07.12.2011 - 7.9 Teiländerung Nr. 94 - Campingplätze Harkortsee ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.9
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 07.12.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kohaupt erläutert, dass es einerseits immer wieder Abstimmungsprobleme mit den
Eigentümern der Campingplätze und der Vergrößerung der Flächen gegeben habe, andererseits
der Uferbereich am Harkortsee für die Bürgerinnen und Bürger zugängig gemacht
werden solle; hier sei eine touristische Aufwertung denkbar. Außerdem solle
durch dieses Bebauungsplanverfahren eine baurechtliche Grundlage für die als
illegal im Überschwemmungsgebiet der Ruhr liegenden Campingplätze geschaffen
werden.
Herr Daniels möchte wissen, ob der Hafenbereich des Yachtclubs durch die Herstellung
von Wegen beeinträchtigt werde.
Herr Kohaupt entgegnet, dass der Hafen schon immer zugänglich gewesen wäre und sich
die Vorlage auf den Bereich der Campingplätze am Seeufer beziehe.
Herr Gerbersmann ergänzt, dass es jetzt auf die vermutlich
langwierigen Verhandlungen mit den Campingplatzbesitzern ankomme, um einen
ausreichend breiten Weg entlang des Ufers bauen zu können. Auf der anderen
Seite legalisiere die Stadt die dort errichteten Anlagen der Camper. In diesem
Zusammenhang müssten auch Lösungen zu den Themen Hochwasser- und Brandschutz gefunden
werden.
An der weiteren Diskussion beteiligen sich die Herren
Daniels, Kohaupt und Gerbersmann.
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 94 – Campingplätze Harkortsee – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.
Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.
Geltungsbereich:
Das
Plangebiet liegt nordwestlich der Ortslage Vorhalle –Brockhausen. Das Plangebiet wird begrenzt durch das Ufer des
Harkortsees im Westen und Nordwesten, die südwestlichen
Grenzen der landwirtschaftlichen Flächen im Nordosten, die Waldfläche im
Osten, die nach Osten gerichtete Verlängerung der Straße "Baukey"
über diesen o. a. Weg hinaus bis zur Straße "Baukey" und deren
östlichem Rand im Südosten und eine in Ost – West Richtung verlaufende
Linie nördlich des Hafenbeckens des ehemaligen Yachthafens Harkortsee im Süden.
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll im 1. Quartal
2012 die frühzeitige Beteiligung der Behörden erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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426,2 kB
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