

 

 

2005/2006

 

 

Einnahmen

Ausgaben

 

Einnahmen

Ausgaben

 

 

 

 

 

 

Personalausgaben

 

26.000 €

 

 

32.500 €

Sachausgaben

 

9.500 €

 

 

7.500 €

 

 

 

 

 

 

Landeszuschuss (820 € pro Teilnehmer)

20.500 €

 

 

20.500 €

 

Elternbeitrag

15.000 €

 

 

9.000 €

 

Summe

35.500 €

35.500 €

 

29.500 €

40.000 €

Zuschussbedarf

0 €

 

 

10.500 €

 

 

 

 

 

E.2.2.

Finanzierungsvorschlag 2:

 

Berechnung für 1 Gruppe mit 12 Kindern an Sonderschulen

 

 

 

2004/2005

 

 

2005/2006

 

 

Einnahmen

Ausgaben

 

Einnahmen

Ausgaben

 

 

 

 

 

 

Personalausgaben

 

 

 

 

23.340 €

Sachausgaben

 

 

 

 

3.600 €

 

 

 

 

 

 

Landeszuschuss (1045 € pro Teilnehmer)

12,540 €

 

 

12.540 €

 

Elternbeitrag

7.200 €

 

 

4.320 €

 

Summe

19.740 €

19.740 €

 

16.860 €

26.940 €

Zuschussbedarf

0 €

 

 

10.080 €

 

 

 

 

E.3.   Personalkosten

 

Bei den Personalkosten ist zunächst die allgemeine Kostensteigerung aufgrund von Tariferhöhungen berücksichtigt worden. Weiterhin wurde eine Anpassung der Personalkosten für die ausfinanzierte Ergänzungskraft (19,25 W-Std., BAT VII) vorgenommen.

Daneben wird auch zukünftig angestrebt, kostenneutral geeignete Ergänzungskräfte in Kooperation mit der ARGE in das Konzept zu integrieren. Auf Grund der idealen Rahmenbedingungen (Reintegration in den Arbeitsmarkt, gute Übernahmebedingungen durch das Ausbauprogramm, Schaffung von Ganztagsplätzen als Voraussetzung für die Vermittlungstätigkeit der ARGE) sollte dieser Weg auch künftig realisierbar sein.

 

 

 

E.4.   Sachkosten

 

Für eine zukünftige Anpassung der Sachkosten werden beginnend ab dem Schuljahr 2005/2006 die Sachkosten teilnehmerabhängig festgesetzt. Im Einzelnen werden folgende Kosten berücksichtigt:

Honorarmittel, Sachmittel, Fortbildung, ein “Feuerwehrtopf” für unvorhersehbare Ausgaben sowie Regie- und Verwaltungskosten. Als Sachkosten je Teilnehmer und Schuljahr werden 300 € angesetzt.

 

Die Honorarmittel sind überwiegend für Projekte, Arbeitsgemeinschaften und ergänzende Angebote eingeplant. Daneben können sie auch für zusätzliches Personal zur allgemeinen Durchführung des außerunterrichtlichen Angebots eingesetzt werden.

 

Aus dem Ansatz für Sachmittel müssen nach der Erstausstattung der Gruppen zunehmend Verbrauchsmaterialien finanziert werden. Ebenfalls Ersatzbeschaffungen von Lehr- und Lernmitteln.

Bereits in den ersten Wochen des Betriebes hat sich gezeigt, dass nicht alle SchülerInnen am Mittagstisch teilnehmen. Um dieses Ziel dennoch zu erreichen, sind im Sachmittelansatz auch Finanzierungsanteile enthalten, die der Kooperationspartner in eigener Finanzverantwortung zur Teilkostendeckung des Mittagstisches einsetzen kann.

 

 

E.5.   Kindgerechte Mittagsverpflegung

 

Das Angebot des Mittagstisches ist ein elementarer Bestandteil der Ganztagskonzeption. Trotz wirtschaftlicher Preiskalkulation von ca. 2,50 - 3,00 € für eine angelieferte warme Mahlzeit ist dieser Beitrag, summiert auf ca. 50,00 € monatlich, vor allem von der überwiegenden Zahl der Eltern mit geringem Einkommen nicht leistbar:

 

·        Viele Kinder nehmen nicht am Mittagessen teil,

·        manche Kinder werden mit Verpflegung von zu Hause versorgt,

·        ein Großteil der Kinder ist weder zum Mittagessen angemeldet, noch von zuhause versorgt.

 

Hinsichtlich der Logistik eines möglichen Anbieters wird derzeit für mehrere Schulen das Angebot eines kindgerechten gesunden und preisgünstigen “Kalt-Warm- Imbiss” für ca. 1,30 € incl. Anlieferung geprüft. Zur reibungslosen Mittagsversorgung für alle Kinder werden vor Ort kreative Lösungsmöglichkeiten entwickelt. Über die moderate Aufstockung der Trägerbudgets können außergewöhnliche Härten besonders problematischer Einzelfälle aufgefangen werden.

 

 

E.6.   Finanzierung des Budgets der Kooperationspartner durch den Schulträger

 

E.6.1.  Landeszuweisung

Die Landeszuweisung beträgt pro TeilnehmerIn – wie bisher- 820 € pro Schuljahr.

Für den Bereich der Sonderschulen beträgt die Landeszuweisung pro Kind 1.045 € .

 

E.6.2.  Elternbeiträge

Bei den Elternbeiträgen wurde nach der Planung von einem durchschnittlichen Beitrag von 50 € pro Teilnehmer/ Monat ausgegangen. Der ermittelte Betrag beruhte auf einer Abfrage bei 6.000 Erziehungsberechtigten in Form einer Selbstauskunft im Sommer 2003.

Die Festsetzung der Elternbeiträge zum Schuljahr 2004/2005 hat jedoch gezeigt, dass dieser Durchschnittsbetrag nicht erreicht wurde. Nach einer Prognose auf Grundlage der bisher festgesetzten Elternbeiträge wird der geplante durchschnittliche Monatsbeitrag perspektivisch bis zum Endausbau im Schuljahr 2007/2008 nicht erreichbar sein. Die Gründe hierfür sind vielfältig:

 

·        Zum Zeitpunkt der Elternbefragung war erlasskonform der Wegfall des Betreuungsprogramms “acht bis eins” an einer Offenen Ganztagsschule vorgesehen. Eine spätere Erlassänderung ermöglicht nun die Parallelstruktur des Betreuungsprogramms “acht bis eins” innerhalb einer Offenen Ganztagsschule, was Verschiebungen im Beitragsaufkommen nach sich zieht.

·        Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage ist vergleichsweise das Beitragsaufkommen im Bereich der Kindertagesstätten in den letzten 2 Jahren um 12,5% zurückgegangen. Dieser Rückgang ist auf den Bereich der Offenen Ganztagsschule übertragbar.

·        Die Veränderungen in der Einkommensberechnung auf Grundlage von Hartz IV führen dazu, dass Eltern die bisher in Beitragsstufe 2 (45 Euro) eingruppiert waren und nun Bezieher von Arbeitslosengeld II sind, beitragsfrei eingestuft werden müssen.

 

Nach der derzeitigen Prognose ist insgesamt von einem durchschnittlichen Elternbeitrag von 30 € pro Teilnehmer/ Monat auszugehen. Dieser Beitrag wird auch für die weiteren Finanzplanungen zugrunde gelegt.

 

 

 

E.7.   Erwirtschaftung von Elternbeiträgen nach der Einkommens-prüfung und Beitragsfestsetzung (Stand: Januar 2005) 

 

Jahreseinkommen

Monatsbeitrag

 

 

1. Kind   /   Geschwisterkind

Anzahl der

Elternbeiträge

 

1. Kind   /   Geschwisterkind

              0 € bis 12.271,00 €

    0,00 €

204

(davon 125 Leistungsempfänger)

12.271,01 € bis 24.542,00 €

 45,00 €   /   22,50 €

68   /   10

24.542,01 € bis 36.813,00 €

 65,00 €   /   32,50 €

53   /     3

36.813,01 € bis 49.084,00 €

 85,00 €   /   42,50 €

20   /     1

                 über 49.084,01 €

100,00 €  /   50,00 €

34   /     4

 

 

 

 

 

E.7.1.         Nicht gedeckte Ausgabenanteile

 

Zusammenfassend ergeben sich pro Teilnehmer im Grundschulbereich Einnahmen aus der Landeszuweisung i.H.v. 820 € und aus dem Elternbeitrag i.H.v. 360 € , mithin 1.180 € pro Schuljahr.

Demgegenüber besteht ein Ausgabebedarf pro Teilnehmer von 1.600 €.

Im Ergebnis besteht pro Teilnehmer im Grundschulbereich ein Zuschussbedarf von420 €. Entsprechend beläuft sich der Zuschussbedarf für eine Gruppe mit 25 Teilnehmern auf 10.500 €.

 

Im Primarbereich der Sonderschulen stehen pro Teilnehmer Einnahmen aus der Landeszuweisung i.H.v. 1.045 € und aus dem Elternbeitrag i.H.v. 360 € , mithin 1.405 € pro Schuljahr zur Verfügung.

Der Ausgabebedarf beläuft sich pro Teilnehmer von 2.245 €.

Im Ergebnis besteht pro Teilnehmer im Sonderschulbereich ein Zuschussbedarf  von 840 €. Entsprechend beläuft sich der Zuschussbedarf für eine Gruppe mit 12 Teilnehmern auf 10.080 €.

 

Bei der Sonderschulen ergibt sich pro Teilnehmer der doppelte Zuschussbedarf wie im Grundschulbereich. Grund hierfür ist, dass die Gruppenstärke im Sonderschulbereich lediglich 12 Teilnehmer umfasst, jedoch eine annähernd gleiche Personalbemessung wie bei einer Grundschulgruppe mit 25 Teilnehmer erforderlich ist. Die Landesförderung berücksichtigt dies, indem gegenüber Grundschülern eine höhere Förderung von 225 € erfolgt. Dies ist jedoch bei weitem nicht ausreichend, um die Disproportionalität hinsichtlich der Finanzierung bei den Gruppen auszugleichen.

 

Die dargestellten Ausgabenbedarfe (1.600 Euro für Grundschulkinder und 2.245 Euro je Kind im Sonderschulbereich) resultieren aus einer qualitativen Annäherung an den Betreuungsstandard im Bereich der Kindertageseinrichtungen. Durch den Abbau der großen altersgemischten Gruppen in Stadtteilen mit offenen Ganztagsschulen, besteht für Grundschul-/Sonderschulkinder mit Betreuungsbedarf nur noch die Möglichkeit zur offenen Ganztagsschule zu wechseln. Eine Beibehaltung der Betreuungsqualität wird von den Eltern vorausgesetzt. Wie die Vergleichstabelle mit den Zuschussbedarfen im Kita-Bereich (Seite 10) zeigt sind die aufgeführten erhöhten Zuschüsse zur Verbesserung der Qualität bei den offenen Ganztagsschulen im Ergebnis kostengünstiger.

 

Nachfolgend eine tabellarische Darstellung, wie sich das Betriebskostendefizit nach dem derzeitigen Stand in den Folgejahren voraussichtlich entwickeln wird:

 

Schuljahr

Grundschulen

Sonderschulen

Zuschussbedarf

insgesamt

 

 

 

Gruppen-zahl

Zuschuss-bedarf

 

Gruppen-zahl

Zuschuss-bedarf

 

 

2005/2006

39

409.500 €

4

40.320 €

449.820 €

2006/2007

55

577.500 €

8

80.640 €

658.140 €

2007/2008

72

756.000 €

8

80.640 €

836.640 €

 

 

Eine teilweise Finanzierung der zusätzlichen Aufwändungen ist ggf. über Mittelumschichtungen über die Schulpauschale möglich. Über weitere Mitfinanzierungen ist noch zu entscheiden.

 

 

 

E.8.   Interkommunaler Vergleich

 

Eine telefonische Abfrage in Nachbargemeinden bezüglich des Einsatzes städtischer Eigenmittel bestätigt den in NRW vielerorts erkennbar gewordenen Trend. Dieser zeigt sich konkret an den Beispielen der folgenden 4 Städte:

 

Stadt Dortmund         :           1,2 Mill. €

Stadt Gütersloh         :           0,5 Mill. €

 

Stadt Münster            :           0,9 Mill. € perspektivisch zum Schuljahr 2005/ 06 sind

1,2 Mill. € in der politischen Beratung

 

Stadt Witten               :           Alle Erfahrungswerte sind ähnlich wie in Hagen

 

 

 

F. Handlungsbedarf in der Administration:

Management des Umsetzungsprozesses und Personalbedarf

 

Für die Berechnung und Einziehung der Elternbeiträge ist eine zusätzliche Stelle eingerichtet, deren haushaltstechnische Kompensation über den entfallenden städt. Zuschuss für den Kinderhort Kurze Strasse erfolgt. Der städtische Zuschuss und der städtische Trägeranteil liegen hier insgesamt bei 62.200,- Euro.

 

Durch verwaltungsinterne Umorganisation wurde eine Ansprechpartnerfunktion für alle am Prozess Beteiligten geschaffen, um Transparenz herzustellen und Koordination zu ermöglichen. Das Gesamtvolumen der Implementierung der gemeinsamen Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung wird zur Zeit durch erhebliche Arbeitsverdichtung auf Seiten beider Fachämter geleistet.

 

Die pädagogische und wirtschaftliche Administration erstreckt sich im Wesentlichen auf das Spektrum  folgender Aufgabenbereiche und Arbeitsfelder:

 

·        Fachberatung für Schulen und Jugendhilfeträger sowie für weitere Einrichtungen und Organisationen ( z.B. Stadtsportbund, Musikschule, Vereine, Freiwilligenzentrale, Künstler und andere freie Anbieter, etc.)

·        Geschäftsführung für die Steuerungsgruppe

·        Koordination, Prozessbegleitung und standortbezogene Beratung der Schulen und Kooperationspartner

·        Vertretung der Offenen Ganztagsschulen für den Schulträger in der Arbeitsgemeinschaft 5 “Offene Ganztagsschule” nach § 78 KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und weiteren Gremien

·        Evaluierung nach den Vorgaben des Landes und fachliche Dokumentation des lokalen Umsetzungsprozesses

·        Mitwirkung bei der Qualitätsentwicklung und Prüfung der Qualitätsberichte der Kooperationspartner

·        Widerspruchs- und Klageverfahren infolge inhaltlicher Beanstandungen. Gestaltung und Durchführung der Elternberatung und Elterninformation

·        Informationsbroschüre “Offene Ganztagsschule in Hagen” und Durchführung von Informationsveranstaltungen

·        Haushaltsrechtliche und formaljuristische Administration des Umsetzungsprozesses und Kontraktmanagements

·        Berechnung der Personalkosten und Sachkosten als Budgets der Kooperationspartner

·        Aktualisierung der städtischen Satzung über Elternbeiträge, sowie der Rahmenvereinbarung und der Kooperationsvereinbarung mit den Jugendhilfeträgern in Hagen als Kooperationspartner

·        Beantragung, Bewirtschaftung und Abrechnung der Fördermittel des Landes, Etatverwaltung und Prüfung der Verwendungsnachweise der Kooperationspartner 

·        Beantragung, Bewirtschaftung und Abrechnung der Investitionsmittel des Bundes, Etatverwaltung und  Prüfung der Verwendungsnachweise der Kooperationspartner

·        Beschaffung und Abrechnung der Erstausstattung von Mobiliar, Ausstattung, Lehr- und Lernmitteln und der Ersatzbeschaffung

·        Überwachung des Beitragsaufkommens, finanztechnische Analysen, Steuerung der Finanzierung

·        Koordination und Abstimmung der bauplanerischen Maßnahmen und räumlichen Ausstattungserfordernissen, sowie den diversen Gestaltungsprojekten der Außenanlagen an den einzelnen Schulstandorten im Rahmen der Verfügung stehenden Investitionsmittel und auf dem Hintergrund der Ganztagskonzepte der Schulen

 

Es ist ein erhöhter Bedarf an Koordination und Fachberatung bei den Kooperationspartnern und bei den Schulen zu verzeichnen, der bereits jetzt nicht ausreichend gedeckt werden kann. Aufgrund des dargestellten Ausbauprogrammes wird dieser Bedarf stetig steigen.

Inwieweit hier weitere personelle Ressourcen erforderlich sind, wird nach Bemessung und verwaltungsinterner Abstimmung gesondert vorgelegt.

 

 

 

G. Investitionsmittel

 

Für notwendige Investitionen zum Ausbau der Offenen Ganztagsschulen stellt der Bund über die Länder aus dem Programm “Zukunft, Bildung und Betreuung” Fördermittel zur Verfügung. Die Höhe der Fördermittel beläuft sich pro Gruppe insgesamt auf 115.000 €, in Summe auf ca. 9,2 Millionen Euro.

 

Zu den Fördermitteln sieht das Programm einen 10% Eigenanteil des Schulträgers vor. Dieser Eigenanteil wird durch die Anrechnung “unbarer Dienstleistungen”, die als Personalaufwand im Zusammenhang mit dem Ausbau der Räumlichkeiten entstehen, erbracht.

 

Als Anlagen sind dieser Vorlage tabellarische Aufstellungen über die einzelnen Investitionsmaßnahmen der Schuljahre 2004/2005 und 2005/2006, sowie ein Ausblick über die Investitionsvolumen der Schuljahre 2006/2007 und 2007/2008 beigefügt.

 

 

Resümee

 

Der Erlass zur Offenen Ganztagsschule hat die Kommunen in NRW und so auch die Stadt Hagen vor große Herausforderungen gestellt.

In der sich neu gestaltenden Landschaft von Bildung und Erziehung durch das Zusammenwirken von Schule und Jugendhilfe sind inzwischen Chancen des gemeinsamen Entwicklungsprozesses sichtbar geworden.

 

Der Kooperationsverbund zur wissenschaftlichen Begleitung der Offenen Ganztagsschule führte im Auftrag des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW am 11.02.2005 im Hamm den Bilanz- und Perspektivkongress “1 Jahr Offene Ganztagsschule in NRW” durch.

 

Im Rahmen dieser Veranstaltung hat die Ämterübergreifende Arbeitsgruppe die Chronologie und Systematik des Entwicklungsprozesses zu einer flächendeckenden Ganztagsstruktur in der Schrittfolge “der Hagener Merkmale” vorgestellt.

Eine umfassende Dokumentation des Umsetzungsprozesses der Offenen Ganztagsschule in Hagen wird zeitnah zu dieser Vorlage gesondert vorgelegt.

 

Mit der Offenen Ganztagsschule eine Annäherung an den Standard der europäischen Nachbarländer zu erreichen, ist eine langfristige nationale Perspektive.

Dass die PISA- Studie seitens der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) in Auftrag gegeben wurde, zeigt den Zusammenhang von Wirtschaft und Pädagogik auf. Bildung und Erziehung sind die Grundfesten für gesellschaftlichen Wohlstand. Bildungsbenachteiligung geht einher mit sozialer Perspektivlosigkeit.

 

Die Entwicklung der Offenen Ganztagsschule in Hagen auf Basis der Erlasse des Landes und des Ratsbeschlusses ist dank des konstruktiven Zusammenwirkens mit den Schulen und den Kooperationspartnern ein wichtiger Schritt zur positiven Veränderung der lokalen Bildungs- und Betreuungssituation. Die von den Kooperationspartnern vereinbarten und vom Rat beschlossenen Qualitätskriterien (Fachkräfteeinsatz etc.) bieten die Perspektive, Betreuung, Förderung und Bildung zu verzahnen und weiter zu entwickeln.

 

 

 

 

 

 

 


Anlage 1

 

Tabellarische Aufstellungen über die Investitionen bei den

Offenen Ganztagsschulen

 

 

 

 

 

Investitionen Starterschulen I zum Schuljahr 2004/2005

 

 

 

 

 

Schule / Maßnahmen

Gesamt-

 

 

kosten

 

 

 

 

 

 

 

Grundschule Kipper (2 Gruppen)

160.500 €

a.)

Renovierung des jetzigen Betreuungsraumes

10.000 €

b.)

Herrichtung der zwei Kellerräume als Küchenraum, Essraum, Gruppenraum

80.000 €

c.)

Einrichtung Küchenraum, Essraum

40.000 €

d.)

Allgemeine Ersteinrichtung

14.500 €

e.)

Ausstattung Lehr- und Lernmittel

6.000 €

f.)

Außenanlagen

10.000 €

 

 

 

 

GS Emil-Schumacher (3 Gruppen)

115.750 €

a.)

Renovierung der ehemaligen Wohnung im Dachgeschoss

20.000 €

b.)

Ausbau der ehemaligen Schulküche als zukünftigen Essensraum 

15.000 €

c.)

Ausbaus des Nebemraums zur Küche

10.000 €

d.)

Einrichtung Küchenraum, Essraum

30.000 €

e.)

Allgemeine Ersteinrichtung

21.750 €

f.)

Ausstattung Lehr- und Lernmittel

9.000 €

g.)

Außenanlagen

10.000 €

 

 

 

 

GS Janusz-Korczak (2 Gruppen)

185.500 €

a.)

Ausbau von 2 goßen Räumen im DG als Gruppenräume

70.000 €

b.)

Grundinstansetz. der ehemaligen Schulküche 

50.000 €

c.)

Einrichtung Küchenraum, Essraum

35.000 €

d.)

Allgemeine Ersteinrichtung

14.500 €

e.)

Ausstattung Lehr- und Lernmittel

6.000 €

f.)

Außenanlagen

10.000 €

 

 

 

 

Erwin Hegemann (2 Gruppen)

305.500 €

a.)

Die ehemalige Hausmeisterwohnung wird zu Gruppenräumen umgebaut

180.000 €

b.)

Die Schulküche im Keller wird entfernt, der Raum wird durch eine Abtrennung zum kombinierten Küchen- und Essensraum ausgebaut.

60.000 €

c.)

Einrichtung Küchenraum, Essraum

35.000 €

d.)

Allgemeine Ersteinrichtung

14.500 €

e.)

Ausstattung Lehr- und Lernmittel

6.000 €

f.)

Außenanlagen

10.000 €

 

 

 

 

GS Boloh (2 Gruppen)

115.500 €

a.)

Die alte Schulküche wird entfernt und zum Küchenbereich ausgebaut.

10.000 €

b.)

Der bisherige Raum des Schulkindergartens wird zum Essensraum mit Teeküche ausgebaut

10.000 €

c.)

Die bisher genutzten Räume der Betreuung werden renoviert (= 2 Gruppenräume, angrenzende Bücherei, sowie Spielbereich )

20.000 €

d.)

Einrichtung Küchenraum, Essraum

30.000 €

e.)

Allgemeine Ersteinrichtung

14.500 €

f.)

Ausstattung Lehr- und Lernmittel

6.000 €

g.)

Außensportanlage, Außenanlagen 

25.000 €

 

 

 

 

GS Freiherr-vom Stein (2 Gruppen)

880.500 €

a.)

Abriss des vorhandenen maroden Pavillons , Neubau eines größeren Pavillons, in dem die 2 Klassenräume ersetzt werden, zudem der Ganztagsbereich untergebracht wird.

820.000 €

b.)

Einrichtung Küchenraum, Essraum

30.000 €

c.)

Allgemeine Ersteinrichtung

14.500 €

d.)

Ausstattung Lehr- und Lernmittel

6.000 €

e.)

Außenanlagen

10.000 €

 

 

 

 

 

 

 

GS Heideschule (2 Gruppen)

85.500 €

a.)

Renovierung von 2 bisherigen Klassenräumen als Gruppenräume, einer dieser Räume wird auch als Essensraum mitgenutzt.

20.000 €

b.)

Ausbau eines Küchenbereiches durch Abtrennung eines Flurbereiches

10.000 €

c.)

Einrichtung Küchenraum, Essraum

25.000 €

d.)

Allgemeine Ersteinrichtung

14.500 €

e.)

Ausstattung Lehr- und Lernmittel

6.000 €

f.)

Außenanlagen

10.000 €

 

 

 

 

GS Eilpe (2 Gruppen)

250.500 €

a.)

Die ehemalige Hausmeisterwohnung wird zu Gruppenräumen ausgebaut

160.000 €

b.)

Im Kellergeschoss wird ein Küchen und Essbereich geschaffen

30.000 €

c.)

Einrichtung Küchenraum, Essraum

30.000 €

d.)

Allgemeine Ersteinrichtung

14.500 €

e.)

Ausstattung Lehr- und Lernmittel

6.000 €

f.)

Außenanlagen

10.000 €

 

 

 

 

Friedr.-v-Bodelschwingh-Sch. (LB) (2 Gruppen)

85.750 €

a.)

Erweiterung der Schulküche für den zusätzlichen Zweck der Essensausgabe im offenen Ganztag

10.000 €

b.)

Renovierung eines Materailraumes zum AG-Raum "Musik"

5.000 €

c.)

Umbau des Sprachlabors, zukünftige Nutzung als Gruppenraum - einschließlich der Nutzung für Bewegungsübungen

5.000 €

d.)

Renovierung eines Mehrzweckraumes, zukünftige Nutzung als Gruppenraum

10.000 €

e.)

Einrichtung Küchenraum, Essraum

25.000 €

f.)

Allgemeine Ersteinrichtung

14.500 €

g.)

Ausstattung Lehr- und Lernmittel

6.250 €

h.)

Außenanlagen 

10.000 €

 

 

 

 

GS Hermann-Löns- Schule (2 Gruppen)

230.000 €

a.)

Umbau / Ausbaumaßnahmen

160.000 €

b.)

Renovierungen

10.000 €

c.)

Einrichtung Küchenraum Essraum

30.000 €

d.)

Allgemeine Ersteinrichtung

14.000 €

e.)

Ausstattung Lehr- und Lernmittel

6.000 €

f.)

Außenanlagen

10.000 €

 

 

 

 

GS Overbergschule (1 Gruppe)

115.000 €

a.)

Umbau / Ausbaumaßnahmen

80.000 €

b.)

Renovierungen

5.000 €

c.)

Einrichtung Küchenraum Essraum

15.000 €

d.)

Allgemeine Ersteinrichtung

7.000 €

e.)

Ausstattung Lehr- und Lernmittel

3.000 €

f.)

Außenanlagen

5.000 €

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtantragsumme

2.530.000 €

 

Förderbeträge für 22 Gruppen

2.530.000 €

 

 

 

 

 

 

Investitionen Starterschulen II zum Schuljahr 2005/2006

 

 

 

 

 

Schule / Maßnahmen

Gesamt-

 

 

kosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GS Friedrich-Harkort (2 Gruppen)

178.000 €

a.)

Ausbau von 2 Klassenräumen zu Gruppenräumen

75.000 €

b.)

Ausbau eines Raumes zum Küchen- und Essbereich

35.000 €

c.)

Kücheneinbau

25.000 €

d.)

Allgemeine Ersteinrichtung einschließlich Essraum

22.000 €

e.)

Ausstattung Lehr- und Lernmittel

6.000 €

f.)

Außenanlagen

15.000 €

 

 

 

 

GS Kückelhausen (2 Gruppen)

248.000 €

a.)

Ausbau von 2 Klassenräumen im EG zu Gruppenräumen

40.000 €

b.)

Ausbau der ehemaligen Schulküche im Keller als zukünftigen Essensraum 

100.000 €

c.)

Ausbaus des Nebemraums zur Küche

35.000 €

d.)

Kücheneinbau

25.000 €

e.)

Allgemeine Ersteinrichtung einschließlich Essraum

22.000 €

f.)

Ausstattung Lehr- und Lernmittel

6.000 €

g.)

Außenanlagen

20.000 €

 

 

 

 

GS Vincke (2 Gruppen)

233.000 €

a.)

Ausbau eines Gruppen und Betreuungsraumes im KG

30.000 €

b.)

Ausbau eines Gruppen und Betreuungsraumes im EG

20.000 €

c.)

Ausbau der ehemaligen Schulküche zum Küchen- und Essbereich

110.000 €

d.)

Kücheneinbau

25.000 €

e.)

Allgemeine Ersteinrichtung einschließlich Essraum

22.000 €

f.)

Ausstattung Lehr- und Lernmittel

6.000 €

g.)

Außenanlagen

20.000 €

 

 

 

 

GS Funckepark (2 Gruppen)

160.000 €

a.)

Der ehemalige Schulkindergarten, Mehrzweckraum und die ehemalige Bücherei werden zu 2 Gruppenräumen und 1 AG-Raum ausgebaut

32.000 €

b.)

Die Schulküche im Keller wird entfernt, der Raum wird zum kombinierten Küchen- und Essensraum ausgebaut.

80.000 €

c.)

Kücheneinbau

20.000 €

d.)

Allgemeine Ersteinrichtung einschließlich Essraum

22.000 €

e.)

Ausstattung Lehr- und Lernmittel

6.000 €

 

 

 

 

GS Henry-van-de-Velde (2 Gruppen)

202.000 €

a.)

Ein  bisheriger Lagerraum im KG wird zum Küchen- und Essbereich ausgebaut.

80.000 €

b.)

Ausbau des alten Werkraumes im KG  zum Ruheraum / AG- Raum

39.000 €

c.)

Ausbau von 2 Gruppenräumen im bisherigen Betreuungsraum

25.000 €

d.)

Kücheneinbau

20.000 €

e.)

Allgemeine Ersteinrichtung einschließlich Essraum

22.000 €

f.)

Ausstattung Lehr- und Lernmittel

6.000 €

g.)

Außensportanlage, Außenanlagen 

10.000 €

 

 

 

 

GS Dahl (2 Gruppen)

228.000 €

a.)

Ausbau des Kellers zum Küchen- und Essbereich

145.000 €

b.)

Umgestaltung von Räumen im DG zu Gruppenräumen

10.000 €

c.)

Kücheneinbau

25.000 €

d.)

Allgemeine Ersteinrichtung einschließlich Essraum

22.000 €

e.)

Ausstattung Lehr- und Lernmittel

6.000 €

f

Außenanlagen (Teilüberdachung des Innenhofes)

20.000 €

 

 

 

 

 

 

 

GS Franzstr. (2 Gruppen)

238.000 €

a.)

Ausbau der ehemaligen Hausmeisterwohnung zum Küchen- und Essbereich

100.000 €

b.)

Herrichtung des ehemaligen Schulkindergartens und eines Klassenraumes zu 2 Gruppenräumen

80.000 €

c.)

Kücheneinbau

20.000 €

d.)

Allgemeine Ersteinrichtung einschließlich Essraum

22.000 €

e.)

Ausstattung Lehr- und Lernmittel

6.000 €

f.)

Außenanlagen

10.000 €

 

 

 

 

GS Im Kley (2 Gruppen)

298.000 €

a.)

Der bisherige Betreuungsraum wird renoviert zum Gruppen-/Betreuungsraum

20.000 €

b.)

Ein Mehrzweckraum wird ausgebaut zum Gruppen-/Betreuungsraum

35.000 €

c.)

Anbau des Küchen- und Essbereiches

180.000 €

d.)

Kücheneinbau

25.000 €

e.)

Allgemeine Ersteinrichtung einschließlich Essraum

22.000 €

f.)

Ausstattung Lehr- und Lernmittel

6.000 €

g.)

Außenanlagen

10.000 €

 

 

 

 

GS Regenbogen (2 Gruppen)

368.000 €

a.)

Ausbau des ehemaligen Tanklagers sowie Kellerbereich incl. bauliche Erweiterung  zur Schaffung von Küchen- und Essbereich sowie  Gruppenräumen

295.000 €

b.)

Kücheneinbau

25.000 €

c.)

Allgemeine Ersteinrichtung einschließlich Essraum

22.000 €

d.)

Ausstattung Lehr- und Lernmittel

6.000 €

e.)

Außenanlagen 

20.000 €

 

 

 

 

GS Janusz-Korczak (Errichtung 3. Gruppe)

78.000 €

a.)

Ausbau des alten Werkraumes zum Gruppenraumes

54.000 €

b.)

Renovierung eines Betreuungsraumes

10.000 €

c.)

Allgemeine Ersteinrichtung

11.000 €

d,)

Ausstattung Lehr- und Lernmittel

3.000 €

 

 

 

 

Fritz-Reuter-Schule (LB) (2 Gruppen)

184.000 €

a.)

Umbau der ehemaligen Mütterberatungsräume zum Küchen und Essbereich

100.000 €

b.)

Renovierung  von 2 Pavillonräumen

15.000 €

c.)

Bau eines Abstellraumes für Spielgeräte mit Vordach

20.000 €

d.)

Kücheneinbau

21.000 €

e.)

Allgemeine Ersteinrichtung einschließlich Essraum

22.000 €

f.)

Ausstattung Lehr- und Lernmittel

6.000 €

 

 

 

 

Gesamtantragsumme

2.415.000 €

 

Förderbeträge für 21 Gruppen

2.415.000 €

 

 

 

 

 

 

Investitionen Starterschulen III zum Schuljahr 2006/2007

 

 

 

 

 

Gesamtantragsumme für weitere geplante  20 Gruppen

2.300.000 €

 

 

 

 

 

 

Investitionen Starterschulen IV zum Schuljahr 2007/2008

 

 

 

 

 

Gesamtantragsumme für weitere geplante  17 Gruppen

1.955.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionen insgesamt Schuljahre 2004/2005 bis 2007/2008

 

 

 

 

 

Gesamtantragsumme für insgesamt 80 Gruppen

9.200.000 €

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

Bei der Offenen Ganztagsschule handelt es sich grds. um eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe. Da aber die Verpflichtung der Kommune zur Schaffung von Plätzen in Kindertagesstätten durch ein Angebot in der Offenen Ganztagsschule erfüllt werden kann, handelt es sich insoweit um eine Pflichtaufgabe, wie Plätze aus Kindertagesstätten in die Offene Ganztagsschule überführt werden.

 

2. Allgemeine Angaben

X

 Bereits laufende Maßnahme

 

X

 des Verwaltungshaushaltes

 

X

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

X

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

X

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

X

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

X

 Sachkosten

3.108.500

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

3.378.360 €

3.831.720 €

4.122.880 €

3.236.380 €

2.258.880 €

2100 110 00307

251.250 €

411.000 €

558.750 €

648.000 €

648.000 €

2100 171 00309

604.750 €

963.500 €

1.301.750 €

1.476.000 €

1.476.000 €

     

     

     

     

     

     

2700 110 00109

12.240 €

24.480 €

34.560 €

34.560 €

34.560 €

2700 171 00100

37.620 €

75.240 €

100.320 €

100.320 €

100.320 €

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

2100 360 10106

2.472.500 €

2.357.500 €

2.127.500 €

977.500 €

0 €

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

3.604.745 €

4.336.940 €

4.826.495 €

4.073.320 €

3.095.520 €

2100 718 00306

1.064.325 €

1.826.800 €

2.483.475 €

2.880.000 €

2.880.000 €

     

     

     

     

     

     

2700 718 00108

67.920 €

152.640 €

215.520 €

215.520 €

215.520 €

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

2100 935 10107

537.500 €

512.500 €

462.500 €

212.500 €

0 €

2100 940 10104

1.935.000 €

1.845.000 €

1.665.000 €

765.000 €

0 €

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

226.385 €

505.220 €

703.615 €

836.640 €

836.640 €

 

 


 



4. Finanzierung

 

X

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

X

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

X

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

X

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

Erweitern

02.03.2005 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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02.03.2005 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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09.03.2005 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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15.03.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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16.03.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Nord

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16.03.2005 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

Reduzieren

17.03.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß der in der Vorlage dargestellten Handlungsbedarfe

 

1.      an den bestehenden Offenen Ganztagsschulen/ Starterschulen I des Schuljahres 2004/05 bedarfsgerecht zusätzliche Gruppen einzurichten und

 

2.      die Starterschulen II zum Schuljahr 2005/06 entsprechend der dargestellten zweiten Ausbausstufe in Betrieb zu nehmen.

 

3.      den Kooperationspartnern der Offenen Ganztagsschulen entsprechend der dargestellten Finanzbedarfe zum Schuljahr 2005/06 pro Gruppe und Schuljahr ein Budget von 40.000 € an Grundschulen und an Sonderschulen ein Budget von 26.940 € zur Verfügung zu stellen, sowie diese zusätzlich erforderlichen Mittel im Haushaltsplan 2005 zu veranschlagen.

 

4.      die zur Administration des Umsetzungsprozesses erforderlichen personellen Ressourcen zu beschreiben, zu bemessen und bedarfsgerecht bereitzustellen.

 

5.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber der Landesregierung zu verdeutlichen, dass die Einführung der Offenen Ganztagsschule für die Gemeinden grundsätzlich nicht haushaltsneutral möglich ist sondern vielmehr erhebliche zusätzliche finanzielle Belastungen mit sich bringt.

Deshalb wird der Oberbürgermeister beauftragt, das Land Nordrhein-Westfalen aufzufordern die entsprechenden Landeszuwendungen so anzupassen, dass die Finanzierung für die Kommunen kostenneutral ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 Einstimmig beschlossen

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 9

 

 

Dagegen:

 7

 

 

Enthaltungen:

 1

 

 

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07.04.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen