Beschlussvorlage - 0002/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Pflanzungen von innerstädtischen Einzelbäumen / Straßenbäumen im Rahmen der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Stephanie Roth
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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12.10.2011
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Gestoppt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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07.04.2011
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13.10.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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19.10.2011
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23.11.2011
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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08.11.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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09.11.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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09.11.2011
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07.12.2011
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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10.11.2011
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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15.11.2011
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Sachverhalt
Begründung
Derzeit
werden in der Stadt Hagen ca. 25.000 kommunale Bäume des Straßenbegleitgrüns,
in Grün- und Parkanlagen, auf Kinderspielplätzen und Friedhöfen sowie an
öffentlichen Gebäuden unterhalten. Die durchschnittliche, jährliche Fällquote
belief sich in den letzten 10 Jahren auf ca. 100 Exemplare p. a., die
ausschließlich auf Grund mangelnder Stand- und Bruchsicherheit gefällt werden
mussten. Im gleichen Zeitraum wurden ca. 150 Bäume pro Jahr nachgepflanzt.
Diese Nachpflanzungen wurden hauptsächlich aus Ausgleichszahlungen im Rahmen
der Baumschutzsatzung, Spenden sowie aus Mitteln der Bezirksvertretungen
finanziert.
Seit
der Aufhebung der Baumschutzsatzung im Jahre 2007 fehlen jährlich die finanziellen
Mittel, um die aufgrund von Krankheiten oder aus Verkehrssicherungsgründen zu
fällenden Bäume wenigstens teilweise ersetzen zu können. Gemäß §82
Gemeindeordnung besteht zurzeit im Rahmen der vorläufigen Bewirtschaftungsregel
keine Möglichkeit, entsprechende Nachpflanzungen durchzuführen. Daher führen
die notwendigen Fällungen mittelfristig zu einer nicht unerheblichen
Reduzierung des Baumbestandes im Innen- und Außenbereich.
Nicht zuletzt mit dem
Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung
in den Städten und Gemeinden wird deutlich, dass für den Klimaschutz dringender
Handlungsbedarf besteht. Gerade unter diesem Gesichtspunkt nimmt die Bedeutung
von Bäumen in den bebauten Bereichen immer mehr zu. Sie sorgen in den heißen
Sommermonaten für eine ausreichende Beschattung und einer damit verbundenen
geringeren Aufheizung sowie für eine ausreichende Sauerstoffzufuhr und stärkere
Luftzirkulation. Als gliedernde und belebende Landschaftselemente in den
innerstädtischen Grünanlagen und im Bereich von Straßenbegleitgrün sind
Stadtbäume für die Lebensqualität einer Stadt daher besonders wertvoll.
Aufgrund der besonderen
Bedeutung von Bäumen in den bebauten Bereichen, hat die Verwaltung daher nach
neuen Möglichkeiten gesucht, wie die zur Verbesserung der Wohlfahrtswirkung
fehlenden Bäume wenigstens teilweise ersetzt werden können. Es soll daher
zukünftig bei Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung nach
Baugesetzbuch auch die Pflanzung von Einzelbäumen und Baumgruppen in den
Straßen und Grünanlagen und weiteren geeigneten städtischen Flächen stärker
berücksichtigt werden, sofern die rechtlichen Vorgaben der Eingriffsregelung
nach Baugesetzbuch und Bundesnaturschutzgesetz erfüllt sind.
Dabei gelten neben den
allgemeinen Vorgaben der Eingriffsregelung insbesondere für die Pflanzung von
Stadtbäumen die Unterscheidung zwischen lebensraumtypischen Laubbäumen und
nicht lebensraumtypischen Arten (z.B. Nadelgehölze) innerhalb von Vegetationsflächen
und die Berücksichtigung von Straßenbäumen mit unterschiedlicher
Entwicklungszeit und Lebenserwartung. Die Anpflanzung von Einzelbäumen führt
bei der Bilanz der Bestands- und Planungswerte wie bei allen anderen
Biotoptypen zu spezifischen Wertpunktsteigerungen, da sie grundsätzlich eine
Optimierung für die im “ARGE-Bewertungsverfahren NRW“ gleichrangig
zu bewertenden Berechnungsfaktoren “Naturhaushalt und Landschaftsbild /
Erholung“ erreichen. Die Pflanzung von gliedernden und belebenden
Landschaftselementen z.B. als Einzelbäume in innerstädtischen Grünanlagen und
im Bereich von Straßenbegleitgrün bzw. als Straßenbäume soll zukünftig als
funktionaler Ausgleich für den Verlust von Gehölzen bei Bauvorhaben in die Maßnahmenbilanz
des Landschaftspflegerischen Begleitplans einfließen und die entsprechenden Herstellungs-
und Pflegekosten ausgewiesen werden.
Inwieweit
die im Rahmen der bauleitplanerischen Eingriffsbilanz ermittelten
Biotopwertdefizite zur Finanzierung von Baumpflanzungen im Innenbereich
verwendet werden, soll einzelfallbezogen und anhand landschafts- und
naturschutzbezogener Kriterien geprüft und entschieden werden. Der generelle
funktionale Ausgleich auf geeigneten Flächen am Ort des Eingriffs und an anderer
Stelle wie z.B. Maßnahmen des Naturschutzes im Rahmen des Landschaftsplans
sollen auch zukünftig schwerpunktmäßig
berücksichtigt werden.
Neben den Möglichkeiten im
Rahmen der Eingriffsregelung sollen im Bebauungsplan auch weiterhin
Festsetzungen im Sinne des §9 Abs.1 Baugesetzbuch getroffen werden, die ebenfalls
dazu führen, dass verstärkt Bäume im Geltungsbereich der Bebauungspläne
gepflanzt werden können.

08.11.2011 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat begrüßt den Vorstoß der Verwaltung auch Stadtbäume
als Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung nach Baugesetzbuch
in der Bauleitplanung zu pflanzen, sieht darin allerdings keinen adäquaten
Ersatz für die abgeschaffte Baumschutzsatzung.