Beschlussvorlage - 0790/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.             Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Umsetzung des Planungsauftrages „Kinderschutz in Hagen“ zur Kenntnis.

2.             Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung die mit der Bezirksregierung erarbeiteten Beratungsergebnisse zeitnah im Jugendhilfeausschuss darzustellen.

3.             Bei einer positiven Entscheidung der Bezirksregierung über eine städtische Finanzierung der Maßnahmen „Kinderschutz in Hagen“ wird die Verwaltung beauftragt für die zuständigen politischen Gremien unverzüglich eine Verwaltungsvorlage mit den erforderlichen Finanzbedarfen zu erstellen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Der Jugendhilfeausschuss beauftragte die Verwaltung in seiner Sitzung am 28.6.2011, die für den Verwaltungsvorstand und die Zukunftskommission ausgearbeiteten Überlegungen zu Maßnahmen in den Bereichen präventiver und „Früher Hilfen“ sowie deren möglicher Wirkung auf die Erziehungshilfefälle in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorzustellen. Neben einem Maßnahmen- und Finanzierungsplan sowie einer Skizze zu einem stadtteilorientierten Projekt wurden des Weiteren in den Jahren 2010 und 2011 Überlegungen zur Wirksamkeit präventiver und „Früher Hilfen“ unter Einbeziehung von Studienergebnissen des nationalen Zentrums Frühe Hilfen ausgearbeitet und der Zukunftskommission vorgelegt.

Eine 2011 veröffentlichte Studie über Kosten und Nutzen „Früher Hilfen“ lässt dabei folgenden Rückschluss zu: Der Einsatz „Früher Hilfen“ hilft nicht nur dabei, frühzeitig das Wohl von Kindern zu verbessern und schweren Misshandlungs- sowie Missbrauchsfällen vorzubeugen, sondern verringert bzw. verhindert u.a. Folgekosten im Bereich der Erziehungshilfen.

Dieser Rückschluss deckt sich mit den Hagener Einschätzungen über den Ausbau präventiver und „Früher Hilfen“ und deren positiver Wirksamkeit.

Des Weiteren beinhaltet auch der Gesetzentwurf zum neuen Kinderschutzgesetz (BKiSchG), das zum 01.01.2012 rechtswirksam werden soll, ausführlich die zentralen Punkte des in Anlage 1 aufgezeigten Maßnahmeplans für den Aufbau der „Frühen Hilfen“ in Hagen.

Unter Einbeziehung der Änderungen im § 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) erfolgte Ende August 2011 eine erneute Kontaktaufnahme von Seiten der Stadt Hagen zur Bezirksregierung in Arnsberg, um eine einvernehmliche Lösung zur Finanzierung des Hagener Maßnahmenplans zum „Kinderschutz“ zu finden. Ergebnisse liegen momentan jedoch noch nicht vor.

 

Begründung

Der Jugendhilfeausschuss beauftragte die Verwaltung in seiner Sitzung am 28.6.2011, die bereits ausgearbeiteten Überlegungen zu Maßnahmen in den Bereichen präventiver und „Früher Hilfen“ sowie deren mögliche Wirkung auf die Erziehungshilfefälle in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses darzustellen.

Neben einem Maßnahmen- und Finanzierungsplan sowie einer Skizze zu einem stadtteilorientierten Projekt wurden des Weiteren in den Jahren 2010 und 2011 Überlegungen zur Wirksamkeit präventiver und „Früher Hilfen“ unter Einbeziehung von Studienergebnissen des nationalen Zentrums Frühe Hilfen ausgearbeitet und der Zukunftskommission vorgelegt.

Diese Ausarbeitungen liegen dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 4 bei. Die Anlagen werden im nachfolgenden Text kurz angesprochen und Veränderungen, die sich seit deren Ausarbeitung ergeben haben, aufgezeigt.

 

Wie bereits in der Vorlage 0543/2011 vom 31.5.2011 beschrieben, wurde unter Einbeziehung der freien Träger ein Maßnahmen- sowie ein Finanzierungsplan Anfang 2010 erarbeitet. Dieser liegt als Anlage 1 der Vorlage bei.

Im Maßnahmen- und Finanzierungsplan wird erläutert, dass die „Frühen Hilfen“ einen wichtigen großen Bestandteil des präventiven Kinderschutzes darstellen.

 

Neben dem vordringlichen Ausbau der Familienzentren liegt dabei ein besonderes Augenmerk auf den aufsuchenden Angeboten, wie die „Willkommensbesuche“ für Familien mit Neugeborenen sowie auf ein neu zu schaffendes Angebot von Stadtteilmüttern/ Paten. Durch diese aufsuchende Arbeit sollen auch Familien erreicht werden, die die Angebote in den Familienzentren oder anderen Institutionen nicht annehmen können bzw. wollen.

Die in der Anlage 1 aufgezeigten Spendengelder zur Anschubfinanzierung der Stadtteilmütter/ Paten stehen allerdings nicht mehr zur Verfügung, da sie 2010 von den betroffenen freien Trägern verausgabt werden mussten und eine darüber hinaus gehende Finanzierung der Maßnahme nicht gesichert war.

Die Spendengelder wurden deshalb für eine Stundenaufstockung der Familienhebammen bei der Caritas und dem Diakonischen Werk eingesetzt und konnten somit im Bereich der „Frühen Hilfen“ verbleiben.

 

Die Anlage 2 zeigt die Ergebnisse verschiedener Umfragen im Allgemeinen Sozialen Dienst sowie Überlegungen zur zukünftigen Evaluation der Wirksamkeit „Früher Hilfen“. Die Auswertung der Umfragen zeigte auf, dass präventive und „Frühe Hilfen“ mit großer Wahrscheinlichkeit Erziehungshilfefälle vorbeugen bzw. abmildern können. Da es aber keine wissenschaftlich fundierten Bewertungskriterien für den Wirksamkeitsnachweis gab, war die Einschätzung aus den Umfragen nicht belegbar. Aufgrund dessen wurde der Bezirksregierung vorgeschlagen, den Ausbau der präventiven und „Frühen Hilfen“ in Hagen durch eine Wirksamkeitsstudie zu begleiten.

Die Zukunftskommission lehnte jedoch, wie in der Vorlage 0543/2011 zuvor aufgezeigt die Vorschläge zum Ausbau der präventiven und „Frühen Hilfen“ sowie deren Wirksamkeitsüberprüfung im November 2010 ab.

 

Anfang Februar 2011 entstanden im Landtag NRW die Überlegungen, stadtteilorientierte Projekte im Bereich „Früher Hilfen“ finanziell zu unterstützen und wissenschaftlich begleiten zu lassen. Die Projekte mussten sich als Grundvoraussetzung für eine Förderung auf einen ausgewählten Stadtteil begrenzen und eine Familienhebamme mit einbeziehen, deren Stelle neu für diesen Stadtteil einzurichten war. Dabei war eine Finanzierung des Projektes mit Ausnahme der Stelle der Familienhebamme vom Land vorgesehen. Die Aufwendungen für die Familienhebamme sollten durch die Anschubfinanzierung des Bundes, der zum Ausbau der Familienhebammen im Entwurf des neuen Kinderschutzgesetzes eine dreijährige Kostenübernahme vorsieht, gedeckt sein.

Die Stadt Hagen reichte einen Projektvorschlag für den Stadtteil Altenhagen ein, der als Anlage 3 dieser Vorlage beiliegt. Der Landtag setzte seine Überlegungen zur Projektförderung jedoch nicht um, so dass die Projekte nicht durchgeführt werden konnten.

Die Anschubfinanzierung für die Schaffung neuer Familienhebammenstellen wurde darüber hinaus in der ersten Beratung des Bundestages zum Kinderschutzgesetz abgelehnt. Ob eine Finanzierung der Familienhebammen im Kinderschutzgesetz verankert wird, ist momentan unklar und abhängig von den nächsten Beratungen im Bundestag.

 

Wie bereits in der Vorlage vom 31.5.2011 dargestellt, begründete die Zukunftskommission die Ablehnung des Ausbaus und der Finanzierung der „präventiven und frühen Hilfen“  mit dem Fehlen eines veränderten Gesamtkonzeptes für den Bereich der Erziehungshilfe in Hagen. Zur Entwicklung des Konzeptes wollte die Zukunftskommission noch nähere Informationen und Materialen  zur Verfügung stellen.

Da bis Ende Juni 2011 noch immer keine weiteren Informationen der Kommission vorlagen, erfolgte seitens der Stadt Hagen ein erneuter Vorstoß die Zukunftskommission von den positiven Wirkungen eines Ausbaus der Maßnahmen zum „Kinderschutz in Hagen“ zu überzeugen.

Unter Einbeziehung der neuesten Studien des nationalen Zentrums „Frühe Hilfen“, wurden, wie in der Anlage 4 beschrieben, die positiven Wirkungen frühkindlicher Hilfen (Frühe Hilfen) auf die Kostenentwicklung in der wirtschaftlichen Jugendhilfe plausibel dargestellt.

In der Studie über Kosten und Nutzen „Früher Hilfen“ wird aufgezeigt, welche möglichen positiven finanziellen Auswirkungen sich sowohl gesamtgesellschaftlich aber auch bezogen auf die Erziehungshilfe durch die frühzeitige Unterstützung von Familien ergeben.

Die Studie lässt den Rückschluss zu: Der Einsatz „Früher Hilfen“ hilft nicht nur dabei frühzeitig das Wohl von Kindern zu verbessern und schweren Misshandlungs- sowie Missbrauchsfällen vorzubeugen, sondern verringert bzw. verhindert u.a. Folgekosten im Bereich der Erziehungshilfen.

 

Dieser Rückschluss deckt sich nicht nur mit den Ergebnissen der Bedarfsermittlung und Maßnahmenplanung des Planungsprojektes „Kinderschutz“ in Hagen“, das vom Jugendhilfeausschuss 2008 in Auftrag gegeben wurde, sondern auch mit den in Anlage 2 aufgezeigten Überlegungen zu den Auswirkungen präventiver und „Früher Hilfen“ auf die Hagener Erziehungshilfe.

 

Des Weiteren beinhaltet auch der Gesetzesentwurf zum neuen Kinderschutzgesetz (BKiSchG), das zum 01.01.2012 rechtswirksam werden soll, ausführlich die zentralen Punkte, des in Anlage 1 aufgezeigten Maßnahmeplanes für den Aufbau der „Frühen Hilfen“ in Hagen.

In § 1 Abs. 4 heißt es:“ Zu diesem Zweck umfasst die Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung durch die staatliche Gemeinschaft insbesondere auch Information, Beratung und Hilfe. Kern ist die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter (Frühe Hilfen).“ Inhaltlich geht es im Detail um Schwangerenberatung und -betreuung, Erstbesuche bei Neugeborenen, Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern, den Ausbau im Bereich der Familienhebammen und der Beratungs- und Bildungsangebote, die von den Familienzentren vorgehalten werden und insgesamt um den Aufbau eines koordinierten Netzwerkes.

 

Unter Einbeziehung der Änderungen des § 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) erfolgte Ende August 2011 eine erneute Kontaktaufnahme von Seiten der Stadt Hagen zur Bezirksregierung in Arnsberg, um eine einvernehmliche Lösung zur Finanzierung des Hagener Maßnahmenplans zum „Kinderschutz“ zu finden. Die Änderung des §76 GO NRW liegt als Anlage 5 der Vorlage bei.

Da durch die Änderung des §76 GO NRW die Finanzierung von freiwilligen Leistungen in Form von u.a. präventiven Maßnahmen in der Jugendhilfe nicht mehr grundsätzlich ausgeschlossen wird, besteht evtl. die Möglichkeit, dass die Stadt Hagen die vorgestellten Maßnahmen im „Kinderschutz“ finanzieren kann. Dazu ist allerdings eine weitere Beratung mit der Bezirksregierung erforderlich. Eine Terminanfrage an die Bezirksregierung ist bereits erfolgt.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.09.2011 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

 

1.             Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Umsetzung des Planungsauftrages „Kinderschutz in Hagen“ zur Kenntnis.

2.             Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die mit der Bezirksregierung erarbeiteten Beratungsergebnisse zeitnah im Unterausschuss Erziehungshilfe darzustellen.

3.             Bei einer positiven Entscheidung der Bezirksregierung über eine städtische Finanzierung der Maßnahmen „Kinderschutz in Hagen“ wird die Verwaltung beauftragt für die zuständigen politischen Gremien unverzüglich eine Verwaltungsvorlage mit den erforderlichen Finanzbedarfen zu erstellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 11

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0