23.11.2011 - 4.6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8/08 (604) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Sowohl Herr Arnusch als auch Herr Leisten erinnern daran, das die Bezirksvertretung bereits vor zweieinhalb Jahren diese Nachverdichtung abgelehnt hat, um die 1988 im Wege eines Vergleichs eingetragene Baulast zur Verhinderung dieser Innenbebauung nicht auszuhebeln. An dieser ablehnenden Haltung hat sich bis heute nichts geändert.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8/08 (604) – Wohnbebauung Lürwald / Berchum – einschließlich der Begründung  vom 28.10.2011 die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen durch die Planung berührten Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.

Die Begründung vom 28.10.2011 ist Bestandteil des Beschlusses  und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

Von einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden Erklärung wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8/08 (604) Wohnbebauung Lürwald / Berchum soll im ersten Quartal 2012 durchgeführt werden.

Geltungsbereich

Das Plangebiet umfasst das Grundstück: Gemarkung Berchum, Flur 3, Flurstücke 427, 428 und einen Teil des Flurstücks 434, gelegen zwischen den Straßen „Auf dem Burhof“ und Lürwald. Der Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig abgelehnt

 

Dafür:

 0

Dagegen:

 13

Enthaltungen:

 2

 

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Anlagen zur Vorlage