Beschlussvorlage - 0555/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Abs.1 BauGB mit Herrn Dipl.-Ing. Olaf Saborowski wird in der Form zugestimmt, wie der Vertragstext als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist.

 

Realisierungszeitpunkt: 14.07.2011

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/07 (589) Wohnen „Am Erlhagen“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von 8  Einfamilienhäusern geschaffen werden.

Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Wesentlichen, die Grundstücke gemäß den Projektplänen innerhalb von 48 Monaten zu bebauen, die Straße „Erlhagen“ auszubauen und die Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Zur Sicherung des Vorhabens hinterlegt der Vorhabenträger eine Bankbürgschaft in Höhe von 57.100 € bei der Stadt.

 

Die Entwässerung des Schmutzwassers wird durch einen Kanalbauvertrag mit der SEH und das Oberflächenwasser durch einen (vorhandenen) Straßenseitengraben sichergestellt.

 

Um die Durchführung des Vorhabens zu ermöglichen, empfiehlt die Verwaltung, dem Durchführungsvertrag zuzustimmen.

 

Der Vertrag ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

x

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.                  Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.                  Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die unentgeltliche Übertragung der Erschließungsanlage sowie der Ersatzmaßnahmen führen zu einer Aktivierung in der Anlagenbuchhaltung. Die zu aktivierenden Anschaffungs- und Herstellungskosten ergeben sich aus den vom Vorhabenträger zur Verfügung zu stellenden Rechnungen. Die sich hieraus ergebenden zu aktivierenden Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer jeweiligen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungen führen zu Aufwand in der Ergebnisrechnung.

(Anmerkung: Die Straße befindet sich bereits im Eigentum der Stadt Hagen. Zum 31.12.2010 ist sie mit einem Wert von insgesamt 250.573,00 € bilanziert. Die Maßnahme führt zu einer Erweiterung der Straße und somit zu einer Aktivierung der Anschaffungs- und Herstellungskosten.)

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die unentgeltliche Übertragung führt gleichzeitig zu einer Passivierung von Sonderposten in Höhe der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Sie stellen die „Finanzierung“ der Aktivposten der betroffenen Vermögensgegenstände dar. Parallel zur Abschreibung zur Abschreibung erfolgt eine ertragswirksame Auflösung der Sonderposten in der Ergebnisrechnung.

 

 

 

 

4.                  Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

5.                  Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

06.07.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.07.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.07.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen