Beschlussvorlage - 0508/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses HABIT für das Wirtschaftsjahr 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Michael Diehl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung
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Vorberatung
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29.06.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.07.2011
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Beschlussvorschlag
Der Betriebsleitung wird gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2010 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt.
Der
Jahresüberschuss in Höhe von 392.929,41
Euro wird wie folgt verwendet:
·
Gewinnabführung
an den städtischen Haushalt in Höhe von 127.680 €
·
Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel
HABIT“ in Höhe von 265.249,41 €.
Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4
Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt
erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form.
Dies wird im Juli 2011 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss
umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
·
Gemäß §§ 21
und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist der HABIT verpflichtet für den
Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen und
gleichzeitig einen Lagebericht zu fertigen.
·
Nach § 106
Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind der
Jahresabschluss und der Lagebericht zu prüfen (Jahresabschlussprüfung).
·
Mit
Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne wurde hierzu zwischen der Stadt
Hagen - HABIT und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Verhülsdonk & Partner
GmbH ein Prüfvertrag geschlossen.
·
Die Prüfung
hat zu keinen Einwendungen geführt.
·
Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat mit Datum vom 09.05.2011 nach dem abschließenden
Ergebnis der Prüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
·
Im Rahmen
der Prüfung wurde ein Jahresgewinn von 392.929,41 Euro ermittelt.
·
Nach § 5
Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung entscheidet der Betriebsausschuss über die
Entlastung der Betriebsleitung.
· Nach § 41 GO NRW i.V.m. § 4 EigVO entscheidet der Rat der Stadt Hagen u.a. über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresgewinns oder die Deckung des Verlustes. Außerdem entscheidet er über die Entlastung des Betriebsausschusses.
·
Die
Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresabschluss 2010 vorbehaltlich der Zustimmung
der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festzustellen und den Jahresüberschuss wie
folgt zu verwenden:
·
Gewinnabführung
an den städtischen Haushalt in Höhe von 127.680 €
·
Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel
HABIT“ in Höhe von 265.249,41 €.
Begründung
Der HABIT ist gemäß
§§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) verpflichtet für den Schluss
eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen und
gleichzeitig einen Lagebericht zu fertigen. Nach § 106 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind der Jahresabschluss
und der Lagebericht zu prüfen (Jahresabschlussprüfung). Hierzu wurde zwischen
der Stadt Hagen - HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie und der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Verhülsdonk & Partner GmbH, mit Zustimmung
der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne gemäß Verfügung vom 24.11.2010 ein
Prüfvertrag geschlossen.
Die Prüfung des HABIT erfolgte im Wesentlichen (mit
Unterbrechungen) im April und Mai 2011 gemäß § 106 GO NRW in Verbindung mit §
317 HGB und der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei
Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen. Zudem waren durch die
Prüfer die Vorschriften des § 53 HGrG zur Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse zu beachten.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kommt zu
folgendem Prüfungsergebnis und erteilt folgenden Bestätigungsvermerk:
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden
landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht
steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung dar.
Ausführungen
zu den Prüfungen und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft können dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31.Dezember 2010 des "HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Systemhaus für Hagen und Ennepe-Ruhr -" entnommen werden, der als Anlage
zur Vorlage beigefügt wird.
Nach § 5
Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung entscheidet der Betriebsausschuss über die
Entlastung der Betriebsleitung.
Nach Maßgabe
des § 41 GO NRW i.V.m. § 4 EigVO entscheidet der Rat der Stadt Hagen u.a. über
die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresgewinns
oder die Deckung des Verlustes, außerdem entscheidet er über die Entlastung des
Betriebsausschusses.
Im Rahmen
der Prüfung wurde ein Jahresgewinn von 392.929,41 Euro ermittelt.
Die
Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresabschluss 2010 vorbehaltlich der Zustimmung
der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festzustellen. Die Betriebsleitung
schlägt außerdem vor, den Jahresüberschuss wie
folgt zu verwenden:
·
Gewinnabführung
an den städtischen Haushalt in Höhe von 127.680 €
·
Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel
HABIT“ in Höhe von 265.249,41 €.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,7 MB
|

29.06.2011 - Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Betriebsleitung wird gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
Der Betriebsausschuss HABIT empfiehlt dem
Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Jahresabschluss 2010 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt.
Der
Jahresüberschuss in Höhe von 392.929,41
Euro wird wie folgt verwendet:
·
Ergebnisabführung
an den städtischen Haushalt in Höhe von 127.680 €
·
Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel
HABIT“ in Höhe von 265.249,41 €.
Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4
Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt
erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form.
Dies wird im Juli 2011 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss
umgesetzt.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |
14.07.2011 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Betriebsleitung wird gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2010 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt.
Der
Jahresüberschuss in Höhe von 392.929,41
Euro wird wie folgt verwendet:
·
Ergebnisabführung an den städtischen Haushalt in Höhe von 127.680 €
·
Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel
HABIT“ in Höhe von 265.249,41 €.
Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4
Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt
erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form.
Dies wird im Juli 2011 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss
umgesetzt.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |