Vorschlag zur Tagesordnung - 0865/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der Beitragsfreiheit im 3. Kindergartenjahrhier: Anpassung der Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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20.09.2011
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Beschlussvorschlag
Die Beitragsersparnis
für das zukünftig beitragsfreie dritte Kindergartenjahr ist in vollem Umfang an
die Eltern weiterzugeben.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Beitragssatzungen rückwirkend zum 1.8.11 so anzupassen, dass
die Erstattung des Landes für ein Kind im letzten Kindergarten-jahr als
Beitragszahlung der Eltern zu werten ist, sodass ein evtl. weiterer Beitrag für
eins oder mehrere Geschwisterkinder entfällt.
Die Verwaltung wird
beauftragt zu prüfen, ob die bisherige Stichtagsregelung für die
Beitragsfestsetzung beim Übergang von U3 nach Ü3 durch eine monatsgenaue
Abrechnung ersetzt werden kann.
Die
Satzungsänderungen sind dem HFA in seiner Sitzung am 22.9.11 und dem Rat am
6.10.11 vorzulegen.
Sachverhalt
Umsetzung der Beitragsfreiheit im 3. Kindergartenjahr
hier: Anpassung der
Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen
die
SPD-Fraktion beantragt im Wege der Dringlichkeit die Erweiterung der
Tagesordnung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.9.11 um den og. TOP.
Die
Dringlichkeit ist aufgrund der ab 1.8.11 geltenden Änderung des KiBiz für die
beantragten Satzungsänderungen gegeben.
Mit
dem Einstieg in die Elternbeitragsfreiheit für das der Einschulung
vorausgehende Kindergartenjahr ab 1.8.11 sollen die frühe Förderung von
Bildungschancen ermöglicht und der Abbau von Zugangsbarrieren zur
Kindertagesbetreuung erreicht werden.
Diese
Ziele dürfen nicht durch satzungsmäßige Regelungen zu den
Geschwisterkinderbeiträgen –Beitragsfreiheit des Kindes vor der
Einschulung führt zur Beitragspflicht des bzw. der bisher befreiten
Geschwister- konterkariert werden. Die aktuellen Hagener Satzungsregelungen
führen zu ungewollten Belastungen bzw. zum Vorenthalten der Entlastung für die
Familien.
Die
entsprechenden Regelungen der örtlichen Satzung sind deshalb so anzupassen,
dass die Beitragsersparnis in vollem Umfang an die Eltern weitergegeben wird.
Die Anpassung sollte sachlich und zeitlich in Übereinstimmung mit der
Beitragsfreiheit nach KiBiz-Änderungsgesetz auch rückwirkend zum 1.8.11
erfolgen.
Haushaltsrechtlich
bestehen gegen diese Anpassung keine Bedenken, da die für das 3. Jahr
ausfallenden Elternbeiträge durch die Ausfallzahlung des Landes kompensiert
werden.
Unbefriedigend
ist auch die Beitragspflicht beim Übergang von U3 nach Ü3 geregelt. Unter
analoger Übertragung einer Stichtagsregelung des KiBiz -1.November- wird jetzt
der Beitrag jeweils für das gesamte Kindergartenjahr erhoben. Früher wurde
monatsgenau abgerechnet. Die erfolgten Nachberechnungen haben zu erheblichem
Unmut bei den betroffenen Eltern und zu gerichtlichen Auseinandersetzungen
geführt. Auch hier sollte eine familienfreundliche Anpassung der örtlichen
Satzungsregelung erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Sybille Klos-Eckermann

20.09.2011 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Die Beitragsersparnis für das
zukünftig beitragsfreie
Kindergartenjahr ist in vollem
Umfang an die Eltern weiterzugeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Beitragssatzungen rückwirkend zum
1.8.11 so anzupassen, dass die
Erstattung des Landes für ein Kind im
letzten Kindergartenjahr als
Beitragszahlung der Eltern zu werten ist,
sodass ein evtl. weiterer Beitrag
für eins oder mehrere Geschwisterkinder
entfällt.