Beschlussvorlage - 0778/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsuntersuchung Hochstraße - Bergstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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21.09.2011
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18.04.2012
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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13.12.2011
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07.02.2012
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Beschlussvorschlag
- Die Bezirksvertretung Mitte empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, die Hochstraße von der Konkordiastraße (einschließlich deren nördlichen Abschnitt) bis zur Frankfurter Straße in die benachbarten Tempo-30-Zonen einzubeziehen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, für den Abschnitt der Bergstraße zwischen Konkordiastraße und Augustastraße einen Vorschlag für einen mit einfachen Mitteln gestalteten „Rückbau“ des Straßenquerschnitts zu erarbeiten.
Nächster Verfahrensschritt:
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach Vorliegen der Beschlüsse zu 1. und 2.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die
Untersuchung der lokalen Verkehrsverhältnisse in der südlichen Innenstadt entlang
der Achse Hochstraße – Bergstraße zeigt, dass eine grundlegend andere Verkehrsführung
und -regelung in diesem Quartier zu unverträglichen und ungewollten
Verkehrsverdrängungen führt. Deshalb soll auf ein angepasstes Verkehrsverhalten
durch Absenkung der gefahrenen Geschwindigkeiten hingewirkt werden.
Begründung
1. Planungshintergrund
In
den 1990er Jahren wurde in Verbindung mit einer Neuorganisation des ÖPNV (innerstädtische
Busführung) eine Verkehrskonzeption für die Innenstadt (innerhalb des sog.
Innenstadtrings) erstellt. Das für den motorisierten Individualverkehr
formulierte Ziel war eine weitgehende Vermeidung von innerstädtischem
Durchgangsverkehr. Die Erschließung der Innenstadt sollte im Wesentlichen über
Sticherschließungen, ausgehend vom Innenstadtring, erfolgen. Als Konsequenz
dieser Planungen wurden die Kampstraße und die Verbindung zwischen der
Hochstraße und der Elberfelder Straße (über die Konkordiastraße zur
Neumarktstraße), letztere zugunsten einer städtebaulichen Aufwertung des
Theaterplatzes, als Innenstadt-Querungen unterbrochen.
Die
Durchquerung der Innenstadt innerhalb des Innenstadtrings sollte auf die tangentialen
Achsen Badstraße – Körnerstraße und Hochstraße
– Bergstraße beschränkt werden (bedingt auch Rathausstraße
– Potthofstraße).
2. Aktuelle Konfliktsituation
Bei
einer relativ hohen Wohndichte im Bereich der Bergstraße zwischen Konkordiastraße
und Augustastraße, einem wenig attraktiven Wohnumfeld (Straßenraumgestaltung)
und einem „großzügigen“ Straßenquerschnitt wird insbesondere in
diesem Straßenabschnitt die Verkehrsbelastung als unverträglich wahrgenommen,
entsprechende Beschwerden von Anwohnern liegen der Verwaltung vor. Die übrigen
Straßenabschnitte (d. i. die Hochstraße) sind dagegen eher von öffentlichen
Einrichtungen und durch ihre Nähe zur Fußgängerzone Mittelstraße / Elberfelder
Straße geprägt, Beschwerden über unverträgliche Verkehrsbelastungen liegen
nicht vor.
3. Situationsanalyse
Zur
Abgrenzung, Beschreibung und Analyse der städtebaulichen und verkehrlichen
Situation entlang der Hochstraße und Bergstraße werden die drei für diese Verkehrsachse
bedeutsamen Verkehrsbezirke (statistische Grundeinheiten) aus dem städtischen
Verkehrsmodell herangezogen (Verkehrsbezirke VB 104, VB 108 und VB 111).
s. Anlage: Abb. 9 und
10
Städtebauliche
Situation:
Diese
drei Verkehrsbezirke bilden den südwestlichen Teil der Innenstadt innerhalb des
Innenstadtrings, der vor allem durch öffentliche Einrichtungen geprägt wird und
von dem die rückwärtige Erschließung und Anlieferung zahlreicher Geschäfte in
der Fußgängerzone erfolgt. Dadurch überlagern sich hier mehrere verkehrsrelevante
Nutzungsarten:
Einzelhandelschwerpunkt
Schwenke-Zentrum
Parkhäuser
und Parkdecks
weiterführende
Schulen
Krankenhaus
Kindergarten
Museumsquartier
Stadttheater
Wohnen
Die
zentrale Bedeutung dieses innerstädtischen Quartiers lässt sich auch an der Anzahl
der insgesamt ca. 3.000 Parkplätze und Stellplätze (bei gut 2.800 Einwohnern)
ablesen.

Abb.
1: Abgrenzung des Untersuchungsraums, 3 Verkehrsbezirke
Verkehrserzeugung:
Das
Verkehrsaufkommen im Untersuchungsraum wird daher wesentlich von Kunden, Beschäftigten,
Nutzern der öffentlichen Einrichtungen bestimmt, der Verkehrsanteil der Anwohner
beim Ziel- und Quellverkehr liegt bei nur ca. 19% (zum Vergleich: In einem
Wohnbezirk Emst liegt er bei 93%). Die Bergstraße liegt in einer Tempo-30-Zone,
für die Hochstraße innerhalb des Innenstadtrings gibt es keine –
auch nicht abschnittsweise – Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h.

Tab.
1: Kenngrößen
(Straßen-)Verkehrsbelastungen:
Aus
dem Verkehrsmodell lassen sich die folgenden Daten zur Beschreibung und Analyse
der aktuellen Verkehrssituation ableiten. Die rechnerisch ermittelten Werte
werden bestätigt durch eine Dauerzählung und Geschwindigkeitsmessung in der
Woche vom 16.03.2011 bis zum 22.03.2011 in der Bergstraße zwischen Konkordia-
und Augustastraße.
Die
relativ höchsten Verkehrsbelastungen im Untersuchungsraum gibt es demnach auf
der Hochstraße zwischen Goldbergstraße und dem Bergischen Ring und in der
Bergstraße zwischen Konkordiastraße und Augustastraße (jeweils bis zu 9.500
Kfz/24 Std.).

Tab.
2: (Straßen-)Verkehrsbelastungen
Die
zulässige Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 wird von knapp 26% der Verkehrsteilnehmer
eingehalten, bis 40 km/h fahren ca. 83% bis unter 50 km/h fast 100% der
Verkehrsteilnehmer. Gut ein Viertel der Verkehrsteilnehmer halten sich an die
vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung!
Verkehrsteilnehmer
(PKW), die im Untersuchungsgebiet weder ein Ziel noch einen Ausgangspunkt
haben, also das Quartier lediglich durchqueren (Durchgangsverkehr), machen in
der Bergstraße (zwischen Konkordia- und Augustastraße) und der Hochstraße
(zwischen Goldbergstraße und Ring) nur 14 bzw. 15% (absolut: 1.000 bis 1.400
Kfz-Fahrten) der Verkehrsmenge aus. Nur in der Hochstraße zwischen Kamp- und
Konkordiastraße steigt dieser Anteil auf bis zu 25%. Das heißt, der weitaus
größte Teil der Fahrten steht in einem Zusammenhang mit einem Anliegen im
Quartier.

Tab.
3: Durchgangsverkehr
Von
den drei betrachteten Verkehrsbezirken hat der mittlere Bezirk 108 (2 weiterführende
Schulen, Andienung Fußgängerzone) die höchste
„Verkehrsattraktivität“, die auch auf die benachbarten Verkehrsbezirke
ausstrahlt. So wird z. B. die Bergstraße zwischen Konkordia- und Augustastraße
durch das Verkehrsaufkommen im VB 108 mit täglich 4.500 belastet während das
„eigene“ Verkehrsaufkommen bei lediglich 1.300 bis 2.800 Kfz liegt.

Tab.
4: Ziel- und Quellverkehr)
Gesamtbewertung
/ Aufgabenstellung:
Gibt
es begründete Annahmen oder Faktenlagen, die es nahelegen, die Verkehrbelastungen
in dem beschriebenen Straßenzug Hochstraße / Bergstraße zu reduzieren, z. B.
durch eine gezielte Steuerung und Lenkung des dominierenden Ziel- und Quellverkehrs
auf Teilgebiete des Untersuchungsraums – je nach dessen überwiegendem
Charakter (Wohnen in der Bergstraße, öffentliche Einrichtungen,
Andienungsverkehr in der Hochstraße)? Welche Auswirkungen hätte dies auf die
Verkehrsbelastung und Leistungsfähigkeit des Straßennetzes? Oder gibt es
leistbare und durchsetzbare Maßnahmen, um das Verkehrsverhalten, insbesondere
die gefahrene Geschwindigkeit und damit die von den Anwohnern empfundene
Belastung durch den (unvermeidbaren) Verkehr zu mindern? Dazu werden zunächst
sechs Varianten geprüft, jeweils mit unterschiedlichen Maßnahmentypen.
4. Varianten einer Verkehrssteuerung in
der südlichen Innenstadt
In
sechs Varianten werden mögliche Maßnahmen für eine gezielte Verkehrsbeeinflussung
im Nahbereich der Hoch- und Bergstraße beschrieben und auf zu erwartende Vor-
und Nachteile geprüft. Grundlage dieser Maßnahmenbewertung ist das städtische
Verkehrsmodell, das auf verkehrsrelevanten Daten und Annahmen über Verkehrsverhaltensweisen
beruht und eine berechnete Folgenabschätzung von Planungen innerhalb
tolerierbarer Fehlerbandbreiten erlaubt.
(1)
Verkehrberuhigung durch Straßenrückbau
(2
a. –c.) Einbahnstraßensysteme
(3)
Abbiegeverbote (unechte Einbahnstraßen)
(4)
Sackgasse Bergstraße
(5)
Beschränkung des Parkens im Straßenraum ausschließlich auf Bewohner
(6)
Verkehrsberuhigter Bereich Bergstraße
(1)
Verkehrsberuhigung durch Straßenrückbau
Im
Rahmen der Stadteilplanung Innenstadt wurde bereits 1989 die sogenannte
„Variante E“ als anzustrebendes Grundsatzkonzept
„Verkehr“ beschlossen. Diese Variante sieht u. a. vor, die
Bergstraße (zwischen Viktoriastraße und Augustastraße), die Viktoriastraße und
die Hochstraße (zwischen Prentzelstraße und Goldbergstraße) als
verkehrsberuhigten Bereich umzugestalten.

Abb.
2
Vorteil:
- Die
Verkehrsbelastung wird in der Bergstraße (Augustastraße –
Konkordiastraße) und im Bereich Hochstraße (Bergischer Ring –
Goldbergstraße) erheblich reduziert.
Nachteil:
- Die
Belastungsreduzierung kann nur erreicht werden, indem der
Verkehrswiderstand in den entsprechenden Streckenabschnitten durch
umfangreiche Umbaumaßnahmen erhöht wird. Da sich die eigentliche
Verkehrsmenge nicht verändert, führt dies in den verkehrsberuhigten
Bereichen zu massiven Verkehrsdruck – modelltechnisch reduziert sich
hier die aktuelle Geschwindigkeit auf 0 km/h (d.h. erhebliche Staugefahr /
„Dauerstau“).
- Die Kampstraße,
als wichtigste Zufahrt zum Innenstadtring, gewinnt an Bedeutung. Die
Verkehrsbelastung erhöht sich um ca. +9.000 Fz/24h. Die
Leistungsfähigkeiten des Minikreisels Kampstraße/ Goldbergstraße und die
der Anbindung Kampstraße / Innenstadtring müssen überprüft werden.
- Die Belastung des
Bergischen Ringes wird um ca. +3.000 – +4.000 Fz/24h zunehmen.
s. Anlage: Abb. 11
und 12
(2)
Einbahnstraßensysteme
Die
Konkordiastraße, die Bergstraße und Hochstraße zwischen Konkordiastraße und Kampstraße
werden zu Einbahnstraßen. In Varianten 2a und 2b werden die unterschiedlichen
Ausrichtungen untersucht. In Variante 2c werden die Fahrrichtungen so gewählt,
dass zwischen Konkordiastraße und Goldbergstraße 3 gegenläufige
„Einbahnkreise“ entstehen. In allen drei Varianten werden die
vorhandenen Einbahnstraßen beibehalten.
Durch
ein Einbahnstraßensystem entstehenden zwangsweise Einschränkungen (Blockumfahrung,
höherer Umwegfaktor). Da die Stellplatzanzahl in diesem Bereich gleich bleiben
wird, ist eine Erhöhung der Verkehrsbelastung durch Parkplatzsuchverkehr sehr
wahrscheinlich. Diese zusätzliche Verkehrsmenge kann modelltechnisch nicht
ermittelt werden.
Variante
2 a.

Abb.
3
Vorteil:
- Der Straßenzug
Hoch- / Konkordia- / Bergstraße zwischen Kampstraße und Augustastraße wird
um ca. -2.000 Fz/24h entlastet.
- Die Hochstraße
– zwischen Goldbergstraße und Bergischen Ring - wird bis ca. -1.000
Fz/24h entlastet.
Nachteil:
- Auf dem
Teilabschnitt der Kampstraße zwischen Hochstraße
und Bergstraße erhöht sich die Verkehrsbelastung um ca. +3.000
Fz/24h.
- Der Bergische Ring
wird um ca. +1.500 – +2.000 Fz/24h mehr belastet.
- Auch auf der
Bergstraße zwischen Konkordiastraße und Kampstraße erhöht sich die Verkehrsbelastung
geringfügig.
s. Anlage: Abb. 13 und
14
Variante
2 b.

Abb.
4
Vorteil:
- Der Straßenzug
Hoch- / Konkordia- / Bergstraße zwischen Kampstraße und Augustastraße wird
um ca. -1.000 bis -2.000 Fz/24h entlastet.
- Die Hochstraße
– zwischen Goldbergstraße und Bergischen Ring - wird bis ca. -2.000
Fz/24h entlastet.
Nachteil:
- Auf der Goldbergstraße erhöht sich die
Verkehrsbelastung um ca. +2.500 Fz/24h.
- Der Bergische Ring wird um ca. +1.500 –
+2.000 Fz/24h mehr belastet.
- Auch auf der Bergstraße zwischen
Konkordiastraße und Kampstraße erhöht sich die Verkehrsbelastung um ca. +1.000
Fz/24h.
s. Anlage: Abb. 15 und
16
Variante
2 c.

Abb.
5
Vorteil:
- Der Straßenzug
Hoch- / Konkordia- / Bergstraße zwischen Bergischen Ring und Augustastraße
wird um ca. -2.000 – -5.000 Fz/24h entlastet.
- Auch auf der
Bergstraße zwischen Konkordiastraße und Kampstraße reduziert sich die
Verkehrsbelastung geringfügig.
Nachteil:
- Die Viktoriastraße
wird mit einer Zunahme der Verkehrsbelastung um ca. +4.500 Fz/24h
etwa das 5-fache der heutigen Belastung erreichen.
- Auf dem
Teilabschnitt der Kampstraße zwischen Hochstraße
und Bergstraße erhöht sich die Verkehrsbelastung um ca. +3.000
Fz/24h.
- Auf der Goldbergstraße
erhöht sich die Verkehrsbelastung um ca. +2.000 Fz/24h.
- Der Bergische Ring
wird um ca. +1.500 – +2.000 Fz/24h mehr belastet.
s. Anlage: Abb. 17 und
18
(3)
Abbiegeverbot
Das
Rechtsabbiegen aus der Konkordiastraße in Richtung Bergstraße wird verboten.

Abb.
6
Vorteil:
- Die Hochstraße
wird im Bereich der Konkordiastraße um ca. -2.000 Fz/24h entlastet.
- Die
Verkehrsbelastung wird in der Bergstraße (Augustastraße
– Konkordiastraße) um ca. -800 Fz/24h reduziert
Nachteil:
- Auf der Bergstraße
zwischen Konkordiastraße und Kampstraße erhöht sich die Verkehrsbelastung
um ca. +1.000 - +2500 Fz/24h.
- Auf dem
Teilabschnitt der Kampstraße zwischen Hochstraße
und Bergstraße erhöht sich die Verkehrsbelastung um ca. +1.500
Fz/24h.
- Der Knotenpunkt
Bergstraße / Konkordiastraße müsste von einem Minikreisel zu einem
„normalen“ Knoten umgebaut werden (Rechtsabbiegeverbot in einem
Kreisel ist nicht machbar).
s. Anlage: Abb. 19 und 20
(4)
Sackgasse Bergstraße
Die Bergstraße aus
Richtung Augustastraße endet kurz vor der Konkordiastraße.

Abb.
7
Vorteil:
- Die Bergstraße
wird zwischen Konkordiastraße und Augustastraße um ca. -5.000
– 6.000 Fz/24h entlastet.
- Auf der Berg-
bzw. Hochstraße im Bereich der Konkordiastraße reduziert sich die
Verkehrsbelastung um -2.000 – -3.000 Fz/24h.
Nachteil:
- Die Belastung auf
dem Bergischen Ring wird um ca. +3.000 – +3.500 Fz/24h zunehmen.
- Auf der Kampstraße
zwischen Bergstraße und Bergischen Ring nimmt die Verkehrsbelastung um ca.
+3.000
Fz/24h zu.
- Die Bergstraße
zwischen Konkordiastraße und Augustastraße ist nur über die Elberfelder
Straße angebunden und ist mit ca. 4.000 Fz/24h für eine Sackgasse ziemlich
hoch belastet.
- Keine
Wendemöglichkeit bzw. nicht genügend Platz im öffentlichen Straßenraum für
den Bau eines Wendehammers.
s. Anlage: Abb. 21 und
22
(5)
Bewohnerparken Bergstraße
an
der Bergstraße werden alle Kunden- oder Kurzparkplätze in Parkplätze nur für
Anwohner umgewandelt.
VB
104 19
VB
108 57
VB
111 0
Zwar
haben Anwohnerstellplätze einen geringeren Umschlagsfaktor als
Kurzparkstellplätze, aber bei der geringen Anzahl von Umwandelungen wirkt sich
dies bei der Verkehrsbelastung nur sehr geringfügig aus.
s. Anlage: Abb. 23 und
24
(6)
Verkehrsberuhigter Bereich Bergstraße
Dies
ist eine Untervariante von „Variante 1“. Nur die Bergstraße
zwischen Augustastraße und Konkordiastraße wird als verkehrsberuhigter Bereich
umgebaut.

Abb.
8
Vorteil:
- Die
Verkehrsbelastung wird in der Bergstraße (Augustastraße –
Konkordiastraße) erheblich reduziert.
- Belastungsreduzierung
auf der Hochstraße im Bereich der Konkordiastraße (-1.000
– -3.000 Fz/24h)
Nachteil:
- Wie bei Variante 1
entsteht in dem verkehrsberuhigten Bereiche ein massiver Verkehrsdruck
– modelltechnisch reduziert sich hier die aktuelle Geschwindigkeit
auf 0 km/h (d.h. erhebliche Staugefahr / „Dauerstau“).
- Die Kampstraße,
als wichtigste Zufahrt zum Innenstadtring, gewinnt an Bedeutung. Verkehrsbelastung
erhöht sich um ca. +4.000 Fz/24h.
- Die Belastung des
Bergischen Ringes wird um ca. +3.000 – +4.000 Fz/24h zunehmen.
s. Anlage: Abb. 25
und 26
Zusammenfassung:
- Keine Variante
verringert das Belastungsproblem, ohne dass an einer anderen Stelle ein neues
Problem entsteht.
- Verkehrslenkende
Maßnahmen sind daher nicht geeignet.
- Eine Reduzierung
des durch die Bewohner verursachten Verkehrsaufkommens ist nicht möglich.
- Eine Reduzierung
des von Schülern verursachten Verkehrsaufkommens ist nur bedingt möglich
und vom Mengengerüst her nicht durchschlagend.
- Eine Reduzierung
des durch Besucher von öffentlichen Einrichtungen und Kunden der
Innenstadt verursachten Verkehrsaufkommens ist nicht gewünscht.
- Eine drastische
Verringerung der Parkmöglichkeiten ist nicht möglich. Eine
Parkplatzreduzierung im Straßenraum würde die Besucher- und Kundenzahlen negativ
beeinflussen und die Attraktivität der Fußgängerzone verringern; für
Anlieger Schüler / Anwohner müssten Alternativen angeboten werden.
Verkehrsentlastung durch Verkehrsverteilung (Fazit)
Mit
bis zu über 9.000 Fahrzeugen am Tag ist der zur Augustastraße gelegene Abschnitt
der Bergstraße heute deutlich höher belastet als vor der Sperrung der Konkordiastraße
/ des Theaterplatzes (1998) für den innerstädtischen Durchgangsverkehr. Dazu
tragen vor allem Fahrtziele entlang der Hochstraße im Verkehrsbezirk VB 108
bei.
Die
Untersuchungen zu einer veränderten Erschließungskonzeption für das südliche
Innenstadtquartier durch Einbahnregelungen (Varianten 2 a
– c), um nach Möglichkeit die eingetretenen Mehrbelastungen wieder
rückgängig zu machen, zeigen allerdings, dass dies zu erheblichen
Mehrbelastungen der Kampstraße (zwischen Bergischem Ring und Hochstraße), der
Goldbergstraße und zu teils dramatischen Steigerungen in der Viktoriastraße
führen würde. Diese Straßen erhielten gegenüber heute eine deutlich andere
Verkehrsfunktion.
Einbahnregelungen
tragen in der Regel zudem zu einer Beschleunigung des Verkehrs bei!
Ein
Rückbau
der Bergstraße als Sammelstraße zu einem verkehrsberuhigten Bereich oder zu
einer Sackgasse (Varianten 1, 4 und 6) würde – abgesehen von den
erforderlichen hohen baulichen Aufwendungen – zu Stop&Go-Situationen
mit anderen (Lärm-)Belastungen führen.
Die
Ausschilderung der Bergstraße zwischen Augustastraße und Konkordiastraße als Anliegerstraße
(auch: „Durchfahrtsverbot LKW – Anlieger frei“) hätte einen
vergleichbaren Verdrängungseffekt wie Einbahnregelungen, allerdings nur bei
einem unrealistisch hohen Überwachungsaufwand.
Am
ehesten würde ein Abbiegeverbot aus der Konkordiastraße in die Bergstraße
Fahrtrichtung Augustastraße (Variante 3) den angestrebten Zweck erfüllen, ohne
deutliche Mehrbelastungen an anderer Stelle die Bergstraße zu entlasten.
Allerdings ist der Entlastungseffekt mit – 800 Fz. am Tag relativ gering,
der Kreisverkehr Berg- / Konkordiastraße müsste zudem wieder zurückgebaut
werden.
Eine
Änderung der Parkraumbewirtschaftung ausschließlich zugunsten der Bewohner
(Variante 5) hätte keine spürbaren Effekte.
In
allen Varianten wird im Übrigen der Bergische Ring höher belastet.
5. Sonstige Maßnahmen (u. a. Anwohner-Anregungen)
Die
Varianten einer Verkehrsteuerung in der südlichen Innenstadt sind auf eine Veränderung
der Verkehrsverteilung
im Straßennetz gerichtet. Zur Verkehrsentlastung sind auch andere Maßnahmen zu
prüfen, die das Verkehrsverhalten beeinflussen: Geschwindigkeits-Reduzierung
und angepasstes Fahrverhalten.
So
könnte die Hochstraße aufgrund ihrer Funktion als Teil einer Erschließungsachse
der südlichen Innenstadt in die angrenzenden Tempo-30-Zonen einbezogen
werden, so dass der gesamte Straßenzug Hochstraße – Bergstraße durchgängig
auf maximal zulässige 30 km/h gedrosselt wird. Dabei sollte auch der Abschnitt
der Hochstraße in Oberhagen bis zur Frankfurter Straße über eine bestehende
Einzelbeschilderung 30 km/h hinaus (hierzu
gibt es eine aktuelle Empfehlung der Polizei, begründet durch schlechte
Sichtverhältnisse bei Grundstücksausfahrten mit Unfallrisiken) sowie die
Kampstraße mit einbezogen werden. Rechts-vor-links-Regelungen sind fester
Bestandteil in Tempo-30-Zonen.
Zur
Unterstützung und Durchsetzung der bereits bestehenden Tempo-30 und einer
angepassten Geschwindigkeit in der Bergstraße zwischen Augusta- und Konkordiastraße
(Befolgungsrate 30 km/h ca. 26%) könnte mit einfachen Mitteln der Straßenquerschnitt
z. B. durch Verlegung der Längs-Parkplätze in die Fahrbahn und durch eine
Mittelinsel eingeschränkt werden. Eine Schräganordnung der Parkplätze ist wegen
des Straßenquerschnitts nicht möglich, weitgehende Umbaumaßnahmen aus Kostengründen
sind ausgeschlossen.
Auf
den Fahrbahnen können Tempo-30-Piktogramme (Kosten je ca. € 150) aufgetragen
werden. Ausgeschlossen ist hingegen, größere Schilder
„Tempo-30-Zone“ als die vorhandenen aufzustellen. Nach der
Straßenverkehrsordnung ist eine angemessene Größe (gefahrene Geschwindigkeit) zu
wählen.
Die
Freigabe von Schulhöfen für Bewohnerparken ist nach Ratsbeschluss vom
30.08.2007 ausgeschlossen worden.
Eine
hohe Befolgungsrate der Geschwindigkeitsreduzierung kann so die wahrgenommene
Belastung durch den Straßenverkehr verringern, ohne dass zwingend eine
Mengenreduzierung mit den beschriebenen negativen Effekten erfolgen muss.
Anlagen
Abb.
9 bis 26: Verkehrs- und Differenzbelastungen Varianten
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
