01.12.2011 - 5.1 Bericht zum Stärkungspaktgesetz

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann erläutert die Vorlage und sichert zu, dass eine enge Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg erfolgen wird. Die Beschlussfassung des Landtags NRW über das Stärkungspaktgesetz soll am 08. oder 09.12.2011 erfolgen. Noch in 2011 soll dann die erste Zahlung erfolgen.

 

Herr Krippner weist darauf hin, dass im Unterschied zum Gesetzentwurf nun die Begrifflichkeit "in der Regel" im Zusammenhang mit dem geforderten Haushaltsausgleich in den Gesetzestext aufgenommen wurde. Dadurch ist die SPD-Fraktion nun optimistisch, den Haushaltsausgleich auch erzielen zu können. Die fett gedruckte Aussage auf Seite 3 der Vorlage hält er für eine Annahme. Seiner Ansicht nach sollte zunächst das beschlossene Sparpaket umgesetzt und dann geprüft werden, wie weiter zu verfahren ist. Er sieht zum jetzigen Zeitpunkt nicht die Notwendigkeit, ein weiteres Sparpaket aufzulegen. Die SPD-Fraktion lehnt ein "Kaputtsparen" deutlich ab. Einmal zerschlagene Strukturen – insbesondere im Sozialbereich – sind nicht wieder herstellbar. Wichtig ist ihm ebenfalls, dass von Kommunen im Haushaltssicherungskonzept nicht erwartet wird, betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Ferner werden Privatisierungen abgelehnt. Herr Krippner macht deutlich, dass – wer mehr, als das bereits beschlossene Paket, einsparen möchte – zeigen muss, wo er Streichungen vornimmt.

 

Herr Thielmann begrüßt das Vorliegen des Stärkungspaktgesetzes. Ein Handeln war seiner Ansicht nach dringend erforderlich und er bewertet es als positiv, dass auch reichere Kommunen erkannt haben, dass die Verschuldung der ärmeren Städte nicht selbstverschuldet ist. Herr Thielmann macht deutlich, dass Bund und Land oftmals das Konnexitätsprinzip nicht beachtet haben, was zur Verschärfung der Situation beigetragen hat. Er weist drauf hin, dass seiner Ansicht nach das bisher beschlossene Sparpaket jedoch nicht ausreichen wird, sondern weiterhin zu prüfen ist, wo weitere Einsparungen möglich sind. Sofern nicht 2016 erkennbar ist, dass der Haushaltsausgleich erzielt werden kann, so wird dann zwingend ein Sparkommissar eingesetzt werden. Dies war bisher eine Kann-Vorschrift.

 

Herr Hentschel weist darauf hin, dass die 39,8 Mio. € pro Jahr, die die Stadt Hagen nun vom Land erhält, von den Zinsaufwendungen aufgebraucht werden. Er erklärt weiter, dass es vor der Finanzkrise der Stadt Hagen nicht möglich war, sich zu entschulden und stellt die Frage, wie dies nun gelingen soll. Mit der Ratsgruppe Die Linke. sind daher im Sozialbereich keine weiteren Einsparungen umsetzbar.

 

Herr Röspel hätte sich strukturellere Aussagen zur Zins- und Entschuldungspolitik gewünscht. Das Stärkungspaktgesetz sieht nun die Pflicht zum strukturellen Haushaltsausgleich bis 2016 vor. Dies hält Herr Röspel für ein unrealistisches Ziel. Seiner Ansicht nach bedingt die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssanierungsplans die Aufstellung eines weiteren Sparpakets, um zu verhindern, dass in Hagen ein Sparkommissar eingesetzt wird. Herr Röspel erklärt im Namen der CDU-Fraktion, dass nicht beabsichtigt ist, die Stadt Hagen strukturell kaputt zu sparen.

 

Herr Krippner weist darauf hin, dass rd. 60 Mio. € der jährlichen Kosten von Land und Bund auf die Stadt Hagen abgewälzt werden.

 

Herr Riechel sieht keine Veranlassung, lobend auf die Landesregierung zu blicken. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte gehofft, das Land hätte sich zu einer Strukturreform durchgerungen. Die jetzige Regelung bedeutet für die Stadt Hagen, dass innerhalb der nächsten 5 Jahre konsolidiert werden muss. Dieser Zeitraum war vorher länger angesetzt, so dass die Kommune nun auch stärker unter Konsolidierungsdruck gerät. Eine Steigerung der Sparanstrengungen wird seiner Ansicht nach dazu führen, dass die letzten noch funktionierenden Strukturen zerschlagen werden. Er warnt davor, dass ab einem gewissen Zeitpunkt einmal zerschlagene Strukturen nicht wieder repariert werden können und hält es für sinnvoll, zu gegebener Zeit dies auch gegenüber dem Land darzustellen.

 

Herr Dr. Bücker weist darauf hin, dass die Stadt Hagen zwar in den nächsten 5 Jahren rd. 200 Mio. € vom Land im Rahmen des Stärkungspakts erhalten wird, dass jedoch gleichzeitig neue Schulden mit einem Volumen von rd. 500 Mio. € auflaufen werden. Dies zeigt seiner Ansicht nach, dass der Stärkungspakt nicht ausreicht. Er hält hier eine deutlichere Hilfe des Landes für erforderlich.

 

Herr Strüwer macht deutlich, dass die Stadt Hagen jeden Tag mehrere Hunderttausend Euro Schulden aufbaut und erklärt, dass sich die Politiker der Stadt Hagen in den letzten Jahrzehnten immer einig waren, dass die Stadt mehr Hilfe vom Land benötigt. Er geht von der Verabschiedung des Stärkungspaktgesetzes aus und macht deutlich, dass es seiner Auffassung nach nicht möglich sein wird, weitere Sparanstrengungen zu vermeiden. Der stetig weitere Aufbau von Schulden wird dagegen nicht dazu führen, die Überlebensfähigkeit der Stadt Hagen zu sichern.

 

Herr Rudel verweist auf das beschlossene erste Sparpaket und erklärt, dass dieses noch nicht abgearbeitet ist. Ohne dessen Abarbeitung hält er jedoch Überlegungen zu weiteren Sparbemühungen für verfrüht. Er möchte zunächst die Auswirkungen des ersten Sparpakets sehen, denn es handelt sich hierbei seiner Ansicht nach um das Zusammenstreichen von Leistungen und nicht um ein Ansparen. Herr Rudel macht deutlich, dass sich die SPD-Fraktion nicht generell weiteren Sparbemühungen verschließt, dass sie jedoch die Auffassung vertritt, dass zunächst die Wirkung des ersten Sparpakets sowie des Stärkungspakts zu betrachten sind, bevor weitere Überlegungen angestellt werden.

 

Herr Thieser unterstreicht, dass mit Verabschiedung des Stärkungspaktgesetzes die Beliebigkeit aus den Sparanstrengungen verschwinden wird, da ganz klare Rahmenbedingungen im Gesetz formuliert werden. Es ist dann gesetzt, dass konsolidiert wird. Er macht deutlich, dass damit die Zeit der großen Haushaltsreden vorbei sein wird, weil tatsächlich nachweisbar gespart  und Entscheidungen getroffen werden müssen. Er pflichtet Herrn Riechel bei, dass die Politik sich aufgrund der Größenordnungen, die sich dann ergeben werden, entscheiden muss, ob bestehende Strukturen angefasst werden oder nicht.

 

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Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Zur Kenntnis genommen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0