Beschlussvorlage - 0640/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Unkonventionelle Erdgasgewinnung (Fracking) im Claim Ruhr-Wintershall
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Elfi Paech
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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20.10.2011
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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07.07.2011
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29.09.2011
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10.11.2011
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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15.11.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.11.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Frage der
unkonventionellen Erdgasgewinnung ist derzeit bundesweit in der Diskussion. 19
Firmen haben sich nahezu flächendeckend Aufsuchungsrechte in Nordrhein-Westfalen
gesichert. Das Stadtgebiet Hagen liegt vollständig im Claim „Ruhr“
der Firma Wintershall. In diesem Zusammenhang ist die Grundstücksfrage /
Aufsuchungsmöglichkeiten über städtische Grundstücke zu klären.
Begründung
Wintershall
– Claim Ruhr
Die
Firma Wintershall, eine Tochter der BASF,
hat sich bekanntlich die Aufsuchungsrechte für Kohlenwasserstoffe und
damit auch für eine mögliche Erdgasförderung im Claim „Ruhr“
gesichert. Dieses Gebiet, in dem auch die Stadt Hagen liegt, umfasst weite
Teile des Einzugsgebietes der Ruhr und reicht von der Holländischen Grenze im
Westen bis nach Meschede/ Warstein im Osten; der südlichste Punkt des Gebietes
liegt bei Solingen und der nördlichste im Bereich Möhnesee. Hier werden nicht unbeträchtliche Vorkommen an
sogenanntem Unkonventionellem Erdgas vermutet. Dies sind in Schiefer-, Ton-
oder Sandstein eingeschlossene Methangase. Sie sollen mittels der sogenannten
Fracking-Methode gefördert werden. Dabei wird eine Chemikalienmischung unter
hohem Druck in den Untergrund gepresst, um das Gestein zu sprengen und das Gas
aus den Poren an die Erdoberfläche zu fördern. Kritiker der Methode befürchten
eine extreme Schädigung des Grundwassers, Befürworter sehen wirtschaftliche
Chancen.
Situation
in Hagen
Zur
unkonventionellen Erdgasgewinnung hatte das Umweltamt in den letzten Sitzungen
des Umweltausschusses mündlich berichtet.
Die
Firma Wintershall hatte verlauten lassen, dass sie derzeit keine unmittelbaren
Absichten verfolgt, Erdgas nach der umstrittenen Fördermethode zu gewinnen.
Allerdings möchte sie Erkundungsbohrungen im hiesigen Raum niederbringen, um daraus
Rückschlüsse auf die mögliche Erdgasausbeute aus dem Porengestein ziehen zu
können. Derzeit sind die Städte Hagen und/oder Witten im Fokus der
Erkundungsbohrungen. Wo und wann die Erkundungsbohrungen genau laufen werden,
hängt ab von der laufenden Entwicklung des stark diskutierten Themas in der
Öffentlichkeit und den Ergebnissen der politischen Diskussion. Der
Umweltausschuss hat die Verwaltung im Verlauf dieser Diskussion gebeten, eine
Position zu möglichen Grundstücksanfragen im Zusammenhang mit der
unkonventionellen Erdgasgewinnung durch Fracking zu erarbeiten.
Eine
Stellungnahme der städtischen Tochterfirma Mark-E zu dieser fachlich stark
umstrittenen Ergasgewinnungsmethode wurde den Ausschussmitgliedern bereits in
der Umweltausschusssitzung am 05. Mai 2011 vorgelegt. (Anlage)
Expertenanhörung
im Landtag NRW am 31.5.2011
Wegen
der Brisanz und der unterschiedlichen Auffassungen zum Thema fand auf Anregung
der politischen Parteien in NRW am 31.05.2011 im Landtag NRW eine gemeinsame
3,5-stündige öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand
und Energie zusammen mit dem Umweltausschuss des Landtages statt.
Zu
dieser Anhörung waren zahlreiche Experten geladen, die Fragen der Ausschussmitglieder fachlich kontrovers
diskutierten. Die Teilnehmer sind auf der Seite des Landtags NRW unter
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MME15-330.html
aufgelistet. Der Fragenkatalog und
die einzelnen Stellungnahmen sind dort ebenfalls zu finden unter:
Zum Ablauf der öffentlichen Anhörung
hatte der Landtag am nächsten Tag folgende Zusammenfassung veröffentlicht:
Landtag NRW: (1.6.2011) Welchen Preis sind
wir bereit zu zahlen, um heimische Energieträger zu nutzen? Diese Frage
beschäftigte die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und
Energie (Vorsitz Dr. Jens Petersen, CDU) und Sachverständige. In tiefen
Gesteinsschichten unter Nordrhein-Westfalen schlummert Erdgas, verteilt auf
viele einzelne Gasbläschen.
Um zu prüfen, wo
die Vorkommen sind, und um die Potenziale zu nutzen, sind allerdings
komplizierte Verfahren nötig, bei der Chemikalien und Druck zum Einsatz kommen
und die nach Meinung einiger Sachverständiger und besorgter Bürgerinnen und
Bürger das Grundwasser beeinträchtigen könnten.
Wie gefährlich
für Mensch und Umwelt ist dieses sogenannte Fracking-Verfahren? Gibt es
Alternativen? Kommen wir ohne das heimische unkonventionelle Gas aus? Wie ist
mehr Bürgerbeteiligung möglich? Die Sachverständigen nahmen zu zahlreichen
Fragen der Abgeordneten Stellung.
Unterschiedlicher
Ansicht waren Experten darüber, ob unkonventionelles Gas überhaupt gebraucht
werde. Während Dr. Stephan Wimmers von der Industrie- und Handelskammer dem
Erdgas gerade vor dem Hintergrund der Energiewende einen hohen Stellenwert
zuschrieb, plädierte BUND-Sprecher Dirk Jansen dafür, mit der ersten Priorität,
nämlich dem Energiesparen, zu beginnen. Stelle man hier die richtigen Weichen
und nutze so das Potenzial aus, werde unkonventionelles Erdgas gar nicht mehr
gebraucht. Die Frage der Wirtschaftlichkeit vermochten weder Wissenschaftler
noch Unternehmensvertreter zu beantworten: Bevor man über Probebohrungen nicht
Näheres über das tatsächliche Vorkommen von Erdgas in NRW erfahre, stünden Kosten und
Beschäftigungspotenziale nicht fest, erklärten beispielsweise Prof. Dr. Axel
Bettzüge von der Universität Köln und Dr. Heinrich Hermann Stapelberg (Exxon
Mobil). Erfahrungen im Ausland allerdings ließen auf große Chancen hoffen,
erklärte Prof. Dr. Axel Preuße von der RWTH Aachen.
Gerade die
Probebohrungen machten anderen Sachverständigen Sorgen. Manchmal genüge eine
Unterschrift im Nachhinein, um aus Probebohrungen eine reguläre Gasgewinnung im
Fracking-Verfahren zu machen, gab etwa Jörn Krüger von der Bürgerinitiative
"Gegen Gas Bohren" zu bedenken. Nicht überall sei die
Fracking-Methode notwendig, um das Gasvorkommen zu erkunden, schränkte
Exxon-Sprecher Stapelberg ein. Sein Kollege Norbert Stahlhut ergänzte, dass das
Unternehmen sich freiwillig dem Votum eines eingesetzten Gremiums beuge, das
bei solchen Projekten auch öffentliche Interessen prüfe. Krüger hingegen
kritisierte eine mangelnde Beteiligung und Information der Bürgerinnen und
Bürger durch die Unternehmen. Auch war er insgesamt misstrauisch, was die
Sicherheit der Methode betrifft: "Wenn ich höre, dass etwas absolut sicher
ist, denke ich an die Asse und Fukushima."
Auch mögliche
Umweltrisiken dieser Form der Gasgewinnung kamen in der Anhörung zur Sprache.
Naturschützer Jansen kritisierte einen enormen Frischwasserverbrauch und
problematisierte den Umgang mit dem chemisch belasteten Abwasser. Dem Argument,
dass durch Fracking belastetes Gestein das Klimagas Methan freisetzen könne,
begegnete Dr. Volker Wrede vom Geologischen Dienst NRW. An manchen Stellen trete auch
auf natürlichem Wege Methan aus, ohne dass unter der Erde nach Gas gebohrt
worden wäre. Christa Stiller-Ludwig von der Wasserbehörde Hagen
problematisierte das Chemikaliengemisch, das unter die Erde gepresst werde.
Offiziell werde es von Unternehmensseite als wenig wassergefährdend deklariert.
Allerdings könne man auch einen Stoff, der in der höchsten
Wassergefährdungsstufe einzuordnen sei, so lange verdünnen, bis er die
niedrigste erreiche. Sie verstehe nicht, warum nach geltendem Recht ein LKW mit einer solchen Ladung nicht
durchs Wasserschutzgebiet fahren dürfe, man aber tonnenweise denselben Stoff
unter die Erde pressen dürfe.
Damit
diskutierten die Sachverständigen auch aus ihrer jeweiligen Sicht den
gesetzlichen Regelungsbedarf. Eine breite Mehrheit der Expertinnen und
Experten, darunter Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg, forderte eine
Anpassung des bundesgesetzlichen Bergrechts. Dieses schreibt zwar
Umweltverträglichkeitsprüfungen vor, bevor industrielle Verfahren und Methoden
genehmigt werden. Das Fracking ist dabei allerdings noch nicht berücksichtigt.
Dies müsse sich ändern, und zwar auch für Probebohrungen, forderte etwa der
Städte- und Gemeindebund in einer schriftlichen Stellungnahme. Außerdem seien
die Kommunen, Bürgerinnen und Bürger besser zu beteiligen. Diese Forderungen
unterstützten die meisten Sachverständigen.
Auch "Landwirtschaft
und Gartenbau sind für ihre Produktion auf unbelastete Böden und auf sauberes
Wasser angewiesen", ergänzte die Landwirtschaftskammer NRW schriftlich. Sie befürchtet
Beeinträchtigungen durch die Chemikalien, die bei der Fracking-Methode zum Einsatz
kommen, und fordert, bei Genehmigungsverfahren beteiligt zu werden. Eine
weitreichende Änderung im Bergrecht forderte Naturschützer Jansen. Mit seiner
Idee einer dreidimensionalen Raumordnung verband er den Anspruch, dass alle
Regelungen, die überirdisch gälten, sich auch auf den unterirdischen Raum
beziehen müssten.
Auffassung der Wasserbehörde
Die aus 45
Personen bestehende Expertenrunde war stark dominiert von Bergbauexperten und
Interessensvertretern. Als Behördenvertreterin der Wasserwirtschaft war Christa
Stiller-Ludwig von der Unteren Wasserbehörde der Stadt Hagen als Teilnehmerin
in den Expertenkreis geladen worden. Die möglichen Risiken und Probleme aus der
Sicht der Wasserwirtschaft wurden an Hand der als Anlage beigefügten
Stellungnahme ausführlich erörtert und diskutiert.
Risikostudie des Landes NRW europaweit
ausgeschrieben
Auf aktuelle
Anfrage der Unteren Wasserbehörde der Stadt Hagen teilt das
Umweltministerium NRW folgendes
schriftlich mit:
"Das Land NRW hat die
europaweite Ausschreibung für das "Gutachten mit Risikostudie zur
Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in
Nordrhein-Westfalen und deren Auswirkungen auf den Naturhaushalt insbesondere
die öffentliche Trinkwasserversorgung" im August gestartet. Der Zuschlag
soll Ende Oktober erfolgen. Die Bearbeitung soll gem. Leistungsbeschreibung bis
zum 30.06.2012 abgeschlossen sein.
Gemäß
Leistungsbeschreibung werden mit dem Gutachten und der hierin enthaltenen
Risikostudie mehrere Ziele verfolgt.
Eingangs sind die
geologischen und hydrogeologischen Grundlagen der in Frage kommenden Regionen
detailliert aufzunehmen und darzustellen, insbesondere die Durchlässigkeiten
und die auf Grund von anderen natürlichen geologischen Gege-benheiten
natürlichen Wasserwegsamkeiten, möglichen Verbindungen über große Strecken
hinweg etc.
Es sollen die Grundlagen
der Aufsuchung, Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen
Lagerstätten sowie eine zusammenfassende Einschätzung der hierdurch
möglicherweise entstehenden Gefährdungen von Schutzgütern zu-sammengestellt und
beschrieben werden.
Dabei sind die Erfahrungen
aus stattfindenden oder bereits stattgefundenen Explora-tions- und
Gewinnungstätigkeiten insbesondere in den USA einzubeziehen und die Klärung der
Frage der Übertragbarkeit dieser Erkenntnisse auf die Verhältnisse in
Nordrhein-Westfalen einzuschätzen und zu beurteilen.
Des Weiteren sollen
Abgrenzungskriterien für die Erkundungs- und -fördergebiete und damit
gleichzeitig Kriterien für mögliche Ausschlussgebiete dargestellt werden.
Bei der Erstellung des
Gutachtens sowie der hierin enthaltenen Risikostudie sind die umfangreichen
wissenschaftlichen Veröffentlichungen insbesondere aus den Jahren 2010 und 2011
zu berücksichtigen."
Fazit:
Kurioserweise
gibt es derzeit strittige Auffassungen der Juristen, ob das Wasserrecht vor dem
Hintergrund des anzuwendenden Bergrechtes überhaupt zum Tragen kommen kann,
soll, muss oder darf. Um eine angemessene Einflussnahme zu ermöglichen und
Verfahren für die Öffentlichkeit transparent zu gestalten, gibt es teilweise
das Bestreben, das Bergrecht zu ändern. Auch dieses Ansinnen wird strittig
diskutiert und stellt darüber hinaus auch faktisch ein Problem dar, weil die
Änderung des Bergrechtes eine Angelegenheit des Bundes ist, während für das
Wasserrecht das Land NRW zuständig ist.
Eine Risikostudie
hat das Land NRW derzeit europaweit ausgeschrieben. Die 19 Firmen mit nordrhein-westfälischen
Erkundungslizenzen erklären sich derzeit mündlich bereit, die Ergebnisse dieses
Gutachtens zunächst abwarten zu wollen. Gleichwohl haben sie starkes Interesse
geäußert, die Erkundungsbohrungen unabhängig davon so schnell wir möglich
durchzuführen.
Da rechtliche
Handlungsmöglichkeiten seitens der Stadt nur sehr beschränkt bestehen, sollte
die Eigentümerposition genutzt werden, um Einfluss auf Fracking-Verfahren im
Bereich der Stadt zu nehmen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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