14.12.2004 - 15 Bebauungsplan Nr.: 5/04 (566)-Gewerbefläche Wes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 14.12.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Gerbersmann verweist auf das
vorliegende Schreiben der hier mit ihrer Verwaltung ansässigen Firma, die durch
ein derartiges Bebauungsplanverfahren Schwierigkeiten für den Standort
befürchten.
Herr Schädel berichtet, dass mit dem
Bebauungsplan kein großflächiger Einzelhandel an dieser Stelle verhindert
werden solle, sondern zentrumsschädliches
Gewerbe. Mit dem Vorschlag einer Sonderbaufläche könne hier mehr getan
werden, als derzeit möglich sei.
Herr Mervelskämper kritisiert, dass
nicht nur an dieser Stelle und nicht nur in Hagen zentrumsschädliches Gewerbe
angesiedelt würde. Er begrüße daher die Steuerungsmöglichkeit über ein
Bebauungsplanverfahren.
Herr Asbeck schlägt vor, den heutigen
Beschluss zu vertagen um der Verwaltung Gelegenheit zu geben, nochmals mit der
Firma über deren Probleme zu sprechen.
Hiergegen werden keine Bedenken
erhoben.
Beschluss:
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr.: 5/04 (566) -Gewerbefläche
Weststraße/Herdecker Straße -Nord-- gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in
der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das
Plangebiet liegt zwischen der Weststraße, der BAB A1 (Bremen - Köln), der DB
Gleisanlage (Strecken Hagen Herdecke, Hagen Wetter) und der Herdecker Straße.
Es umfasst
die Flurstücke 179, 198, 351, 352, 366, 367 (teilweise), 427 und 428, Flur 5,
der Gemarkung Vorhalle.
In dem im
Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet
eindeutig dargestellt. dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des
Beschlusses.
