Beschlussvorlage - 0775/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 2/09 (607) Teil 2Wohnbebauung Köhlerwega) Beschluss zur Umstellung des Verfahrensb) Beschluss zur Änderung des Plangebietesc) Beschluss zur öffentlichen Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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21.09.2011
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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21.09.2011
| |||
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●
Erledigt
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|
Umweltausschuss
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Vorberatung
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29.09.2011
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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05.10.2011
| |||
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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06.10.2011
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Beschlussvorschlag
a) Der
Rat der Stadt beschließt das Bebauungsplanverfahren Nr. 2/09 Teil 2 ohne
Vorhabenbezug als normales
Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.
b) Der
Rat der Stadt beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes zu
ändern. Das geänderte Plangebiet ist in dem unter c) aufgeführten Bebauungsplanentwurf
eindeutig dargestellt.
c) Der Rat der
Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss
gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/09 (607) Teil 2 Wohnbebauung Köhlerweg nebst der Begründung vom 05.09.2011 nach § 3 Abs. 2
BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses
Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung einschließlich
des Umweltberichtes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Nächster
Verfahrensschritt:
Nach der
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes ist im ersten Quartal des
nächsten Jahres der Satzungsbeschluss vorgesehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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183,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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173,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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462,4 kB
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6
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(wie Dokument)
|
2,3 MB
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7
|
(wie Dokument)
|
1,9 MB
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8
|
(wie Dokument)
|
1,6 MB
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9
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(wie Dokument)
|
3,2 MB
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|
10
|
(wie Dokument)
|
3 MB
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|
11
|
(wie Dokument)
|
463,7 kB
|
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|
12
|
(wie Dokument)
|
772,6 kB
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13
|
(wie Dokument)
|
4,7 MB
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14
|
(wie Dokument)
|
175,9 kB
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15
|
(wie Dokument)
|
4 MB
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21.09.2011 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss 1:
Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss
gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig abgelehnt |
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Dafür: |
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Dagegen: |
|
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Enthaltungen: |
Beschluss 2:
Im Falle der Zustimmung des Vorhabens durch den Rat der Stadt Hagen
empfiehlt der Landschaftsbeirat, die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen in
Fortführung des NSG „Hardt“ vor Ort durchzuführen.
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Abstimmungsergebnis: |
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|
x |
Mit Mehrheit beschlossen |
|
Dafür: |
12 |
|
Dagegen: |
1 |
|
Enthaltungen: |
1 |
29.09.2011 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
a) Der
Rat der Stadt beschließt das Bebauungsplanverfahren Nr. 2/09 Teil 2 ohne
Vorhabenbezug als normales
Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.
b) Der
Rat der Stadt beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes zu
ändern. Das geänderte Plangebiet ist in dem unter c) aufgeführten
Bebauungsplanentwurf eindeutig dargestellt.
c) Der Rat der
Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss
gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/09 (607) Teil 2 Wohnbebauung Köhlerweg nebst der Begründung vom 05.09.2011 nach § 3 Abs. 2
BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses
Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung einschließlich
des Umweltberichtes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Nächster
Verfahrensschritt:
Nach der
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes ist im ersten Quartal des
nächsten Jahres der Satzungsbeschluss vorgesehen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Mit Mehrheit beschlossen |
|
Dafür: |
|
|
Dagegen: |
|
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Enthaltungen: |
Zusatz des Umweltausschusses:
Im Falle der Zustimmung des Vorhabens durch den
Rat der Stadt Hagen empfiehlt der Umweltausschuss, die erforderlichen
Kompensationsmaßnahmen in Fortführung des NSG „Hardt“ vor Ort
durchzuführen.
05.10.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
a) Der
Rat der Stadt beschließt das Bebauungsplanverfahren Nr. 2/09 Teil 2 ohne
Vorhabenbezug als normales
Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.
b) Der
Rat der Stadt beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes zu
ändern. Das geänderte Plangebiet ist in dem unter c) aufgeführten
Bebauungsplanentwurf eindeutig dargestellt.
c) Der Rat der
Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss
gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/09 (607) Teil 2 Wohnbebauung Köhlerweg nebst der Begründung vom 05.09.2011 nach § 3 Abs. 2
BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses
Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung einschließlich
des Umweltberichtes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Nächster
Verfahrensschritt:
Nach der
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes ist im ersten Quartal des
nächsten Jahres der Satzungsbeschluss vorgesehen.
Zusatz:
Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen werden in Fortführung des NSG
„Hardt“ durchgeführt.
06.10.2011 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt beschließt das Bebauungsplanverfahren Nr. 2/09 Teil 2 ohne Vorhabenbezug als normales Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.
b) Der Rat der Stadt beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes zu ändern. Das geänderte Plangebiet ist in dem unter c) aufgeführten Bebauungsplanentwurf eindeutig dargestellt.
c) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/09 (607) Teil 2 Wohnbebauung Köhlerweg nebst der Begründung vom 05.09.2011 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung einschließlich des Umweltberichtes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes ist im ersten Quartal des nächsten Jahres der Satzungsbeschluss vorgesehen.
Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen in Fortführung des NSG Hardt sind vor Ort durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: | |
X | Mit Mehrheit beschlossen |