Beschlussvorlage - 0736/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 10/11 (634) Augustastraße/Bergstraße - Bebauungsplan nach § 13 a BauGBhier: a) Einleitung des Verfahrensb) Verzicht auf die vorgezogene Bürger- und Behördenbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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21.09.2011
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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05.10.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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06.10.2011
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Beschlussvorschlag
Zu a):
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 10/11 (634) – Augustastraße/Bergstraße
– gem. § 2 Abs.1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a
Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung.
Zu b):
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, von der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgeranhörung) und von
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtbezirk Hagen-Mitte im Bereich zwischen Augustastraße, Bergstraße, Konkordiastraße und dem Bergischen Ring bzw. der Grünfläche am Bergischen Ring.
Das Plangebiet ist im
beiliegenden Lageplan eindeutig dargestellt.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Arbeitsschritt wird nach der Bekanntmachung der Einleitung im
November/Dezember 2011 die Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist nicht
erforderlich.
Begründung
Im Stadtbezirk
Hagen-Mitte im Bereich zwischen Augustastraße, Bergstraße, Goldbergstraße und
dem Bergischen Ring hat es in letzter Zeit einige städtebauliche Veränderungen
und Neuplanungen gegeben.
Diese sind im Einzelnen
-
die
Nutzungsüberlegungen für das „Telekomgebäude“ am Bergischen Ring,
das in seiner ursprünglichen Nutzung nicht mehr benötigt wird.
-
die Überplanung
und der Abriss des Willi-Weyer-Bades
-
ein Antrag auf
Nutzungsänderung in einer ehemaligen Gaststätte eine Spielhalle zu betreiben
(Baugesuch: Aktenzeichen 1/63/A0068/11)
Parallel zu diesen
Entwicklungen hat die Stadt Hagen den Auftrag vergeben, ein
„Vergnügungsstättenkonzept“ für das gesamte Stadtgebiet zu
erarbeiten. Dieses Konzept soll nach Fertigstellung ein Instrument sein, um
u.a. als Grundlage für die zukünftige planungs- und bauordnungsrechtliche
Steuerung von Vergnügungsstätten zu dienen.
Um die o.g. Planungen
zu steuern und dem in Arbeit befindlichen Vergnügungsstättenkonzept die
Entwicklung nicht vorweg zu nehmen, sollen Anträge für die Errichtung von
Spielhallen restriktiv beurteilt werden; d.h. dass für den Bereich zwischen
Augustastraße, Bergstraße und Konkordiastraße für die Steuerung der Ansiedlung
von Vergnügungsstätten ein Bebauungsplan eingeleitet werden muss.
Inhaltliche Grundlage
des neuen Bebauungsplanes wird der seit den achtziger Jahren eingeleitete Bebauungsplan Nr. 16/86. Dieses
Plangebiet wird allerdings im Osten um die Hälfte verkleinert, da der Bereich
Willi-Weyer-Bad bereits durch den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/11
„Barrierefreies Wohnen Bergstraße 83“ überplant wird. Das
Planverfahren Nr. 16/86 wird nach Rechtskraft des neuen Bebauungsplanes
eingestellt.
Die damals
erarbeiteten Inhalte im Bereich der Mischnutzung Augustastraße/Bergstraße (bis
Konkordiastraße) sollen im neuen Planverfahren modifiziert und weitergeführt
werden.
Vor diesem
Hintergrund bittet die Verwaltung den Rat der Stadt Hagen das Verfahren zum
Bebauungsplan Nr. 10/11 (364) Augustastr./Bergstr. als Bebauungsplan der
Innenentwicklung (nach § 13a BauGB) einzuleiten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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89,1 kB
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