Berichtsvorlage - 0721/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zur Situation der Schuldner- und Insolvenzberatung in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
|
Entscheidung
|
|
|
|
28.09.2011
|
Sachverhalt
Kurzfassung
1. Schuldnerberatung/
Insolvenzberatung
Der
Begriff Schuldnerberatung ist nicht gesetzlich geschützt. Ebenso wenig gibt es
eine Mindestqualifikation oder geregelte Ausbildung für Schuldnerberater. In
der Regel sind in diesem Feld, soweit es sich um seriöse Angebote handelt,
diplomierte Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Psychologen, Betriebswirte und Juristen
tätig. Vordringlichstes Ziel der Einzelberatung ist es zunächst, die
elementaren Lebensbedürfnisse der ratsuchenden Menschen und ihrer Angehörigen
durch Ausschöpfung aller Möglichkeiten zeitnah abzusichern. Mittelfristig wird
dann auch eine psycho-soziale Stabilisierung, die Aktivierung des
Selbsthilfepotenzials und langfristig die möglichst vollständige
Schuldenregulierung angestrebt.
Die
Regelungen der Insolvenzordnung (InsO) ermöglichen überschuldeten Menschen eine
Schuldenbefreiung durch Gerichtsbeschluss (Restschuldbefreiung). Nach Eröffnung
eines gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens und Ablauf einer
sechsjährigen Treuhandzeit („Wohlverhaltensphase“) ist eine
Zahlungsentpflichtung durch Gerichtsbeschluss (Restschuldbefreiung) möglich.
Die auf die Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens gerichtete
Beratung wird als Insolvenzberatung bezeichnet.
2. Entwicklung
der Beratungsangebote
Das
Diakonische Werk bietet seit 1985 Schuldnerberatung in Hagen an. Dieses Angebot
wurde ab 1994 auch mit städtischen Mitteln gefördert. Nachdem die auf 3 Jahre
befristete kommunale Förderung für die Insolvenzberatung 2010 ausgelaufen ist, stehen
dort für Hagen nur noch 1,5 Stellen zur Verfügung.
Am
1.5.1986 wurde die städtische Schuldnerberatungsstelle mit zunächst einem
Mitarbeiter eröffnet. Der Einstieg in die Insolvenzberatung erfolgte 1999 mit
der notwendigen Anerkennung als „geeignete Stelle“ durch das Land.
Durch die Landesförderung für Insolvenzberatung war eine Ausweitung auf 2
Stellen möglich.
Die
Arbeiterwohlfahrt ist im Stadtgebiet Hagen seit 01.08.2006 mit einer 0,5 Stelle
in der Schuldner- und Insolvenzberatung tätig. Diese Stelle wird weitgehend
durch einen städtischen Zuschuss finanziert.
3. Aktuelles
Hilfeangebot
Schuldner-
und Insolvenzberatung wird in Hagen aktuell vom Diakonischen Werk, der
Arbeiterwohlfahrt und der Stadt Hagen angeboten. Weitere Angaben zum
Hilfeangebot dieser Beratungsstellen, zur
Entwicklung der Fallzahlen und zur Finanzierung können den Anlagen
entnommen werden. Die Verbraucherberatung in Hagen ist nicht im Bereich der
Schuldner- und Insolvenzberatung tätig. Es wird hier lediglich eine allgemeine
„Geld- und Kreditberatung“ angeboten.
Diesen
Angeboten ist gemeinsam, dass sie für den Hilfesuchenden kostenfrei sind.
Daneben gibt es in Hagen aber auch
Hilfeangebote von Rechtsanwälten und anderen Stellen, die kostenpflichtig sind.
Bei einer durchschnittlichen Verschuldungssumme von ca 27.000 € sind hier
Gebühren von bis zu 1000,00 € möglich.
4. Hilfebedarf
2010 galten in Deutschland
rund 6,5 Millionen Personen über 18 Jahren als überschuldet (Schuldenatlas
Creditreform), wobei Überschuldung
angenommen wird, wenn ein Schuldner die Summe seiner fälligen
Zahlungsverpflichtungen auch in absehbarer Zeit nicht begleichen kann und ihm
weder Vermögen noch andere Kreditmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Aus dem Verhältnis
von überschuldeten Personen zur Bevölkerungszahl über 18 Jahre errechnet sich
eine Schuldnerquote von bundesweit 9,5 %. Hagen gehörte 2010 mit einer Schuldnerquote von 14,54 % zu
den 20 Kreisen und kreisfreien Städten in Deutschland mit der höchsten
Schuldnerquote.
Auch die Zahl der
Privatinsolvenzen erreichte 2010 mit 139.110 Fällen in Deutschland einen neuen
Höhepunkt (Bürgel Wirtschaftsinformationen). Im Jahr 2010 wurden in Hagen 351 Verbraucherinsolvenzverfahren
(2009: 241; Steigerung + 45,6) registriert (Landesdatenbank NRW).
Die steigenden Zahlen
auf den Wartelisten der Beratungsstellen (siehe Anlage) bestätigen diesen
Trend. Hier wirkt sich die Reduzierung des Hilfeangebotes in der
Insolvenzberatung um eine Stelle beim Diakonischen Werk mit Auslaufen der
befristeten kommunalen Förderung im Jahr 2010 besonders aus. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass zur Eröffnung
eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens eine Bescheinigung über das Scheitern
eines außergerichtlichen Einigungsversuchs erforderlich ist, die nur von den
vom Land zugelassenen Stellen ausgestellt werden kann. Da für viele Betroffene
nur ein kostenfreier Zugang zum Privatinsolvenzverfahren möglich ist, wirkt
sich dieser Engpass besonders fatal aus. Wahrscheinlich wäre die Zahl der
Privatinsolvenzen ohne diese Barriere noch deutlich höher.
- Fazit
Die
Stadt ist nach dem SGB II im Rahmen
der Eingliederung von Erwerbsfähigen verpflichtet, einen Zugang zu
Schuldnerberatung sicherzustellen. Auch für Leistungsempfänger nach SGB XII ist, sofern erforderlich, auf
Schuldnerberatungsstellen hinzuweisen, wobei ggf. auch Kosten zu übernehmen
sind. Grundsätzlich kommt die Stadt
dieser gesetzlichen Vorgabe nach. Allerdings sind die vorhandenen Angebote nur
bedingt in der Lage, den Bedarf abzudecken.
Auf kostenfreien
Zugang zur Insolvenzberatung besteht kein gesetzlicher Anspruch. Eine Fortführung der Schuldnerberatung durch
Einleitung eines Insolvenzverfahrens ist jedoch vielfach sinnvoll und auch fachlich
geboten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
16,3 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
17,5 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
20,3 kB
|
