Berichtsvorlage - 0996/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag gem. § 68 WHG zur Änderung der Kanuslalomstrecke in Hagen Hohenlimburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
|
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Naturschutzbeirat
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Anhörung
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08.11.2011
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06.12.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
Auf Grund des geänderten
Anforderungsprofils für den Kanusport, beabsichtigt die Stadt Hagen die
Kanu-Slalom-Strecke in Hagen-Hohenlimburg zu verbessern.
Es ist vorgesehen, das
Stauziel um 30 cm auf eine Höhe von 115,40 m ü. NN durch Umbau an der
vorhandenen Wehranlage zu erhöhen. Diese Stauzielerhöhung wirkt sich 850 m ins
Oberwasser bis hin zum Unterwasser der oberhalb gelegenen Stauanlage aus.
Die untere
Landschaftsbehörde ist von der verfahrensführenden Behörde, der Bezirksregierung
Arnsberg, zur Stellungnahme aufgefordert und möchte sich entsprechend der
Vorgabe des Landschaftsgesetzes NRW vom Landschaftsbeirat in der Sache beraten
lassen.
Begründung
Auf Grund des geänderten
Anforderungsprofils für den Kanusport, beabsichtigt die Stadt Hagen die Kanu-Slalom-Strecke
in Hagen-Hohenlimburg zu verbessern.
Es ist vorgesehen, das
Stauziel um 30 cm auf eine Höhe von 115,40 m ü. NN durch Umbau an der
vorhandenen Wehranlage zu erhöhen. Diese Stauzielerhöhung wirkt sich 850 m ins
Oberwasser bis hin zum Unterwasser der oberhalb gelegenen Stauanlage aus.
Im Einzelnen sind folgende
Maßnahmen geplant:
·
Die Erhöhung der
Sohle um maximal 0,85 m und die damit einhergehende Vergrößerung des
Sohlgefälles.
·
Die
Vergleichmäßigung der Sohle durch das Verfüllen der Kolke.
·
Die Entfernung
der Insel unterhalb der Brücke „Stennertstr.“.
·
Reduzierung des
Fließquerschnitts auf 3,5 bis 5 m.
·
Einbau von
Trägerplatten aus Beton für variable, künstliche Hindernisse im Abstand von
15-35 m.
·
Erhöhung der
Ufer, ausgehend vom Wehrbereich auf einer Länge von 90 m, um maximal 0,6 m.
·
Geländeanpassung
des linken und rechten Vorlandes im Wehrbereich auf 115,60 m ü. NN.
·
Einbau einer
Flutlichtanlage.
Zur Minderung nachteiliger
Auswirkungen wurden folgende Maßnahen vorgesehen:
·
Aufrechterhaltung
der Fischdurchgängigkeit durch Verlängerung der Fischaufstiegsanlagen Richtung
Oberwasser.
·
Befestigung der
Sohle mit angepasster Setzpacklage aus gebrochenen Natursteinen mit offenen
Fugen.
·
Schaffung von
Ruhezonen für Fische in Ufernähe durch hydraulische Abtrennung vom Gerinne der
Kanustrecke über Leitdämme
·
Schaffung von
Fischunterständen
Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse
Es wurde ein
hydrogeologisches Gutachten erstellt. Dieses kommt zu dem Schluss, dass auf
Grund der Karstsituation nur im unmittelbaren Vorlandbereich mit einer unerheblichen
Grundwasserspiegelerhöhung gerechnet werden muss.
Fachbeitrag zur allgemeinen Vorprüfung des
Einzelfalls gem. § 3c UVPG
Die zum derzeitigen
Planungsstand prognostizierbaren nachteiligen Umweltauswirkungen werden weder
schutzgutbezogen noch in ihrer Gesamtheit als erheblich eingestuft.
Landschaftsrechtlicher Begleitplan (LBP) mit
artenschutzrechtlichem Fachbeitrag
Der Ausbau der
Kanu-Slalom-Strecke verursacht sowohl erhebliche Beeinträchtigungen des
Naturhaushaltes als auch des Landschaftsbildes. Ein Teil der Beeinträchtigungen
wird durch entsprechende Maßnahmen vermieden. Innerhalb der Strecke verschlechtern
sich die Habitat- und Migrationsbedingungen für die Fisch- und Benthosfauna*. Infolge
der Stauzielerhöhung verlängert sich der bestehende Rückstau bis zum Lemberger
Wehr. Für diesen Abschnitt kann ein Meidverhalten von Fischarten strömungsgeprägter
Gewässer und ein Verlust potentieller Reproduktionsstätten nicht ausgeschlossen
werden. Ferner sind negative Auswirkungen auf den biotischen Naturhaushalt (Fauna
und Flora), dem abiotischen Naturhaushalt (Boden und Wasser, Mikroklima) und
auf das Landschaftsbild durch einen zunehmenden Naturnäheverlust – vor
allem infolge der Flutlichtanlage- zu erwarten.
* (Gesamtheit aller in der
Bodenzone eines Gewässers, dem Benthal, vorkommende Lebewesen)
Für die nicht vermeidbaren
Beeinträchtigungen stellt der LBP vor Ort durchzuführende Ausgleichsmaßnahmen
mittels Maßnahmenkonzept dar.
Neben den Vermeidungs- und
Schutzmaßnahmen sind folgende Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen:
·
Die
Wiederherstellung temporärer, baustellenbedingter Eingriffsfolgen
·
Pflanzung von
Ufergehölzen und Einzelbäumen
·
Erhöhung von
Inselbänken
·
Ersatz des
Lemberger Wehres durch eine raue Blocksteinrampe
Als Ersatzmaßnahmen werden
aufgeführt:
·
Einbau eines
Riegel-Becken-Passes in das Lemberger Wehr
·
Maßnahmen zur
Verbesserung der Gewässerstrukturgüte
Aussagen des Landschaftsplans:
Die Landschaftsplanfestsetzung
sieht an dieser Stelle ein Landschaftsschutzgebiet (1.2.2.13 Lenne-Niederung)
vor.
Neben den allgemeinen Zielen
für LSG wie Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes sind hier „Sicherung naturnah entwickelter Lebensräume,
z.B. als Rast-, Nahrungs- und Überwinterungsplatz für zahlreiche gefährdete
Vogelarten (für Durchzügler und Nahrungsgäste neben der Ruhraue das bedeutendste
Gebiet im Hagerer Raum), wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes,
besonders wegen des Vorkommens wertvoller Gehölzbestände mit sehr alten Weiden
und wegen seiner besonderen Bedeutung als stadtnaher Erholungsraum für den
gesamten Hagener Raum“.
Es ist nicht auszuschließen,
dass zukünftig weitere Baumaßnahmen infolge des Kanusportbetriebes notwendig
werden. Jede Änderung, auch in der laufenden Unterhaltung; ist jedoch nur dann
akzeptabel, wenn Verschlechterungen des Naturhaushalts vermieden werden können.
