Beschlussvorlage - 0811/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr.:  5/04 (566) -Gewerbefläche Weststraße/Herdecker Straße -Nord-- gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt zwischen der Weststraße, der BAB A1 (Bremen - Köln), der DB Gleisanlage (Strecken Hagen Herdecke, Hagen Wetter) und der Herdecker Straße.

 

Es umfasst die Flurstücke 179, 198, 351, 352, 366, 367 (teilweise), 427 und 428, Flur 5, der Gemarkung Vorhalle.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

Im Plangebiet, dass über die Weststraße unmitelbar an das regionale Straßennetz angebunden ist, befinden sich heute mehrere großflächige Einzelhandelseinrichtungen und Gewerbebetriebe. Durch die absehbare Aufgabe bestehender Einzelhandelseinrichtungen stehen kurz-/mittelfristig größere gewerblich nutzbare Flächen und Gebäude zur Disposition.

 

Der Standort soll langfristig auch weiterhin für größere Einzelhandelseinrichtungen mit der Einschränkung auf nicht zentrenschädliche Sortimente gesichert werden. Die konkrete Definition der Sortimente erfolgt auf der Basis des Einzelhandelskonzepts der Stadt Hagen in Abstimmung mit den Fachverbänden im weiteren Verfahren. Die heute im Plangebiet vorhandenen Nutzungen sollen über einen erweiterten Bestandsschutz gesichert werden.

Außer der Darstellung im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen als gewerbliche Baufläche bestehen keine planungsrechtlichen Festsetzungen.

Die vorgenannten Ziele der städtebaulichen Entwicklung sollen in dem einzuleitenden Bebauungsplan festgesetzt werden. Es ist geplant, den Gesamtbereich als Sonderbaufläche mit den vorgenannten Inhalten auszuweisen.

 

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Beschlüsse

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01.12.2004 - Bezirksvertretung Hagen-Nord

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14.12.2004 - Stadtentwicklungsausschuss - vertagt

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22.02.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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24.02.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen