Beschlussvorlage - 1082/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.     Die Bezirksvertretung nimmt die Fortschreibung der  Kindergartenbedarfsplanung zur Kenntnis.

2.     Die Planung wird zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2012 umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Grundlage für die Kindergartenbedarfsplanung ist nach wie vor der Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 13.12.2007. Dieser verpflichtet, den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Hagen entsprechend den Vorgaben des Kinderförderungsgesetztes (32% Ausbauquote) umzusetzen. Die von der Bundes- und der Landesregierung  zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel reichen bei Weitem nicht aus, um die zur Erreichung der Ausbauquote notwenigen Um- und Anbauten zu realisieren. Weitere Erschwernisse sind die zu geringe Versorgungsquote im Bereich der Kindertagespflege, die Änderung der Schuleingangsphase und die erreichte Auslastung bei den bestehenden Kindertageseinrichtungen, die keine weiteren Um- und Anbauten mehr zulassen. Daher ist insgesamt die im Kinderförderungsgesetz festgelegte Versorgungsquote von 32 % Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren zum Kindergartenjahr 2013/2014 nicht zu erreichen. Unter Berücksichtigung der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres und der Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention müssen neue Lösungen gefunden werden, um dem Bedarf der Hagener Familien zukünftig gerecht zu werden.

 

 

 

Begründung

Grundlage für die Kindergartenbedarfsplanung ist nach wie vor der Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 13.12.2007. Dieser verpflichtet, den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Hagen entsprechend den Vorgaben des Kinderförderungsgesetztes umzusetzen. Danach soll bis zum Kindergartenjahr 2013/2014 eine Ausbauquote von 32% (NRW Landesvorgabe) erreicht werden, bei der 70 % der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und 30% in Tagespflege vorzuhalten sind.

Durch die im Oktober 2007 zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen geschlossenen „Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“, dem Nachtragshaushalt 2010 und dem für das Kindergartenjahr 2011/2012 aufgelegten Sonderprogramm der Landesregierung konnten bereits eine Vielzahl von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in den Kindertageseinrichtungen geschaffen werden. Dennoch reichen die finanziellen Mittel bei Weitem nicht aus, um alle zur Erreichung der Ausbauquote notwenigen Um- und Anbauten zu realisieren. Nach Abwicklung der Maßnahmen aus dem zuletzt zur Verfügung gestellten Sonderprogramm 2011/2012 besteht für das Kindergartenjahr 2013/2014 immer noch ein Investitionsbedarf von 2,6 Mio. €.

 

 

Entwicklung der Finanzierungsgrundlagen für den U- 3 Ausbau

Mit Bekanntgabe des U- 3 Investitionsprogramms des Bundes wurde die Jugendhilfeplanung  2008 aufgefordert in Abstimmung mit den freien Trägern eine stufenweise Planung bis 2013 aufzustellen, um die Bundesmittel entsprechend der geplanten Um- und Ausbauten jährlich kalkulieren und zur Verfügung stellen zu können. Dies wurde auch in Hagen mit dem Ergebnis umgesetzt, dass aufgrund der sich automatisch ergebenden Gruppenreduzierung bei Umwandlungen im Bestand und im Abgleich mit den frei werdenden Betreuungsplätzen durch den demografischen Rückgang, die meisten Um- und Ausbaumaßnahmen erst mit Beginn des Kindergartenjahres 2011/2012 und fortsetzend in 2012 erfolgen können. Hintergrund war zudem, dass von Neubauten aufgrund der Haushaltssituation der Stadt abgesehen werden sollte. Durch die Verteilung der Bundesmittel in den ersten beiden Jahren nach dem „Windhundprinzip“ wurde den Kommunen im Juli 2011 auf einer Tagung in Münster seitens des Ministeriums eröffnet,  dass von den für NRW zur Verfügung gestellten Bundesmitteln für Investitionen im Rahmen des U- 3 Ausbaus in Höhe von 481 Mio. € nur noch 78 Mio. € zur Verfügung stehen. Diese Restmittel sollen für Härtefälle (bereits begonnene Neubauten, die sonst nicht fertig gestellt werden könnten) eingesetzt werden. Nach dem ursprünglich avisierten Verteilschlüssel (Gesamtsumme dividiert durch die Anzahl der Kinder unter 3 Jahren je Kommune) hätten der Stadt Hagen 5,3 Mio. € aus den Bundesmitteln zugestanden. Bis zum Sommer 2011 genehmigt wurden Maßnahmen im Umfang von 1,5 Mio. €. Bis dahin eingereicht, aber seitens des LWL im Rahmen der Bundesförderung nicht beschieden, waren Maßnahmen in einem Umfang von 2,5 Mio. €. Die Kommunen wurden aufgefordert, diese Maßnahmen aus dem Antragsverfahren bezüglich der Bundesmittel herauszunehmen und über das Sonderprogramm NRW, die sogenannte „fachbezogene Pauschale des Landes NRW“ abzuwickeln. Aus diesem Sonderprogramm wurden der Stadt Hagen für 2011 1 Mio. € mit einer Verpflichtungsermächtigung für 2012 in Höhe von 600.000 € zugewiesen. Hierzu mussten die Träger im Sommer kurzfristig eine Entscheidung treffen. Obwohl die Zuschüsse aus der fachbezogenen Pauschale niedriger sind, was einen zum Teil nicht unerheblichen Anstieg beim Eigenanteil der Träger zur Folge hat, haben sich viele Träger entschlossen, ihre Maßnahmen unter dem enormen Zeitdruck der neuen Kriterien umzusetzen. Dabei war die Gesamtsumme der gestellten Anträge allerdings höher als die genehmigte Fördersumme. Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens des Landesjugendamtes zur Erteilung einer vorläufigen Betriebserlaubnis für die beantragten Um- und Ausbauten war daher in Absprache mit den freien Trägern zu entscheiden, welche Maßnahmen tatsächlich im vorhandenen Finanzrahmen umgesetzt werden können (Punkt 2).

Für den Zeitraum ab August 2012 sind seitens des Ministeriums derzeit weitere 400.000 € und für 2013 nochmals 500.000 € nach entsprechender Genehmigung des Landeshaushaltes für Hagen in Aussicht gestellt worden. Diese Zuschüsse decken allerdings nicht den bestehenden Bedarf (Punkt 3).

Vor diesem Hintergrund ist am 20.10.2011 in einem Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Hagen unter Mitzeichnung der Oberbürgermeister der Ruhrgebietsgroßstädte an Frau Ministerin Schäfer die Nicht- Auskömmlichkeit der Investitionszuschüsse des Bundes/ Landes formuliert und um eine Neubewertung gebeten worden.

 

1.     bereits umgesetzte Maßnahmen aus dem Investitionsprogramm des Bundes und dem Nachtagshaushalt NRW aus 2010 (zum Teil fertig gestellt)

 

Träger

Einrichtung

Anzahl der geschaffenen

U- 3 Plätze

Stadt Hagen

Martinstr.

11

Eschenweg

16

Ev. Kirche

Kaiserstr.

6

Zum Bollwerk

10

Rheinstr.

12

Lindenbergstr.

6

Overbergstr.

12

Waldecker Str.

6

Bebelstr.

6

Enneper Str.

6

Kath. Kirche

Liebfrauenstr.

12

Knüwenstr.

12

Initiativen

Kurfürstenstr.

9

Funckenhausen

7

Grabenstr.

10

Waldorf

Louise-Märcker- Str.

16

Caritas

Rembergstr.

12

AWO

Douglas- Kita

12

Stadionstr.

12

alle Träger gesamt

193

 

2.     Maßnahmen, die sich derzeit in der Umsetzung befinden (Sonderprogramm NRW   2011/2012)

 

Träger

Einrichtung

Anzahl der in Realisierung befindlichen U- 3 Plätze

Waldorf

Am Berghang 31

10

Initiative

Weißenburger Str. 2 b

9

Hegemann gGmbH

Piepenbrink 65

9

ev. Kirche

Bergruthe 1

6

Lützowstr. 118

12

Siemensstr. 13

6

In der Welle 38

9

Eppenhauser Straße

6

kath. Kirche

Overbergstr. 67

6

Büddingstr. 58

6

Enneper Str. 124 a

6

Langestr. 70 b

6

Kirchstr. 20

10

An der Egge

6

Berliner Str. 125

12

Pfefferstück 39

12

AWO

Vorhaller Str. 36

6

alle Träger gesamt

137

 

3.     Für das Kindergartenjahr 2013/2014 geplante Maßnahmen, für die derzeit eine Landes-/ Bundesfinanzierung nicht gesichert ist

 

Träger

Einrichtung

Anzahl der U3-Plätze, die geschaffen werden sollen

AWO

Schmiedtechnik

16

Piepenstockstr. 82

12

Overbergstr.

5

Stadt Hagen

Stephanstr. 8

10

Tondernstr.

16

Jungfernbruch

16

Elbersstiege

6

ev. Kirche

 

Schillerstr. 27

12

Vorhaller Straße

10

Eppenhauser Straße

6

Altenhagener Str.

16

Krambergstraße

6

kath. Kirche

 

In der Welle

12

Schillerstr.

10

Neuer Kronocken

15

Im Weinhof 14

12

alle Träger gesamt

180

 

Punkt 3 bezieht auch Maßnahmen ein, die in der ursprünglichen Ausbauplanung 2008 noch nicht enthalten waren, da sie erst in den letzten Monaten neu hinzugekommen sind:

 

Ø      AWO- Kindertageseinrichtung auf dem Gelände der KB Schmiedetechnik

Die Kindertageseinrichtung  soll zum Kindergartenjahr 2012/2013 mit einer U- 3 Betreuungsgruppe starten und im nachfolgenden Jahr um eine weitere Betreuungsgruppe (Typ 1) ausgeweitet werden. Der Investor ist auch bereit bei Abschluss eines Mietvertrages über 20 Jahre auf Zuschüsse zu verzichten.

 

Ø      Städtische Kindertageseinrichtung Tondernstraße

Die eingruppige Kindertageseinrichtung Tondernstraße sollte aus betriebswirtschaftlichen Gründen zum Kindergartenjahr 2013/2014 geschlossen werden. Der Eigentümer des Gebäudes, die hagewe, äußerte im Sommer Interesse an einem Fortbestand bzw. sogar an einem Ausbau der Kindertageseinrichtung. Hintergrund ist, dass die Häuser der hagewe in der Tondernsiedlung nach und nach zum größten Teil in Eigentum verwandelt und in erster Linie von jungen Familien gekauft worden sind. Darüber hinaus baut die hagewe im Einzugsbereich noch 14 Einfamilienhäuser. Ein entscheidendes Verkaufsargument war – neben der Anbindung an die Autobahn- die gesicherte Kinderbetreuung im Sozialraum. Die hagewe ist bei Abschluss eines Mietvertrages über 20 Jahre bereit, auf Zuschüsse zu verzichten. Die erweiterte Kindertageseinrichtung kann zum Kindergartenjahr 2012/2013 ihren Betrieb aufnehmen.

Die neusten Bevölkerungszahlen im Sozialraum belegen die von der hagewe angenommene Nachfrage. Selbst nach erfolgtem Ausbau der Kindertageseinrichtung Lützowstraße besteht im Sozialraum noch ein Bedarf von vier weiteren Betreuungsgruppen.

 

Ø      Kindertageseinrichtung Altenhagener Straße

Die Hegemann gGmbH ist bereit die Kindertageseinrichtung in der Altenhagener Straße als neuer Träger weiter zu betreiben. Der Verkauf des Gebäudes durch die ev. Stadtkirchengemeinde an einen Investor steht noch aus. Nach Abschluss des Kaufvertrages, beabsichtigt der Investor das Gebäude von Grund auf zu sanieren und für eine drei- gruppige Einrichtung mit U- 3 Betreuungsplätzen herzurichten. Anschließend ist geplant zwischen dem neuen Besitzer und der Hegemann gGmbH einen langfristigen Mietvertrag zu schließen, so dass auch in diesem Fall auf Umbau- Zuschüsse seitens des Landes verzichtet werden kann. Die Kindertageseinrichtung könnte zum Kindergartenjahr 2012/2013 wieder an den Start gehen.

 

Ø      Kindertageseinrichtung Böhmerstraße

Der neue Eigentümer des ehemaligen Kirchenareals an der Böhmerstraße hat kürzlich angeboten auf dem Gelände auch eine Kindertageseinrichtung integrieren zu können. Eine erste Begehung führte zu dem Ergebnis, dass das ehemalige Gemeindehaus durchaus geeignet ist, zu einer vier- gruppigen Kindertageseinrichtung   umgebaut zu werden.  Auch in diesem Fall käme das Investorenmodell zum Tragen, wonach gegen einen langfristigen Mietvertrag  sämtliche Umbau- und Instanzsetzungskosten vom Eigentümer übernommen werden. Umbau- Zuschüsse seitens des Landes sind nicht erforderlich. Die Kindertageseinrichtung könnte zum Kindergartenjahr 2012/2013 ihren Betrieb aufnehmen.

 

Schließung von Kindertageseinrichtungen

 

Im Zuge der U- 3 Ausbauplanung wurde in der Kindertageseinrichtung Salzburger Straße ein immenser Sanierungsbedarf festgestellt. Die evangelische Kirchengemeinde Haspe hat darauf hin beschlossen, die Kindertageseinrichtung zum Kindergartenjahr 2013/2014 zu schließen. Sollte sich ein anderes geeignetes Objekt finden, wäre die Kirchengemeinde -bei finanzieller Unterstützung seitens der Stadt Hagen- bereit sich weiterhin bei der Tagesbetreuung von Kindern auf dem Spielbrink zu engagieren.

Ebenfalls aufgrund sehr hohen Sanierungsbedarfes wird die Kindertageseinrichtung Hasselbach ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 von der AWO nicht mehr als Kindertageseinrichtung weiter betrieben. Bezüglich der noch nutzbaren Räumlichkeiten wird derzeit ein Konzept für den Betrieb einer Großtagespflegestelle entwickelt.

Im Übrigen konnte die Schließung vieler Betreuungsgruppen durch die Genehmigung der Bezirksregierung zur Übernahme freiwilliger Leistungen an die Träger von Kindertageseinrichtungen vermieden werden.

 

Belegungskapazitäten/ Fehlbedarfe für das Kindergartenjahr 2012/2013

 

Unter der Voraussetzung, dass alle durch das Sonderprogramm finanzierten Maßnahmen und auch die noch nicht fertig gestellten Maßnahmen aus Mitteln des Nachtragshaushaltes planmäßig realisiert werden können, stehen für die nächsten beiden Kindergartenjahre nachfolgende Betreuungsplätze zur Verfügung:

 

Sozialraum/ Stadtbezirk

Plätze < 3

Plätze 3 - 6

12/ 13

13/ 14

12/ 13

13/ 14

Quambusch/ Baukloh/
Westerbauer/ Hasper- Bachtal

65

74

326

301

Spielbrink/ Geweke/ Tücking

11

11

84

54

Haspe-Mitte/ Kückelhausen- Nord

50

50

307

307

Hestert/ Kückelhausen- Süd

0

0

0

0

Haspe

126

135

717

662

Kuhlerkamp/Philippshöhe

15

15

60

60

Wehringhausen

71

71

324

324

Altenhagen/ Eckesey- Süd

76

79

407

399

Emst/ Eppenhausen

50

56

250

239

Fleyerviertel/ Klosterviertel/
Tondernsiedlung

32

32

148

148

Stadtmitte/Oberhagen/Remberg

86

96

504

504

Mitte

330

349

1693

1674

Vorhalle

38

48

182

162

Eckesey- Nord

22

28

131

120

Boelerheide

28

32

157

143

Boele/ Kabel/ Bathey

60

66

330

324

Helfe/ Fley

27

27

113

113

Garenfeld

0

0

0

0

Nord

175

201

913

862

Halden/Herbeck

6

6

39

39

Berchum

6

6

39

39

Henkhausen/Reh

21

21

98

78

Elsey

37

37

177

177

Holthausen/ Wesselbach/
Hohenlimburg- Mitte/ Oege/ Nahmer

56

72

224

203

Hohenlimburg

126

142

577

536

Eilpe/ Delstern/ Selbecke

76

82

304

298

Dahl/Priorei/Rummenohl

32

32

95

95

Eilpe/ Dahl

108

114

399

393

Summe

865

941

4299

4127

private Kindertageseinrichtungen

37

37

28

28

AWO- Kita Schmiedetechnik

10

14

0

16

Gesamt

912

992

4327

4171

 

Die tatsächliche Belegung für das Kindergartenjahr 2012/2013 in den einzelnen Gruppenformen wird nach Abschluss des Anmeldeverfahrens Ende März vorgelegt.

 

Die Tabelle informiert auch über die mögliche Weiterentwicklung für das Kindergartenjahr 2013/2014, wenn alle -unter Punkt 3 genannten- bereits 2008 geplanten, aber noch nicht gesichert finanzierten Maßnahmen umgesetzt werden können.

 

Entsprechend stellt sich die Übersicht der noch fehlenden Betreuungsplätze auf Stadtbezirksebene wie folgt dar:

 

Stadtbezirk

Altersgruppen

2012/ 2013

2013/ 2014

Haspe

U- 3

27

17

3 - 6

63

73

Mitte

U- 3

90

60

3 - 6

221

272

Nord

U- 3

6

-21

3 - 6

-2

4

Hohenlimburg

U- 3

8

-9

3 - 6

63

87

Eilpe

U- 3

-35

-44

3 - 6

-81

-69

Gesamt

U- 3

95

3

3 - 6

264

367

(- = Überkapazität)

 

Die Übersicht verdeutlicht, dass die vom Rat der Stadt Hagen 2007 beschlossene Betreuungsquote von 70% Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen (von 32% Gesamtausbauquote U-3) zum Kindergartenjahr 2013/2014 wie geplant erreicht wird.  Die Übersicht verdeutlicht aber auch, dass durch die geänderte Schuleingangsphase in Verbindung mit den zu Beginn des U- 3 Ausbaus erfolgten Umbauten im Bestand der Kindertageseinrichtungen, ein erhöhter Bedarf nach Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren entstanden ist. Durch die Umbauten im Bestand, die zur Erreichung des geforderten Raumprogramms fast immer mit einer Reduzierung der Gruppenzahl einhergegangen sind und der ohnehin geringeren Platzzahl in den gemischten Betreuungsgruppen (Typ 1), wurden infolge viele Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren abgebaut. Aufgrund des demografischen Rückgangs alleine, war dies vertretbar. Durch das 2010 geänderte Schulgesetz entsteht nun wieder ein Rückschritt bei der Versorgung der unter Dreijährigen mit Betreuungsplätzen. Die U- 3 Betreuungsplätze sind zwar vorhanden, werden jedoch vielfach von Kindern über 3 Jahren belegt werden. Für diese Kinder besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz; für die Kinder unter 3 Jahren soll er 2013 eingeführt werden.

 

 

Betreuungsquoten

Die gerade geschilderte Problematik wird auch in den Betreuungsquoten deutlich.

 

ohne private Kitas

2012/2013

2013/2014

U- 3

Anzahl Kinder

4.287

4.213

Anzahl Plätze

865

941

Quote

20,2%

22,3%

3 – 6

Anzahl Kinder

4.563

4.494

Anzahl Plätze

4.299

4.127

Quote

94,2%

91,8%

 

 

mit privaten Kitas

2012/2013

2013/2014

U- 3

Anzahl Kinder

4.287

4.213

Anzahl Plätze

912

992

Quote

21,3%

23,5%

3 – 6

Anzahl Kinder

4.563

4.494

Anzahl Plätze

4.327

4.171

Quote

94,8%

92,8%

 

Während in der U- 3 Betreuung die anvisierte Quote von 22,4 % (entspricht 70% von 32%) Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen erreicht bzw. unter Einbeziehung der privaten Kindertageseinrichtungen sogar überschritten wird, ist bei den drei- bis sechsjährigen Kindern ein starker Rückgang zu verzeichnen. In den vergangenen Jahren lag die Betreuungsquote in der Altersgruppe 3 bis 6 Jahre immer bei ca. 98%.

Da –wie bereits geschildert- die Kinder über 3 Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung haben, werden sie diesen Anspruch voraussichtlich auch im Umfang der vergangenen Jahre  wahrnehmen. In der Konsequenz werden vermutlich weniger U- 3 Kinder als bisher einen Betreuungsplatz bekommen können.

 

Kindertagespflege

 

Zur Ergänzung der Betreuung in Kindertageseinrichtungen ist der zweite Baustein zur Erreichung der 32% Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren die Kindertagespflege. Dieser Bereich sollte mit einem Anteil von 30% zum Kindergartenjahr 2013/2014 ausgebaut werden (Kinderförderungsgesetz). Um dieses Ziel zu erreichen, hat sich der Fachbereich Jugend & Soziales am „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ der Bundesregierung, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, beteiligt. Mit diesem Mitteln konnte eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden, um Eltern dieses zeitlich flexible Angebot zur Betreuung ihrer Kinder näher zu bringen. Darüber hinaus war es Zweck, möglichst viele  Frauen und Männer für die Arbeit als qualifizierte Tagespflegepersonen zu gewinnen. Des Weiteren wurde die Anzahl der Tagespflegebüros in Hagen ausgebaut. Neben der Caritas, die schon seit vielen Jahren Tagespflegeverhältnisse vermittelt, sind seit Beginn des Jahres auch die AWO und der Sozialdienst katholischer Frauen Anlaufstellen für die Vermittlung und Betreuung von Tagespflegeverhältnissen.

 

Trotz aller Bemühungen konnte jedoch die Anzahl der betreuten Kinder unter 3 Jahren in Tagespflege nicht gesteigert werden.

 

Die Ursachen hierfür sind vielfältig:

 

·         Nach wie vor wird die institutionelle Betreuung von den Eltern bevorzugt.

 

·         Vor allem Einzelkinder sollen in größeren Gruppen aufwachsen.

 

·         Kinder aus der Nachbarschaft besuchen den gleichen Kindergarten.

 

·         Die Hauptnachfrage bezieht sich auf die Randzeitenbetreuung.

 

 

·         Junge Frauen scheuen die Tätigkeit als Tagesmutter, weil es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt. Sie suchen ein sicheres Arbeitsverhältnis.

 

·         Die über die Bundesagentur vermittelten Bewerber/Innen sind häufig nicht geeignet bzw. suchen ebenfalls nur eine gesicherte Beschäftigung.

 

·         Berufstätige Frauen bleiben nach der Geburt ihres Kindes viel seltener länger zu Hause. Sie kehren nach Ende der Elternzeit in den Beruf zurück.

 

·         Nicht –berufstätige Ehefrauen scheuen vielfach die versicherungsrechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen.

 

Die Kindertagespflege wirbt mit flexiblen Betreuungszeiten, aber auch hier sind Grenzen gesetzt. Das sich immer stärker etablierende Verhalten von Arbeitgebern Frauen geringfügig und ausschließlich stundenweise zwischen 7.00 Uhr und 22.00 Uhr auf Abruf zu beschäftigen, macht es nicht leichter, qualifizierte Tagesmütter/- väter zu gewinnen.

 

Die aktuelle Versorgungsquote bei der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren im Bereich der Tagespflege liegt bei ca. 2 % (bzw. ca. 7% der geforderten 30%-Kinderförderungsgesetz) und hat sich in den letzten Jahren nicht merklich erhöht.

 

Bei der Gesamtversorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren ergibt sich somit folgendes Bild:

 

 

 

ohne private Kitas

2012/2013

2013/2014

U- 3

Anzahl Kinder

4.287

4.213

Anzahl Plätze

958

1034

Quote

22,3%

24,5%

3 – 6

Anzahl Kinder

4.563

4.494

Anzahl Plätze

4.345

4.173

Quote

95,2%

92,9%

 

 

 

 

mit privaten Kitas

2012/2013

2013/2014

U- 3

Anzahl Kinder

4.287

4.213

Anzahl Plätze

1005

1085

Quote

23,4%

25,8%

3 – 6

Anzahl Kinder

4.563

4.494

Anzahl Plätze

4.373

4.217

Quote

95,8%

93,8%

 

 

Auch wenn die für die Kindertageseinrichtungen vorgegebene Quote von 70 % (von 32%) zum Kindergartenjahr 2013/2014 erreicht wird, besteht durch die zu geringe Zahl der Tagespflegeverhältnisse eine Betreuungslücke.

Um das Versorgungsziel zu erreichen, fehlen insgesamt rund 300 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren.

 

 

Resümee und Ausblick

 

Zum Kindergartenjahr 2012/2013 fehlen in den Hagener Kindertageseinrichtungen aus den dargestellten Gründen noch rund 100 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren und über 250 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren. Die Belegung der vorhandenen Plätze wird wie im letzten Jahr nach Abschluss des Anmeldeverfahrens Ende März mitgeteilt.

 

Insgesamt ist die im Kinderförderungsgesetz festgelegte Versorgungsquote von 32 % Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren zum Kindergartenjahr 2013/2014 nicht zu erreichen. Hintergründe sind die zu geringe Versorgungsquote im Bereich der Kindertagespflege, die Änderung der Schuleingangsphase und die erreichte Auslastung bei den bestehenden Kindertageseinrichtungen, die keine weiteren Um- und Anbauten mehr zulassen.

 

Auf der anderen Seite zeigt sich, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in den Kindertageseinrichtungen in der Altersgruppe 3 bis 6 Jahre stabil bleibt und der Bedarf bei der Betreuung von unter Dreijährigen zunimmt.

 

Für die weitere Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung sind darüber hinaus folgende Eckpunkte zu bedenken:

 

Ø      Kindertagespflege

Aufgrund der Erfahrungen in den letzten Jahren ist nicht davon auszugehen, dass die Kindertagespflege in der Lage sein wird 30% der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren vorzuhalten. Auch ein Vergleich mit den Versorgungsquoten in anderen Kommunen zeigt, dass dieser Prozentsatz massiv überhöht ist. Außer in den Kommunen, die traditionell eine höhere Tagespflegeversorgung haben, wird allgemein mit einem Anteil von maximal 10 % Betreuungsplätzen in Tagespflege kalkuliert. In der Folge wird der Bedarf bei der institutionellen Betreuung in den Kindertageseinrichtungen weitaus höher liegen.

 

Ø      Rechtsanspruch für Kinder unter 3 Jahren

Zum 01.08.2013 tritt der Rechtsanspruch für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres in Kraft. Bisher wurde in Hagener Kindertageseinrichtungen danach verfahren, dass Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihr unter dreijähriges Kind in einer Tageseinrichtung belegen wollten, unter die in § 24 /§ 24a SGB VIII genannten Kriterien fallen. Diese Möglichkeiten der Einschränkung werden 2013 nicht mehr gegeben sein. Hinzu kommt, dass die 2007 festgelegte Versorgungsquote von 32% mittlerweile nicht nur von der Fachwelt als viel zu gering eingeschätzt wird. Kommunen vergleichbarer Größe rechnen bei der U- 3 Betreuung inzwischen mit einer sich entwickelnden Nachfrage bis zu 50 %. Nicht nur vor dem Hintergrund der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern vielmehr auch das Interesse  der Wirtschaft zur Sicherung des Fachkräftemarktes wird zukünftig eine nicht unerhebliche Rolle bei der Entwicklung des Betreuungsbedarfes von Kindern spielen.

 

Ø      Inklusion

Das in Deutschland am 26.03.2009 in Kraft getretene Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN- Behindertenrechtskonvention- BRK), soll entsprechend des im Sommer 2011 beschlossenen Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung in den nächsten 10 Jahren systematisch vorangetrieben werden. Hierbei spielt der Bereich der Kindertagesbetreuung, als Grundstein für die Bildungskarriere eines Menschen, eine nicht unwesentliche Rolle. Inklusion in Kindertageseinrichtungen kann auch kleinere Gruppen oder ein umfangreicheres Raumprogramm bedeuten. Hierzu wird derzeit ein Konzept mit allen beteiligten Professionen und Trägern entwickelt.

 

 

Unter Berücksichtigung der genannten Eckpunkte und vor dem Hintergrund der Auslastung der bestehen Kindertageseinrichtungen, müssen neue Lösungen gefunden werden, um dem Bedarf der Hagener Familien zukünftig gerecht zu werden.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

Die finanziellen und personellen Auswirkungen können erst nach Abschluss des Anmeldeverfahrens berechnet werden.

 

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Beschlüsse

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23.11.2011 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die Bezirksvertretung nimmt die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung zur Kenntnis.

 

  1. Die Planung wird zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2012 umgesetzt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt vorzutragen, wie das Defizit an Betreuungsplätzen in 2012/2013 und in den folgenden Jahren zu beheben ist.

 

  1. Die Vorlage „Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung“ wird auf die Tagesordnung der nächsten BV-Sitzung zur erneuten Beratung gesetzt. Zur Sitzung soll Herr Krämer-Mandeau eingeladen und gebeten werden, einen Bericht zur Kindergartenbedarfsplanung mit besonderem Bezug zum Stadtteil Hohenlimburg abzugeben.

 

  1. In der Begründung der Vorlage auf Seite 6 werden die letzten beiden Absätze beginnend mit „Ebenfalls aufgrund …“ gestrichen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

Erweitern

23.11.2011 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.12.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - vertagt

Erweitern

07.12.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

Erweitern

08.12.2011 - Bezirksvertretung Haspe

Reduzieren

18.01.2012 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die BV Hohenlimburg fordert die Verwaltung auf, die ggf. durch Entfallen der Kita Hasselbach entstehenden Versorgungslücken sowohl im U3 als auch im Ü3 Bereich umgehend zu kompensieren. Hierbei sind die Bereitschaft der Gemeinde im Paul-Gerhard-Haus, Teilübernahmen der Kinder zusätzlich anzubieten, in Anspruch zu nehmen sowie ortsnah die sich ggf. bei Realisierung der vorgeschlagenen SEP-Maßnahmen rund um die Umgestaltung der Grundschule Reh erweiterten Möglichkeiten und auch der möglicherweise im Lennetal entstehende neue Betriebskindergarten mit öffentlichen Anteilen in Erwägung zu ziehen.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

Erweitern

31.01.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen