Beschlussvorlage - 1086/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 94 - Campingplätze Harkortsee - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagenhier: Einleitung gemäß § 1, Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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01.02.2012
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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07.12.2011
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.12.2011
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02.02.2012
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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13.12.2011
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07.02.2012
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Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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14.12.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2011
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09.02.2012
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 94 – Campingplätze Harkortsee – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.
Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.
Geltungsbereich:
Das
Plangebiet liegt nordwestlich der Ortslage Vorhalle –Brockhausen. Das Plangebiet wird begrenzt durch das Ufer des
Harkortsees im Westen und Nordwesten, die südwestlichen
Grenzen der landwirtschaftlichen Flächen im Nordosten, die Waldfläche im
Osten, die nach Osten gerichtete Verlängerung der Straße "Baukey"
über diesen o. a. Weg hinaus bis zur Straße "Baukey" und deren
östlichem Rand im Südosten und eine in Ost – West Richtung verlaufende
Linie nördlich des Hafenbeckens des ehemaligen Yachthafens Harkortsee im Süden.
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll im 1. Quartal
2012 die frühzeitige Beteiligung der Behörden erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit
Beschluss dieser Verwaltungsvorlage wird ein Flächennutzungsplan Teiländerungsverfahren
eingeleitet, das
zum Ziel hat, das Ostufer des Harkortsees zwischen dem Naturschutzgebiet
"Alter Yachthafen" und dem Klärwerk Vorhalle städtebaulich neu zu ordnen
und die Darstellung der Sonderbaufläche Camping an den Bestand anzupassen.
Begründung
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt
für das Plangebiet teilweise Grünfläche und teilweise Sonderbaufläche mit der
Zweckbestimmung „Überregional bedeutsamer Freizeit– und
Erholungsschwerpunkt“ sowie „Campingplatzgebiet“ dar.
In den 70er Jahren plante die Stadt Hagen im Rahmen der
Planung "Zwei-Seen-Platte" den Bereich an Harkort- und Hengsteysee
hinsichtlich seiner Naherholungsfunktion weiter zu entwickeln und aufzuwerten.
Im Flächennutzungsplan von 1984 ist diese Zielrichtung mit der Darstellung des
Bereiches u. a. als Grünfläche, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung
"Überregional bedeutsamer Freizeit- und Erholungsschwerpunkt" und
Campingplatzgebiet dokumentiert.
Am Ostufer des Harkortsees haben sich
im nördlichen und südlichen Umfeld des Baudenkmals "Haus Baukey" und
der in dessen Umfeld durchgeführten wassersportlichen Aktivitäten in den
letzten Jahrzehnten Campingnutzungen angesiedelt und zu Dauercampingplätzen
verfestigt. Diese illegalen aber zurzeit geduldeten Campingplätze entsprechen
nicht den langfristigen städtebaulichen Planungsüberlegungen der Stadt Hagen,
wie sie im gültigen Flächennutzungsplan dargestellt sind.
Im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft
2006 gab es Überlegungen eines Campingplatzbetreibers, neu anzulegende
Stellplätze für Wohnmobilcamping in größerem Umfang anzubieten, aber auch die
Absicht beider Campingplatzbetreiber, die Campingplätze insgesamt zu erweitern.
Zwischenzeitlich gab es Planungen für
einen „Evolutionspark Hagen“, der an Harkort- und Hengsteysee
mittels eines „Informationsbauwerks“ die Evolution vom Zeitalter
der Dinosaurier bis zum Mittelalter darstellen sollte. Diese Planungen
beinhalteten auch die Inanspruchnahme von Teilbereichen der für die
Campingnutzung bzw. die Erweiterung der Campingnutzung vorgesehenen Flächen.
Mittlerweile wurde die Planung für den „Evolutionspark Hagen“
eingestellt.
Das Projekt Ruhrtal sieht für den Bereich zwischen
Harkortsee und Kaisberg eine Aufwertung und Attraktivierung für
Erholungssuchende und Touristen vor.
Die Teiländerung des
Flächennutzungsplans ist erforderlich, um das Ostufer des Harkortsees zwischen
dem Naturschutzgebiet "Alter Yachthafen" und dem Klärwerk Vorhalle städtebaulich
neu zu ordnen und die Darstellung der Sonderbaufläche Camping an den Bestand anzupassen.
Die für die Campingplatznutzung nicht mehr benötigten Flächen werden zukünftig
als Grünfläche dargestellt. Entlang des Seeufers verbleibt ein Grünstreifen für
einen Uferweg.
Parallel zu dem
FNP-Änderungsverfahren wird zur planungsrechtlichen Absicherung ein
Bebauungsplanverfahren mir entsprechender Zielrichtung durchgeführt. Hier wird
auch eine Wegeverbindung entlang des Seeufers, die in Teilbereichen die Freiziehung
des Ufers von Campingnutzung erfordert, festgesetzt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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426,2 kB
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