Beschlussvorlage - 0833/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte nimmt die im Betreff genannten Nutzungsänderungsanträge auf dem Grundstück Elberfelder Straße 50

-Nutzungserweiterung einer Discothek zum Hochzeitssaal und

-Nutzungsänderung eines Lagers zur Küche

zur Kenntnis.

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Sachverhalt

 

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegen folgende Nutzungsänderungsanträge vor:

-Nutzungserweiterung einer Discothek zum Hochzeitssaal und

-Nutzungsänderung eines Lagers zur Küche

auf dem Grundstück Elberfelder Straße 50

Gemarkung Hagen, Flur 43, Flurstück 56.

 

Die Vorhaben waren unter dem Aktenzeichen 1/63/BA/0061/11 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 8.9.11.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als M-Fläche (gemischte Baufläche) dargestellt. Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 12/87 (442) „Bahnhofstraße“ u.a. MK (Kerngebiet).

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde den Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt. Nach § 7 (2) BauNVO (Baunutzungsverordnung) ist ein Hochzeitssaal, der als Vergnügungsstätte anzusehen ist, zulässig. Die Umnutzung des Lagers zur Küche ist ebenfalls möglich.

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde den Vorhaben  daher planungsrechtlich zugestimmt.

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.09.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen