10.11.2011 - 8 Pflanzungen von innerstädtischen Einzelbäumen /...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 10.11.2011
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Stephanie Roth
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Berichterstatter: Herr Dr. Strähler
Herr Dr. Braun erläutert im Zusammenhang mit
Außenbereichsausgleich nach Landschaftsrecht die Kostenintensität eines
möglichen Ausgleichs durch Straßenbäume. Herr Sieling verweist auf die
Forderung von Hagen Aktiv nach Verschärfung bzw. Wiedereinführung der
Baumschutzsatzung mindestens einer Baumrichtlinie. Herr Meier betont den Wert
der Straßenbäume für die Innenstädte. Der Ausgleich im Hagener Süden sei sehr
gut, im Innenbereich sollten auch andere Formen, wie Dachflächenbegrünung, etc.
einbezogen werden. Im Einzelfall müsse mit Augenmaß gehandelt und ggf. dem
Investor Mehraufwand erlassen werden. Herr Prof. Dr. Ullrich begrüßt die
Vorlage, betont jedoch, dies habe nichts mit Ökopunkten zu tun. Darüber hinaus
äußert sich Herr Prof. Dr. Ullrich zum Thema Stadtökologie und Kompensation auf
Kyrillflächen. Am Beispiel Arcadeon sollte Stadtgrün 1:1 umgesetzt werden. Herr Warmeling führt
aus, die Vorlage zeige die finanziellen Konsequenzen der abgeschafften
Baumschutzsatzung auf und sieht die Vorlage kritisch. Herr Dr. Schmidt erläutert, der Rat könne in der Bauleitplanung
Kompensation auf Null wegwägen. Mit der Vorlage solle etwas für die Innenstädte
getan werden. Bei einer Bewertung nach
Landschaftsrecht, könnten für einen Betrag von ca. 5.000 € lediglich 3
Straßenbäume gepflanzt und gepflegt werden, daher werde an der Intention des
Landschaftsrechts vorbei gehandelt. Herr Dr. Braun ergänzt, es gehe nicht um Ökopunkte
sondern um die Basis einer ökologischen Berechnung. Anspruch des
Landschaftsrechts sei ein 100%iger Ausgleich oder Ersatz. Das Landschaftsrecht
sehe beim Ausgleich einerseits den
Außenbereich und andererseits den Innenbereich mit der Möglichkeit der
Baumschutzsatzung. Problematisch sei letztlich die Kostenhürde. Herr Voigt
begrüßt den Verwaltungsvorschlag. Herr
Sieling fordert mehr Schutz für Innenstadtbäume, deren Funktion u.a. die
Bindung von Staub, etc. sei.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Anlagen
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