Beschlussvorlage - 0998/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung hat die für die Umsetzung der Maßnahmen entsprechend benötigten Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 eingestellt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung:

 

Für die aus der Prioritätensetzung und der Nothaushaltssituation der Stadt Hagen resultierende Abwicklung der Gesamtmaßnahme Stadtumbaugebiet Oberhagen / Eilpe - gemäß Verwaltungsgespräch mit dem zuständigen Ministerium, der Bezirksregierung und der Stadt vom Januar 2010 - wurde eine Konsensfindung mit der Kommunalaufsicht und der Förderstelle erforderlich.

Im April 2011 wurde mit dem Zuschussgeber die Verwendung der Bewilligungsreste aus den 3 Bauabschnitten in Höhe von ca. 1,5 Mio. € vereinbart.

Der Sachstandsbericht skizziert, welche Maßnahmen in den beiden Stadtbezirken in 2012 und 2013 noch umgesetzt werden sollen.

Weitere Zuschussanträge aus dem Programm Stadtumbau West (STEP NRW 2012 ff.) werden für das Stadtumbaugebiet Oberhagen / Eilpe nicht mehr erfolgen.

 

 

Begründung:

 

Anlass

 

Im Januar 2010 wurde im Verwaltungsgespräch zwischen dem zuständigen Ministerium, der Bezirksregierung und der Stadt Hagen die kontrollierte Abwicklung bei Wahrung der wesentlichen Ziele für das Stadtumbaugebiet Oberhagen / Eilpe vereinbart.

 

Mit dem Fortschreibungsbericht 2010 der Stadt Hagen wurde der Aufforderung zur Unterbreitung eines  entsprechenden Vorschlags nachgekommen.

Nach Vorberatungen, insbesondere mit der BV Eilpe/Dahl, und Beschlussfassung des Verwaltungsvorstands Anfang August 2010 wurde der Bericht an die Bezirksregierung weitergeleitet.

 

Mit Schreiben vom 22.03.2011 hat die Stadt Hagen eine Modifizierung des Fortschreibungsberichtes 2010 an die BR übersandt. Anlass waren das Spitzengespräch zwischen Herrn Regierungspräsident Bollermann und Herrn Oberbürgermeister Dehm am 14.02.2011 sowie die städtebauliche Bewertung des Städtebauministeriums vom 11.02.2011.

 

Ergebnis des Konsensgespräches im April 2011 war die Reduzierung der noch umzusetzenden Maßnahmen  und die Verwendung der Bewilligungsreste des 1. bis 3. Bauabschnitts  in Höhe von ca. 1,5 Mio. € an Förderzuschüssen.

 

Entsprechend sollen folgende Maßnahmen eingeleitet bzw. weitergeführt und in 2012 und 2013 umgesetzt und abgeschlossen werden:

 

 

Maßnahmen in Oberhagen

 

C.1 Fassadenprogramm, Schwerpunkt Oberhagen

 

Im September 2011 hat die Förderstelle der Bezirksregierung dem Einsatz von Fördermitteln und der Gewährung von Zuwendungen für drei vorliegende Anträge von privaten Grundstückseigentümern aus Oberhagen zugestimmt. Bei den beiden in 2010 gestellten Anträgen haben die Grundstückseigentümer der Übernahme des städtischen Eigenanteils zugestimmt.

Es handelt sich um die Gebäude

1.      Frankfurter Str. 25 + 27

2.      Frankfurter Str. 37 und

3.      Tuchmacherstr. 4 im Sinne der Arrondierung des Maßnahmenbereichs A.1 Möllenhof-/ Tuchmacherstraße.

Fertigstellung bei zwei Objekten voraussichtlich bis Ende des Jahres.

Verwaltung und Quartiersmanagement werden weitere Grundstückseigentümer in Oberhagen ansprechen. Dabei ist, vor Freigabe des Zuschusses, die Übernahme des städtischen Eigenanteils durch den privaten Antragsteller vertraglich zu vereinbaren.

 

A.2 Bolzplatz  für Jugendliche auf dem Grundstück Frankfurter Str. 24

Die beschlossene Ausführungsplanung liegt der Bezirksregierung zur Genehmigung vor. Die sich gegenüber der Bewilligung ergebenden Kostensteigerungen werden durch die Reduzierungen im Maßnahmenbereich A.1 Tuchmacherstr. / Möllenhofstr. kompensiert (siehe unten).

Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Ausschreibung dieser Maßnahme hat es Anpassungen der vorgelegten Ausführungsplanung gegeben, die jedoch nicht die Grundzüge der Planung berühren. Über die wesentlichen Abweichungen wurde die Bezirksregierung informiert. Die Maßnahme ist in 2012 zur Durchführung und Abrechnung vorgesehen.

 

A.1 Maßnahmenbereich Tuchmacherstr. / Möllenhofstr.

reduzierter Flächenansatz, Verzicht auf Grunderwerb

 

Im Konsensgespräch mit der Bezirksregierung wurde von der Verwaltung der Verzicht des Grunderwerbs und des Abrisses der Gebäude auf dem Grundstück Tuchmacherstr. 10 sowie die erhebliche Reduzierung des Mittelansatzes für die Gestaltung der öffentlichen Straßenräume dargelegt. Dieser Vorgehensweise wurde von der Bezirksregierung zugestimmt. Die Reduzierung des Mittelansatzes, insbesondere des städtischen Eigenanteils für den beabsichtigten Ankauf des o.g. Grundstücks, erfolgte gemäß Beschluss des Verwaltungsvorstands vom 21.09.2010.

Die Verhandlungen mit der verkaufsinteressierten Grundstückseigentümerin wurden daraufhin eingestellt.

 

Ende November 2010 hat für das Grundstück Tuchmacherstr. 10 ein Eigentümerwechsel stattgefunden, bei dem die Stadt Hagen ihr Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB aus den o.g. haushalterischen Gründen nicht ausgeübt hat. Seitdem bemüht sich das Quartiersmanagement um Kontakt zu dem neuen Grundstückseigentümer mit dem Ziel, eine Kooperationsmöglichkeit bezüglich der Gestaltung der Ecksituation Möllenhofstr. /Tuchmacherstr. mit dem städtebaulich sinnvollen Rückbau des Flachbaus im Eckbereich und einer Neugestaltung zur Herstellung einer Sichtachse zum neuen Eingangsbereich der Elbershallen von der Tuchmacherstr. auszuloten.

 

Im Juli 2011 unterrichtete der Eigentümer das Quartiersmanagement über den beabsichtigten baldigen Weiterverkauf des Grundstücks Tuchmacherstr. 10.

Als verbleibender Planungsspielraum soll mit dem neuen Erwerber die Verfügung über eine ca. 11 qm große Teilfläche des privaten Grundstücks für eine Verschwenkung und bessere Ausrichtung der Möllenhofstraße auf den Eingangsbereich Elbershallen gesichert werden.

 

Seit August 2011 bemüht sich das Quartiersmanagement um verbindliche Regelungen, für den Fall der Vertragsverhandlungen mit einem Dritten eine entsprechende Option zur Umsetzung der städtebaulichen Zielsetzung in die Kaufvertragsgestaltung aufzunehmen. Mitte September 2011 wurde wiederum der kurz vor Abschluss der Verhandlungen stehende Weiterverkauf angekündigt,  verbunden mit der Zusage, den neuen Eigentümer zu benennen. Bis zur Drucklegung der Vorlage ist trotz nochmaliger Erinnerung  keine Rückmeldung erfolgt.

 

Auf Grundlage der für diesen Teil des Stadtumbaugebietes geltenden Vorkaufsrechtsatzung gemäß § 25 BauGB (Besonderes Vorkaufsrecht zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung) beabsichtigt die Verwaltung nach erfolgtem Weiterverkauf mit dem neuen Grundstückseigentümer in Verhandlungen zu treten. Das Ziel ist es, einen Konsens im Sinne des städtebaulichen Entwicklungskonzepts zu erreichen und eine entsprechende vertragliche Regelung zu vereinbaren.

 

A.1 Maßnahmenbereich Elbershallen, Projekt Kesselhaus zur Kletterhalle

 

Im Verwaltungsgesprächs vom Januar 2010 wurde für die Umsetzung des privaten Kooperationsprojektes von Grundstückseigentümer Hagenpeg mit der ev. Jugend im Kirchenkreis Hagen nur eine Chance gesehen bei Übernahme des städtischen Eigenmittelanteils durch die Antragsteller. Das Quartiersmanagement unterstützte die Antragsteller bei der Aufbereitung der Unterlagen für eine Antragstellung und bei der Formulierung der Verpflichtungserklärung. Im März 2010 wurde der Stadt ein Antrag auf Stadtumbau-Förderung vorgelegt.

In Übereinstimmung zwischen dem Oberbürgermeister, dem Stadtbaurat, dem Bezirksbürgermeister, dem Superintendenten und den Gesellschaftern der Hagenpeg soll dieses Projekt, auch unter reduzierten finanziellen Rahmenbedingungen für den Stadtumbau, mit Priorität betrieben werden.

 

Nachdem im Konsensgespräch mit der Bezirksregierung am 5. April 2011 das Vorhaben grundsätzlich positiv gewertet wurde, organisierte das Quartiersmanagement kurzfristig einen Ortstermin mit der Bezirkregierung und allen Verfahrensbeteiligten, um Fragen der Förderstelle zu Baubeschreibung, Kostenaufstellung, baustatischen Aspekten sowie dem Betriebs- und Bewirtschaftungskonzept gemeinsam zu erörtern. Daraus haben sich auch grundlegende Korrekturen der ursprünglichen Antragstellung ergeben:

-          Die Teilmaßnahme Bauwerkssanierung des ehem. Kesselhauses und die Teilmaßnahme Ausbau des Gebäudes zu einer Kletterhalle werden zusammengefasst und von der Hagenpeg aus einer Hand baulich erstellt.

-          Die ev. Jugend im Kirchenkreis Hagen geht eine Kooperation mit der Stiftung Volmarstein ein durch Gründung einer GmbH für Betrieb und Bewirtschaftung.

 

Zu den baulichen Bestandteilen der Maßnahme wurden die verabredeten Unterlagen (überarbeitete Kostenschätzung mit Darstellung der Förderanteile und eine aktualisierte Baubeschreibung) der Förderstelle Ende Juni 2011 vorgelegt.

Zum Betriebs- und Bewirtschaftungskonzept zwischen der evangelischen Jugend und der Stiftung Volmarstein, das noch vorgelegt werden muss, ist von den Antragstellern auch weiterhin noch Klärungs- und Beratungsbedarf festgestellt worden, so dass um zeitlichen Aufschub für eine weitere Verhandlungsrunde gebeten wurde.

 

 

Maßnahmen in Eilpe

B.3 Bahnunterführung Eilper Str., Projekt Eilper Tor

 

Weiterführung und Abschluss der Aufwertungsmaßnahme nach Vorabgenehmigung der BR im September 2011:

-          Das Quartiersmanagement konnte in den vergangenen Wochen erfolgreich die vor rund zwei Jahren angestoßene Spendenbereitschaft einer örtlichen Bank, der direkt der Bahnunterführung benachbarten Stahlwarenfabrik und eines anliegenden Tankstellenbetreibers reaktivieren und die notwendigen Spendenbeträge einwerben. Der Ersatz des städtischen Eigenanteils durch private Dritte ist Bedingung für die künstlerisch-gestalterische Umsetzung der Maßnahme

-          Die Stahlmutter-Skulptur nach einem Entwurf von Uwe Will kann endlich hergestellt werden, ein entsprechender Auftrag wurde an eine Stahlbau-Firma vergeben. Zielsetzung ist die Fertigstellung und Aufstellung möglichst bis Ende dieses Jahres.

-          Die Beleuchtung des Fußgängerbereichs (farbige Leuchtbänder) der Bahnunterführung und die Beleuchtung der Skulptur sind ebenfalls beauftragt.
Die Beleuchtung der Fußgängerbereiche wird voraussichtlich im November bzw. Dezember 2011 installiert. Die Beleuchtung der Skulptur erfolgt nach Aufstellung des Kunstobjektes.

-          Die gestalterische Aufwertung der Unterführung soll nach Möglichkeit durch eine attraktive Verblendung des Bahngeländers Eilpe einwärts ergänzt werden. In Beratungen zwischen dem Künstler Uwe Will, Herrn Kühle (Foto-Kühle) und dem Quartiersmanagement wurde die Idee einer fotographischen Kollage entwickelt, in der charakteristische Ansichten Eilpes mit Symbolen der Stahlverarbeitung verbunden werden. Ein erster Entwurf wurde der Bezirksvertretung Eilpe / Dahl in ihrer Sitzung am 19.10.2011 vorgestellt und die Weiterverfolgung der Idee der  Geländergestaltung einstimmig beschlossen. Über Farbgebung und Auswahl von Elementen mit Eilper Motiven wird in einer der kommenden Sitzungen weiter zu beraten sein. Vorab sind Klärungen mit der Bahn (DB Netz AG) über technisch-konstruktive und genehmigungsrechtliche Notwendigkeiten erforderlich. Für die finanzielle Umsetzung dieser Gestaltungsidee sind ergänzend Spenden einzuwerben.

 

Gemäß der einstimmigen Beschlussfassung der Bezirksvertretung Eilpe /Dahl vom 30. Juni 2010 waren die Maßnahmen gestalterische Aufwertung des Denkmalbereichs Bleichplatz / Eilper Zentrum und Herrichtung des Grundstücks Eilper Str. 108 mit der Bezirksregierung zu erörtern. Nach dem im April 2011 erzielten Konsens stellt sich der Sachstand wie folgt dar:

 

B.4 Volmeblick (ohne Brücke, Umplanung als öffentlicher Platzbereich), Grundstück Eilper Str. 108

 

Die Fachverwaltung entwickelte in den letzten Monaten eine Nutzungskonzeption, die am 21. September 2011 in der Sitzung der Bezirksvertretung Eilpe / Dahl kurz erörtert und mit folgender Zielsetzung einstimmig beschlossen wurde:

-          Öffnung der Fläche durch Rückbau der Mauer

-          Erneuerung der Bodenfläche

-          Anbringung eines neuen verkehrssicheren Geländers zur Volme hin

-          Funktionale Verlegung der Bushaltestelle

 

Aufgrund des Votums der Bezirksvertretung wurde eine Planüberarbeitung vorgenommen mit der Zielsetzung einer kostensparenderen baulichen Umsetzung und möglichst geringen Pflege- und Unterhaltungskosten. Dieser Plan wurde mit Mehrheit in der Sitzung der Bezirksvertretung am 19. Oktober 2011 beschlossen.

 

B.1 Eilper Zentrum / Denkmalbereich Bleichplatz

 

Das Stadtumbau-Team und die Fachverwaltung entwickelten in den letzten Monaten einen Planentwurf, der am 14. September 2011 im Rahmen eines Workshop-Verfahrens mit der Bezirksvertretung Eilpe / Dahl vordiskutiert und in der Sitzung am 21. September 2011 beraten wurde. Dabei wurde folgende Zielsetzung einstimmig beschlossen:

a) Freiraumplanung

-          Behutsamer Eingriff in die bestehende Situation, die in den 90er-Jahren als Wohnumfeldmaßnahme mit Fördermitteln hergestellt wurde, im Sinne einer Anpassung / Qualifizierung

-          Transparente, übersichtliche, zum Bleichplatz „durchsichtige“ Platzgestaltung

-          Lichtgestaltung und Helligkeit - gegen Angsträume und Vandalismus

-          Beleuchtung mit innovativen und traditionellen Elementen

-          Aufwertung der Außengastronomie Riege-/Franzstr.

-       Geringfügige Änderungen – Aufwertung des Bestandes (Denkmal, Pavillon)

-       Der Kiosk / Pavillon soll erhalten bleiben und optisch aufgewertet werden.

b) Straßenraum mit Haltestellen und Fußgängerquerungen

-          Öffentliche und private Räume beiderseits der Eilper Straße funktional und optisch besser miteinander verknüpfen

-          Qualifizierung von Fußwegeverbindungen und ÖPNV-Haltestellen durch höhere Verkehrssicherheit (insbesondere für Fußgänger und ÖPNV-Nutzer)

-          Strukturierung des großen Verkehrsraumes und Angebot sicherer Fußgängerquerungen

-          Bevorrechtigung des ÖPNV

-          Verlangsamung des MIV und Lenkung im Sinne der Ausschilderung / Anreize zur Umfahrung des Eilper Ortsteilzentrums

 

Aufgrund des Votums der Bezirksvertretung zur Anordnung der Fußgängerquerung zum Einkaufszentrum und der Verschwenkung der Fahrspuren der Riegestraße wurde der Planentwurf überarbeitet, in der Sitzung der Bezirksvertretung am 19. Oktober 2011 vorgestellt und einstimmig beschlossen.

Nächste Arbeitsschritte sind die Gestaltung des Kioskumfeldes und die Konkretisierung des Beleuchtungskonzeptes.

 

C.1 Fassadenprogramm, Schwerpunkt Eilpe

 

-          Grundstück ehem. Tor 2, Eilper Str. 85-89: Nach Beratung durch das Quartiersmanagement zeigte die neue Grundstückseigentümerin Interesse an einer Förderung zur Gestaltung der straßenseitigen Fassaden.

-          Verwaltung und Quartiersmanagement werden weitere Grundstückseigentümer in Eilpe ansprechen. Dabei ist, vor Freigabe des Zuschusses, die Übernahme des städtischen Eigenanteils durch den privaten Antragsteller vertraglich zu vereinbaren.

 

 

Übergreifende Maßnahmen

 

Der Auftrag für die S.T.E.R.N. GmbH zur Durchführung des Quartiersmanagements wurde nach Zustimmung der Bezirksregierung um ein Jahr verlängert und endet am 30.06.2012. Der Quartiersmanager arbeitet seit August 2011 im Rathaus. Der Mietvertrag für das Stadtumbaubüro in der Eilper Str. 111 wurde zu Ende Juli 2011 gekündigt.

 

Der Vertrag mit der Innovationsagentur Stadtumbau NRW, der Begleitagentur zur Förderung des kommunalen Erfahrungsaustauschs, kann nach Zustimmung der Bezirksregierung für weitere 2 Jahre abgeschlossen werden.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Die beschlossenen Maßnahmen, die in der Konsensvereinbarung mit der Bezirksregierung Arnsberg vom April 2011 festgelegt wurden, sollen in 2012 und 2013 von der Stadt Hagen und von den kooperierenden privaten Dritten  entsprechend umgesetzt werden.

 

 

 

 

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Beschlüsse

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15.11.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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23.11.2011 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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06.12.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen