Beschlussvorlage - 0970/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachlicher Teilflächennutzungsplan - Windenergie - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagenhier: Einleitung gemäß § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 5 Abs. 2 b BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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23.11.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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23.11.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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06.12.2011
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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07.12.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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08.12.2011
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.12.2011
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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13.12.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2011
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den sachlichen
Teilflächennutzungsplan – Windenergie – zum Flächennutzungsplan der
Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen
Fassung einzuleiten.
Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte
Stadtgebiet.
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll im 1. Quartal
2012 die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit Beschluss dieser
Verwaltungsvorlage wird ein Flächennutzungsplanverfahren eingeleitet, das zum
Ziel hat, weitere potentielle Standorte für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan
darzustellen.
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat die
Verwaltung mit Beschluss vom 06.10.2011 beauftragt, das der 55. Änderung des FNP zugrunde liegende Windkraftkonzept auf der
Grundlage des neuen Windenergieanlagen-Erlasses vom 11.07.2011 fortzuschreiben
und, sofern möglich, neue Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan
festzulegen (siehe Vorlage 0876-1/2010).
Im Hagener Stadtgebiet sind die 10
Standorte, die mit der 55. Änderung des Flächennutzungsplans festgesetzt worden
sind, bereits mit Windenergieanlagen bebaut. Neue Anfragen zur Errichtung von Windenergieanlagen
und auch der landespolitische Wille, mehr erneuerbare Energien nutzbar zu
machen, sowie der neue Windenergieanlagen-Erlass NRW von Juli 2011, der unter
bestimmten Voraussetzungen den Bau von Windenergieanlagen auf Waldflächen (z.
B. Kyrillflächen) zulässt, machen eine erneute Suche nach potentiellen
Windenergieanlagen-Standorten notwendig. Die planerische Steuerung über die
Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im FNP und die damit
verbundene Ausschlusswirkung von Einzelgenehmigungen an anderen Standorten hat
sich bewährt und soll daher auch für das neue Windenergieanlagen-Konzept angewandt
werden.
Zurzeit wird unter Verwendung
digitaler Daten und Berücksichtigung der Vorgaben des neuen Windenergieanlagen-Erlasses
(Abstandsregelungen zu Windenergieanlagen) das Stadtgebiet hinsichtlich geeigneter
Standorte für Windenergieanlagen überprüft. Die so ermittelten potentiellen
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen sollen dann, nach der Beratung in
den politischen Gremien, zu der im Frühjahr 2012 beginnenden Vegetationsperiode
eingehend unter natur- und artenschutzrechtlichen Aspekten (Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag, Umweltbericht) im Rahmen von entsprechenden Gutachten untersucht
werden. Nach Auswertung der Gutachten und ggf. Anpassung der Planung erfolgt
dann die Offenlage des neuen Windenergieanlagen-Konzeptes im weiteren Flächennutzungsplanverfahren.

23.11.2011 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem
Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den sachlichen
Teilflächennutzungsplan – Windenergie – zum Flächennutzungsplan der
Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen
Fassung einzuleiten.
Die in
der Vorlagenbegründung genannten Konzentrationszonen sollen allerdings nicht
auf landschaftsprägenden Höhen in Hagen platziert werden. Auch sogenannte
Kyrill-Flächen sollen der Wiederaufforstung zugeführt und nicht als Windenergieanlagenstandorte
gewählt werden. Zu bevorzugenden Standorte sind hier Tallagen mit entsprechendem
Windaufkommen.
Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte
Stadtgebiet.
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll im 1. Quartal
2012 die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden erfolgen.