Beschlussvorlage - 0736/2011

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Zu a):

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 10/11 (634) – Augustastraße/Bergstraße – gem. § 2 Abs.1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

 

Zu b):

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgeranhörung) und von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtbezirk Hagen-Mitte im Bereich zwischen Augustastraße, Bergstraße, Konkordiastraße und dem Bergischen Ring bzw. der Grünfläche am Bergischen Ring.

 

Das Plangebiet ist im beiliegenden Lageplan eindeutig dargestellt.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Arbeitsschritt wird nach der Bekanntmachung der Einleitung im November/Dezember 2011 die Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.

 

 

Begründung

 

Im Stadtbezirk Hagen-Mitte im Bereich zwischen Augustastraße, Bergstraße, Goldbergstraße und dem Bergischen Ring hat es in letzter Zeit einige städtebauliche Veränderungen und Neuplanungen gegeben.

 

Diese sind im Einzelnen

 

-          die Nutzungsüberlegungen für das „Telekomgebäude“ am Bergischen Ring, das in seiner ursprünglichen Nutzung nicht mehr benötigt wird.

-          die Überplanung und der Abriss des Willi-Weyer-Bades

-          ein Antrag auf Nutzungsänderung in einer ehemaligen Gaststätte eine Spielhalle zu betreiben (Baugesuch: Aktenzeichen 1/63/A0068/11)

 

Parallel zu diesen Entwicklungen hat die Stadt Hagen den Auftrag vergeben, ein „Vergnügungsstättenkonzept“ für das gesamte Stadtgebiet zu erarbeiten. Dieses Konzept soll nach Fertigstellung ein Instrument sein, um u.a. als Grundlage für die zukünftige planungs- und bauordnungsrechtliche Steuerung von Vergnügungsstätten zu dienen.

 

Um die o.g. Planungen zu steuern und dem in Arbeit befindlichen Vergnügungsstättenkonzept die Entwicklung nicht vorweg zu nehmen, sollen Anträge für die Errichtung von Spielhallen restriktiv beurteilt werden; d.h. dass für den Bereich zwischen Augustastraße, Bergstraße und Konkordiastraße für die Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten ein Bebauungsplan eingeleitet werden muss.

 

Inhaltliche Grundlage des neuen Bebauungsplanes wird der seit den achtziger Jahren  eingeleitete Bebauungsplan Nr. 16/86. Dieses Plangebiet wird allerdings im Osten um die Hälfte verkleinert, da der Bereich Willi-Weyer-Bad bereits durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/11 „Barrierefreies Wohnen Bergstraße 83“ überplant wird. Das Planverfahren Nr. 16/86 wird nach Rechtskraft des neuen Bebauungsplanes eingestellt.

 

Die damals erarbeiteten Inhalte im Bereich der Mischnutzung Augustastraße/Bergstraße (bis Konkordiastraße) sollen im neuen Planverfahren modifiziert und weitergeführt werden.

 

Vor diesem Hintergrund bittet die Verwaltung den Rat der Stadt Hagen das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 10/11 (364) Augustastr./Bergstr. als Bebauungsplan der Innenentwicklung (nach § 13a BauGB) einzuleiten.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

21.09.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.10.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.10.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen