Beschlussvorlage - 0096/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 78 - Gummi Becker - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagenhier: Einleitung gem. § 1, Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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02.03.2005
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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05.04.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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07.04.2005
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Beschlussvorschlag
FNP Änderung Gummi Becker, Haspe
Der Rat der Stadt beschließt für den
im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 78
Gummi Becker zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen
des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung, einzuleiten.
Der Lageplan mit dem aufgezeigten
räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.
Geltungsbereich:
Gelände der ehemaligen Firma Gummi
Becker, (Enneper Str. 114 120) zwischen Ennepe und Enneper Straße.
Sachverhalt
Im gültigen Flächennutzungsplan ist
der Bereich als gewerbliche Baufläche dargestellt.
Nach der Standtortverlagerung der
Firme Brandt und der Geschäftsaufgabe der Firma Gummi Becker sieht das
städtebauliche Entwicklungsmodell für den Bereich Gummi Becker einen Standort
für Einzelhandelnutzungen zur Stärkung des Stadtteilzentrums Westerbauer vor.
Dementsprechend ist die Darstellung
dieses Bereiches im Flächennutzungsplan anzupassen, um die Realisierung
entsprechender Vorhaben zu ermöglichen.
Ein B Planverfahren mit
entsprechender Zielsetzung wurde bereits eingeleitet.

02.03.2005 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt den nachberatenden Gremien folgenden Beschluss zu fassen unter der Voraussetzung, dass die Gespräche mit dem Investor geführt worden sind:
Der Rat der Stadt beschließt für den
im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 78
– Gummi Becker – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den
Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung, einzuleiten.
Der Lageplan mit dem aufgezeigten
räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.
Geltungsbereich:
Gelände der ehemaligen Firma Gummi
Becker, (Enneper Str. 114 – 120) zwischen Ennepe und Enneper Straße.