Beschlussvorlage - 0775/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 2/09 (607) Teil 2Wohnbebauung Köhlerwega) Beschluss zur Umstellung des Verfahrensb) Beschluss zur Änderung des Plangebietesc) Beschluss zur öffentlichen Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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21.09.2011
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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21.09.2011
| |||
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●
Erledigt
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|
Umweltausschuss
|
Vorberatung
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29.09.2011
| |||
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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05.10.2011
| |||
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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06.10.2011
|
Beschlussvorschlag
a) Der
Rat der Stadt beschließt das Bebauungsplanverfahren Nr. 2/09 Teil 2 ohne
Vorhabenbezug als normales
Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.
b) Der
Rat der Stadt beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes zu
ändern. Das geänderte Plangebiet ist in dem unter c) aufgeführten Bebauungsplanentwurf
eindeutig dargestellt.
c) Der Rat der
Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss
gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/09 (607) Teil 2 Wohnbebauung Köhlerweg nebst der Begründung vom 05.09.2011 nach § 3 Abs. 2
BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses
Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung einschließlich
des Umweltberichtes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Nächster
Verfahrensschritt:
Nach der
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes ist im ersten Quartal des
nächsten Jahres der Satzungsbeschluss vorgesehen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Nach
dem Ratsbeschluss wird der Bebauungsplanentwurf mit der Begründung und dem
Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und damit der
Öffentlichkeit und den Behörden zur Information und Stellungnahme vorgestellt.
Begründung
1.
Anlass
Die
ha.ge.we. hatte am 18.09.2008 den Antrag gestellt, einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan für den Bereich beiderseits der Wendefläche Köhlerweg
aufzustellen. Ziel dieses Antrags war die Erstellung von altengerechten
mehrgeschossigen Wohnhäusern nordöstlich des Köhlerweges und südwestlich der
Straße die Entwicklung eines Wohngebietes mit 12 Einfamilienhäusern. Mit dem
Ratsbeschluss vom 10.06.2010 wurde das Verfahren in die Teile 1 (altengerechtes
Wohnen) und 2 (Einfamilienhäuser) gesplittet und Teil 1 vorrangig
weitergeführt. Die Baumaßnahmen für das altengerechte Wohnen werden zur Zeit
durchgeführt.
Zwischenzeitlich
wurde der Bebauungsplanentwurf und die Gutachten für den Teil 2 erstellt, so
dass der Entwurf und die öffentliche Auslegung beschlossen werden können.
2.
Verfahrensablauf
2.1
Daten zum Verfahrensablauf
14.05.2009
Ratsbeschluss
zur Einleitung des Verfahrens:
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 2/09 (607)
Wohnbebauung
Köhlerweg (Drucksachennr. 0312/2009)
14.05.2009 Scopingtermin mit den umweltrelevanten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange
Abstimmung der
erforderlichen Umweltgutachten
09.06.2009
Bürgeranhörung
in der Realschule Emst
16.10.
bis Frühzeitige Behördenbeteiligung
13.11.2009
10.06.2010
Ratsbeschluss zur
Teilung des Bebauungplanverfahrens
und Beschluss über der öffentliche
Auslegung für Teil 1
(Drucksachennr.:
0263/2010)
2.2
Bürgeranhörung 09.06.2009
In einer
Abendveranstaltung wurde ca. 75 Bürgern das städtebauliche Konzept für die
geplante Wohnbebauung (Teil 1 und 2) vorgestellt. Zusätzlich fand die
Bürgeranhörung für die 35. Teiländerung des Flächennutzungsplanes mit dem
Arbeitstitel Haßleyer Insel und für den Bebauungsplan Nr. 2/05 Haßleyer Insel
statt. Das Protokoll liegt der Vorlage als Anlage bei.
Nachfolgend
werden die gestellten Fragen und Anregungen kurz aufgeführt. Die endgültige
Abwägung der eingebrachten Stellungnahmen erfolgt im Rahmen der Vorlage zum
Satzungsbeschluss.
·
Durch die geplante Bebauung wird eine wesentliche Erhöhung des Verkehres
in der Elmenhorststraße befürchtet.
·
Bedenken wegen weiterer Zunahme des Verkehres auf dem Köhlerweg –
Abkürzung zur Autobahn
·
Die Innenentwicklung sollte vorrangig vor der Außenentwicklung betrieben
werden. Als Beispiel wurde die Nutzung von alten Gebäuden und brachliegenden
Grundstücken aufgeführt.
·
Es wurden Fragen zum Lärmschutz an den neuen Gebäuden und an bestehenden
Gebäuden gestellt.
·
Der Eigentümer der angrenzenden Tischlerei wies auf den Konflikt zwischen
dem Handwerksbetrieb und der geplanten Wohnbebauung hin.
2.3
Frühzeitige Behördenbeteiligung vom
16.10. bis zum 13.11.2009
In der
Zeit vom 16.10. bis zum 13.11.2009
erfolgte die frühzeitige Behördenbeteiligung (TöB) nach § 4 Abs. 1
BauGB.
Die
eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und wenn möglich bei der
Planung berücksichtigt. Nachfolgend werden die Anregungen kurz aufgeführt. Die endgültige Abwägung der eingebrachten
Stellungnahmen erfolgt im Rahmen der Vorlage zum Satzungsbeschluss.
·
Tischlerei Dukatz:
Die
SIHK bemängelt eine nicht ausreichende Abstimmung zwischen der Vorhabenträgerin
und der Tischlerei Dukatz.
Die
gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen
weisen darauf hin, dass die Schreinerei zukünftig von allen Seiten mit
Wohnbebauung umgeben ist und haben Zweifel, dass ein konfliktfreies
Nebeneinander zukünftig noch möglich sein wird. Es wird ein größerer Abstand
zwischen der Schreinerei und der geplanten Wohnbebauung angeregt.
·
Freiflächenverbrauch
Der
NABU Stadtverband Hagen und die Untere Bodenschutzbehörde bemängeln den
Freiflächenverbrauch und regen die Nutzung von bereits versiegelten Flächen
oder Baulücken an.
Die
Untere Landschaftsbehörde spricht sich für die Reduzierung der Wohnbauflächendarstellung des
Flächennutzungsplanes auf die jetzt vorliegende Planung aus.
·
Untere Immissionsschutzbehörde
Bedenken
wegen des Autobahnlärms
Eine kostenaufwändige Lärmsanierung gem. § 47 BImSchG wird ab
2013 befürchtet.
·
Versorgungsträger
Hinweise
zum Leitungsnetz
3.
Schallschutz
Weil das
Plangebiet durch den Verkehrslärm der in einem Abstand von ca. 300 m entfernten
Autobahn A 46 belastet wird und in westlicher Richtung eine Tischlerei
unmittelbar an das Plangebiet heranreicht, war im Zuge der Bebauungsplanung
eine umfangreiche Auseinandersetzung mit dem Thema Lärmschutz erforderlich.
Tischlerei
/ Gewerbelärm
In der
Bürgeranhörung am 09.06.2011 hatte der Eigentümer auf seine direkt angrenzende
Tischlerei mit ca. 25 Beschäftigten hingewiesen und Befürchtungen geäußert,
dass durch die geplante Wohnbebauung der Betrieb gefährdet werden könnte.
Zwischenzeitlich wurde eine Lösung zur Konfliktbewältigung und des
Interessenausgleichs gefunden. Die Tischlerei soll zwischen dem geplanten
Lärmschutzwall und der bestehenden Betriebsgebäuden baulich erweitert. Durch
die Anordnung des neuen Betriebsgebäudes in den Lärmschutzwall und durch die
Überdachung des Bereiches zwischen Alt- und Neubau können die Schallimmissionen
im Plangebiet reduziert werden, so dass der Immissionsrichtwert der TA-Lärm an
den zukünftigen Gebäuden und in den Außenwohnbereichen eingehalten wird. Die
Hagener Entwicklungsgesellschaft wird die für die Betriebserweiterung
notwendigen Grundstücksflächen an den Firmeninhaber veräußern.
Verkehrslärm
Die lärmtechnische
Untersuchung hat gezeigt, dass im Plangebiet die Orientierungswerte der DIN
18005 von 55 dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht nicht eingehalten werden können. In freier
Schallausbreitung wird der Tageswert nahezu auf der ganzen Fläche um bis zu ca.
3 dB(A) überschritten. Nachts wird der Orientierungswert bis zu 9 dB(A)
überschritten.
Schallschutzmaßnahmen sind
deshalb erforderlich. Die Schalldämmung der Fassaden und Fenster müssen den im
Bebauungsplan festgesetzten Lärmpegelbereichen 2 und 3 entsprechen. Die
schalldämmenden Anforderungen an den autobahnabgewandten Gebäudeseiten können
allerdings um einen Lärmpegelbereich reduziert werden. Damit ein ungestörter
Schlaf möglich ist, schreibt der Bebauungsplan zusätzlich für Schlafräume vor,
das an den autobahnzugewandten Fenstern schallgedämmte Lüftungselemente
vorzusehen sind.
Weitere
Informationen können der Begründung zum Bebauungsplan im Kapitel Lärmschutz und
den beiden Lärmgutachten entnommen werden.
4.
Beschlüsse
Zum Beschluss a) Umstellung des Verfahrens
Der
Bebauungsplan Nr. 2/09 Teil 2 soll nicht als vorhabenbezogener Bebauungsplan
gem. § 12 BauGB sondern als „normaler“ Bebauungsplan für eine
Angebotsplanung weitergeführt werden. Die Umstellung des Verfahrens wird
vorgenommen, weil der einzelne Verkauf und die individuelle Bebauung der Grundstücke
beabsichtigt ist und die Hagener Entwicklungsgesellschaft (HEG) als
Erschließungsträger nicht den Zeitpunkt der Realisierung dieser einzelnen
Hochbaumaßnahmen im Durchführungsvertrag zusichern kann.
Zum Beschluss b) Änderung des Plangebietes
Die
südliche Plangebietsgrenze wird um die Fläche der geplanten Versickerungsanlage
vergrößert. Auf der westlichen Seite (Richtung Elmenhorststraße) wird der
Planbereich soweit verkleinert, dass der Lärmschutzwall den Abschluss des
Plangebietes bildet.
Zum Beschluss c) Öffentliche Auslegung
Der
Bebauungsplan inkl. der Begründung wird als Entwurf beschlossen und die
Verwaltung beauftragt, den Plan für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel zu der Offenlage erfolgt die
Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der
städtischen Ämter.
4. Bestandteile der Vorlage
·
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/09 (607) Teil 2
Wohnbebauung
Köhlerweg vom 05.09.2011
Teil
A -
Städtebau
Teil B -
Umweltbericht
·
Protokoll über die Bürgeranhörung am 09.06.2009 / Auszug
·
Übersichtsplan zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes
6.
Anlagen zur Begründung
Diese
Unterlagen wurden zur Erstellung der Begründung ausgewertet und können im
Verwaltungsinformationssystem ALLRIS bzw. Bürgerinformationssystem und im
Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden.
Anlage 1
Landschaftspflegerischer
Begleitplan von weluga umweltplanung, 05.09.2011
Anlage 2
Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag von weluga umweltplanung, 01.04.2010
Anlage 3
Schalltechnische
Untersuchungen von MODUS CONSULT:
- Fortschreibung für den Bebauungsplan Nr. 2/09 Teil
2 Wohnbebauung Köhlerweg, 09.08.2011 (Verkehrslärmgutachten)
- Erweiterung der Tischlerei Dukatz vom 09.08.2011 und ergänzende Berechnung (Wallhöhe 5,50 m) vom 10.08.2011 (Gewerbelärmgutachten)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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21.09.2011 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss 1:
Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss
gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
x |
Einstimmig abgelehnt |
|
Dafür: |
|
|
Dagegen: |
|
|
Enthaltungen: |
Beschluss 2:
Im Falle der Zustimmung des Vorhabens durch den Rat der Stadt Hagen
empfiehlt der Landschaftsbeirat, die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen in
Fortführung des NSG „Hardt“ vor Ort durchzuführen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
x |
Mit Mehrheit beschlossen |
|
Dafür: |
12 |
|
Dagegen: |
1 |
|
Enthaltungen: |
1 |
29.09.2011 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
a) Der
Rat der Stadt beschließt das Bebauungsplanverfahren Nr. 2/09 Teil 2 ohne
Vorhabenbezug als normales
Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.
b) Der
Rat der Stadt beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes zu
ändern. Das geänderte Plangebiet ist in dem unter c) aufgeführten
Bebauungsplanentwurf eindeutig dargestellt.
c) Der Rat der
Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss
gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/09 (607) Teil 2 Wohnbebauung Köhlerweg nebst der Begründung vom 05.09.2011 nach § 3 Abs. 2
BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses
Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung einschließlich
des Umweltberichtes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Nächster
Verfahrensschritt:
Nach der
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes ist im ersten Quartal des
nächsten Jahres der Satzungsbeschluss vorgesehen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
|
x |
Mit Mehrheit beschlossen |
|
Dafür: |
|
|
Dagegen: |
|
|
Enthaltungen: |
Zusatz des Umweltausschusses:
Im Falle der Zustimmung des Vorhabens durch den
Rat der Stadt Hagen empfiehlt der Umweltausschuss, die erforderlichen
Kompensationsmaßnahmen in Fortführung des NSG „Hardt“ vor Ort
durchzuführen.
05.10.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
a) Der
Rat der Stadt beschließt das Bebauungsplanverfahren Nr. 2/09 Teil 2 ohne
Vorhabenbezug als normales
Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.
b) Der
Rat der Stadt beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes zu
ändern. Das geänderte Plangebiet ist in dem unter c) aufgeführten
Bebauungsplanentwurf eindeutig dargestellt.
c) Der Rat der
Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss
gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/09 (607) Teil 2 Wohnbebauung Köhlerweg nebst der Begründung vom 05.09.2011 nach § 3 Abs. 2
BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses
Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung einschließlich
des Umweltberichtes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Nächster
Verfahrensschritt:
Nach der
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes ist im ersten Quartal des
nächsten Jahres der Satzungsbeschluss vorgesehen.
Zusatz:
Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen werden in Fortführung des NSG
„Hardt“ durchgeführt.
06.10.2011 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt beschließt das Bebauungsplanverfahren Nr. 2/09 Teil 2 ohne Vorhabenbezug als normales Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.
b) Der Rat der Stadt beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes zu ändern. Das geänderte Plangebiet ist in dem unter c) aufgeführten Bebauungsplanentwurf eindeutig dargestellt.
c) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/09 (607) Teil 2 Wohnbebauung Köhlerweg nebst der Begründung vom 05.09.2011 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung einschließlich des Umweltberichtes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes ist im ersten Quartal des nächsten Jahres der Satzungsbeschluss vorgesehen.
Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen in Fortführung des NSG Hardt sind vor Ort durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: | |
X | Mit Mehrheit beschlossen |