Beschlussvorlage - 0640/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, keine städtischen Grundstücke zur Verfügung zu stellen, die für unkonventionelle Erdgasgewinnung genutzt werden können.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Frage der unkonventionellen Erdgasgewinnung ist derzeit bundesweit in der Diskussion. 19 Firmen haben sich nahezu flächendeckend Aufsuchungsrechte in Nordrhein-Westfalen gesichert. Das Stadtgebiet Hagen liegt vollständig im Claim „Ruhr“ der Firma Wintershall. In diesem Zusammenhang ist die Grundstücksfrage / Aufsuchungsmöglichkeiten über städtische Grundstücke zu klären.

 

 

 

Begründung

 

 

Wintershall – Claim Ruhr

Die Firma Wintershall, eine Tochter der BASF,  hat sich bekanntlich die Aufsuchungsrechte für Kohlenwasserstoffe und damit auch für eine mögliche Erdgasförderung im Claim „Ruhr“ gesichert. Dieses Gebiet, in dem auch die Stadt Hagen liegt, umfasst weite Teile des Einzugsgebietes der Ruhr und reicht von der Holländischen Grenze im Westen bis nach Meschede/ Warstein im Osten; der südlichste Punkt des Gebietes liegt bei Solingen und der nördlichste im Bereich Möhnesee. Hier werden nicht unbeträchtliche Vorkommen an sogenanntem Unkonventionellem Erdgas vermutet. Dies sind in Schiefer-, Ton- oder Sandstein eingeschlossene Methangase. Sie sollen mittels der sogenannten Fracking-Methode gefördert werden. Dabei wird eine Chemikalienmischung unter hohem Druck in den Untergrund gepresst, um das Gestein zu sprengen und das Gas aus den Poren an die Erdoberfläche zu fördern. Kritiker der Methode befürchten eine extreme Schädigung des Grundwassers, Befürworter sehen wirtschaftliche Chancen.

 

Situation in Hagen

Zur unkonventionellen Erdgasgewinnung hatte das Umweltamt in den letzten Sitzungen des Umweltausschusses mündlich berichtet.

Die Firma Wintershall hatte verlauten lassen, dass sie derzeit keine unmittelbaren Absichten verfolgt, Erdgas nach der umstrittenen Fördermethode zu gewinnen. Allerdings möchte sie Erkundungsbohrungen im hiesigen Raum niederbringen, um daraus Rückschlüsse auf die mögliche Erdgasausbeute aus dem Porengestein ziehen zu können. Derzeit sind die Städte Hagen und/oder Witten im Fokus der Erkundungsbohrungen. Wo und wann die Erkundungsbohrungen genau laufen werden, hängt ab von der laufenden Entwicklung des stark diskutierten Themas in der Öffentlichkeit und den Ergebnissen der politischen Diskussion. Der Umweltausschuss hat die Verwaltung im Verlauf dieser Diskussion gebeten, eine Position zu möglichen Grundstücksanfragen im Zusammenhang mit der unkonventionellen Erdgasgewinnung durch Fracking zu erarbeiten.

Eine Stellungnahme der städtischen Tochterfirma Mark-E zu dieser fachlich stark umstrittenen Ergasgewinnungsmethode wurde den Ausschussmitgliedern bereits in der Umweltausschusssitzung am 05. Mai 2011 vorgelegt. (Anlage)

 

Expertenanhörung im Landtag NRW am 31.5.2011

Wegen der Brisanz und der unterschiedlichen Auffassungen zum Thema fand auf Anregung der politischen Parteien in NRW am 31.05.2011 im Landtag NRW eine gemeinsame 3,5-stündige öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie zusammen mit dem Umweltausschuss des Landtages statt.

Zu dieser Anhörung waren zahlreiche Experten geladen, die Fragen der  Ausschussmitglieder fachlich kontrovers diskutierten. Die Teilnehmer sind auf der Seite des Landtags NRW unter

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MME15-330.html aufgelistet. Der Fragenkatalog und die einzelnen Stellungnahmen sind dort ebenfalls zu finden unter:

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/aktuelle_drucksachen/aktuelle_Dokumente.jsp?docTyp=ST&wp=15&dokNum=Erdgasvorkommen&searchDru=suchen

 

Zum Ablauf der öffentlichen Anhörung hatte der Landtag am nächsten Tag folgende Zusammenfassung veröffentlicht:

Landtag NRW: (1.6.2011) Welchen Preis sind wir bereit zu zahlen, um heimische Energieträger zu nutzen? Diese Frage beschäftigte die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (Vorsitz Dr. Jens Petersen, CDU) und Sachverständige. In tiefen Gesteinsschichten unter Nordrhein-Westfalen schlummert Erdgas, verteilt auf viele einzelne Gasbläschen.

Um zu prüfen, wo die Vorkommen sind, und um die Potenziale zu nutzen, sind allerdings komplizierte Verfahren nötig, bei der Chemikalien und Druck zum Einsatz kommen und die nach Meinung einiger Sachverständiger und besorgter Bürgerinnen und Bürger das Grundwasser beeinträchtigen könnten.

Wie gefährlich für Mensch und Umwelt ist dieses sogenannte Fracking-Verfahren? Gibt es Alternativen? Kommen wir ohne das heimische unkonventionelle Gas aus? Wie ist mehr Bürgerbeteiligung möglich? Die Sachverständigen nahmen zu zahlreichen Fragen der Abgeordneten Stellung.

Unterschiedlicher Ansicht waren Experten darüber, ob unkonventionelles Gas überhaupt gebraucht werde. Während Dr. Stephan Wimmers von der Industrie- und Handelskammer dem Erdgas gerade vor dem Hintergrund der Energiewende einen hohen Stellenwert zuschrieb, plädierte BUND-Sprecher Dirk Jansen dafür, mit der ersten Priorität, nämlich dem Energiesparen, zu beginnen. Stelle man hier die richtigen Weichen und nutze so das Potenzial aus, werde unkonventionelles Erdgas gar nicht mehr gebraucht. Die Frage der Wirtschaftlichkeit vermochten weder Wissenschaftler noch Unternehmensvertreter zu beantworten: Bevor man über Probebohrungen nicht Näheres über das tatsächliche Vorkommen von Erdgas in NRW erfahre, stünden Kosten und Beschäftigungspotenziale nicht fest, erklärten beispielsweise Prof. Dr. Axel Bettzüge von der Universität Köln und Dr. Heinrich Hermann Stapelberg (Exxon Mobil). Erfahrungen im Ausland allerdings ließen auf große Chancen hoffen, erklärte Prof. Dr. Axel Preuße von der RWTH Aachen.

Gerade die Probebohrungen machten anderen Sachverständigen Sorgen. Manchmal genüge eine Unterschrift im Nachhinein, um aus Probebohrungen eine reguläre Gasgewinnung im Fracking-Verfahren zu machen, gab etwa Jörn Krüger von der Bürgerinitiative "Gegen Gas Bohren" zu bedenken. Nicht überall sei die Fracking-Methode notwendig, um das Gasvorkommen zu erkunden, schränkte Exxon-Sprecher Stapelberg ein. Sein Kollege Norbert Stahlhut ergänzte, dass das Unternehmen sich freiwillig dem Votum eines eingesetzten Gremiums beuge, das bei solchen Projekten auch öffentliche Interessen prüfe. Krüger hingegen kritisierte eine mangelnde Beteiligung und Information der Bürgerinnen und Bürger durch die Unternehmen. Auch war er insgesamt misstrauisch, was die Sicherheit der Methode betrifft: "Wenn ich höre, dass etwas absolut sicher ist, denke ich an die Asse und Fukushima."

Auch mögliche Umweltrisiken dieser Form der Gasgewinnung kamen in der Anhörung zur Sprache. Naturschützer Jansen kritisierte einen enormen Frischwasserverbrauch und problematisierte den Umgang mit dem chemisch belasteten Abwasser. Dem Argument, dass durch Fracking belastetes Gestein das Klimagas Methan freisetzen könne, begegnete Dr. Volker Wrede vom Geologischen Dienst NRW. An manchen Stellen trete auch auf natürlichem Wege Methan aus, ohne dass unter der Erde nach Gas gebohrt worden wäre. Christa Stiller-Ludwig von der Wasserbehörde Hagen problematisierte das Chemikaliengemisch, das unter die Erde gepresst werde. Offiziell werde es von Unternehmensseite als wenig wassergefährdend deklariert. Allerdings könne man auch einen Stoff, der in der höchsten Wassergefährdungsstufe einzuordnen sei, so lange verdünnen, bis er die niedrigste erreiche. Sie verstehe nicht, warum nach geltendem Recht ein LKW mit einer solchen Ladung nicht durchs Wasserschutzgebiet fahren dürfe, man aber tonnenweise denselben Stoff unter die Erde pressen dürfe.

Damit diskutierten die Sachverständigen auch aus ihrer jeweiligen Sicht den gesetzlichen Regelungsbedarf. Eine breite Mehrheit der Expertinnen und Experten, darunter Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg, forderte eine Anpassung des bundesgesetzlichen Bergrechts. Dieses schreibt zwar Umweltverträglichkeitsprüfungen vor, bevor industrielle Verfahren und Methoden genehmigt werden. Das Fracking ist dabei allerdings noch nicht berücksichtigt. Dies müsse sich ändern, und zwar auch für Probebohrungen, forderte etwa der Städte- und Gemeindebund in einer schriftlichen Stellungnahme. Außerdem seien die Kommunen, Bürgerinnen und Bürger besser zu beteiligen. Diese Forderungen unterstützten die meisten Sachverständigen.

Auch "Landwirtschaft und Gartenbau sind für ihre Produktion auf unbelastete Böden und auf sauberes Wasser angewiesen", ergänzte die Landwirtschaftskammer NRW schriftlich. Sie befürchtet Beeinträchtigungen durch die Chemikalien, die bei der Fracking-Methode zum Einsatz kommen, und fordert, bei Genehmigungsverfahren beteiligt zu werden. Eine weitreichende Änderung im Bergrecht forderte Naturschützer Jansen. Mit seiner Idee einer dreidimensionalen Raumordnung verband er den Anspruch, dass alle Regelungen, die überirdisch gälten, sich auch auf den unterirdischen Raum beziehen müssten.

Auffassung der Wasserbehörde

Die aus 45 Personen bestehende Expertenrunde war stark dominiert von Bergbauexperten und Interessensvertretern. Als Behördenvertreterin der Wasserwirtschaft war Christa Stiller-Ludwig von der Unteren Wasserbehörde der Stadt Hagen als Teilnehmerin in den Expertenkreis geladen worden. Die möglichen Risiken und Probleme aus der Sicht der Wasserwirtschaft wurden an Hand der als Anlage beigefügten Stellungnahme ausführlich erörtert und diskutiert.

Risikostudie des Landes NRW europaweit ausgeschrieben

Auf aktuelle Anfrage der Unteren Wasserbehörde der Stadt Hagen teilt das Umweltministerium  NRW folgendes schriftlich mit:

"Das Land NRW hat die europaweite Ausschreibung für das "Gutachten mit Risikostudie zur Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in Nordrhein-Westfalen und deren Auswirkungen auf den Naturhaushalt insbesondere die öffentliche Trinkwasserversorgung" im August gestartet. Der Zuschlag soll Ende Oktober erfolgen. Die Bearbeitung soll gem. Leistungsbeschreibung bis zum 30.06.2012 abgeschlossen sein.

 

Gemäß Leistungsbeschreibung werden mit dem Gutachten und der hierin enthaltenen Risikostudie mehrere Ziele verfolgt.

Eingangs sind die geologischen und hydrogeologischen Grundlagen der in Frage kommenden Regionen detailliert aufzunehmen und darzustellen, insbesondere die Durchlässigkeiten und die auf Grund von anderen natürlichen geologischen Gege-benheiten natürlichen Wasserwegsamkeiten, möglichen Verbindungen über große Strecken hinweg etc.

 

Es sollen die Grundlagen der Aufsuchung, Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten sowie eine zusammenfassende Einschätzung der hierdurch möglicherweise entstehenden Gefährdungen von Schutzgütern zu-sammengestellt und beschrieben werden.

 

Dabei sind die Erfahrungen aus stattfindenden oder bereits stattgefundenen Explora-tions- und Gewinnungstätigkeiten insbesondere in den USA einzubeziehen und die Klärung der Frage der Übertragbarkeit dieser Erkenntnisse auf die Verhältnisse in Nordrhein-Westfalen einzuschätzen und zu beurteilen.

 

Des Weiteren sollen Abgrenzungskriterien für die Erkundungs- und -fördergebiete und damit gleichzeitig Kriterien für mögliche Ausschlussgebiete dargestellt werden.

 

Bei der Erstellung des Gutachtens sowie der hierin enthaltenen Risikostudie sind die umfangreichen wissenschaftlichen Veröffentlichungen insbesondere aus den Jahren 2010 und 2011 zu berücksichtigen."

 

 

Fazit:

Kurioserweise gibt es derzeit strittige Auffassungen der Juristen, ob das Wasserrecht vor dem Hintergrund des anzuwendenden Bergrechtes überhaupt zum Tragen kommen kann, soll, muss oder darf. Um eine angemessene Einflussnahme zu ermöglichen und Verfahren für die Öffentlichkeit transparent zu gestalten, gibt es teilweise das Bestreben, das Bergrecht zu ändern. Auch dieses Ansinnen wird strittig diskutiert und stellt darüber hinaus auch faktisch ein Problem dar, weil die Änderung des Bergrechtes eine Angelegenheit des Bundes ist, während für das Wasserrecht das Land NRW zuständig ist.

Eine Risikostudie hat das Land NRW derzeit europaweit ausgeschrieben.  Die 19 Firmen mit nordrhein-westfälischen Erkundungslizenzen erklären sich derzeit mündlich bereit, die Ergebnisse dieses Gutachtens zunächst abwarten zu wollen. Gleichwohl haben sie starkes Interesse geäußert, die Erkundungsbohrungen unabhängig davon so schnell wir möglich durchzuführen.

Da rechtliche Handlungsmöglichkeiten seitens der Stadt nur sehr beschränkt bestehen, sollte die Eigentümerposition genutzt werden, um Einfluss auf Fracking-Verfahren im Bereich der Stadt zu nehmen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.07.2011 - Umweltausschuss - vertagt

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29.09.2011 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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20.10.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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10.11.2011 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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15.11.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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24.11.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen