20.09.2011 - 6 Umsetzung der Beitragsfreiheit im 3. Kindergart...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Klos-Eckermann begründet den Antrag der SPD-Fraktion.

 

Herr Reinke erinnert daran, dass die Beitragssatzung im Jugendhilfeausschuss ausführlich diskutiert und dann im Rat der Stadt Hagen verabschiedet worden sei.  Diese Satzung gelte für OGS und Kita gemeinsam. Die  Entlastung erreiche doch nur die Familien, die sich den Beitrag vom Einkommen her leisten könnten. In der Satzung gebe es doch eine soziale Staffelung, durch die 54 % der Kinder beitragsfrei seien. Er halte es für legitim, für ein weiteres Kind einen Beitrag zu erheben, wenn das Kind im letzten Kindergartenjahr beitragsfrei bliebe. Die CDU-Fraktion werde dem Antrag daher nicht zustimmen.  

 

Frau Köppen erinnert daran, dass man bei der Diskussion seinerzeit immer unter dem Diktat finanzieller Zwänge gestanden habe. Man würde lieber eine familienfreundliche Politik gestalten, die im besten Fall Beitragsfreiheit für alle Kinder bedeute. Ihre Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen sei für den Antrag der SPD-Fraktion, weil die Intention der Landesregierung auf die kommunale Ebene durchgereicht werden müsse. Das Geld, das das Land ersetze, müsse wie ein Beitrag gesehen werden, der gezahlt werde. Nur dann komme es bei den Familien an. Daher werde ihre Fraktion dem Antrag zustimmen.

 

Frau Helling erklärt, dass sie die Intention des Antrages grundsätzlich verstehen könne.

Es sei schwierig, den Antrag zu beurteilen, da viele Einzelheiten unklar seien. Sie werde dem Antrag der SPD-Fraktion heute nicht zustimmen wollen. Sie bittet die Verwaltung, auszuarbeiten, welche positiven Auswirkungen es auf die Eltern bei Beibehaltung der Satzung gebe. Außerdem bittet sie zu prüfen, welche Auswirkungen es hätte, wenn man den Offenen Ganztag und die U-3- Betreuung aus der Satzung herausnehmen würde.

Was ergebe sich an finanziellen Konsequenzen bei Umsetzung des Antrages?

Das seien ihre Anregungen, um über den Antrag entscheiden zu können.

 

Herr Fischer erinnert sich an die Frage, von der man geleitet worden sei,  den Handlungsspielraum im Gesamtkontext beizubehalten. Das seien ganz wichtige Bausteine innerhalb dieser Einrichtungen,  in den Kinder gefördert würden. Der Handlungsspielraum der Stadt werde immer enger. Die Satzung, die man beschlossen habe, solle am Schluss dazu dienen, dass die inhaltliche Arbeit so gut wie möglich erhalten bleibe. Dafür stehe die Satzung. Das mache der Antrag nicht deutlich, dass es Konsequenzen habe, wenn die Stadt weniger Geld für die Ausstattung der Systeme zur Verfügung habe.  

 

Herr Strüwer wehrt sich gegen den Ausdruck „familienunfreundliches Hagen, der gefallen sei. In der Vergangenheit sei es dem Land egal gewesen, inwieweit Familien in Hagen entlastet würden. Das gelte für alle Landesregierungen. Es sei gesagt worden, dass man 19 % Elternbeiträge einzuziehen habe und nur darauf aufbauend bekäme man auch die Landeszuschüsse. Die Stadt Hagen, die sich wirklich in finanzieller Not  befinde, habe überlegt, wie man den Familien gerechter werden könne, als wie es die Landesregelung vorsehe. In Hagen würden nur 12 % der Elterngebühren eingezogen. Man habe sich gefragt, wie man das Geld, das man mehr einsetze, den Familien unter sozialen Gesichtspunkten zukommen lassen. Man habe daraufhin eine einkommensabhängige Tabelle geschaffen, die dazu führe, dass für einen Großteil der Kinder kein Beitrag erhoben werde. Die Geschwisterkindregelung lege fest, dass maximal für ein Kind bezahlt werden müsse unter Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen. Das Kindergeld bleibe unberücksichtigt. Derzeit sei die Situation, dass ca. 34 Millionen € für Kindertagesstätten ausgegeben werde. Davon bezahlten die Eltern ca. 4 Millionen €, die Stadt  ca. 20 Millionen € und das Land ca. 10 Millionen €. Jetzt gebe es einen höheren Beitrag, den das Land der Stadt zukommen lasse. Er persönlich bedaure sehr, dass man nicht die Gelegenheit genutzt habe, mit  dem Geld  die Infrastruktur zu stützen. Das Land habe nicht falsch entschieden, dass man den Kommunen die Entscheidung über die Erhebung von Geschwisterkindbeiträgen überlassen habe. Unter dem Gesichtspunkt müsse abgewogen werden. Man müsse sich vor Augen halten, wer betroffen sei. Er halte das von der Verwaltung praktizierte Verfahren für sozial ausgewogen. Er halte es für vertretbar, gegen den Antrag zu stimmen.

 

Herr Steuber berichtet, dass die Jugendamtsleiter der Ruhrgebietsstädte sich einig gewesen seien, nochmals die Forderung nach einer landeseinheitlichen Tabelle zu erheben. Diese sei vom Land aus gutem Grund verworfen worden, weil viele Städte dann wieder die Frage nach dem Konnexitätsprinzip gestellt hätten. 1322 Kinder seien betroffen im letzten Jahr. Davon seien bereits heute 639 Kinder befreit. Daher würden sie von der Landesregelung nicht profitieren, weil sie sowieso befreit seien. Es gehe als um rund 700 Kinder, die für eine solche Regelung in Frage kämen. Davon hätten 230 ein oder mehrere Geschwisterkinder. Diese könnten betroffen sein. Die Fragestellung von Frau Helling zu Offenem Ganztag und U-3-Betreuung könnten derzeit  nicht beantwortet werden. Man müsse sich fragen, was die Intention des Landesgesetzgebers gewesen sei. Er habe sicher gewollt, dass diese Beitragsbefreiung zu einer merklichen Entlastung der Familien führt. Die Intention der Stadt in der Satzung sei die, dass nur ein Beitrag erhoben werde. Es sei sicher ein anderer Blickwinkel aus Sicht der Familien als der aus Sicht der Finanzen. Das sei ein schwieriger Abwägungsprozess.

 

Frau Klos-Eckermann macht deutlich, dass es nicht höhere Einkommen treffe, sondern Familien mit mehreren Kindern mit mittlerem Einkommen. Sie erinnert daran, dass Ziel die Befreiung der Beiträge über alle Jahre sei. Sie frage sich, ob man wirklich die Bildungssysteme wieder auseinander ziehen wolle. Das könne und dürfe nicht sein.

 

Herr Homm schildert das Problem, das er mit der Auslegung der bestehenden Satzung habe. Ihm persönlich sei es sehr schwergefallen, der Satzung zuzustimmen, die man jetzt habe. Man habe sich darauf geeinigt, dass man  einen Beitrag erheben wolle. Dieser eine Beitrag werde jetzt durch das Land bezahlt. Die Stadt erhebe jetzt einen zweiten Beitrag für das Geschwisterkind, der in einigen Fällen niedriger und in anderen Fällen höher liegen könne. Die Kommune kassiere doppelt. Das könne er nicht nachvollziehen. Die Intention des Landes sei eine andere gewesen. Er stelle noch einmal fest, dass es von Seiten der Bezirksregierung kein Druck auch auf die Kommunen im Nothaushaltsrecht ausgeübt werde.    

 

Herr Reinke weist darauf hin, dass man die Diskussion um die Einkommensgrenzen ausführlich geführt habe. Die Satzung sei gerecht und sozial ausgewogen.

 

Herr Strüwer stellt fest, dass es auch darum gehe, die Kommunen zu entlasten. Die Entlastung bei den Familien sei ja vorhanden. Die Geschwisterkindregelung sei beim Land gar nicht vorgesehen. Er halte es auch unter sozialen Gesichtspunkten für handhabbar, so zu verfahren, wie es die Verwaltung zurzeit praktiziere.

 

Herr Steuber kommentiert den Wortbeitrag von Herrn Homm, dass die Erstattung vom Land derzeit 17,5 % betrage. Man nähere sich jetzt dem angenommenen fiktiven Elternbeitragsanteil in Höhe von 19 % an.

 

Herr Strüwer stellt den Antrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung. Er schlägt vor, den Antrag in zwei Abschnitte zu teilen und getrennt darüber abzustimmen. Im ersten Satz soll das  Wort „dritte durch das Wort „letzte“ ersetzt werden.

Der Prüfauftrag an die Verwaltung wird ergänzt. Der letzte Satz entfällt.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Beitragsersparnis für das zukünftig beitragsfreie  Kindergartenjahr ist in  vollem Umfang an die Eltern weiterzugeben.

 

 

           Die Verwaltung wird beauftragt, die Beitragssatzungen rückwirkend zum

           1.8.11 so anzupassen, dass die Erstattung des Landes für ein Kind im

           letzten Kindergartenjahr als Beitragszahlung der Eltern zu werten ist,   

           sodass ein evtl. weiterer Beitrag für eins oder mehrere Geschwisterkinder

           entfällt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 4

Dagegen:

 9

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen