Beschlussvorlage - 0555/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/07 (589) Wohnen "Am Erlhagen"hier: Abschluss eines Durchführungsvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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06.07.2011
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.07.2011
| |||
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.07.2011
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Sachverhalt
Begründung
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/07
(589) Wohnen „Am Erlhagen“ sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung von 8
Einfamilienhäusern geschaffen
werden.
Der
Vorhabenträger verpflichtet sich im Wesentlichen, die Grundstücke gemäß den Projektplänen
innerhalb von 48 Monaten zu bebauen, die Straße „Erlhagen“
auszubauen und die Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Zur Sicherung des
Vorhabens hinterlegt der Vorhabenträger eine Bankbürgschaft in Höhe von 57.100
€ bei der Stadt.
Die
Entwässerung des Schmutzwassers wird durch einen Kanalbauvertrag mit der SEH
und das Oberflächenwasser durch einen (vorhandenen) Straßenseitengraben sichergestellt.
Um
die Durchführung des Vorhabens zu ermöglichen, empfiehlt die Verwaltung, dem
Durchführungsvertrag zuzustimmen.
Der
Vertrag ist als Anlage beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
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x |
Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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konsumtive
Maßnahme |
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x |
investive
Maßnahme |
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konsumtive
und investive Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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x |
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche
Bindung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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|
Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Produkt: |
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Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
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Ertrag
(-) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
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Aufwand
(+) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
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Eigenanteil |
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€ |
€ |
€ |
€ |
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Kurzbegründung: |
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Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
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Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2.
Investive Maßnahme
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
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Bezeichnung: |
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Finanzpos. |
Gesamt |
lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
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Einzahlung(-) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Auszahlung
(+) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Eigenanteil |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Kurzbegründung: |
|
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Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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Finanzierung
kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
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Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
|
Die unentgeltliche Übertragung der
Erschließungsanlage sowie der Ersatzmaßnahmen führen zu einer Aktivierung in
der Anlagenbuchhaltung. Die zu aktivierenden Anschaffungs- und
Herstellungskosten ergeben sich aus den vom Vorhabenträger zur Verfügung zu
stellenden Rechnungen. Die sich hieraus ergebenden zu aktivierenden
Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer jeweiligen Nutzungsdauer
abgeschrieben. Die Abschreibungen führen zu Aufwand in der Ergebnisrechnung. |
|
(Anmerkung: Die Straße befindet
sich bereits im Eigentum der Stadt Hagen. Zum 31.12.2010 ist sie mit einem
Wert von insgesamt 250.573,00 € bilanziert. Die Maßnahme führt zu einer
Erweiterung der Straße und somit zu einer Aktivierung der Anschaffungs- und
Herstellungskosten.) |
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Passiva:
(Bitte eintragen)
|
Die unentgeltliche Übertragung
führt gleichzeitig zu einer Passivierung von Sonderposten in Höhe der
Anschaffungs- und Herstellungskosten. Sie stellen die
„Finanzierung“ der Aktivposten der betroffenen
Vermögensgegenstände dar. Parallel zur Abschreibung zur Abschreibung erfolgt
eine ertragswirksame Auflösung der Sonderposten in der Ergebnisrechnung. |
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4.
Folgekosten:
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a) jährliche
Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
€ |
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b)
Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
€ |
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c)
sonstige Betriebskosten je Jahr |
€ |
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d)
Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
€ |
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e)
personelle Folgekosten je Jahr |
€ |
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Zwischensumme |
€ |
|
abzüglich
zusätzlicher Erlöse je Jahr |
€ |
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
€ |
5.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
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(Anzahl) |
Stelle
(n) nach BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind im
Stellenplan |
(Jahr) |
einzurichten. |
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(Anzahl) |
üpl.
Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind
befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
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123,8 kB
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