Beschlussvorlage - 1086/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 94 – Campingplätze Harkortsee – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt nordwestlich der Ortslage Vorhalle –Brockhausen. Das Plangebiet wird begrenzt durch das Ufer des Harkortsees im Westen und Nordwesten, die südwestlichen Grenzen der landwirtschaftlichen Flächen im Nordosten, die Waldfläche im Osten, die nach Osten gerichtete Verlängerung der Straße "Baukey" über diesen o. a. Weg hinaus bis zur Straße "Baukey" und deren östlichem Rand im Südosten und eine in Ost – West Richtung verlaufende Linie nördlich des Hafenbeckens des ehemaligen Yachthafens Harkortsee im Süden.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt soll im 1. Quartal 2012 die frühzeitige Beteiligung der Behörden erfolgen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit Beschluss dieser Verwaltungsvorlage wird ein Flächennutzungsplan Teiländerungsverfahren eingeleitet, das zum Ziel hat, das Ostufer des Harkortsees zwischen dem Naturschutzgebiet "Alter Yachthafen" und dem Klärwerk Vorhalle städtebaulich neu zu ordnen und die Darstellung der Sonderbaufläche Camping an den Bestand anzupassen.

 

 

Begründung

 

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt für das Plangebiet teilweise Grünfläche und teilweise Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Überregional bedeutsamer Freizeit– und Erholungsschwerpunkt“ sowie „Campingplatzgebiet“ dar.

 

In den 70er Jahren plante die Stadt Hagen im Rahmen der Planung "Zwei-Seen-Platte" den Bereich an Harkort- und Hengsteysee hinsichtlich seiner Naherholungsfunktion weiter zu entwickeln und aufzuwerten. Im Flächennutzungsplan von 1984 ist diese Zielrichtung mit der Darstellung des Bereiches u. a. als Grünfläche, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Überregional bedeutsamer Freizeit- und Erholungsschwerpunkt" und Campingplatzgebiet  dokumentiert.

 

Am Ostufer des Harkortsees haben sich im nördlichen und südlichen Umfeld des Baudenkmals "Haus Baukey" und der in dessen Umfeld durchgeführten wassersportlichen Aktivitäten in den letzten Jahrzehnten Campingnutzungen angesiedelt und zu Dauercampingplätzen verfestigt. Diese illegalen aber zurzeit geduldeten Campingplätze entsprechen nicht den langfristigen städtebaulichen Planungsüberlegungen der Stadt Hagen, wie sie im gültigen Flächennutzungsplan dargestellt sind.

 

Im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft 2006 gab es Überlegungen eines Campingplatzbetreibers, neu anzulegende Stellplätze für Wohnmobilcamping in größerem Umfang anzubieten, aber auch die Absicht beider Campingplatzbetreiber, die Campingplätze insgesamt zu erweitern.

 

Zwischenzeitlich gab es Planungen für einen „Evolutionspark Hagen“, der an Harkort- und Hengsteysee mittels eines „Informationsbauwerks“ die Evolution vom Zeitalter der Dinosaurier bis zum Mittelalter darstellen sollte. Diese Planungen beinhalteten auch die Inanspruchnahme von Teilbereichen der für die Campingnutzung bzw. die Erweiterung der Campingnutzung vorgesehenen Flächen. Mittlerweile wurde die Planung für den „Evolutionspark Hagen“ eingestellt.

 

Das Projekt Ruhrtal sieht für den Bereich zwischen Harkortsee und Kaisberg eine Aufwertung und Attraktivierung für Erholungssuchende und Touristen vor.

 

Die Teiländerung des Flächennutzungsplans ist erforderlich, um das Ostufer des Harkortsees zwischen dem Naturschutzgebiet "Alter Yachthafen" und dem Klärwerk Vorhalle städtebaulich neu zu ordnen und die Darstellung der Sonderbaufläche Camping an den Bestand anzupassen. Die für die Campingplatznutzung nicht mehr benötigten Flächen werden zukünftig als Grünfläche dargestellt. Entlang des Seeufers verbleibt ein Grünstreifen für einen Uferweg.

 

Parallel zu dem FNP-Änderungsverfahren wird zur planungsrechtlichen Absicherung ein Bebauungsplanverfahren mir entsprechender Zielrichtung durchgeführt. Hier wird auch eine Wegeverbindung entlang des Seeufers, die in Teilbereichen die Freiziehung des Ufers von Campingnutzung erfordert, festgesetzt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.12.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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08.12.2011 - Umweltausschuss - vertagt

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13.12.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - vertagt

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14.12.2011 - Sport- und Freizeitausschuss - vertagt

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15.12.2011 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

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01.02.2012 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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02.02.2012 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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07.02.2012 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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09.02.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen