Berichtsvorlage - 1154/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Entfällt!

 

 

Begründung

 

In verschiedenen Sitzungen hatten die Verwaltung Sie über das beabsichtigte Stärkungspaktgesetz und seine Inhalte informiert.

 

Nach intensiven Gesprächen haben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Landtag NRW gestern einen gemeinsamen Änderungsantrag vorgelegt, der Ende dieser Woche in den Ausschüssen des Landtages NRW beraten werden soll. Danach ist vorgesehen:

 

  • Die in § 2 Abs. 3 vorgesehene Abundanzumlage/Solidaritätsumlage zunächst zu streichen und eine Entscheidung über die Finanzierung der vorgesehenen zusätzlichen 195 Mio. Euro, die ab 2014 über eine Abundanzumlage erbracht werden sollen, zu vertagen und in den jeweiligen Gemeinde-finanzierungsgesetzen zu treffen.
  • Die für die Beratung durch die Gemeindeprüfungsanstalt ab 2012 vorgesehenen Mittel in Höhe von 5 Mio. Euro auf 4,2 Mio. Euro abzusenken und die hierdurch frei werdenden 800.000 Euro zur Unterstützung der Tätigkeit der Bezirksregierungen zu verwenden.
  • Die Vorschrift über den Verteilungsparameter, der in der Stufe 1 und in der Stufe 2 zur Anwendung kommen soll, neu zu fassen. Dazu soll ein einheitlicher Grundbetrag in Höhe von 25,89 Euro je Einwohner der teilnehmenden Gemeinden einführt werden. Darüber hinaus soll zur Verteilung nicht auf den durchschnittlichen Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung der Jahre 2009 und 2010, sondern auf einen Mischschlüssel abgestellt werden, der auf den Anteil an der strukturellen Lücke zzgl. der Zinslast für Liquiditätskredite für alle teilnehmenden Gemeinden abstellt. Der Änderungsantrag enthält eine gemeindescharfe Aufstellung, der die Höhe dieser strukturellen Lücke zzgl. Zinslast entnommen werden kann. Nach einer vom Land ebenfalls gestern vorgelegten Modellrechnung erhält die Stadt Hagen 39.858.000 Euro über das Stärkungspaktgesetzt.
  • Es verbleibt bei einer Teilnahmepflicht für die Stadt Hagen.
  • In der Vorschrift, wonach der Haushaltsausgleich unter Einbeziehung von Hilfen (Zwischenstufe) spätestens ab dem Jahr 2016 zu erreichen ist, wird die Maßgabe „in der Regel“ ergänzt. In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es hierzu: „Lediglich bei von der Kommunalaufsicht festgestellter objektiver Unmöglichkeit, den Haushaltsausgleich innerhalb von fünf Jahren zu erreichen, kann in Einzelfällen eine Abweichung davon genehmigt werden. Spätestens ab dem Jahr 2021 ist unverändert der Haushaltsausgleich ohne Hilfen zwingend zu erreichen. Eine Ausnahme wurde nicht eingefügt. Der vom Rat der Stadt Hagen beschlossene Haushaltssanierungsplan muss unverändert spätestens am 30.06.2012 vorgelegt werden.
  • Durch eine gesetzliche Regelung soll klargestellt werden, dass auch Konsolidierungsbeträge verselbständigter Aufgabenbereiche einzubeziehen sind.
  • Bei Pflichtverstößen (§ 8) dahingehend, dass die Gemeinde ihrer Pflicht zur Vorlage des Haushaltssanierungsplans nicht nach kommt, vom Haushaltssanierungsplan abweicht oder dessen Ziele aus anderen Gründen nicht erreicht, und eine gesetzte Frist ergebnislos verstreicht, ist der Beauftragte gem. § 124 GO durch das MIK zwingend zu bestellen (bisher: Kann-Vorschrift). Hierdurch wird der Druck auf die Gemeinden maßgeblich erhöht.
  • Für den Fall einer „unvorhergesehenen erheblichen Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung“ soll die Evaluation unverzüglich durchgeführt werden.

 

Da der Änderungsantrag von den Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP unterschrieben ist, kann davon ausgegangen werden, dass dieser am 08.12.2011 eine Mehrheit im Landtag NRW findet. Die Konsolidierungshilfe für 2011 soll noch in diesem Jahr ausgezahlt werden. Die Unterstützung des Landes von rd. 40 Mio. Euro für zunächst fünf Jahre und dann in abschmelzender Summe für weitere fünf  ist zusammen mit der stufenweisen Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund eine deutliche Hilfestellung für die Stadt Hagen.

 

Für die Stadt Hagen bedeutet dies aber auch die gesetzliche Pflicht für erneute und deutlich verschärfte Sparanstrengungen. Derzeit werden der Entwurf für den Haushalt 2012 und darauf aufbauend Modellrechnungen für die Folgejahre erstellt. Es zeichnet sich trotz aller Sparanstrengungen eine deutliche Lücke im zweistelligen Millionenbereich 2016 und eine ebensolche weitere Lücke im Jahr 2021 ab.

Zwar kann es durch den geänderten Gesetzentwurf Ausnahmen für das Zwischenziel 2016 geben, diese dürfen aber nach der Begründung nur gewährt werden, wenn ein Ausgleich „objektiv unmöglich“ ist. Im Jahr 2021 gibt es eine solche Ausnahmeregelung nicht. Hier bleibt der Ausgleich ohne Hilfe zwingend. Da bis zum Jahr 2021 die Hilfe des Landes stufenweise abgeschmolzen wird, bedeutet dies, dass die Stadt Hagen mit Ausnahme der Aufstockung des GFG durch das Land und der stufenweisen Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund ihre Haushaltsprobleme im Wesentlichen durch eigene Sparanstrengungen lösen muss.

Durch die nun zwingende Entsendung eines Kommunalbeauftragten u.a. bei Verstößen gegen diese gesetzliche Frist, wurde durch den Änderungsentwurf der Druck auf die Stadt Hagen zusätzlich erhöht.

 

Die Verwaltung wird sich dieser gesetzlichen Aufgabe stellen und den Entwurf eines HSP erarbeiten. Angesichts der erkennbar großen Konsolidierungslücke wird die Einhaltung der gesetzlichen Frist nur mit weiteren und gravierenden Sparmaßnahmen zu erreichen sein.

Die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen für die Erarbeitung des HSP werden in den nächsten Tagen eingeleitet. Der Oberbürgermeister wird zudem das Angebot des Landes, die Erstellung des HSP durch die GPA begleiten zu lassen, in nach Beschlussfassung über das Gesetz annehmen. Angesichts der Größe der Aufgabe wird die Erarbeitung des HSP einige Monate in Anspruch nehmen. Ein genauer Zeitplan kann erst vorgelegt werden, nachdem auch die GPA ihre Tätigkeit aufgenommen hat.

 

Sobald die genaue Konsolidierungslücke 2016 und 2021 prognostiziert werden kann, wird die Verwaltung den Rat der Stadt darüber informieren.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Siehe Vorlage

 

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Beschlüsse

Erweitern

01.12.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.12.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen