Beschlussvorlage - 0950/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan des HABIT 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Michael Diehl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung
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Vorberatung
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08.11.2011
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Erledigt
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Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung
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Vorberatung
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14.12.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
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Nach § 14 EigVO NRW und § 15 der Betriebssatzung
des HABIT ist von der Betriebsleitung vor Beginn eines jeden Jahres ein
Wirtschaftsplan, bestehend aus dem
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Erfolgsplan,
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dem Vermögensplan und
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der Stellenübersicht,
aufzustellen.
Darüber hinaus ist nach § 18 EigVO NRW eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung in den Wirtschaftsplan einzubeziehen.
·
Der Erfolgsplan
muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres
enthalten (§ 15 Abs.1 EigVO NRW).
·
Der
Vermögensplan muss alle voraussehbaren Einnahmen und Auszahlungen des Wirtschaftsjahres,
die sich aus Investitionen und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes
ergeben, sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 16
Abs.1 EigVO NRW).
·
Die
Stellenübersicht hat die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebes zu enthalten. Beamte, die beim
Eigenbetrieb beschäftigt werden, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und
in der Stellenübersicht des Eigenbetriebes nachrichtlich anzugeben (§ 17 Abs.1
EigVO NRW).
·
Die
mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 GO NRW) besteht aus einer
Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplanes
sowie der Auszahlungen und Deckungsmittel des Vermögensplanes nach Jahren
gegliedert. Ihr ist ein Investitionsprogramm zugrunde zu legen (§ 18 EigVO
NRW).
Begründung
Der Erfolgsplan
muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten
(§ 15 Abs.1 EigVO NRW). Der Vermögensplan muss alle voraussehbaren Einnahmen
und Auszahlungen des Wirtschaftjahres, die sich aus Anlagenänderungen und aus
der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben, sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen
enthalten (§ 16 Abs.1 EigVO NRW). Die Stellenübersicht hat die im
Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
des Betriebes zu enthalten. Beamte, die beim Eigenbetrieb beschäftigt werden,
sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht des
Eigenbetriebes nachrichtlich anzugeben (§ 17 Abs.1 EigVO NRW). Die
mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 GO NRW) besteht aus einer
Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplanes
sowie der Auszahlungen und Deckungsmittel des Vermögensplanes nach Jahren
gegliedert. Ihr ist ein Investitionsprogramm zugrunde zu legen (§ 18 EigVO
NRW).
Der
Wirtschaftsplan als finanzielle Grundlage für das Jahr wird dem Rat nach dem Beratungsergebnis
des Betriebsausschusses zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die
Finanzierung des Erfolgsplanes erfolgt ausschließlich über Erlöse aus IT- und
damit zusammenhängenden Organisationsdienstleistungen von den Beteiligten der
öffentlich rechtlichen Vereinbarung vom 01.07.1999 (Stadt Hagen,
Ennepe-Ruhr-Kreis und angehörige Gemeinden) und über Erlöse aus o.g. Dienstleistungen
an andere Kreise und Gemeinden im Rahmen der Zusammenarbeit im Zweckverband KDN
oder in Einzelfällen auch im Rahmen der Amtshilfe. Sämtliche Dienstleistungen
des HABIT werden gegen eine Weiterberechnung der entstehenden Kosten erbracht,
ausdrücklich ohne Berücksichtigung von Gewinnen und kalkulatorischen Wagnissen.
Der HABIT hat, wie auch in der Betriebssatzung und der öffentlich rechtlichen
Vereinbarung festgelegt, keine Gewinnerzielungsabsicht.
Auf Grund
der fehlenden finanziellen Ausstattung des Betriebes werden Investitionsvorhaben
über Kommunalkredit oder Leasing fremdfinanziert. Wie in den Vorjahren werden
vor großen Investitionsentscheidungen Vergleichsrechnungen zwischen
kreditfinanzierten Investitionen und über Leasing finanzierten Investitionen
durchgeführt. Damit die Betriebsleitung die nötige Flexibilität erhält und in
die Lage versetzt wird im Rahmen der wirtschaftlichen Verantwortung zu handeln,
wird für den Wirtschaftsplan 2012 ein umfangreicher Vermögensplan aufgestellt.
Bei
anstehenden Investitionen kann die Betriebsleitung auf Grund der gegenseitigen
Deckungsfähigkeit der Positionen im Erfolgsplan und durch die umfangreiche
Aufnahme von Investitionsvorhaben im Vermögensplan im Einzelfall die
vorteilhafteste Fremdfinanzierung wählen.
Neben dem
eigentlichen Erfolgsplan und dem Stellenplan sind des Weiteren Erläuterungen
beigefügt. Dort können ergänzende Informationen entnommen werden.
Nach
Beschluss des Wirtschaftsplanes durch den Rat der Stadt Hagen liegen dann die
finanziellen Eckdaten für das Jahr 2012 vor.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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83,8 kB
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