Vorschlag zur Tagesordnung - 0865/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Beitragsersparnis für das zukünftig beitragsfreie dritte Kindergartenjahr ist in vollem Umfang an die Eltern weiterzugeben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beitragssatzungen rückwirkend zum 1.8.11 so anzupassen, dass die Erstattung des Landes für ein Kind im letzten Kindergarten-jahr als Beitragszahlung der Eltern zu werten ist, sodass ein evtl. weiterer Beitrag für eins oder mehrere Geschwisterkinder entfällt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die bisherige Stichtagsregelung für die Beitragsfestsetzung beim Übergang von U3 nach Ü3 durch eine monatsgenaue Abrechnung ersetzt werden kann.

 

Die Satzungsänderungen sind dem HFA in seiner Sitzung am 22.9.11 und dem Rat am 6.10.11 vorzulegen.

 

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Sachverhalt

 

 

Umsetzung der Beitragsfreiheit im 3. Kindergartenjahr

hier: Anpassung der Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen

 

 

 

Sehr geehrter Herr Strüwer,

 

die SPD-Fraktion beantragt im Wege der Dringlichkeit die Erweiterung der Tagesordnung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.9.11 um den og. TOP.

 

Die Dringlichkeit ist aufgrund der ab 1.8.11 geltenden Änderung des KiBiz für die beantragten Satzungsänderungen gegeben.

 

Mit dem Einstieg in die Elternbeitragsfreiheit für das der Einschulung vorausgehende Kindergartenjahr ab 1.8.11 sollen die frühe Förderung von Bildungschancen ermöglicht und der Abbau von Zugangsbarrieren zur Kindertagesbetreuung erreicht werden.

 

Diese Ziele dürfen nicht durch satzungsmäßige Regelungen zu den Geschwisterkinderbeiträgen –Beitragsfreiheit des Kindes vor der Einschulung führt zur Beitragspflicht des bzw. der bisher befreiten Geschwister- konterkariert werden. Die aktuellen Hagener Satzungsregelungen führen zu ungewollten Belastungen bzw. zum Vorenthalten der Entlastung für die Familien. 

 

Die entsprechenden Regelungen der örtlichen Satzung sind deshalb so anzupassen, dass die Beitragsersparnis in vollem Umfang an die Eltern weitergegeben wird. Die Anpassung sollte sachlich und zeitlich in Übereinstimmung mit der Beitragsfreiheit nach KiBiz-Änderungsgesetz auch rückwirkend zum 1.8.11 erfolgen.

 

Haushaltsrechtlich bestehen gegen diese Anpassung keine Bedenken, da die für das 3. Jahr ausfallenden Elternbeiträge durch die Ausfallzahlung des Landes kompensiert werden.

 

Unbefriedigend ist auch die Beitragspflicht beim Übergang von U3 nach Ü3 geregelt. Unter analoger Übertragung einer Stichtagsregelung des KiBiz -1.November- wird jetzt der Beitrag jeweils für das gesamte Kindergartenjahr erhoben. Früher wurde monatsgenau abgerechnet. Die erfolgten Nachberechnungen haben zu erheblichem Unmut bei den betroffenen Eltern und zu gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt. Auch hier sollte eine familienfreundliche Anpassung der örtlichen Satzungsregelung erfolgen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sybille Klos-Eckermann

 

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Beschlüsse

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20.09.2011 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die Beitragsersparnis für das zukünftig beitragsfreie  Kindergartenjahr ist in  vollem Umfang an die Eltern weiterzugeben.

 

 

           Die Verwaltung wird beauftragt, die Beitragssatzungen rückwirkend zum

           1.8.11 so anzupassen, dass die Erstattung des Landes für ein Kind im

           letzten Kindergartenjahr als Beitragszahlung der Eltern zu werten ist,   

           sodass ein evtl. weiterer Beitrag für eins oder mehrere Geschwisterkinder

           entfällt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 4

Dagegen:

 9

Enthaltungen:

 0