Beschlussvorlage - 0053/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die 1. Nachtragssatzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder und für Kindertagespflege, wie sie dieser Vorlage als Anlage 1 und 2 beigefügt sind.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung der 1. Nachtragssatzungen mit Wirkung ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 vorzunehmen.

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Sachverhalt

 

 

 

Begründung

 

 

Die Satzungen enthalten im § 4, hinsichtlich der Anwendung der altersbezogenen Beitragsstaffel, einen Verweis auf eine Stichtagsregelung aus dem § 19 Abs. 4 Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Mit der Änderung des KiBiz zum 01.08.2011 wurde in dem § 19 KiBiz ein neuer Absatz 4 eingefügt, so dass aus dem bisherigen Absatz 4 der Absatz 5 wurde.

Insofern ist eine redaktionelle Anpassung der Elternbeitragssatzungen durch eine Nachtragssatzung entsprechend der Anlagen 1 und 2 erforderlich.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.02.2012 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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01.03.2012 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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15.03.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen