Berichtsvorlage - 1154/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zum Stärkungspaktgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste
- Bearbeitung:
- Manuela Strunkeit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.12.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt!
Begründung
In verschiedenen Sitzungen
hatten die Verwaltung Sie über das beabsichtigte Stärkungspaktgesetz und seine
Inhalte informiert.
Nach intensiven Gesprächen
haben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Landtag NRW
gestern einen gemeinsamen Änderungsantrag vorgelegt, der Ende dieser Woche in
den Ausschüssen des Landtages NRW beraten werden soll. Danach ist vorgesehen:
- Die in § 2 Abs. 3 vorgesehene
Abundanzumlage/Solidaritätsumlage zunächst zu streichen und eine
Entscheidung über die Finanzierung der vorgesehenen zusätzlichen 195 Mio.
Euro, die ab 2014 über eine Abundanzumlage erbracht werden sollen, zu
vertagen und in den jeweiligen Gemeinde-finanzierungsgesetzen zu treffen.
- Die für die Beratung durch die
Gemeindeprüfungsanstalt ab 2012 vorgesehenen Mittel in Höhe von 5 Mio.
Euro auf 4,2 Mio. Euro abzusenken und die hierdurch frei werdenden 800.000
Euro zur Unterstützung der Tätigkeit der Bezirksregierungen zu verwenden.
- Die Vorschrift über den Verteilungsparameter,
der in der Stufe 1 und in der Stufe 2 zur Anwendung kommen soll, neu zu
fassen. Dazu soll ein einheitlicher Grundbetrag in Höhe von 25,89 Euro je
Einwohner der teilnehmenden Gemeinden einführt werden. Darüber hinaus soll
zur Verteilung nicht auf den durchschnittlichen Jahresfehlbetrag der
Ergebnisrechnung der Jahre 2009 und 2010, sondern auf einen Mischschlüssel
abgestellt werden, der auf den Anteil an der strukturellen Lücke zzgl. der
Zinslast für Liquiditätskredite für alle teilnehmenden Gemeinden abstellt.
Der Änderungsantrag enthält eine gemeindescharfe Aufstellung, der die Höhe
dieser strukturellen Lücke zzgl. Zinslast entnommen werden kann. Nach
einer vom Land ebenfalls gestern vorgelegten Modellrechnung erhält die
Stadt Hagen 39.858.000 Euro über das Stärkungspaktgesetzt.
- Es verbleibt bei einer Teilnahmepflicht für die
Stadt Hagen.
- In der Vorschrift, wonach der Haushaltsausgleich
unter Einbeziehung von Hilfen (Zwischenstufe) spätestens ab dem Jahr 2016
zu erreichen ist, wird die Maßgabe „in der Regel“ ergänzt. In
der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es hierzu: „Lediglich bei von
der Kommunalaufsicht festgestellter objektiver Unmöglichkeit, den
Haushaltsausgleich innerhalb von fünf Jahren zu erreichen, kann in
Einzelfällen eine Abweichung davon genehmigt werden. Spätestens ab dem
Jahr 2021 ist unverändert der Haushaltsausgleich ohne Hilfen zwingend zu
erreichen. Eine Ausnahme wurde nicht eingefügt. Der vom Rat der Stadt
Hagen beschlossene Haushaltssanierungsplan muss unverändert spätestens am
30.06.2012 vorgelegt werden.
- Durch eine gesetzliche Regelung soll
klargestellt werden, dass auch Konsolidierungsbeträge verselbständigter
Aufgabenbereiche einzubeziehen sind.
- Bei Pflichtverstößen (§ 8) dahingehend, dass die
Gemeinde ihrer Pflicht zur Vorlage des Haushaltssanierungsplans nicht nach
kommt, vom Haushaltssanierungsplan abweicht oder dessen Ziele aus anderen
Gründen nicht erreicht, und eine gesetzte Frist ergebnislos verstreicht,
ist der Beauftragte gem. § 124 GO durch das MIK zwingend zu bestellen
(bisher: Kann-Vorschrift). Hierdurch wird der Druck auf die Gemeinden
maßgeblich erhöht.
- Für den Fall einer „unvorhergesehenen
erheblichen Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung“ soll die
Evaluation unverzüglich durchgeführt werden.
Da der Änderungsantrag von
den Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP unterschrieben ist, kann
davon ausgegangen werden, dass dieser am 08.12.2011 eine Mehrheit im Landtag
NRW findet. Die Konsolidierungshilfe für 2011 soll noch in diesem Jahr
ausgezahlt werden. Die Unterstützung des Landes von rd. 40 Mio. Euro für
zunächst fünf Jahre und dann in abschmelzender Summe für weitere fünf ist zusammen mit der stufenweisen Übernahme
der Grundsicherung im Alter durch den Bund eine deutliche Hilfestellung für die
Stadt Hagen.
Für die Stadt Hagen bedeutet dies aber auch die
gesetzliche Pflicht für erneute und deutlich verschärfte Sparanstrengungen. Derzeit werden der Entwurf für den Haushalt 2012 und
darauf aufbauend Modellrechnungen für die Folgejahre erstellt. Es zeichnet sich
trotz aller Sparanstrengungen eine deutliche Lücke im zweistelligen
Millionenbereich 2016 und eine ebensolche weitere Lücke im Jahr 2021 ab.
Zwar kann es durch den
geänderten Gesetzentwurf Ausnahmen für das Zwischenziel 2016 geben, diese
dürfen aber nach der Begründung nur gewährt werden, wenn ein Ausgleich
„objektiv unmöglich“ ist. Im Jahr 2021 gibt es eine solche
Ausnahmeregelung nicht. Hier bleibt der Ausgleich ohne Hilfe zwingend. Da bis
zum Jahr 2021 die Hilfe des Landes stufenweise abgeschmolzen wird, bedeutet
dies, dass die Stadt Hagen mit Ausnahme der Aufstockung des GFG durch das Land
und der stufenweisen Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund ihre
Haushaltsprobleme im Wesentlichen durch eigene Sparanstrengungen lösen muss.
Durch die nun zwingende
Entsendung eines Kommunalbeauftragten u.a. bei Verstößen gegen diese
gesetzliche Frist, wurde durch den Änderungsentwurf der Druck auf die Stadt
Hagen zusätzlich erhöht.
Die Verwaltung wird sich
dieser gesetzlichen Aufgabe stellen und den Entwurf eines HSP erarbeiten.
Angesichts der erkennbar großen Konsolidierungslücke wird die Einhaltung der
gesetzlichen Frist nur mit weiteren und gravierenden Sparmaßnahmen zu erreichen
sein.
Die notwendigen
organisatorischen Voraussetzungen für die Erarbeitung des HSP werden in den
nächsten Tagen eingeleitet. Der Oberbürgermeister wird zudem das Angebot des
Landes, die Erstellung des HSP durch die GPA begleiten zu lassen, in nach
Beschlussfassung über das Gesetz annehmen. Angesichts der Größe der Aufgabe
wird die Erarbeitung des HSP einige Monate in Anspruch nehmen. Ein genauer
Zeitplan kann erst vorgelegt werden, nachdem auch die GPA ihre Tätigkeit
aufgenommen hat.
Sobald die genaue
Konsolidierungslücke 2016 und 2021 prognostiziert werden kann, wird die
Verwaltung den Rat der Stadt darüber informieren.
