Beschlussvorlage - 0041/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Zuge der vom Rat am 11.03.2004 beschlossenen Umsetzung einer Parkraum-bewirtschaftung in der Zone C wird die Parkgebührenordnung neu gefasst. Statt wie bisher in € 0,50 – Intervallen (für die halbe Stunde) werden € 0,10 für je 6 Minuten berechnet. Damit soll vor allem die Nachfrage nach kurzen und sehr kurzen Parkzeiten besser bedient werden. Eine kostenfreie Parkzeit (“Brötchentaste”) kann dagegen wegen der hohen Missbrauchsgefahr – auch nach den Erfahrungen in anderen Städten – nicht empfohlen werden.


 

1.        Die Parkgebühr im Stadtgebiet Hagen wird auf  € 0,10 für jede angefangenen 6 Minuten bis zu einer maximalen Parkzeit von 2 Stunden festgesetzt.

 

2.        Die Parkgebühren auf dem Parkplatz “Berliner Platz” betragen für jede angefangenen 6 Minuten € 0,10 und ab einer Parkzeit von über 30 Minuten € 0,20 je angefangene 6 Minuten .

 

3.        Die Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Hagen (Parkgebührenordnung) vom 11.12.2001 wird entsprechend geändert (Anlage).

 

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Sachverhalt

A. Beschlusslage

 

¨      Der Rat hat in seiner Sitzung am 11.03.2004 der in der Vorlage “Parkraummanagement Innenstadt, Drucksachen-Nr. 600077/03” beschriebenen Konzeption zur Bewirtschaftung der Straßenraum-Parkplätze in den Parkzonen C und E in der Innenstadt zugestimmt.

¨      Die Verwaltung soll eine Bürgerinformation durchführen.

¨      Die Verwaltung soll eine Änderung der Ortssatzung dergestalt vorbereiten, dass für die Parkzone C eine Staffelung der Parkgebühr analog zur Regelung auf dem Berliner Platz geschaffen wird.

¨      Auf dieser Grundlage soll die Verwaltung eine Kostenübersicht erstellen.

¨      Sechs Monate nach Einführung der neuen Parkregelungen soll die Verwaltung einen Erfahrungsbericht vorlegen.

 

 

B. Bürgerinformation

 

Zur Sitzung der Bezirksvertretung Mitte am 17.02.2004 hat die Verwaltung die Ergebnisse der Ende 2003 durchgeführten Bürgerinformation vorgelegt. Eine Änderung der Konzeption für das Parkraummanagement in den Zonen C und E wurde nicht für erforderlich gehalten.

 

 

C. Aktuelle Parkgebühren

 

Die in der Innenstadt geltenden Parkgebühren betragen gemäß der geltenden Gebührenordnung für Parkuhren und -automaten (Parkgebührenordnung) der Stadt Hagen vom 11.12.2001  € 0,50 je angefangener halben Stunde.

 

Berliner Platz

 

Die Parkgebühren auf dem Parkplatz “Berliner Platz” betragen € 0,50 für die erste halbe Stunde, für jede weitere halbe Stunde € 1,00. Eine Höchstparkdauer besteht nicht. Eine Änderung der Gebührenordnung ist hier in jedem Fall erforderlich.

 

Einnahmen (aktuell)

 

Eine Auswertung der 55 Parkscheinautomaten in der Innenstadt ergibt für die Jahre 2003 und 2004 (ohne Dezember)  bei ca. 786.000 gebuchten Parktickets Jahreseinnahmen von rund € 890.000 (einschließlich Geldkarten-Buchungen). Damit liegt die durchschnittlich erzielte Gebühr bei  € 1,14 je Parkvorgang (an Parkautomaten). Die durchschnittliche Parkdauer beträgt etwas mehr als 1 Stunde (68 Minuten).

 

 

D. Gebührenfreie Parkzeiten (“Brötchentaste”)

 

Bei der Vielzahl von Möglichkeiten, die Parkgebühren in der Innenstadt zu gestalten, sollten folgende Überlegungen zugrunde gelegt werden:

 

1.      Zur Vermeidung von Parksuchverkehren in der Innenstadt sollten im Grundsatz keine Parkplätze kostengünstiger als andere sein.

 

2.      Der zusätzliche Überwachungsaufwand sollte sich in Grenzen halten.

 

3.      Der Missbrauch bei Gebührenpflicht und Parkdauer  sollte möglichst gering gehalten werden.

 

Gesetzliche Grundlage

 

Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 14.01.2004 wurden eine Neuregelung und  Flexibilisierung der Gebührenordnung an Parkuhren und Parkautomaten durch den Bundestag beschlossen. Es liegt jetzt im Ermessen jeder Stadt, an Parkuhren / Parkautomaten auch gebührenfreie Parkzeiten einzurichten (sog. “Brötchentaste”).

 

Grundsätzliches

 

Gebührenfreie Kurzparkzeiten an Parkautomaten haben dort ihren Sinn, wo wegen der Lage (z.B. von Einzelhandelsgeschäften/Dienstleistern) und nachgefragter “kurzer Erledigung” Parkplätze von Durchgangs-Kunden angefahren werden und ein schneller Umschlag wegen eines knappen Parkplatzangebots erreicht werden soll. Innenstadtlagen einer Großstadt wie Hagen sind daher nur sehr bedingt hierfür geeignet. Durchgangsverkehre und Autokunden mit kürzester Verweildauer sind nicht Zielgruppe von Maßnahmen zur Steigerung der Innenstadt-Attraktivität.

 

Erste Erfahrungen

 

Nach einer Umfrage des Deutschen Städtetages (Stand August 2004) haben bisher nur wenige deutsche Großstädte die “Brötchentaste” eingeführt.

 

Die gebührenfreie Parkzeit beträgt in den meisten Fällen maximal 15 Minuten. Bei einer gewünschten Parkzeit von bis zu 15 Minuten wird durch Bedienung der “Brötchentaste” ein gebührenfreier Parkschein erworben. Bei einer gewünschten Parkzeit von mehr als 15 Minuten entsteht in der Regel eine Gebührenpflicht von der ersten Minute an zu den geltenden Gebührensätzen (z.B. 50 c je halbe Stunde).

 

In Köln z.B. wurde in drei Straßen die sog. “Brötchentaste” erprobt. Für zwei Straßen soll nach derzeitigem Stand dieser Test nicht fortgeführt werden.

 

In den Städten Mettmann, Wesel und Langenfeld zeigt die Erfahrung, dass kostenlose Tickets mehrmals hintereinander gezogen werden und allgemein die Bereitschaft, Parkgebühren zu zahlen, deutlich gesunken ist.

 

In der Nachbarstadt Witten wurden sieben Automaten in einer Einkaufsstraße mit einer “Brötchentaste” (Parkzeit 15 Min.) ausgestattet (Einnahmeverlust ca. 16%), im Stadtteil Herbede 10 Automaten, zunächst mit 15 Min. Parkzeit, dann mit 30 Min. und - bei einer hohen Missbrauchsquote - einem Einnahmeverlust von nahezu 100%. 

 

Nach diesen Erfahrungen werden bedingt Vorteile einer gebührenfreien Parkzeit insbesondere vom örtlichen Einzelhandel gesehen. Die Akzeptanz bei Fahrzeugführern, auch bei kurzer Parkzeit einen – unentgeldlichen – Parkschein zu ziehen, ist allerdings als gering einzustufen. Der Überwachungsaufwand ist entsprechend hoch. Eine kostenlose Parkzeit auf ausgesuchten Parkplätzen führt außerdem zu unerwünschten Parksuchverkehren.

 

Darüber hinaus sind bei gebührenfreien öffentlichen Parkplätzen im Straßenraum für die Parkhäuser Nachteile und weiter sinkende Auslastungen zu erwarten.

 

Missbrauch

 

Insbesondere bei gebührenfreien Parkzeiten wächst also die Gefahr des Missbrauchs durch Mehrfachnutzung. Im übrigen sind in Hagen die ausgedruckten Parkscheine Werbeträger für den örtlichen Einzelhandel und Waren-Gutschein. Dies würde die Missbrauchsgefahr erheblich steigern. Der örtliche Einzelhandel finanziert die laufenden Materialkosten in Höhe von jährlich € 10.000. Eine völlige Gebührenfreiheit auch für einen Kurzpark-Vorgang ist deshalb besonders problematisch, allerdings ließe sich ein Missbrauch durch einen entsprechenden Hinweis auf den Gratis-Tickets vermeiden, der den Gutschein entwertet.  Erkenntnisse aus anderen Städten über Missbrauchsfälle bei Parkscheinen mit Gutschein-Aufdruck liegen im übrigen nicht vor.

 

Abschätzung der Einnahmen bei Einführung

von gebührenfreiem Kurzzeitparken (Hagen)

 

Eine Auswertung der Parkdauer an Parkautomaten ist automatisiert nicht möglich. Die Einnahmeveränderung bei gebührenfreien 15 Minuten kann daher nur spekulativ abgeschätzt werden: Unterstellt, es gibt tatsächlich eine nennenswerte Nachfrage nach Parkzeiten bis 15 Minuten, wird demzufolge auch die “Brötchentaste” häufig genutzt werden. Die Einnahmeverluste können dann bis zu  € 100.000 betragen. Ist die Nachfrage eher gering, fällt gegebenenfalls auch der Einnahmeverlust deutlich  geringer aus. Er tendiert gegen Null, wenn der Bedarf an Kurzzeitparken unter 15 Minuten unbedeutend ist. Dieser geschätzte Einnahmeverlust wird teilweise wieder kompensiert durch die Installation weiterer 19 Parkscheinautomaten in der Parkzone C.

 

 

E. Alternative: “Gleitende Gebührenstaffelung”

 

Der unterschiedlichen, individuellen Nachfrage wird man am ehesten mit einer größeren Differenzieren der Parkzeit als bisher gerecht. Mit einem frei wählbaren Münzeinwurf in 10c-Schritten kann der Kunde je nach Bedarf – bis maximal 2 Stunden – im 6-Minuten-Rhythmus Parkscheine lösen (Basis: Aktuelle Gebührenhöhe von € 1,00/Stunde). Damit werden flächendeckend in der Innenstadt je nach Geschäftslage, Geschäftsbesatz, Aufenthaltsdauer des Kunden, Erreichbarkeit von Parkplätzen und Geschäften alle gewünschten gebührenpflichtigen Parkzeiten in wesentlich kleineren Zeitschritten als heute (30 Min.) abgedeckt. Bei einer “Karenzzeit” von z.B. 3 Min. würde somit Kurzparken von 9 Min. 10c kosten.

 

Eine stärker nachfrageorientierte Gebührenstaffelung entspricht  darüber hinaus auch der allgemeinen Tendenz zu einer Echtzeitberechnung von Parkkosten, wie sie nach den Ergebnissen der aktuellen Forschung und Entwicklung (z.B. Abrechnung per Handy) in Zukunft möglich sein wird. Diese neuen Systeme werden allerdings als zusätzliche Technik neben den konventionellen Verfahren stehen.

 

Einnahmen

 

Die Veränderung der Einnahmeseite ist nur schwer im voraus zu kalkulieren. Bei einer gerechteren Abrechnung der tatsächlichen Parkzeit ist einerseits mit geringeren Einnahmen zu rechnen, andererseits können bei einer höheren Akzeptanz und geringerem Missbrauch auch Mehreinnahmen erzielt werden.

 

Kosten

 

Die geschätzten Kosten für Beschilderung und 19 neue Parkscheinautomaten in der

Parkzone C betragen einmalig

 

 € 100.000,00.

 

Für die Umrüstung vorhandener Parkscheinautomaten in den Zonen A, B und D entstehen Kosten von insgesamt

 

€ 13.000.

 

Durch die 19 neuen Parkscheinautomaten können zusätzliche Einnahmen von ca. 300.000 Euro pro Jahr erwartet werden.

 

Finanzierung

 

Die Finanzierung erfolgt aus der Haushaltsstelle 6800 960 1990X – Verwendung von Ablösebeträgen.

 

G. Bewohnerparken

 

Parkausweise für die Parkzone C werden zeitnah mit der Umsetzung der neuen Regelungen gegen eine jährliche Gebühr von € 30,70 an die Antragsteller mit erstem Wohnsitz in der Zone C ausgegeben. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine entsprechende Information der Öffentlichkeit über die Tagespresse.

Die Zone E wurde bereits Ende 2004 “in Betrieb genommen”. Hier wird der Parkraum ohne Gebührenpflicht bewirtschaftet

 

 

G. Zeitplan

 

Nach Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel, nach Bestellung und Installation der notwendigen Technik (Automaten) und Schilder kann voraussichtlich im Sommer 2005 auch die Parkraumbewirtschaftung in der Zone C “in Betrieb genommen werden”. 

 

Anlage

 

Parkgebührenordnung (neu)

 

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

x

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

x

 Bereits laufende Maßnahme

 

x

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

x

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

x

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

x

 Es entstehen Ausgaben

 

 

x

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

2005

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

x

 Sachkosten

113.000,00

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

113.000,00

    

    

    

    

680035319909

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

6800960 1990X

100.000,00

     

     

     

     

680051300001

13.000,00

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

0,00

     

     

     

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 Kreditaufnahme



 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

x

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

x

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

Erweitern

08.02.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.02.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

24.02.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen