Beschlussvorlage - 1002/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8/08 (604) - Wohnbebauung Lürwald / Berchum - Verfahren gemäß § 12 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbinung mit § 13 a BauGBhier: Beschluss über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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23.11.2011
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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13.12.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2011
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8/08 (604) – Wohnbebauung Lürwald / Berchum – einschließlich der Begründung vom 28.10.2011 die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen durch die Planung berührten Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.
Die Begründung vom 28.10.2011 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Von einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden Erklärung wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8/08 (604) Wohnbebauung Lürwald / Berchum soll im ersten Quartal 2012 durchgeführt werden.
Geltungsbereich
Das Plangebiet umfasst das Grundstück: Gemarkung Berchum, Flur 3, Flurstücke 427, 428 und einen Teil des Flurstücks 434, gelegen zwischen den Straßen „Auf dem Burhof“ und Lürwald. Der Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit dieser
Verwaltungsvorlage soll der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes – Wohnbebauung Lürwald / Berchum
– herbeigeführt werden. Die Auslegung soll Anfang des Jahres 2012
erfolgen.
Begründung
Durch das Verfahren soll Planungsrecht
geschaffen werden, damit zwei Baukörper mit je 1-2 Wohneinheiten gebaut werden
können. Eine Baugenehmigung nach § 34 BauGB ist nicht möglich, da eine Baulast
eingetragen ist, die eine Bebauung ausschließt.
Der Sinn und Zweck der
Baulasteneintragung zum damaligen Zeitpunkt war, die Akzeptanz eines damals zur
Genehmigung anstehenden Bauvorhabens innerhalb des Häuserblockes zu erhöhen.
Durch die Baulast sollte verhindert
werden, dass auf dem restlichen Grundstück neben dem einen genehmigten Gebäude weitere
Häuser hätten gebaut werden können. Die Situation besteht heute nach wie vor.
Hier liegt der Tatbestand vor, dass die Baulast dafür Sorge trägt, dass ohne
Planungsrecht keine weitere Verdichtung des Innenraums erfolgen kann.
Mit Aufstellung eines Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes wird das Planungsrecht zur Bebauung des Blockinnenbereiches geschaffen.
Dieses Planungsrecht fungiert jedoch nicht als
„Angebotsplanung“ in Form eines „Standard –
Bebauungsplanes“, welcher jede Bebauung ermöglicht, die dem festgesetzten
Gebietscharakter entspricht, sondern um einen Bauungsplan mit Bezug zu einem
konkreten Projekt, nämlich die Schaffung von maximal vier Wohneinheiten in Form
von Doppelhäusern mit jeweils einer Wohnung oder in Form von
Zweifamilienhäusern mit jeweils zwei Geschosswohnungen in Einzelhäusern. Im
Falle einer Bebauung mit „klassischen“ freistehenden
Einfamilienhäusern kann die Anzahl unterschritten werden. Jegliche weitere
Nutzungen, welche sonst in reinen Wohngebieten möglich wären, sind somit
ausgeschlossen, auch eine gewerbliche Nutzung durch Freiberufler. Der
Projektplan ist nur beispielhaft, um den Bauherren eine freie
Grundrissgestaltung zu ermöglichen. Mittels dieser Form des Bebauungsplanes
wird die Realisierung einer maßvollen Bebauung gewährleistet, die sich nach Art
und Maß der baulichen Nutzung und der gewählten Bauform in die Eigenart der
näheren Umgebung einfügt.
Bei dem beabsichtigten Bauvorhaben innerhalb
eines dörflichen Wohngebietes handelt es sich um eine Maßnahme der
Innenentwicklung durch Nachverdichtung im Sinne des § 13 a BauGB. Somit kann
der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Am 26.03.2009 hat der Rat der Stadt
Hagen die Einleitung des Verfahrens beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung
erfolgte am 29.05.2009.
In der Zeit vom 29.05.2009 bis
10.06.2009 wurde den interessierten Bürgern die Gelegenheit gegeben sich in der
Verwaltung über die Ziele des eingeleiteten Bebauungsplanes zu informieren. Das
Angebot wurde rege angenommen. Fast alle Anlieger und Nachbarn haben sich über
das Verfahren und die geplante Entwicklung auf dem Gelände informiert.
Die Bürger haben zu der Planung der
Verwaltung schriftlich eine Stellungnahme zukommen lassen. Diese Stellungnahmen
werden im Rahmen der Abwägung zum Satzungsbeschluss behandelt.
In der Zeit vom 24.01.2011 bis zum
28.01.2011 wurde den Bürgern die Gelegenheit gegeben, sich in den Räumen der
Verwaltung über den geringfügig überarbeiteten Städtebaulichen Entwurf zu informieren.
Auch in diesem Zeitraum wurden schriftliche Stellungnahmen an die Verwaltung
gerichtet, die ebenfalls im Rahmen der Abwägung behandelt werden.
Die in der Zeit eingebrachten
Einwendungen der Nachbarn betreffen die Punkte:
- Die Bürger bringen zum Ausdruck, dass die eingetragene
Baulast einen besonderen Vertrauens- und Rechtsschutz schaffe. Durch die
Aufstellung eines Bebauungsplanes soll die Baulast nicht mehr wirksam
sein.
- Die hohe Bebauungsdichte wird kritisiert.
- Die Bürger bringen zum Ausdruck, dass die geplante
Bebauung zu einer erdrückenden Wirkung mit einer einhergehenden
Wertminderung der bestehenden Wohngrundstücke führt.
- Die Anlieger sind der Meinung, dass durch die Schaffung
von max. 4 zusätzlichen Wohneinheiten das Parkplatzproblem weiter zunehmen
wird.
Bestandteile der Vorlage:
- Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8/08
(604) – Wohnbebauung Lürwald in Berchum. – vom 28.10.2011
- Übersichtsplan des Geltungsbereichs
Folgende Unterlagen wurden zur
Erstellung der Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan ausgewertet und
können im Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden:
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag des Büros öKon GmbH Münster
30. Oktober 2009
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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504,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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404,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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