23.11.2011 - 4.3 Sachlicher Teilflächennutzungsplan - Windenergi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 23.11.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Leisten schlägt vor, den Beschlussvorschlag um einen Absatz zu
ergänzen (siehe Absatz 3 des Beschlusses). Herr Arnusch schlägt vor, den TOP
auf die nächste Sitzung zu vertagen. Dann soll ein Vertreter der Verwaltung die
geplanten Windkraftwerkstandorte vorstellen und bewerten. Herr Schmidt
unterstützt die beantragte Erweiterung des Beschlussvorschlages. Frau Buddeberg
ist der Auffassung, dass sich die Kyrill-Flächen, gerade weil sie ja
Windangriffsflächen waren, als Standorte für Windkraftwerke eignen.
Herr Buschkühl widerspricht Frau Buddeberg und bezeichnet die Kyrill-Flächen
als Windböen-Angriffsfläche, die eher dazu führen würden, dass Windkraftwerke
auf so einer Fläche zur Vorsicht häufig abgeschaltet werden müssten.
Frau David erinnert daran, dass es sich bei diesem TOP zunächst nur um
einen Einleitungsbeschluss handelt. Die Bestimmung möglicher Standorte erfolgt
erst im sich daran anschließenden Verfahren. Diese Standorte werden dann der
Bezirksvertretung zur Abstimmung vorgestellt.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem
Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den sachlichen
Teilflächennutzungsplan – Windenergie – zum Flächennutzungsplan der
Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen
Fassung einzuleiten.
Die in
der Vorlagenbegründung genannten Konzentrationszonen sollen allerdings nicht
auf landschaftsprägenden Höhen in Hagen platziert werden. Auch sogenannte
Kyrill-Flächen sollen der Wiederaufforstung zugeführt und nicht als Windenergieanlagenstandorte
gewählt werden. Zu bevorzugenden Standorte sind hier Tallagen mit entsprechendem
Windaufkommen.
Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte
Stadtgebiet.
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll im 1. Quartal
2012 die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden erfolgen.
