06.10.2011 - 5.20 Bebauungsplan Nr. 10/11 (634) Augustastraße/Ber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Zu a):

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 10/11 (634) – Augustastraße/Bergstraße – gem. § 2 Abs.1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

 

Zu b):

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgeranhörung) und von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtbezirk Hagen-Mitte im Bereich zwischen Augustastraße, Bergstraße, Konkordiastraße und dem Bergischen Ring bzw. der Grünfläche am Bergischen Ring.

 

Das Plangebiet ist im beiliegenden Lageplan eindeutig dargestellt.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Arbeitsschritt wird nach der Bekanntmachung der Einleitung im November/Dezember 2011 die Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage