Berichtsvorlage - 0721/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

1.      Schuldnerberatung/ Insolvenzberatung

 

Der Begriff Schuldnerberatung ist nicht gesetzlich geschützt. Ebenso wenig gibt es eine Mindestqualifikation oder geregelte Ausbildung für Schuldnerberater. In der Regel sind in diesem Feld, soweit es sich um seriöse Angebote handelt, diplomierte Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Psychologen, Betriebswirte und Juristen tätig. Vordringlichstes Ziel der Einzelberatung ist es zunächst, die elementaren Lebensbedürfnisse der ratsuchenden Menschen und ihrer Angehörigen durch Ausschöpfung aller Möglichkeiten zeitnah abzusichern. Mittelfristig wird dann auch eine psycho-soziale Stabilisierung, die Aktivierung des Selbsthilfepotenzials und langfristig die möglichst vollständige Schuldenregulierung angestrebt.

Die Regelungen der Insolvenzordnung (InsO) ermöglichen überschuldeten Menschen eine Schuldenbefreiung durch Gerichtsbeschluss (Restschuldbefreiung). Nach Eröffnung eines gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens und Ablauf einer sechsjährigen Treuhandzeit („Wohlverhaltensphase“) ist eine Zahlungsentpflichtung durch Gerichtsbeschluss (Restschuldbefreiung) möglich. Die auf die Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens gerichtete Beratung wird als Insolvenzberatung bezeichnet.

 

2.      Entwicklung der  Beratungsangebote

 

Das Diakonische Werk bietet seit 1985 Schuldnerberatung in Hagen an. Dieses Angebot wurde ab 1994 auch mit städtischen Mitteln gefördert. Nachdem die auf 3 Jahre befristete kommunale Förderung für die Insolvenzberatung 2010 ausgelaufen ist, stehen dort für Hagen nur noch 1,5 Stellen zur Verfügung.

Am 1.5.1986 wurde die städtische Schuldnerberatungsstelle mit zunächst einem Mitarbeiter eröffnet. Der Einstieg in die Insolvenzberatung erfolgte 1999 mit der notwendigen Anerkennung als „geeignete Stelle“ durch das Land. Durch die Landesförderung für Insolvenzberatung war eine Ausweitung auf 2 Stellen möglich.

Die Arbeiterwohlfahrt ist im Stadtgebiet Hagen seit 01.08.2006 mit einer 0,5 Stelle in der Schuldner- und Insolvenzberatung tätig. Diese Stelle wird weitgehend durch einen städtischen Zuschuss finanziert.

 

 

3.      Aktuelles Hilfeangebot

 

Schuldner- und Insolvenzberatung wird in Hagen aktuell vom Diakonischen Werk, der Arbeiterwohlfahrt und der Stadt Hagen angeboten. Weitere Angaben zum Hilfeangebot dieser Beratungsstellen, zur  Entwicklung der Fallzahlen und zur Finanzierung können den Anlagen entnommen werden. Die Verbraucherberatung in Hagen ist nicht im Bereich der Schuldner- und Insolvenzberatung tätig. Es wird hier lediglich eine allgemeine „Geld- und Kreditberatung“ angeboten.

Diesen Angeboten ist gemeinsam, dass sie für den Hilfesuchenden kostenfrei sind.

 Daneben gibt es in Hagen aber auch Hilfeangebote von Rechtsanwälten und anderen Stellen, die kostenpflichtig sind. Bei einer durchschnittlichen Verschuldungssumme von ca 27.000 € sind hier Gebühren von bis zu 1000,00 € möglich.

 

 

4.      Hilfebedarf

2010 galten in Deutschland rund 6,5 Millionen Personen über 18 Jahren als überschuldet (Schuldenatlas Creditreform), wobei Überschuldung angenommen wird, wenn ein Schuldner die Summe seiner fälligen Zahlungsverpflichtungen auch in absehbarer Zeit nicht begleichen kann und ihm weder Vermögen noch andere Kreditmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Aus dem Verhältnis von überschuldeten Personen zur Bevölkerungszahl über 18 Jahre errechnet sich eine Schuldnerquote von bundesweit 9,5 %. Hagen gehörte  2010 mit einer Schuldnerquote von 14,54 % zu den 20 Kreisen und kreisfreien Städten in Deutschland mit der höchsten Schuldnerquote.

Auch die Zahl der Privatinsolvenzen erreichte 2010 mit 139.110 Fällen in Deutschland einen neuen Höhepunkt (Bürgel Wirtschaftsinformationen). Im Jahr 2010 wurden in Hagen 351 Verbraucherinsolvenzverfahren (2009: 241; Steigerung + 45,6) registriert (Landesdatenbank NRW).

Die steigenden Zahlen auf den Wartelisten der Beratungsstellen (siehe Anlage) bestätigen diesen Trend. Hier wirkt sich die Reduzierung des Hilfeangebotes in der Insolvenzberatung um eine Stelle beim Diakonischen Werk mit Auslaufen der befristeten kommunalen Förderung im Jahr 2010 besonders aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zur Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens eine Bescheinigung über das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuchs erforderlich ist, die nur von den vom Land zugelassenen Stellen ausgestellt werden kann. Da für viele Betroffene nur ein kostenfreier Zugang zum Privatinsolvenzverfahren möglich ist, wirkt sich dieser Engpass besonders fatal aus. Wahrscheinlich wäre die Zahl der Privatinsolvenzen ohne diese Barriere noch deutlich höher.

 

 

  1. Fazit

 

Die Stadt ist nach dem SGB II im Rahmen der Eingliederung von Erwerbsfähigen verpflichtet, einen Zugang zu Schuldnerberatung sicherzustellen. Auch für Leistungsempfänger nach SGB XII ist, sofern erforderlich, auf Schuldnerberatungsstellen hinzuweisen, wobei ggf. auch Kosten zu übernehmen sind.  Grundsätzlich kommt die Stadt dieser gesetzlichen Vorgabe nach. Allerdings sind die vorhandenen Angebote nur bedingt in der Lage, den Bedarf abzudecken.

Auf kostenfreien Zugang zur Insolvenzberatung besteht kein gesetzlicher Anspruch.  Eine Fortführung der Schuldnerberatung durch Einleitung eines Insolvenzverfahrens ist jedoch vielfach sinnvoll und auch fachlich geboten.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.09.2011 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen