14.12.2004 - 15 Bebauungsplan Nr.: 5/04 (566)-Gewerbefläche Wes...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Gerbersmann verweist auf das vorliegende Schreiben der hier mit ihrer Verwaltung ansässigen Firma, die durch ein derartiges Bebauungsplanverfahren Schwierigkeiten für den Standort befürchten.

 

Herr Schädel berichtet, dass mit dem Bebauungsplan kein großflächiger Einzelhandel an dieser Stelle verhindert werden solle, sondern zentrumsschädliches  Gewerbe. Mit dem Vorschlag einer Sonderbaufläche könne hier mehr getan werden, als derzeit möglich sei.

 

Herr Mervelskämper kritisiert, dass nicht nur an dieser Stelle und nicht nur in Hagen zentrumsschädliches Gewerbe angesiedelt würde. Er begrüße daher die Steuerungsmöglichkeit über ein Bebauungsplanverfahren.

 

Herr Asbeck schlägt vor, den heutigen Beschluss zu vertagen um der Verwaltung Gelegenheit zu geben, nochmals mit der Firma über deren Probleme zu sprechen.

 

Hiergegen werden keine Bedenken erhoben. 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr.:  5/04 (566) -Gewerbefläche Weststraße/Herdecker Straße -Nord-- gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt zwischen der Weststraße, der BAB A1 (Bremen - Köln), der DB Gleisanlage (Strecken Hagen Herdecke, Hagen Wetter) und der Herdecker Straße.

 

Es umfasst die Flurstücke 179, 198, 351, 352, 366, 367 (teilweise), 427 und 428, Flur 5, der Gemarkung Vorhalle.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Ohne Beschlussfassung