Beschlussvorlage - 0998/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtumbau West - Oberhagen / EilpeSachstandsbericht über die weitere Durchführung der mit der Bezirksregierung im April 2011 abgestimmten Maßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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15.11.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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23.11.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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06.12.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung:
Für die aus der
Prioritätensetzung und der Nothaushaltssituation der Stadt Hagen resultierende
Abwicklung der Gesamtmaßnahme Stadtumbaugebiet Oberhagen / Eilpe - gemäß
Verwaltungsgespräch mit dem zuständigen Ministerium, der Bezirksregierung und
der Stadt vom Januar 2010 - wurde eine Konsensfindung mit der Kommunalaufsicht
und der Förderstelle erforderlich.
Im April 2011 wurde mit dem
Zuschussgeber die Verwendung der Bewilligungsreste aus den 3 Bauabschnitten in
Höhe von ca. 1,5 Mio. € vereinbart.
Der Sachstandsbericht
skizziert, welche Maßnahmen in den beiden Stadtbezirken in 2012 und 2013 noch
umgesetzt werden sollen.
Weitere Zuschussanträge aus
dem Programm Stadtumbau West (STEP NRW 2012 ff.) werden für das
Stadtumbaugebiet Oberhagen / Eilpe nicht mehr erfolgen.
Begründung:
Anlass
Im Januar 2010 wurde im
Verwaltungsgespräch zwischen dem zuständigen Ministerium, der Bezirksregierung
und der Stadt Hagen die kontrollierte Abwicklung bei Wahrung der wesentlichen
Ziele für das Stadtumbaugebiet Oberhagen / Eilpe
vereinbart.
Mit dem
Fortschreibungsbericht 2010 der Stadt Hagen wurde der Aufforderung zur
Unterbreitung eines entsprechenden
Vorschlags nachgekommen.
Nach Vorberatungen,
insbesondere mit der BV Eilpe/Dahl, und
Beschlussfassung des Verwaltungsvorstands Anfang August 2010 wurde der Bericht
an die Bezirksregierung weitergeleitet.
Mit Schreiben vom 22.03.2011
hat die Stadt Hagen eine Modifizierung des Fortschreibungsberichtes 2010 an die
BR übersandt. Anlass waren das Spitzengespräch zwischen Herrn Regierungspräsident
Bollermann und Herrn Oberbürgermeister Dehm am 14.02.2011 sowie die
städtebauliche Bewertung des Städtebauministeriums vom 11.02.2011.
Ergebnis des
Konsensgespräches im April 2011 war die Reduzierung der noch umzusetzenden
Maßnahmen und die Verwendung der
Bewilligungsreste des 1. bis 3. Bauabschnitts in Höhe von ca. 1,5 Mio. € an
Förderzuschüssen.
Entsprechend sollen folgende
Maßnahmen eingeleitet bzw. weitergeführt und in 2012 und 2013 umgesetzt und
abgeschlossen werden:
Maßnahmen in Oberhagen
C.1 Fassadenprogramm,
Schwerpunkt Oberhagen
Im September 2011 hat die
Förderstelle der Bezirksregierung dem Einsatz von Fördermitteln und der
Gewährung von Zuwendungen für drei vorliegende Anträge von privaten
Grundstückseigentümern aus Oberhagen zugestimmt. Bei den beiden in 2010
gestellten Anträgen haben die Grundstückseigentümer der Übernahme des
städtischen Eigenanteils zugestimmt.
Es handelt sich um die
Gebäude
1. Frankfurter Str. 25 + 27
2. Frankfurter Str. 37 und
3. Tuchmacherstr. 4 im Sinne der Arrondierung des
Maßnahmenbereichs A.1 Möllenhof-/ Tuchmacherstraße.
Fertigstellung bei zwei
Objekten voraussichtlich bis Ende des Jahres.
Verwaltung und
Quartiersmanagement werden weitere Grundstückseigentümer in Oberhagen ansprechen.
Dabei ist, vor Freigabe des Zuschusses, die Übernahme des städtischen
Eigenanteils durch den privaten Antragsteller vertraglich zu vereinbaren.
A.2 Bolzplatz für Jugendliche auf dem Grundstück
Frankfurter Str. 24
Die beschlossene
Ausführungsplanung liegt der Bezirksregierung zur Genehmigung vor. Die sich
gegenüber der Bewilligung ergebenden Kostensteigerungen werden durch die
Reduzierungen im Maßnahmenbereich A.1 Tuchmacherstr. / Möllenhofstr.
kompensiert (siehe unten).
Im Zusammenhang mit der
Vorbereitung der Ausschreibung dieser Maßnahme hat es Anpassungen der
vorgelegten Ausführungsplanung gegeben, die jedoch nicht die Grundzüge der
Planung berühren. Über die wesentlichen Abweichungen wurde die Bezirksregierung
informiert. Die Maßnahme ist in 2012 zur Durchführung und Abrechnung
vorgesehen.
A.1 Maßnahmenbereich
Tuchmacherstr. / Möllenhofstr.
reduzierter Flächenansatz,
Verzicht auf Grunderwerb
Im Konsensgespräch mit der
Bezirksregierung wurde von der Verwaltung der Verzicht des Grunderwerbs und des
Abrisses der Gebäude auf dem Grundstück Tuchmacherstr. 10 sowie die erhebliche
Reduzierung des Mittelansatzes für die Gestaltung der öffentlichen Straßenräume
dargelegt. Dieser Vorgehensweise wurde von der Bezirksregierung zugestimmt. Die
Reduzierung des Mittelansatzes, insbesondere des städtischen Eigenanteils für
den beabsichtigten Ankauf des o.g. Grundstücks, erfolgte gemäß Beschluss des
Verwaltungsvorstands vom 21.09.2010.
Die Verhandlungen mit der verkaufsinteressierten Grundstückseigentümerin wurden daraufhin eingestellt.
Ende November 2010 hat für
das Grundstück Tuchmacherstr. 10 ein Eigentümerwechsel stattgefunden, bei dem
die Stadt Hagen ihr Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB aus den o.g.
haushalterischen Gründen nicht ausgeübt hat. Seitdem bemüht sich das
Quartiersmanagement um Kontakt zu dem neuen Grundstückseigentümer mit dem Ziel,
eine Kooperationsmöglichkeit bezüglich der Gestaltung der Ecksituation
Möllenhofstr. /Tuchmacherstr. mit dem städtebaulich sinnvollen Rückbau des
Flachbaus im Eckbereich und einer Neugestaltung zur Herstellung einer
Sichtachse zum neuen Eingangsbereich der Elbershallen von der Tuchmacherstr.
auszuloten.
Im Juli 2011 unterrichtete
der Eigentümer das Quartiersmanagement über den beabsichtigten baldigen
Weiterverkauf des Grundstücks Tuchmacherstr. 10.
Als verbleibender
Planungsspielraum soll mit dem neuen Erwerber die Verfügung über eine ca. 11 qm
große Teilfläche des privaten Grundstücks für eine Verschwenkung und bessere
Ausrichtung der Möllenhofstraße auf den Eingangsbereich Elbershallen gesichert
werden.
Seit August 2011 bemüht sich
das Quartiersmanagement um verbindliche Regelungen, für den Fall der
Vertragsverhandlungen mit einem Dritten eine entsprechende Option zur Umsetzung
der städtebaulichen Zielsetzung in die Kaufvertragsgestaltung aufzunehmen.
Mitte September 2011 wurde wiederum der kurz vor Abschluss der Verhandlungen
stehende Weiterverkauf angekündigt,
verbunden mit der Zusage, den neuen Eigentümer zu benennen. Bis zur
Drucklegung der Vorlage ist trotz nochmaliger Erinnerung keine Rückmeldung erfolgt.
Auf Grundlage der für diesen
Teil des Stadtumbaugebietes geltenden Vorkaufsrechtsatzung gemäß § 25 BauGB
(Besonderes Vorkaufsrecht zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung) beabsichtigt die Verwaltung nach erfolgtem Weiterverkauf mit dem
neuen Grundstückseigentümer in Verhandlungen zu treten. Das Ziel ist es, einen
Konsens im Sinne des städtebaulichen Entwicklungskonzepts zu erreichen und eine
entsprechende vertragliche Regelung zu vereinbaren.
A.1 Maßnahmenbereich
Elbershallen, Projekt Kesselhaus zur Kletterhalle
Im Verwaltungsgesprächs vom
Januar 2010 wurde für die Umsetzung des privaten Kooperationsprojektes von
Grundstückseigentümer Hagenpeg mit der ev. Jugend im Kirchenkreis Hagen nur
eine Chance gesehen bei Übernahme des städtischen Eigenmittelanteils durch die
Antragsteller. Das Quartiersmanagement unterstützte die Antragsteller bei der
Aufbereitung der Unterlagen für eine Antragstellung und bei der Formulierung
der Verpflichtungserklärung. Im März 2010 wurde der Stadt ein Antrag auf
Stadtumbau-Förderung vorgelegt.
In Übereinstimmung zwischen
dem Oberbürgermeister, dem Stadtbaurat, dem Bezirksbürgermeister, dem
Superintendenten und den Gesellschaftern der Hagenpeg soll dieses Projekt, auch
unter reduzierten finanziellen Rahmenbedingungen für den Stadtumbau, mit
Priorität betrieben werden.
Nachdem im Konsensgespräch
mit der Bezirksregierung am 5. April 2011 das Vorhaben grundsätzlich positiv
gewertet wurde, organisierte das Quartiersmanagement kurzfristig einen
Ortstermin mit der Bezirkregierung und allen Verfahrensbeteiligten, um Fragen
der Förderstelle zu Baubeschreibung, Kostenaufstellung, baustatischen Aspekten
sowie dem Betriebs- und Bewirtschaftungskonzept gemeinsam zu erörtern. Daraus
haben sich auch grundlegende Korrekturen der ursprünglichen Antragstellung
ergeben:
-
Die Teilmaßnahme
Bauwerkssanierung des ehem. Kesselhauses und die Teilmaßnahme Ausbau des
Gebäudes zu einer Kletterhalle werden zusammengefasst und von der Hagenpeg aus
einer Hand baulich erstellt.
-
Die ev. Jugend
im Kirchenkreis Hagen geht eine Kooperation mit der Stiftung Volmarstein ein
durch Gründung einer GmbH für Betrieb und Bewirtschaftung.
Zu den baulichen
Bestandteilen der Maßnahme wurden die verabredeten Unterlagen (überarbeitete
Kostenschätzung mit Darstellung der Förderanteile und eine aktualisierte
Baubeschreibung) der Förderstelle Ende Juni 2011 vorgelegt.
Zum Betriebs- und
Bewirtschaftungskonzept zwischen der evangelischen Jugend und der Stiftung
Volmarstein, das noch vorgelegt werden muss, ist von den Antragstellern auch
weiterhin noch Klärungs- und Beratungsbedarf festgestellt worden, so dass um
zeitlichen Aufschub für eine weitere Verhandlungsrunde gebeten wurde.
Maßnahmen in Eilpe
B.3 Bahnunterführung Eilper
Str., Projekt Eilper Tor
Weiterführung und Abschluss
der Aufwertungsmaßnahme nach Vorabgenehmigung der BR im September 2011:
-
Das
Quartiersmanagement konnte in den vergangenen Wochen erfolgreich die vor rund
zwei Jahren angestoßene Spendenbereitschaft einer örtlichen Bank, der direkt
der Bahnunterführung benachbarten Stahlwarenfabrik und eines anliegenden
Tankstellenbetreibers reaktivieren und die notwendigen Spendenbeträge
einwerben. Der Ersatz des städtischen Eigenanteils durch private Dritte ist
Bedingung für die künstlerisch-gestalterische Umsetzung der Maßnahme
-
Die
Stahlmutter-Skulptur nach einem Entwurf von Uwe Will kann endlich hergestellt
werden, ein entsprechender Auftrag wurde an eine Stahlbau-Firma vergeben.
Zielsetzung ist die Fertigstellung und Aufstellung möglichst bis Ende dieses
Jahres.
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Die Beleuchtung
des Fußgängerbereichs (farbige Leuchtbänder) der Bahnunterführung und die
Beleuchtung der Skulptur sind ebenfalls beauftragt.
Die Beleuchtung der Fußgängerbereiche wird voraussichtlich im November bzw.
Dezember 2011 installiert. Die Beleuchtung der Skulptur erfolgt nach
Aufstellung des Kunstobjektes.
-
Die
gestalterische Aufwertung der Unterführung soll nach Möglichkeit durch eine
attraktive Verblendung des Bahngeländers Eilpe einwärts ergänzt werden. In
Beratungen zwischen dem Künstler Uwe Will, Herrn Kühle (Foto-Kühle) und dem
Quartiersmanagement wurde die Idee einer fotographischen Kollage entwickelt, in
der charakteristische Ansichten Eilpes mit Symbolen der Stahlverarbeitung
verbunden werden. Ein erster Entwurf wurde der Bezirksvertretung Eilpe / Dahl
in ihrer Sitzung am 19.10.2011 vorgestellt und die Weiterverfolgung der Idee
der Geländergestaltung einstimmig
beschlossen. Über Farbgebung und Auswahl von Elementen mit Eilper Motiven wird
in einer der kommenden Sitzungen weiter zu beraten sein. Vorab sind Klärungen
mit der Bahn (DB Netz AG) über technisch-konstruktive und genehmigungsrechtliche
Notwendigkeiten erforderlich. Für die finanzielle Umsetzung dieser
Gestaltungsidee sind ergänzend Spenden einzuwerben.
Gemäß der einstimmigen
Beschlussfassung der Bezirksvertretung Eilpe /Dahl vom 30. Juni 2010 waren die
Maßnahmen gestalterische Aufwertung des Denkmalbereichs Bleichplatz / Eilper
Zentrum und Herrichtung des Grundstücks Eilper Str. 108 mit der
Bezirksregierung zu erörtern. Nach dem im April 2011 erzielten Konsens stellt
sich der Sachstand wie folgt dar:
B.4 Volmeblick (ohne Brücke,
Umplanung als öffentlicher Platzbereich), Grundstück Eilper Str. 108
Die
Fachverwaltung entwickelte in den letzten Monaten eine Nutzungskonzeption, die
am 21. September 2011 in der Sitzung der Bezirksvertretung Eilpe / Dahl kurz
erörtert und mit folgender Zielsetzung einstimmig beschlossen wurde:
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Öffnung der Fläche durch Rückbau der Mauer
-
Erneuerung der Bodenfläche
-
Anbringung eines neuen verkehrssicheren Geländers zur Volme hin
-
Funktionale Verlegung der Bushaltestelle
Aufgrund des Votums der Bezirksvertretung wurde
eine Planüberarbeitung vorgenommen mit der Zielsetzung einer kostensparenderen
baulichen Umsetzung und möglichst geringen Pflege- und Unterhaltungskosten.
Dieser Plan wurde mit Mehrheit in der Sitzung der Bezirksvertretung am 19.
Oktober 2011 beschlossen.
B.1
Eilper Zentrum / Denkmalbereich Bleichplatz
Das
Stadtumbau-Team und die Fachverwaltung entwickelten in den letzten Monaten
einen Planentwurf, der am 14. September 2011 im Rahmen eines Workshop-Verfahrens
mit der Bezirksvertretung Eilpe / Dahl vordiskutiert und in der Sitzung am 21.
September 2011 beraten wurde. Dabei wurde folgende Zielsetzung einstimmig
beschlossen:
a) Freiraumplanung
-
Behutsamer Eingriff in die bestehende Situation, die in den 90er-Jahren
als Wohnumfeldmaßnahme mit Fördermitteln hergestellt wurde, im Sinne einer
Anpassung / Qualifizierung
-
Transparente, übersichtliche, zum Bleichplatz
„durchsichtige“ Platzgestaltung
-
Lichtgestaltung und Helligkeit - gegen Angsträume und Vandalismus
-
Beleuchtung mit innovativen und traditionellen Elementen
-
Aufwertung der Außengastronomie Riege-/Franzstr.
- Geringfügige Änderungen – Aufwertung des Bestandes (Denkmal, Pavillon)
- Der Kiosk / Pavillon soll erhalten bleiben und optisch aufgewertet werden.
b) Straßenraum mit Haltestellen und Fußgängerquerungen
-
Öffentliche und private Räume beiderseits der Eilper Straße
funktional und optisch besser miteinander verknüpfen
-
Qualifizierung von Fußwegeverbindungen und ÖPNV-Haltestellen durch
höhere Verkehrssicherheit (insbesondere für Fußgänger und ÖPNV-Nutzer)
-
Strukturierung des großen Verkehrsraumes und Angebot sicherer
Fußgängerquerungen
-
Bevorrechtigung des ÖPNV
- Verlangsamung des MIV und Lenkung im Sinne der Ausschilderung / Anreize zur Umfahrung des Eilper Ortsteilzentrums
Aufgrund des
Votums der Bezirksvertretung zur Anordnung der Fußgängerquerung zum
Einkaufszentrum und der Verschwenkung der Fahrspuren der Riegestraße wurde der
Planentwurf überarbeitet, in der Sitzung der Bezirksvertretung am 19. Oktober
2011 vorgestellt und einstimmig beschlossen.
Nächste Arbeitsschritte sind die Gestaltung des Kioskumfeldes und die Konkretisierung des Beleuchtungskonzeptes.
C.1
Fassadenprogramm, Schwerpunkt Eilpe
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Grundstück ehem.
Tor 2, Eilper Str. 85-89: Nach Beratung durch das Quartiersmanagement zeigte
die neue Grundstückseigentümerin Interesse an einer Förderung zur Gestaltung
der straßenseitigen Fassaden.
-
Verwaltung und
Quartiersmanagement werden weitere Grundstückseigentümer in Eilpe ansprechen.
Dabei ist, vor Freigabe des Zuschusses, die Übernahme des städtischen
Eigenanteils durch den privaten Antragsteller vertraglich zu vereinbaren.
Übergreifende Maßnahmen
Der Auftrag für die
S.T.E.R.N. GmbH zur Durchführung des Quartiersmanagements wurde nach Zustimmung
der Bezirksregierung um ein Jahr verlängert und endet am 30.06.2012. Der
Quartiersmanager arbeitet seit August 2011 im Rathaus. Der Mietvertrag für das
Stadtumbaubüro in der Eilper Str. 111 wurde zu Ende Juli 2011 gekündigt.
Der
Vertrag mit der Innovationsagentur Stadtumbau NRW, der Begleitagentur zur
Förderung des kommunalen Erfahrungsaustauschs, kann nach Zustimmung der
Bezirksregierung für weitere 2 Jahre abgeschlossen werden.
Weiteres Vorgehen
Die beschlossenen Maßnahmen,
die in der Konsensvereinbarung mit der Bezirksregierung Arnsberg vom April 2011
festgelegt wurden, sollen in 2012 und 2013 von der Stadt Hagen und von den
kooperierenden privaten Dritten
entsprechend umgesetzt werden.
