Beschlussvorlage - 0775/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a)    Der Rat der Stadt beschließt das Bebauungsplanverfahren Nr. 2/09 Teil 2 ohne Vorhabenbezug  als normales Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.  

 

b)  Der Rat der Stadt beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes zu ändern. Das geänderte Plangebiet ist in dem unter c) aufgeführten Bebauungsplanentwurf eindeutig dargestellt.

 

c)    Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/09 (607) Teil 2 Wohnbebauung Köhlerweg nebst der Begründung vom 05.09.2011 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fas­sung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Be­standteil der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung einschließlich des Umweltberichtes für die Dauer ei­nes Monats öffentlich auszulegen.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes ist im ersten Quartal des nächsten Jahres der Satzungsbeschluss vorgesehen.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.09.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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21.09.2011 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

 

Beschluss 1:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig abgelehnt

 

Dafür:

          0

Dagegen:

        12

Enthaltungen:

          2

 

 

Beschluss 2:

 

Im Falle der Zustimmung des Vorhabens durch den Rat der Stadt Hagen empfiehlt der Landschaftsbeirat, die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen in Fortführung des NSG „Hardt“ vor Ort durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

        12

Dagegen:

          1

Enthaltungen:

          1

 

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29.09.2011 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

a)    Der Rat der Stadt beschließt das Bebauungsplanverfahren Nr. 2/09 Teil 2 ohne Vorhabenbezug  als normales Bebauungsplanverfahren weiterzuführen. 

 

b)  Der Rat der Stadt beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes zu ändern. Das geänderte Plangebiet ist in dem unter c) aufgeführten Bebauungsplanentwurf eindeutig dargestellt.

 

c)    Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/09 (607) Teil 2 Wohnbebauung Köhlerweg nebst der Begründung vom 05.09.2011 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fas­sung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Be­standteil der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung einschließlich des Umweltberichtes für die Dauer ei­nes Monats öffentlich auszulegen.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes ist im ersten Quartal des nächsten Jahres der Satzungsbeschluss vorgesehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

   8

Dagegen:

   3

Enthaltungen:

   0

 

 

Zusatz des Umweltausschusses:

 

Im Falle der Zustimmung des Vorhabens durch den Rat der Stadt Hagen empfiehlt der Umweltausschuss, die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen in Fortführung des NSG „Hardt“ vor Ort durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

   7

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   4

 

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05.10.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a)    Der Rat der Stadt beschließt das Bebauungsplanverfahren Nr. 2/09 Teil 2 ohne Vorhabenbezug  als normales Bebauungsplanverfahren weiterzuführen. 

 

b)  Der Rat der Stadt beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes zu ändern. Das geänderte Plangebiet ist in dem unter c) aufgeführten Bebauungsplanentwurf eindeutig dargestellt.

 

c)    Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/09 (607) Teil 2 Wohnbebauung Köhlerweg nebst der Begründung vom 05.09.2011 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fas­sung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Be­standteil der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung einschließlich des Umweltberichtes für die Dauer ei­nes Monats öffentlich auszulegen.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes ist im ersten Quartal des nächsten Jahres der Satzungsbeschluss vorgesehen.

 

Zusatz:

Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen werden in Fortführung des NSG „Hardt“ durchgeführt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 3

Enthaltungen:

 1

 

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06.10.2011 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

a)              Der Rat der Stadt beschließt das Bebauungsplanverfahren Nr. 2/09 Teil 2 ohne Vorhabenbezug  als normales Bebauungsplanverfahren weiterzuführen. 

 

b)  Der Rat der Stadt beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes zu ändern. Das geänderte Plangebiet ist in dem unter c) aufgeführten Bebauungsplanentwurf eindeutig dargestellt.

 

c)              Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/09 (607) Teil 2 Wohnbebauung Köhlerweg nebst der Begründung vom 05.09.2011 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fas­sung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Be­standteil der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung einschließlich des Umweltberichtes für die Dauer ei­nes Monats öffentlich auszulegen.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes ist im ersten Quartal des nächsten Jahres der Satzungsbeschluss vorgesehen.

 

Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen in Fortführung des NSG „Hardt“ sind vor Ort durchzuführen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

Mit Mehrheit beschlossen