Berichtsvorlage - 0996/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Auf Grund des geänderten Anforderungsprofils für den Kanusport, beabsichtigt die Stadt Hagen die Kanu-Slalom-Strecke in Hagen-Hohenlimburg zu verbessern.

 

Es ist vorgesehen, das Stauziel um 30 cm auf eine Höhe von 115,40 m ü. NN durch Umbau an der vorhandenen Wehranlage zu erhöhen. Diese Stauzielerhöhung wirkt sich 850 m ins Oberwasser bis hin zum Unterwasser der oberhalb gelegenen  Stauanlage aus.

 

Die untere Landschaftsbehörde ist von der verfahrensführenden Behörde, der Bezirksregierung Arnsberg, zur Stellungnahme aufgefordert und möchte sich entsprechend der Vorgabe des Landschaftsgesetzes NRW vom Landschaftsbeirat in der Sache beraten lassen.

 

 

Begründung

 

Auf Grund des geänderten Anforderungsprofils für den Kanusport, beabsichtigt die Stadt Hagen die Kanu-Slalom-Strecke in Hagen-Hohenlimburg zu verbessern.

 

Es ist vorgesehen, das Stauziel um 30 cm auf eine Höhe von 115,40 m ü. NN durch Umbau an der vorhandenen Wehranlage zu erhöhen. Diese Stauzielerhöhung wirkt sich 850 m ins Oberwasser bis hin zum Unterwasser der oberhalb gelegenen Stauanlage aus.

 

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant:

 

·      Die Erhöhung der Sohle um maximal 0,85 m und die damit einhergehende Vergrößerung des Sohlgefälles.

·      Die Vergleichmäßigung der Sohle durch das Verfüllen der Kolke.

·      Die Entfernung der Insel unterhalb der Brücke „Stennertstr.“.

·      Reduzierung des Fließquerschnitts auf 3,5 bis 5 m.

·      Einbau von Trägerplatten aus Beton für variable, künstliche Hindernisse im Abstand von 15-35 m.

·      Erhöhung der Ufer, ausgehend vom Wehrbereich auf einer Länge von 90 m, um maximal 0,6 m.

·      Geländeanpassung des linken und rechten Vorlandes im Wehrbereich auf 115,60 m ü. NN.

·      Einbau einer Flutlichtanlage.

 

Zur Minderung nachteiliger Auswirkungen wurden folgende Maßnahen vorgesehen:

 

·      Aufrechterhaltung der Fischdurchgängigkeit durch Verlängerung der Fischaufstiegsanlagen Richtung Oberwasser.

·      Befestigung der Sohle mit angepasster Setzpacklage aus gebrochenen Natursteinen mit offenen Fugen.

·      Schaffung von Ruhezonen für Fische in Ufernähe durch hydraulische Abtrennung vom Gerinne der Kanustrecke über Leitdämme

·      Schaffung von Fischunterständen

 

 

Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse

 

Es wurde ein hydrogeologisches Gutachten erstellt. Dieses kommt zu dem Schluss, dass auf Grund der Karstsituation nur im unmittelbaren Vorlandbereich mit einer unerheblichen Grundwasserspiegelerhöhung gerechnet werden muss.

 

 

Fachbeitrag zur allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG

 

Die zum derzeitigen Planungsstand prognostizierbaren nachteiligen Umweltauswirkungen werden weder schutzgutbezogen noch in ihrer Gesamtheit als erheblich eingestuft.

 

 

Landschaftsrechtlicher Begleitplan (LBP) mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag

 

Der Ausbau der Kanu-Slalom-Strecke verursacht sowohl erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes als auch des Landschaftsbildes. Ein Teil der Beeinträchtigungen wird durch entsprechende Maßnahmen vermieden. Innerhalb der Strecke verschlechtern sich die Habitat- und Migrationsbedingungen für die Fisch- und Benthosfauna*. Infolge der Stauzielerhöhung verlängert sich der bestehende Rückstau bis zum Lemberger Wehr. Für diesen Abschnitt kann ein Meidverhalten von Fischarten strömungsgeprägter Gewässer und ein Verlust potentieller Reproduktionsstätten nicht ausgeschlossen werden. Ferner sind negative Auswirkungen auf den biotischen Naturhaushalt (Fauna und Flora), dem abiotischen Naturhaushalt (Boden und Wasser, Mikroklima) und auf das Landschaftsbild durch einen zunehmenden Naturnäheverlust – vor allem infolge der Flutlichtanlage- zu erwarten.

* (Gesamtheit aller in der Bodenzone eines Gewässers, dem Benthal, vorkommende Lebewesen)

 

Für die nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen stellt der LBP vor Ort durchzuführende Ausgleichsmaßnahmen mittels Maßnahmenkonzept dar.

Neben den Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen sind folgende Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen:

 

·      Die Wiederherstellung temporärer, baustellenbedingter Eingriffsfolgen

·      Pflanzung von Ufergehölzen und Einzelbäumen

·      Erhöhung von Inselbänken

·      Ersatz des Lemberger Wehres durch eine raue Blocksteinrampe

 

Als Ersatzmaßnahmen werden aufgeführt:

 

·      Einbau eines Riegel-Becken-Passes in das Lemberger Wehr

·      Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturgüte

 

 

Aussagen des Landschaftsplans:

 

Die Landschaftsplanfestsetzung sieht an dieser Stelle ein Landschaftsschutzgebiet (1.2.2.13 Lenne-Niederung) vor.

 

Neben den allgemeinen Zielen für LSG wie Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sind hier „Sicherung naturnah entwickelter Lebensräume, z.B. als Rast-, Nahrungs- und Überwinterungsplatz für zahlreiche gefährdete Vogelarten (für Durchzügler und Nahrungsgäste neben der Ruhraue das bedeutendste Gebiet im Hagerer Raum), wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, besonders wegen des Vorkommens wertvoller Gehölzbestände mit sehr alten Weiden und wegen seiner besonderen Bedeutung als stadtnaher Erholungsraum für den gesamten Hagener Raum“.

 

Es ist nicht auszuschließen, dass zukünftig weitere Baumaßnahmen infolge des Kanusportbetriebes notwendig werden. Jede Änderung, auch in der laufenden Unterhaltung; ist jedoch nur dann akzeptabel, wenn Verschlechterungen des Naturhaushalts vermieden werden können.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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08.11.2011 - Naturschutzbeirat - vertagt

Erweitern

06.12.2011 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen