Beschlussvorlage - 0790/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Kinderschutz in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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20.09.2011
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Beschlussvorschlag
1.
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Umsetzung des Planungsauftrages
„Kinderschutz in Hagen“ zur Kenntnis.
2.
Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung die mit der Bezirksregierung
erarbeiteten Beratungsergebnisse zeitnah im Jugendhilfeausschuss darzustellen.
3.
Bei einer
positiven Entscheidung der Bezirksregierung über eine städtische Finanzierung
der Maßnahmen „Kinderschutz in Hagen“ wird die Verwaltung
beauftragt für die zuständigen politischen Gremien unverzüglich eine
Verwaltungsvorlage mit den erforderlichen Finanzbedarfen zu erstellen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der
Jugendhilfeausschuss beauftragte die Verwaltung in seiner Sitzung am
Eine
2011 veröffentlichte Studie über Kosten und Nutzen „Früher Hilfen“
lässt dabei folgenden Rückschluss zu: Der Einsatz „Früher Hilfen“
hilft nicht nur dabei, frühzeitig das Wohl von Kindern zu verbessern und
schweren Misshandlungs- sowie Missbrauchsfällen vorzubeugen, sondern verringert
bzw. verhindert u.a. Folgekosten im Bereich der Erziehungshilfen.
Dieser
Rückschluss deckt sich mit den Hagener Einschätzungen über den Ausbau
präventiver und „Früher Hilfen“ und deren positiver Wirksamkeit.
Des
Weiteren beinhaltet auch der Gesetzentwurf
zum neuen Kinderschutzgesetz (BKiSchG), das zum 01.01.2012 rechtswirksam werden
soll, ausführlich die zentralen Punkte des in Anlage 1
aufgezeigten Maßnahmeplans für den Aufbau der „Frühen Hilfen“ in
Hagen.
Unter
Einbeziehung der Änderungen im § 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) erfolgte Ende August 2011 eine erneute Kontaktaufnahme von
Seiten der Stadt Hagen zur Bezirksregierung in Arnsberg, um eine
einvernehmliche Lösung zur Finanzierung des Hagener Maßnahmenplans zum
„Kinderschutz“ zu finden. Ergebnisse liegen momentan jedoch noch
nicht vor.
Begründung
Der
Jugendhilfeausschuss beauftragte die Verwaltung in seiner Sitzung am
Neben
einem Maßnahmen- und Finanzierungsplan sowie einer Skizze zu einem
stadtteilorientierten Projekt wurden des Weiteren in den Jahren 2010 und 2011
Überlegungen zur Wirksamkeit präventiver und „Früher Hilfen“ unter
Einbeziehung von Studienergebnissen des nationalen Zentrums Frühe Hilfen ausgearbeitet
und der Zukunftskommission vorgelegt.
Diese
Ausarbeitungen liegen dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 4 bei. Die Anlagen
werden im nachfolgenden Text kurz angesprochen und Veränderungen, die sich seit
deren Ausarbeitung ergeben haben, aufgezeigt.
Wie
bereits in der Vorlage 0543/2011 vom
Im
Maßnahmen- und Finanzierungsplan wird erläutert, dass die „Frühen
Hilfen“ einen wichtigen großen Bestandteil des präventiven Kinderschutzes
darstellen.
Neben
dem vordringlichen Ausbau der Familienzentren liegt dabei ein besonderes
Augenmerk auf den aufsuchenden Angeboten, wie die
„Willkommensbesuche“ für Familien mit Neugeborenen sowie auf ein
neu zu schaffendes Angebot von Stadtteilmüttern/ Paten. Durch diese aufsuchende
Arbeit sollen auch Familien erreicht werden, die die Angebote in den Familienzentren
oder anderen Institutionen nicht annehmen können bzw. wollen.
Die
in der Anlage 1 aufgezeigten Spendengelder zur Anschubfinanzierung der
Stadtteilmütter/ Paten stehen allerdings nicht mehr zur Verfügung, da sie 2010
von den betroffenen freien Trägern verausgabt werden mussten und eine darüber
hinaus gehende Finanzierung der Maßnahme nicht gesichert war.
Die
Spendengelder wurden deshalb für eine Stundenaufstockung der Familienhebammen
bei der Caritas und dem Diakonischen Werk eingesetzt und konnten somit im Bereich
der „Frühen Hilfen“ verbleiben.
Die
Anlage 2 zeigt die Ergebnisse verschiedener Umfragen im Allgemeinen
Sozialen Dienst sowie Überlegungen zur zukünftigen Evaluation der Wirksamkeit
„Früher Hilfen“. Die Auswertung der Umfragen zeigte auf, dass
präventive und „Frühe Hilfen“ mit großer Wahrscheinlichkeit
Erziehungshilfefälle vorbeugen bzw. abmildern können. Da es aber keine
wissenschaftlich fundierten Bewertungskriterien für den Wirksamkeitsnachweis
gab, war die Einschätzung aus den Umfragen nicht belegbar. Aufgrund dessen
wurde der Bezirksregierung vorgeschlagen, den Ausbau der präventiven und
„Frühen Hilfen“ in Hagen durch eine Wirksamkeitsstudie zu
begleiten.
Die
Zukunftskommission lehnte jedoch, wie in der Vorlage 0543/2011 zuvor aufgezeigt
die Vorschläge zum Ausbau der präventiven und „Frühen Hilfen“ sowie
deren Wirksamkeitsüberprüfung im November 2010 ab.
Anfang
Februar 2011 entstanden im Landtag NRW die Überlegungen, stadtteilorientierte
Projekte im Bereich „Früher Hilfen“ finanziell zu unterstützen und
wissenschaftlich begleiten zu lassen. Die Projekte mussten sich als
Grundvoraussetzung für eine Förderung auf einen ausgewählten Stadtteil
begrenzen und eine Familienhebamme mit einbeziehen, deren Stelle neu für diesen
Stadtteil einzurichten war. Dabei war eine Finanzierung des Projektes mit
Ausnahme der Stelle der Familienhebamme vom Land vorgesehen. Die Aufwendungen
für die Familienhebamme sollten durch die Anschubfinanzierung des Bundes, der
zum Ausbau der Familienhebammen im Entwurf des neuen Kinderschutzgesetzes eine
dreijährige Kostenübernahme vorsieht, gedeckt sein.
Die
Stadt Hagen reichte einen Projektvorschlag für den Stadtteil Altenhagen ein,
der als Anlage 3 dieser Vorlage beiliegt. Der Landtag setzte seine
Überlegungen zur Projektförderung jedoch nicht um, so dass die Projekte nicht
durchgeführt werden konnten.
Die
Anschubfinanzierung für die Schaffung neuer Familienhebammenstellen wurde
darüber hinaus in der ersten Beratung des Bundestages zum Kinderschutzgesetz
abgelehnt. Ob eine Finanzierung der Familienhebammen im Kinderschutzgesetz
verankert wird, ist momentan unklar und abhängig von den nächsten Beratungen im
Bundestag.
Wie
bereits in der Vorlage vom 31.5.2011 dargestellt, begründete die
Zukunftskommission die Ablehnung des Ausbaus und der Finanzierung der
„präventiven und frühen Hilfen“
mit dem Fehlen eines veränderten Gesamtkonzeptes für den Bereich der
Erziehungshilfe in Hagen. Zur Entwicklung des Konzeptes wollte die Zukunftskommission
noch nähere Informationen und Materialen
zur Verfügung stellen.
Da
bis Ende Juni 2011 noch immer keine weiteren Informationen der Kommission
vorlagen, erfolgte seitens der Stadt Hagen ein erneuter Vorstoß die
Zukunftskommission von den positiven Wirkungen eines Ausbaus der Maßnahmen zum
„Kinderschutz in Hagen“ zu überzeugen.
Unter
Einbeziehung der neuesten Studien des nationalen Zentrums „Frühe
Hilfen“, wurden, wie in der Anlage 4 beschrieben, die positiven
Wirkungen frühkindlicher Hilfen (Frühe Hilfen) auf die Kostenentwicklung in der
wirtschaftlichen Jugendhilfe plausibel dargestellt.
In
der Studie über Kosten und Nutzen „Früher Hilfen“ wird aufgezeigt,
welche möglichen positiven finanziellen Auswirkungen sich sowohl
gesamtgesellschaftlich aber auch bezogen auf die Erziehungshilfe durch die
frühzeitige Unterstützung von Familien ergeben.
Die
Studie lässt den Rückschluss zu: Der Einsatz „Früher Hilfen“ hilft
nicht nur dabei frühzeitig das Wohl von Kindern zu verbessern und schweren
Misshandlungs- sowie Missbrauchsfällen vorzubeugen, sondern verringert bzw.
verhindert u.a. Folgekosten im Bereich der Erziehungshilfen.
Dieser
Rückschluss deckt sich nicht nur mit den Ergebnissen der Bedarfsermittlung und
Maßnahmenplanung des Planungsprojektes „Kinderschutz“ in
Hagen“, das vom Jugendhilfeausschuss 2008 in Auftrag gegeben wurde,
sondern auch mit den in Anlage 2 aufgezeigten Überlegungen zu den
Auswirkungen präventiver und „Früher Hilfen“ auf die Hagener
Erziehungshilfe.
Des
Weiteren beinhaltet auch der Gesetzesentwurf
zum neuen Kinderschutzgesetz (BKiSchG), das zum 01.01.2012 rechtswirksam werden
soll, ausführlich die zentralen Punkte, des in Anlage 1
aufgezeigten Maßnahmeplanes für den Aufbau der „Frühen Hilfen“ in
Hagen.
In
§ 1 Abs. 4 heißt es:“ Zu diesem Zweck umfasst die Unterstützung der
Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer
Erziehungsverantwortung durch die staatliche Gemeinschaft insbesondere auch
Information, Beratung und Hilfe. Kern ist die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen,
koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung
von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie
schwangere Frauen und werdende Väter (Frühe Hilfen).“ Inhaltlich geht es
im Detail um Schwangerenberatung und -betreuung, Erstbesuche bei Neugeborenen,
Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern, den Ausbau im
Bereich der Familienhebammen und der Beratungs- und Bildungsangebote, die von
den Familienzentren vorgehalten werden und insgesamt um den Aufbau eines
koordinierten Netzwerkes.
Unter
Einbeziehung der Änderungen des § 76 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein- Westfalen (GO NRW) erfolgte Ende August 2011 eine erneute
Kontaktaufnahme von Seiten der Stadt Hagen zur Bezirksregierung in Arnsberg, um
eine einvernehmliche Lösung zur Finanzierung des Hagener Maßnahmenplans zum
„Kinderschutz“ zu finden. Die Änderung des §76 GO NRW liegt als Anlage
5 der Vorlage bei.
Da
durch die Änderung des §76 GO NRW die Finanzierung von freiwilligen Leistungen
in Form von u.a. präventiven Maßnahmen in der Jugendhilfe nicht mehr
grundsätzlich ausgeschlossen wird, besteht evtl. die Möglichkeit, dass die
Stadt Hagen die vorgestellten Maßnahmen im „Kinderschutz“
finanzieren kann. Dazu ist allerdings eine weitere Beratung mit der
Bezirksregierung erforderlich. Eine Terminanfrage an die Bezirksregierung ist
bereits erfolgt.
Anlagen
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20.09.2011 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Umsetzung des Planungsauftrages
„Kinderschutz in Hagen“ zur Kenntnis.
2.
Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die mit der Bezirksregierung
erarbeiteten Beratungsergebnisse zeitnah im Unterausschuss Erziehungshilfe darzustellen.
3.
Bei einer
positiven Entscheidung der Bezirksregierung über eine städtische Finanzierung
der Maßnahmen „Kinderschutz in Hagen“ wird die Verwaltung
beauftragt für die zuständigen politischen Gremien unverzüglich eine
Verwaltungsvorlage mit den erforderlichen Finanzbedarfen zu erstellen.