Beschlussvorlage - 0571/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Programm zur Sanierung der städt. Gebäude
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Holger Klinkmann
- Beteiligt:
- FB40 - Schule; SZS - Servicezentrum Sport; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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28.06.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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29.06.2011
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.06.2011
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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06.07.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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06.07.2011
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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07.07.2011
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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12.07.2011
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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13.07.2011
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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13.07.2011
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.07.2011
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Sachverhalt
Begründung
Zur Beseitigung des Sanierungsstaus an städtischen Gebäuden
verabschiedete der Rat der Stadt am 09.11.2006 das o. a. Programm mit einem
Gesamtvolumen von rd. 55 Mio. € (Vorlage 0854/2006). Durch verschiedene
Folgebeschlüsse (Vorlagen 1078/2006, 0614/2007, 0626/2008) wurden die in den
Jahren 2007 bis 2011 zu sanierenden Gebäude bestimmt und die umzusetzenden
Einzelmaßnahmen festgelegt, entsprechende Rückstellungen für unterlassene
Instandhaltung wurden gebildet.
Die Gebäudewirtschaft Hagen - GWH - wurde mit der
Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen beauftragt. Die Umsetzung ist
weitestgehend erfolgt. Für die in der Anlage genannten Objekte wurden der GWH
keine oder nur eingeschränkte Aufträge erteilt, da
Ø
eine
weitere städt. Nutzung des Gebäudes nicht gesichert ist;
Ø
ein
Verkauf des Gebäudes vorgesehen ist;
Ø
die
Durchführung der Sanierung unwirtschaftlich wäre.
Es ist im Einzelfall über die weitere Vorgehensweise zu
entscheiden. Dazu liegt jeweils ein Beschlussvorschlag vor (s. Anlage 1). Aufgrund
der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen sind offene Maßnahmen bis zum
31.12.2011 abzuschließen bzw. die Rückstellungen sind aufzulösen.
Im Rahmen des Programms zur Sanierung der städtischen Gebäude
wurde auch der Verkauf städtischer Gebäude geprüft (Vorlagen 0106/2009 und
1043/2009). In der Anlage 2 werden die Gebäude aufgeführt, die zwischenzeitlich
veräußert oder abgebrochen wurden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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19,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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12 kB
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