Beschlussvorlage - 0910/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau Friedrichstraße zwischen Hörden- und Hestertstraße - 2. Lesung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
|
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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02.02.2005
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Beschlussvorschlag
Mit der 2. Lesung nach der
Bürgerinformationsveranstaltung zur Maßnahme Ausbau der Friedrichstraße
zwischen Hörden- und Hestertstraße wird der Baubeschluss erwirkt.
Die Vorlage beschreibt die Ergebnisse
der Bürgerinformation.
Die Anregungen und Bedenken der
Anliegerschaft konnten großen Teils in der weiteren Planung Berücksichtigung
finden.
1.
Die Bezirksvertretung Haspe nimmt die Vorlage zur
Kenntnis.
2.
Die Bezirksvertretung Haspe beschließt den Ausbau der
Friedrichstraße zwischen Hestert- und Hördenstraße
Sachverhalt
1.
Vorbemerkungen
Der Ausbau der
Friedrichstraße wurde in 1. Lesung der Bezirksvertretung Haspe am 18.12.2001
vorgestellt.
Entsprechend
den Regularien des Straßenerneuerungsprogrammes wurde die Verwaltung
beauftragt, eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen, da der Ausbau
auch beitragsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Diese
Bürgerinfo fand nun, nachdem zwischenzeitlich das Straßenerneuerungsprogramm
aus haushaltstechnischen Gründen nicht weiter bearbeitet werden konnte, am
17.11.2004 statt.
2.
Ergebnisse der Bürgerinformation
Im
Wesentlichen bezogen sich die Bedenken auf die Art und Anzahl der geplanten
Stellplätze. Hier wurde die Lage in Bezug auf die Grundstückszufahrten
diskutiert. In den meisten Fällen konnte die Planung dahingehend optimiert
werden, dass die Einwände berücksichtigt wurden. Die Gesamtzahl der Stellplätze
ist in der vorliegenden Planung maximiert worden. Weitere Stellplätze können
nicht angeboten werden.
Weitere Fragen
wurden zur Bauzeit von ca. 8 – 10 Monaten gestellt. Dieser Zeitraum kann
je nach Umfang der Arbeiten für die Ver- und Entsorgungsträger verringert
werden. Weniger als ca. 6 Monate wird die Bauzeit in keinem Fall betragen.
Die Ergebnisse
der Bürgerinformationsveranstaltung sind im Anlageprotokoll
zusammengefasst. Desweiteren sind die
Fragen, Anregungen bzw. Bedenken der Anlieger beigefügt.
3.
Protokoll der Bürgerinformation
Teilnehmer/in
des Fachbereiches Planen und Bauen :
Herr Kirchhoff
Herr Behrens
Frau Hollenbach
Herr Kirchhoff eröffnet die Veranstaltung um 19.00 Uhr. Er begrüßt die anwesenden Bürger und stellt die Vertreter der Stadtverwaltung vor.
Zum Ablauf der Veranstaltung schlägt Herr Kirchhoff vor, zuerst die Maßnahme in straßenplanerischer Hinsicht vorzustellen. Anschließend werden die beitragsrechtlichen Forderungen erläutert. Danach soll den Anwesenden in einer Pause Gelegenheit gegeben werden, den Plan anzuschauen. Im Anschluss daran sollen Fragen und Anregungen der Bürger diskutiert werden.
Herr Behrens erklärt, dass nach der Fertigstellung der Friedrichstraße zwischen Hördenstraße und Im Hördenbruch nun das Teilstück zwischen Hörden- und Hestertstraße ausgebaut werden soll. Dieser Abschnitt befindet sich heute in einem baulich desolaten Zustand ohne straßenräumliche Gliederung. Der asphaltierte Bereich ist stark beschädigt, die übrigen Bereiche sind teilweise nur mit einer sog. " wassergebundenen Oberfläche " befestigt. Bedingt durch die ungeregelte Nutzung des vorhandenen Straßenraumes ( Fahren, Gehen und Parken ) ergeben sich immer wieder kritische Situationen, z. B. Zustellen von Einfahrtsbereichen, Parken in Einmündungsbereichen mit Sichtsbehinderungen etc.
Ein ordnungsbehördliches Eingreifen ohne die Neuordnung des Straßenraumes ist nicht möglich.
Es ist vorgesehen, den Ausbauabschnitt der Friedrichstraße im sogenannten Mischprinzip höhengleich ohne Bordsteine zwischen den Grundstücksgrenzen auszubauen, analog zum bereits fertiggestellten Teil der Friedrichstraße. Ein verkehrsberuhigter Bereich ( Beschilderung mit Zeichen 325 ) wird entsprechend angeordnet. Durch die Anordnung sog. Versätze mit alternierenden Parkmöglichkeiten soll die Durchgängigkeit unterbrochen werden, um dadurch eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen.
Die durchgängig seitliche Pflasterung im braunen Farbton wird in den Versatzbereichen als Querbänderung flächig verwendet. Die Parkplätze werden anthrazit gepflastert und mit einem hellen Stein an den Ecken eingefasst. Die restliche 4,50 m breite Verkehrsfläche, die sog. Fahrbahn, wird grau gepflastert.
In den Bereichen der Versätze werden zur Verdeutlichung der Verkehrsführung Pflanzbeete mit bodendeckender Gehölzunterpflanzung angelegt. Auf eine zusätzliche Begrünung des Verkehrsraumes wird weitestgehend verzichtet, da die gepflegten Vorgartenanlagen bereits einen begrünten Gesamteindruck vermitteln.
Es ist eine einseitige Straßenentwässerung mittels Rinnen vorgesehen.
Die vorhandene Beleuchtungsanlage wird lichttechnisch überarbeitet und durch neue Mastaufsatzleuchten ersetzt.
Die Baumaßnahme wird über die Wintermonate ausgeschrieben. Nach der Submission im März / April 2005 wird der Baubeginn April / Mai 2005 sein. Die geschätzte Bauzeit beträgt 8 bis 10 Monate.
Es wird in 2 Abschnitten gebaut, jeweils bis Pfälzer Straße. Der Beginn des Ausbaus ist abhängig von den Versorgungsunternehmen. Die Zufahrten bleiben frei und passierbar. Ansonsten werden die Anlieger rechtzeitig über Bauaktivitäten informiert.
Im Anschluss trägt Herr Kirchhof die beitragsrechtlichen Fakten vor. Die Friedrichstraße gilt in diesem Abschnitt als noch nicht endgültig hergestellt. Bei einem endgültigen Ausbau werden Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch in Höhe von 90 % der Ausbaukosten auf die Anlieger anfallen.
Die geschätzten Straßenbaukosten betragen 630.000,-- €, Kosten für den Grunderwerb 4.198,65 €. Die Kosten für den Regenwasserkanal werden mit 64.870,-- € bewertet. 50 % hiervon, also 32.435,--€ entfallen auf die Straßenentwässerung.
Die Gesamtkosten betragen 666.633,65 €. Bei einem städtischen Anteil von 10% = 66.663,37 € entfällt auf die Anlieger ein Betrag von 599.970,28 €. Berücksichtigt werden die erschlossenen Grundstücke bis zu einer Tiefe von 50 m. Es wird nach Grundstücksflächen abgerechnet. Es ist mit einem voraussichtlichen Erschließungsbeitrag von 20,-- €/ qm zu rechnen. Es wird entsprechend dem Submissionsergebnis abgerechnet.
Mit Baubeginn werden die Eigentümer zu Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag herangezogen. Auf die Möglichkeit der Stundung wurde ausdrücklich hingewiesen. Die genauen Beiträge werden bei der endgültigen Abrechnung ermittelt.
Herr Kirchhoff erläutert den Anliegern die Widerspruchsfristen und erklärt, dass eine Entbindung von der Beitragspflicht grundsätzlich nicht in Frage kommt.
Nach der Pause haben die Anlieger die Möglichkeit, Fragen an die Vertreter der Verwaltung zu stellen.
Die schriftlich und namentlich eingereichten Wortmeldungen wurden gesammelt und soweit möglich direkt beantwortet. Soweit technisch möglich werden die Bedenken und Vorschläge der Anlieger in der Ausbauplanung berücksichtigt. Sie werden dem Protokoll als Anlage beigefügt.
4.
Weiteres Vorgehen
Nach Beschluss der BV Haspe kann die
Ausbauplanung abgeschlossen werden, so dass die Ausschreibung der Maßnahme im
März / April erfolgen kann. Der Baubeginn kann dann entsprechend ca. im Mai
2005 terminiert werden.
