29.06.2011 - 2 Feststellung des Jahresabschlusses HABIT für da...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Datum:
- Mi., 29.06.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Michael Diehl
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Thurau weist auf Verteilung des Jahresüberschusses in verschiedene Bereiche hin.
Die Herren Dr. Iwanowitsch und Spielmann
der Wirstchaftsprüfungsgesellschaft Verhülsdonk berichten über die durchgeführte
Prüfung des Jahresabschlusses 2010 und tragen das Ergebnis per Folienvortrag vor. Hierbei gehen sie
insbesondere auf die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ein.
Herr Thurau fügt ergänzend hinzu, dass der Zentralausschuss HABIT den Jahresabschluss
2010 am 28.06.2011 einstimmig genehmigt und die Gemeindeprüfungsanstalt mitgeteilt
hat, den Bestätigungsvermerk uneingeschränkt zu übernehmen.
Herr Böhm äußert sich erfreut über den Jahresabschluss 2010 und richtet die Bitte
an die Wirtschaftsprüfer, zukünftig bei der Darstellung der finanziellen Lage
des HABIT auf Begrifflichkeiten wie
Gewinnabführungen und dergleichen zu verzichten, da der HABIT kein gewinnorientiertes
Unternehmen ist. Bei der Verwendung solcher Begrifflichkeiten kann es sehr
schnell zu Missverständnissen kommen.
Dr. Iwanowitsch schlägt vor, den Begriff der Ergebnisabführung zu verwenden.
Im Einvernehmen der Ausschussmitglieder wird die
Beschlussfassung angepasst.
Herr Grzeschista weist abschließend auf die erneute Erhöhung der
Rückstellungsquoten für Überstunden, Urlaub und Gleitzeitstunden und den damit
verbundenen Handlungszwang hin.
Beschluss:
Der Betriebsleitung wird gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
Der Betriebsausschuss HABIT empfiehlt dem
Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Jahresabschluss 2010 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt.
Der
Jahresüberschuss in Höhe von 392.929,41
Euro wird wie folgt verwendet:
·
Ergebnisabführung
an den städtischen Haushalt in Höhe von 127.680 €
·
Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel
HABIT“ in Höhe von 265.249,41 €.
Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4
Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt
erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form.
Dies wird im Juli 2011 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss
umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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