05.10.2011 - 19 Bebauungsplan Nr. 2/09 (607) Teil 2Wohnbebauung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Mi., 05.10.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Ramrath weist auf die
Beratungsergebnisse der bisher vorberatenden Gremien hin.
Herr Panzer möchte wissen, warum es zu einer
Umstellung des Verfahrens gekommen sei.
Frau David berichtet, dass ursprünglich mehrere
Interessenten aufgetreten seien, die in diesem Bereich für sich
Einfamilienhäuser hätten errichten wollen. Da im Laufe der Zeit untereinander
zu bestimmten Abhängigkeiten keine Einigung hätte erzielt werden können, habe
die HEG signalisiert, sich der Bebauung und auch der Erschließung annehmen zu
wollen. Als städtischer Gesellschaft sei
nun ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nicht mehr möglich.
Herr Dr. Ramrath lässt über den
Beschlussvorschlag einschließlich des Zusatzes aus dem Umweltausschuss
abstimmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
a) Der
Rat der Stadt beschließt das Bebauungsplanverfahren Nr. 2/09 Teil 2 ohne
Vorhabenbezug als normales
Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.
b) Der
Rat der Stadt beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes zu
ändern. Das geänderte Plangebiet ist in dem unter c) aufgeführten
Bebauungsplanentwurf eindeutig dargestellt.
c) Der Rat der
Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss
gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/09 (607) Teil 2 Wohnbebauung Köhlerweg nebst der Begründung vom 05.09.2011 nach § 3 Abs. 2
BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses
Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung einschließlich
des Umweltberichtes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Nächster
Verfahrensschritt:
Nach der
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes ist im ersten Quartal des
nächsten Jahres der Satzungsbeschluss vorgesehen.
Zusatz:
Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen werden in Fortführung des NSG
„Hardt“ durchgeführt.
Anlagen zur Vorlage
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