Beschlussvorlage - 0036/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der III. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Hagen vom 18.12.2008 wird, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0036/2012) vom 13.01.2012 ist, beschlossen.

 

Realisierungstermin: 01.03.2012

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das Steuerfestsetzungsverfahren wird umgestellt von der Steueranmeldung, die als Festsetzung gilt, auf die Steueranmeldung mit regelmäßiger Bescheiderteilung.

 

Begründung

 

Das bisherige Steuerfestsetzungsverfahren sah vor, dass die Steuerpflichtigen eine Steueranmeldung einreichten, die durch Entgegennahme als Steuerfestsetzung galt. Das Verfahren wird aus Gründen der Praktikabilität dahingehend geändert, dass nach jeder Steueranmeldung von der Verwaltung ein Steuerbescheid erteilt wird.

Ferner wird in § 9 neben einigen redaktionellen Änderungen die Frist zur Steueranmeldung auf den 15. Tag des Folgemonats vorverlegt.   

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

26.01.2012 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.02.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen