Beschlussvorlage - 0917/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplanentwurf Nr. 3/84 (412) Eckesey-Süda) Beschluss über die Änderung der Plangebietsgrenzeb) Beschluss über Anregungen der Träger öffentlicher Belangec) Offenlegungsbeschluss n. § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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08.02.2005
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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15.02.2005
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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17.02.2005
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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22.02.2005
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
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24.02.2005
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der
Stadt beschließt die Erweiterung des Geltungsbereichs.
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes verläuft von der Eckeseyer Straße aus in einer Grundstückstiefe
entlang der südlichen Seite der Fuhrparkstraße nach Osten, von hier nach Süden
bis zum Grundstück Bahr, weiter nach Osten bis zu den Bahnflächen, nach Süden
entlang der Grenzen zu den Bahnflächen bis auf Höhe des Gebäudes Eckeseyer Str.
42, hier weiter an der westlichen Seite der Eckeseyer Straße bis zur
Fuhrparkstraße einschließlich der Eckgrundstücke im Einmündungsbereich der
Grüntaler Straße.
In dem Plan zum Beschluss
der öffentlichen Auslegung ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
b)
Der
Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten
Belange die im Rahmen der Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange
vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage
zurück bzw. entspricht ihnen im Rahmen der vorgenannten Stellungnahmen.
c)
Der
Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem
Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 3/84 (412) Eckesey-Süd nebst
der Begründung vom 15.12.2004 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl.I.S.2441) i V. mit § 244 Abs.2 Satz 1 BauGB..
Die
Verwaltung wird beauftragt, den o.g. Bebauungsplanentwurf mit der Begründung
öffentlich auszulegen.
Die
Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 15.12.2004 werden Bestandteil des Beschlusses und sind als Anlage
Gegenstand der Niederschrift.
Zusammenfassung:
Ziel der
Planung ist die Steuerung des Einzelhandels durch die Ausweisung eines
Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel und von Gewerbegebieten mit
Nutzungsbeschränkungen. Zusätzlich sollen Flächen für den Bau von Radwegen
entlang der Eckeseyer Straße planungsrechtlich gesichert werden. Als nächster
Verfahrensschritt ist die Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs.
2 BauGB beabsichtigt.
Sachverhalt
Anlass
Entlang der Eckeseyer Straße haben sich auf einem ehemaligen Industriegelände zwei Baumärkte angesiedelt. Südlich des Baumarktes “Bauhaus” befindet sich eine ca. 14.000 qm große Fläche, die bisher noch nicht bebaut ist. Daran anschließend haben in den Gebäuden der ehemaligen Molkerei und einer Lager- und Produktionshalle mehrere Nutzungsänderungen stattgefunden. Es besteht die Gefahr einer ungesteuerten Einzelhandelsentwicklung, der mit diesem Verfahren entgegengewirkt werden soll.
Planungsziel
Ziel der Planung ist die Steuerung des Einzelhandels durch die Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel und von Gewerbegebieten mit Nutzungsbeschränkungen. Zusätzlich sollen Verkehrsflächen für den Bau von Radwegen beiderseits der Eckeseyer Straße planungsrechtlich gesichert werden.
Bebauungsplan / Vorlauf
Daten zum Verfahrensstand:
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30.08.1984 |
Ratsbeschluss
zur Aufstellung eines Bebauungsplanes |
|
29.11.1984 |
Bürgeranhörung |
|
20.12.1984
– 18.01.1985 |
Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange |
|
18.11.1991
– 22.11.1991 |
Bürgeranhörung |
|
30.01.1992
– 30.02.1992 |
Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange |
|
23.09.1993 |
Ratsbeschluss
zur 1. Plangebietserweiterung |
|
25.11.1999 |
Ratsbeschluss
zur 2. Plangebietserweiterung |
|
17.
– 21.12.2004 |
Bürgeranhörung |
Im Jahre 1984 wurde das Bebauungsplanverfahren Nr. 3/84 Eckesey-Süd mit dem Ziel eingeleitet, das frühere Betriebsgelände der Firma Hoesch östlich der Eckeseyer Straße einer neuen städtebaulichen Nutzung zuzuführen. Nach Erreichen des Verfahrensstandes nach § 33 Bundesbaugesetz (BBauG) wurde im nördlichen Bebauungsplanabschnitt der Baumarkt “Bauhaus” angesiedelt. Im Dezember 2003 erfolgte die Eröffnung eines zweiten Baumarktes, dessen Zulässigkeit sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilte.
Die Bebauungsplanentwürfe zu den TÖB-Beteiligungen 1984 / 85 und 1992 sahen einen qualifizierten Bebauungsplan vor, der neben den Verkehrsflächen und der Art der baulichen Nutzung auch das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubaren Grundstücksflächen festsetzten sollte. Weil der größte Teil des Plangebietes bereits bebaut ist, wird im vorliegenden Entwurf nur die Art der baulichen Nutzung festgesetzt (einfacher Bebauungsplan).
Zur Sicherung der Planung hatte der Rat der Stadt Hagen am 23.11.2000 für den südlichen Planbereich (Eckeseyer Straße 42-56) eine Veränderungssperre beschlossen, deren Geltungsdauer zwischenzeitlich zwei Mal verlängert wurde. Mehrere Bauanträge für Einzelhandelsgeschäfte mit zentrenrelevanten Sortimenten wurden bereits aufgrund der bestehenden Veränderungssperre abgelehnt.
Bürgeranhörungen
Es fanden insgesamt drei Bürgeranhörungen statt. Die Protokolle der Bürgeranhörungen sind Bestandteil der Vorlage.
In der Bürgeranhörung am 29.11.1984 wurden Anregungen und Bedenken zur Planung vorgebracht.
- Baumanpflanzungen an der Westseite der Eckeseyer Straße
Auf der östlichen Straßenseite ist entlang des Sondergebietes ein Grünstreifen mit Baumpflanzungen geplant bzw. teilweise schon vorhanden. Auf der Westseite lassen die beengten Grundstücksverhältnisse und der vorhandene Straßenraum keine zusätzlichen Baumpflanzungen zu.
- Kein öffentlicher Parkstreifen an der Eckeseyer Straße wegen des starken Verkehrsaufkommens
- Gesonderte Rechtsabbiegespur für Einfahrt Baumarkt (Bauhaus)
- 3 Spuren im Knoten Eckeseyer Straße / Grüntaler Straße (Fahrtrichtung Norden) sind zuviel.
Die Eckeseyer Straße ist inzwischen mit den zuvor genannten Spuren und Parkstreifen ausgebaut worden. Die befürchteten Behinderungen haben sich nicht eingestellt.
In den Bürgeranhörungen vom 18. bis zum 22.11.1991 und vom 17.12.2004 bis zum 21.12.2004 wurden keine Anregungen vorgebracht.
Flächennutzungsplan
Die Gebietsausweisungen im Bebauungsplan weichen teilweise von den Darstellungen im gültigen Flächennutzungsplan ab. Weil aber das Planungsziel einer Sonderbaufläche im Bebauungsplan umgesetzt wird und sich nur aufgrund des vorhandenen Bestands eine geänderte Anordnung der Flächen ergibt, kann auf eine Änderung des Flächennutzungsplanes zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet werden. Die Flächenanordnung wird bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt.
Kosten
Für
die Realisierung der kombinierten Fuß- und Radwege beiderseits der Eckeseyer
Straße und die Verbreiterung der
Fahrbahnen ist der Erwerb von privaten Grundstücksflächen erforderlich. Mit den
Grundstückseigentümern der beiden Baumärkte hat die Stadt Hagen
Optionsverträge abgeschlossen, in denen ein Erwerb von Grundstücksflächen zum
Bau des Radweges und eines begleitenden Grünstreifens geregelt ist.
Für die Straßenbauarbeiten sind ca. 2.230.000 € und für den Grunderwerb ca. 300.000 € anzusetzen. Die Aufwendungen für eventuell notwendige Gebäudeabrisse sind in der Kostenermittlung nicht erfasst.
Der Zeitpunkt für die geplante Umsetzung des Radwegebaus ist abhängig von dem Grunderwerb. Der Erwerb kann nur Zug um Zug erfolgen, sodass die Realisierung dieses Planungsziels nur langfristig abgeschlossen sein kann.
Zu a)
Das Plangebiet wurde 1993 und 1999 erweitert. Mit der Fortschreibung der Planung hat sich ergeben, dass eine weitere Änderung des Plangebietes notwendig ist. Zur Steuerung des Einzelhandels wird das Gebiet nach Norden (teilweise bis zur Fuhrparkstraße) und um das Eckgrundstück südlich der Grüntaler Straße erweitert. Der Bereich westlich der Eckeseyer Straße und nördlich der Grüntaler Straße reduziert sich auf die Grundstücke Grüntaler Straße 2 (Waschstraße) und Eckeseyer Straße 107 (Autoteile Unger).
Zu b)
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte in den Jahren 1984 / 85 und 1992.
Von den nachfolgend aufgeführten Trägern öffentlicher Belange wurden Anregungen zur Planung vorgebracht:
1. Beteiligung
vom 20.12.1984 bis zum 18.01.1985
1.1 Deutsche Bundesbahn / 16.04.1985
1.2 Ruhrverband / 10.01.1985
1.3 Regierungspräsident Arnsberg / 22.01.1985
2.
Beteiligung vom 30.01.1992 bis zum 30.02.1992
2.1 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V,
LNU / 12.01.1992
2.2 Deutsche Bundesbahn / 29.04.1992
2.3 Hagener Straßenbahn AG / 11.02.1992
2.4 Regierungspräsident Arnsberg Dez. 51 / 05.02.1992
2.5 Regierungspräsident Arnsberg Dez. 53 / 16.03.1992
2.6 Pipeline Engineering GmbH / 11.02.1992
2.7 Westfälisches Museum für Archäologie / 31.01.1992
Zu 1.1
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der Deutschen Bundesbahn, Postfach 100863, 4300 Essen, vom 16.04.1985 zum Bebauungsplanentwurf Nr. 3/84 (412) “Eckesey-Süd”
Zu Abschnitt 1
Der überarbeitete Plan sieht jetzt als einfacher Bebauungsplan keine Baugrenzen mehr vor. Die Zulässigkeit von Vorhaben beurteilt sich bis auf die Art der baulichen Nutzung nach § 34 BauGB (... im Zusammenhang bebauter Ortsteile).
Zu Abschnitt 2
Der Bebauungsplanentwurf schließt eine gleismäßige Anbindung nicht aus.
Zu Abschnitt 3
Diese Anregung ist nicht mehr aktuell, weil von der Deutschen Bahn AG Festsetzungen zu Einfriedigungen nicht mehr gefordert werden. Solche Belange berühren die Bauausführung und werden im Zusammenhang mit Grundstücksverkäufen und Bauanträgen geregelt.
Den Anregungen wird gefolgt.
Zu 1.2
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen des Ruhrverbands, Wittekindstr. 37, 5800 Hagen, vom 10.01.1985 zum Bebauungsplanentwurf Nr. 3/84 (412) “Eckesey-Süd”
Die Flächen entlang der Eckeseyer Straße wurden bereits in der Vergangenheit industriell genutzt, so dass die Entsorgung seit Jahrzehnten gewährleistet ist. Der Ruhrverband hatte 1992 in dem zweiten Beteiligungsverfahren seine Bedenken auch nicht mehr wiederholt.
Die Bedenken werden zurückgewiesen.
Zu 1.3
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen des Regierungspräsidenten Arnsberg, Postfach, 5760 Arnsberg, vom 22.01.1985 zum Bebauungsplanentwurf Nr. 3/84 (412) “Eckesey-Süd”
Zu Abschnitt 1
Die angesprochene Flächennutzungsplanteiländerung wurde 1996 abgeschlossen. Seit dieser Zeit sind die Fläche “Bauhaus” und die südlich gelegenen Grundstücke als Sonderbauflächen im FNP dargestellt.
Zu Abschnitt 2
In der Legende des Bebauungsplans ist der § 10 BauNVO (Sondergebiete, die der Erholung dienen.) nicht mehr aufgeführt.
Zu Abschnitt 3
Im aktuellen Bebauungsplanentwurf sind die textlichen Festsetzungen auch in Bezug auf die Regelungen des Einzelhandels neu formuliert.
Zu Abschnitt 4
Die Ziffern der jeweiligen Geh-, Fahr- und Leitungsrechte sind den belasteten Flächen zugeordnet.
Den Anregungen wird gefolgt.
Zu 2.1
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen des BUND-KG Hagen und LNU vom 12.01.1992 zum Bebauungsplanentwurf Nr. 3/84 (412) “Eckesey-Süd”
Zu Abschnitt 1
Die Naturschutzverbände befürworten in Ihrer Stellungnahme
die Offenlegung des Ischelandbaches (Nebenlauf). In dem Bebauungsplanentwurf
zur damaligen TÖB-Beteiligung war eine Grünfuge zwischen den Bahnanlagen und
der Eckeseyer Straße in Ost-West-Richtung mit einer Offenlegung des Baches eingezeichnet. Diese Planung ist nicht
mehr aktuell, weil im Zuge der Erweiterung des Baumarktes “Bauhaus”
die Verrohrung des Baches in diesem Bereich erneuert worden ist.
Für die weitere verrohrte Verlegung dieses Nebenlaufes nach
Norden bis auf Höhe der nördlichen Zufahrt des Baumarktes ist das
wasserrechtliche Genehmigungsverfahren gem. § 31 Wasserhaushaltsgesetz
abgeschlossen.
Zu Abschnitt 2
Der aktuelle Bebauungsplanentwurf sieht im Norden auf den Grundstücken Fuhrparkstraße / Eckeseyer Straße, im südlichen Planbereich und auf den beiden Eckgrundstücken Grüntaler Straße / Eckeseyer Straße Gewerbegebiete vor. Im mittleren Abschnitt haben sich zwischenzeitlich 2 Baumärkte angesiedelt. Die bisher unbebaute Gewerbebrachfläche südlich des Baumarktes Bauhaus soll ebenso wie die bestehenden Baumarktflächen als Sondergebiet festgesetzt werden, damit dem Bedarf an Flächen für großflächigen Einzelhandel Rechnung getragen wird.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Zu 2.2
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der Deutschen Bundesbahn, Regionalabteilung Hagen, Martin-Luther-Str. 12, 5800 Hagen vom 29.04.1992 zum Bebauungsplanentwurf Nr. 3/84 (412) “Eckesey-Süd”
Zu Abschnitt 1
In dem Bebauungsplanentwurf von 1992 war ein Pflanzstreifen für Bäume entlang der Grenze zu den Bahnflächen vorgesehen. Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf sieht diesen Grünstreifen nicht mehr vor. Für einzelne Baumpflanzungen sind nach Auskunft der Deutschen Bahn AG Festsetzungen über Mindestabstände zu dem Bahngrundstück nicht erforderlich.
Zu Abschnitt 2
Diese Anregung ist überholt, weil von der Deutschen Bahn AG Festsetzungen zu Einfriedigungen nicht mehr gefordert werden. Solche Belange berühren die Bauausführung und werden zum Beispiel im Zusammenhang mit Grundstücksverkäufen und Bauanträgen geregelt.
Zu Abschnitt 3 u. 4
Der
Bebauungsplanentwurf sieht nördlich des Baumarktes eine Belastungsfläche mit
Geh- und Fahrrechten für die Nutzer des Bahngrundstückes vor. Weil diese
Zufahrt aufgrund der Erweiterung des Baumarktes nur noch über die Anlieferzone
möglich ist, wird südlich von Bauhaus eine weitere Belastungsfläche für eine
zweite Zufahrt festgesetzt.
Zu
Abschnitt 5
Diese
Anregung berührt nicht die Bebauungsplanung.
Zu
Abschnitt 6
Der
überarbeitete (einfache) Bebauungsplan sieht keine Baugrenzen mehr vor. Die
Zulässigkeit von Vorhaben beurteilt sich bis auf die Art der baulichen Nutzung
nach § 34 BauGB (... im Zusammenhang bebauter Ortsteile).
Zu
Abschnitt 7
Die
Tiefe der Abstandflächen beurteilen sich nach § 6 der Landesbauordnung NRW und
werden durch den Bebauungsplan nicht verändert.
Zu
Abschnitt 8
Der
Bebauungsplanentwurf schließt eine gleismäßige Anbindung nicht aus.
Den
Anregungen wird teilweise gefolgt.
Zu 2.3
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der Hagener Straßenbahn AG, Postfach 1349, 5800 Hagen, vom 11.02.1992 und 17.10.1991 zum Bebauungsplanentwurf Nr. 3/84 (412) “Eckesey-Süd”
Die
Busbeschleunigungsmaßnahmen in der Eckeseyer Straße wurden zwischenzeitlich
realisiert. Es bestehen keine weitere Anforderungen der Hagener Straßenbahn.
Die Flächen der Bushaltestellen und die zugehörigen Busspuren sind im
Bebauungsplanentwurf als Verkehrsfläche festgesetzt.
Der
Anregung wird gefolgt.
Zu 2.4
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen des Regierungspräsidenten Arnsberg, Dez. 51, Postfach, 5760 Arnsberg, vom 05.02.1992 zum Bebauungsplanentwurf Nr. 3/84 (412) “Eckesey-Süd”
Zur
straßenbegleitenden Begrünung der bisher unbebauten Fläche südlich des
Baumarktes Bauhaus sieht der Bebauungsplanentwurf die Festsetzung einer
einheimischen Baumart vor. Die weiteren Festsetzungen zu Baumpflanzungen
schreiben keine heimischen Baumarten vor, damit die Gestaltungsmöglichkeiten
nicht eingeschränkt werden.
Der
Anregung wird teilweise gefolgt.
Zu 2.5
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen des Regierungspräsidenten Arnsberg, Dez. 53, Postfach, 5760 Arnsberg, vom16.03.1992 zum Bebauungsplanentwurf Nr. 3/84 (412) “Eckesey-Süd”
Die
Sichtdreiecke sind in dem Bebauungsplanentwurf eingezeichnet.
Ziel
der Planung ist die Realisierung von kombinierten Fuß- und Radwegen beiderseits
der Eckeseyer Straße in einer Breite von jeweils 3 m. Dieser Querschnitt entspricht der ERA 95
(Empfehlung für Radverkehrsanlagen), die für solche Wege 2,50 m – 3,00 m
vorsieht.
Den
Anregungen wird teilweise gefolgt.
Zu 2.6
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen der Pipeline Engineering GmbH, Postfach 102865, 4300 Essen, vom 11.02.1992 zum Bebauungsplanentwurf Nr. 3/84 (412) “Eckesey-Süd”
Die
Gasleitung ist in dem Bebauungsplanentwurf eingezeichnet und der Schutzstreifen
außerhalb der Verkehrsfläche als Belastungsfläche für Geh-, Fahr- und
Leitungsrechte festgesetzt.
Der
Anregung wird gefolgt.
Zu 2.7
Stellungnahme der Stadt Hagen zu den Anregungen des Westfälischen Museum für Archäologie, Außenstelle Olpe, In der Wüste 4, 5960 Olpe, vom 31.01.1992 zum Bebauungsplanentwurf Nr. 3/84 (412) “Eckesey-Süd”
Der Hinweis ist in dem
Bebauungsplanentwurf aufgenommen.
Der Anregung wird gefolgt.
Auswirkungen
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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen. |
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Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte
löschen! |
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1. Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Fiskalische Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
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Dienstvereinbarung mit dem GPR |
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Ohne Bindung |
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Erläuterungen: |
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2. Allgemeine Angaben |
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Bereits laufende Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Neue Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Ausgaben |
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Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den
Folgejahren |
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Es entstehen Ausgaben |
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einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr |
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jährlich wiederkehrende Ausgaben |
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periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren |
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3. Mittelbedarf |
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Einnahmen |
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Sachkosten |
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EUR |
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Personalkosten |
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EUR |
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Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben
verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Einnahmen: |
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Ausgaben: |
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Eigenanteil: |
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4. Finanzierung |
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Verwaltungshaushalt |
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Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Kein konkreter Finanzierungsvorschlag |
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Wird durch 20 ausgefüllt
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den im
Haushaltssicherungskonzept festgesetzten |
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Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden |
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im
Verwaltungshaushalt in den nächsten |
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Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für
den Haushaltsausgleich gefährden: |
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Vermögenshaushalt |
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Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
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Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
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Gesamtbetrag |
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Kreditaufnahme |
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Wird
durch 20 ausgefüllt
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Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung
abgestimmten Kreditlinie |
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zusätzlich finanziert werden |
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Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im
Haushaltsplan/Investitionsprogramm |
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vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw.
gestrichen werden. |
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Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme
im Vermögenshaushalt |
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Es entstehen keine Folgekosten |
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Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre |
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Sachkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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Jährlich |
in Höhe von EUR |
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bis zum Jahre |
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Personalkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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Jährlich |
in Höhe von EUR |
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bis zum Jahre |
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Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR |
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Folgekosten sind nicht eingeplant |
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Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt
eingeplant: |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Einnahmen: |
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Ausgaben: |
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Eigenanteil: |
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* = Kostenermittlung auf
der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02)
bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

17.02.2005 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
a) Der Rat der
Stadt beschließt die Erweiterung des Geltungsbereichs.
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes verläuft von der Eckeseyer Straße aus in einer Grundstückstiefe
entlang der südlichen Seite der Fuhrparkstraße nach Osten, von hier nach Süden
bis zum Grundstück Bahr, weiter nach Osten bis zu den Bahnflächen, nach Süden
entlang der Grenzen zu den Bahnflächen bis auf Höhe des Gebäudes Eckeseyer Str.
42, hier weiter an der westlichen Seite der Eckeseyer Straße bis zur
Fuhrparkstraße einschließlich der Eckgrundstücke im Einmündungsbereich der
Grüntaler Straße.
In dem Plan zum Beschluss
der öffentlichen Auslegung ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
b)
Der
Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten
Belange die im Rahmen der Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange
vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage
zurück bzw. entspricht ihnen im Rahmen der vorgenannten Stellungnahmen.
c)
Der
Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem
Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 3/84 (412) Eckesey-Süd nebst
der Begründung vom 15.12.2004 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl.I.S.2441) i V. mit § 244 Abs.2 Satz 1 BauGB..
Die
Verwaltung wird beauftragt, den o.g. Bebauungsplanentwurf mit der Begründung
öffentlich auszulegen.
Die
Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 15.12.2004 werden Bestandteil des Beschlusses und sind als Anlage
Gegenstand der Niederschrift.
Empfehlung des Umweltausschusses:
Die Verwaltung wird um die Prüfung gebeten, ob auch heimische Gehölze
gepflanzt werden könnten.