Beschlussvorlage - 0355/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 2 - Haßleyer Insel - hier: a) Erweiterung des Plangebietesb) Beschluss zur Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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05.07.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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06.07.2011
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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07.07.2011
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.07.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.07.2011
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Beschlussvorschlag
a)
Der Rat der
Stadt beschließt die Erweiterung des Plangebietes um den Bereich der Haßleyer
Straße von der Einmündung zum neuen Möbelhaus bis zur Bushaltestelle im Bereich
der Raiffeisenstraße.
b)
Der Rat der
Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss
gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/05 (568) - Haßleyer Insel –
nach § 3 Abs 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 2/05 (568) Teil 2 - Haßleyer Insel - liegt im Stadtbezirk Mitte westlich der Ortslage Haßley.
Es wird im Westen durch die BAB A 45, im Süden durch einen landwirtschaftlichen Weg und im Osten durch die Böschung zur Haßleyer Straße (L 704) und die Haßleyer Straße selbst begrenzt.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene
Plangebiet eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll nach dem Beschluss des Rates die
öffentliche Auslegung durchgeführt werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die erforderlichen
Fachgutachten und Fachplanungen als Grundlage für den Bebauungsplanentwurf
liegen vor, so dass mit dieser Vorlage die Öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs beschlossen werden kann.
Begründung
Zu a)
Die Erschließung des
Grundstücks wird durch eine neue Einmündung zur Haßleyer Straße realisiert.
Da für die Haßleyer Straße
als Landesstraße (L 704) der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
zuständig ist, wurde diese Einmündung entsprechend abgestimmt und die festgelegten
Rahmenbedingungen im Bebauungsplan festgesetzt.
In diesem Zusammenhang
soll das Plangebiet nach Nordwesten im Bereich der Einmündung Möbelhaus bis
zur Einmündung der Raiffeisenstraße nach Haßley und der Bushaltestelle um die vorhandene
Straßenfläche erweitert werden. So wird es möglich, auch die gewünschten
Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt und die erforderlichen Sichtdreiecke festzusetzen.
Zu b)
Verfahrensablauf
Mit Beschluss des Rates
vom 30.06.2005 wurde das Bebauungsplanverfahren als Gesamtplan Nr. 2/05 (568) –
Haßleyer Insel - eingeleitet.
1. Bürgeranhörung (zum Wettbewerb Emst )
Die Bürgeranhörung fand am
13.06.1995 um 19.00 Uhr im Pfarrsaal der katholischen Kirchengemeinde in Emst
statt. Vorgestellt wurden die Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs -
Ökologisches Bauen „Karl-Ernst-Osthaus-Siedlung“- aus dem Jahr
1994, der auch Aussagen zur Haßley zum Inhalt hatte. Der Verlauf der
Bürgeranhörung ist in dem Protokoll vom 27.06.1995 niedergeschrieben. Das
Protokoll wird der Vorlage nicht beigefügt, da es nicht Gegenstand dieses Planverfahrens ist.
Scopingtermin für den Geltungsbereich des Gesamtplans
Nr. 2/05 (Teilung ist noch nicht erfolgt)
Die frühzeitige
Behördenbeteiligung in Form eines Scopingtermins für Umweltbelange hat am
14.05.2009 stattgefunden.
2. Bürgeranhörung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die 2. Bürgeranhörung fand
am 09.06.2009 um 19.00 Uhr in der Realschule Emst statt. Vorgestellt wurde die
Planung der SEWAG für den südlichen Teil der Haßleyer Insel, städtebauliche Studien
für den nördlichen Teil und die Entwürfe zur Wohnbebauung Köhlerweg. Das
Protokoll ist als Anlage beigefügt.
Folgende Themen wurden
angesprochen:
§
Nachfragen zur
Erschließung und Anregung zur Lage der Zufahrt im nördlichen Teil
§
Anregung einer
Fußgängerquerungshilfe in der Haßleyer Straße auf der Höhe der Raiffeisenstraße
und Geschwindigkeitsbegrenzungen
§
Berücksichtigung
des 6-spurigen Autobahnausbaus
§
Beeinträchtigung
der Wohnqualität in benachbarten Gebieten
§
Vorrang der Innenentwicklung
vor der Außenentwicklung
§
Erhalt der
Wegeverbindung über die Haßleyer Insel
§
Berücksichtigung
der landwirtschaftlichen Interessen
§
Fragen zum
Lärmschutz
Die Ergebnisse der
Bürgeranhörung können dem Protokoll vom 28.09.2009 entnommen werden.
Teilung des Plangebietes durch Beschluss vom 25.02.2010
und Fortführung des Verfahrens als Teil 2 für den nördlichen Abschnitt :
Vorgezogene TÖB-Beteiligung nach § 4.1
Am 20.02.2011 sind die
Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange und
Behördenbeteiligung verschickt worden. Die Frist für den Rücklauf der
Stellungnahme war der 18.03.2011. Einige Träger öffentlicher Belange haben
eine Fristverlängerung beantragt und auch erhalten.
Die Anregungen beziehen
sich hauptsächlich auf folgende Themengebiete:
§
Problem des
großflächigen Einzelhandels und die Auswirkungen auf die Zentralen
Versorgungsbereiche
§
Versorgungsleitungen
und ihre zu beachtenden Schutzstreifen
§
Einschränkungen
durch die Autobahn
§
Auflagen zum
Einmündungsbereich der Zufahrt
3. Bürgeranhörung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die 3. Bürgeranhörung fand
am 22.03.2011 um 19.00 Uhr in der Realschule Emst statt. Vorgestellt wurde die
Planung des Möbelhauses Sonneborn auf
dem nördlichen Teil der Haßleyer Insel.
Folgende Themen wurden
angesprochen:
§
geplante Gebäude
und Betriebsorganisation
§
Nutzung der
Ackerfläche, keine vernünftige Planung für den Gesamtbereich
§
Auswirkungen des
Gebäudes auf Landschaftsbild und Erholungssuchende
§
Schallgutachten
und seine Grundlagen – Auswirkungen auf Haßley und Emst
Die Ergebnisse der
Bürgeranhörung können dem Protokoll vom 25.03.2011 entnommen werden.
Zu diesem Zeitpunkt
erfolgt eine kurze Aufzählung der gestellten Fragen und Anregungen, die
endgültige Abwägung der eingebrachten Stellungnahmen findet im Rahmen der
Vorlage zum Satzungsbeschluss statt. Auf die planungsrelevanten Punkte, die in
der Bürgeranhörung explizit angesprochen wurden, wird kurz inhaltlich
eingegangen:
Aussage zu den
Messpunkten
Im schalltechnischen
Prognosegutachten vom 02.01.2011 wurden die zu erwartenden Geräuschimmissionen
im Zusammenhang mit dem Betrieb des geplanten Möbelhauses untersucht. Hierbei sind
die Bezugspunkte die nächstliegende vorhandene schutzbedürftige Wohnnutzung. Diese Bezugspunkte sind dabei stellvertretend
für die maximal belasteten Bereiche gewählt, von der Lärmquelle (in
diesem Beispiel – Möbelhaus -) weiter entfernt liegende Gebäude, werden
weniger belastet. In Anlage 2 des Schalltechnischen Gutachtens ist diese
Schallausbreitung farbig dargestellt.
Der im Bereich Hagen-Emst
festgelegte Immissionspunkt stellt den nächstgelegenen und somit
maßgeblichen Immissionspunkt für Gewerbelärm dar (siehe Anlage 2 zum Schalltechnischen
Gutachten). Darüber hinaus wurde im Gutachten auch dargestellt, dass im Bereich
Hagen-Emst aufgrund von Reflexionen der Verkehrsgeräusche der BAB A 45 eine
Erhöhung der Geräuschimmissionen von ≤ 0,2 d(B) A zu verzeichnen ist.
Nach den allgemeinen Erkenntnissen der Akustik ist eine solche geringfügige
Erhöhung des Dauerschallpegels nicht wahrnehmbar.
Aussage zum vorgeschlagenen
Kreisverkehr
Im Verkehrsgutachten wurde
auf Grundlage des prognostizierten zusätzlichen Verkehrsaufkommens durch die
geplante Ansiedlung des Möbelhauses die Knotenpunktsform der neu zu
schaffenden Zufahrt ermittelt. Als Ergebnis reicht eine „Einmündung mit
Linksabbiegespur“, die für einen Werktag einen befriedigenden
Verkehrsablauf und für einen Samstag sogar einen guten Verkehrsablauf (Qualitätsstufe
B) garantiert.
Ein möglicher Kreisverkehr
müsste einen Durchmesser von 30 – 32 m aufweisen, damit der Ausbau für
eine ordnungsgemäße Verkehrsabwicklung und auch für LKWs mit Anhänger ausreichend
dimensioniert ist. Da der Mittelpunkt des Kreisverkehrs in den beiden Achsen
der Straßen festgelegt wird, hätte das zur Folge, dass der Platzbedarf sich auf
die Fläche in Richtung Nordwesten ausdehnen würde. Der vorhandene Grünstreifen
und der Rad- und Fußweg müssten ca, 10 m nach „außen“ verlegt
werden. Gespräche mit den Grundstückseigentümern haben ergeben, dass hier keine
Verhandlungsmöglichkeit gegeben ist, weitere Fläche zu erwerben.
Da, wie oben ausgeführt,
die Qualitätsstufen für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen bei der
gewählten Knotenpunktsform „Einmündung mit Linksabbieger“ eingehalten
(B und C) werden, so dass eine leistungsgerechte Abwicklung des Verkehrs
möglich ist, kann von Verursacher keine andere Knotenpunktsform gefordert
werden.
Aussage zum Lärmschutzwall
Im schalltechnischen
Prognosegutachten wurde dargestellt, dass durch die Geräuscheinwirkungen des
geplanten Möbelhauses die einschlägigen Regelwerke und Richtwerte, festgesetzt
durch die TA Lärm, unterschritten, also eingehalten werden. Dies wurde ohne
Berücksichtigung von aktiven Schallschutzmaßnahmen im Bereich des Bauvorhabens
prognostiziert.
Unabhängig des
festgestellten und nachgewiesenen Ergebnisses ist auf Wunsch der Bürger eine
exemplarische Untersuchung für einen Lärmschutzwall durchgeführt worden. Der
Gutachter hat daraufhin exemplarisch eine Variante für einen Lärmschutzwall unter
folgenden Annahmen gerechnet:
Wenn ein Lärmschutzwall
mit einer Höhe von ca. 4 bis m 5 (Wirksamkeit bis zum 1.Obergeschoss) und einer
Steigung von 1:1,5 errichtet würde, musste dafür eine Grundfläche von ca. 6.500
bis 8.000 qm beidseitig der Autobahn bzw. der Haßleyer Straße zusätzlich in
Anspruch genommen werden.
Da die Werte aber, wie
oben ausgeführt, auch ohne Lärmschutzwall eindeutig eingehalten werden, kann
der Vorhabenträger nicht zur Anlage dieses Lärmschutzwalles verpflichtet
werden.
Wenn, wie geplant, die BAB
A 45 auf 6 Spuren ausgebaut wird, müssen bei diesen Planungen die Auswirkungen
auf die Anwohner untersucht werden. Dann kann es sich ergeben, dass aktiver
Lärmschutz entlang der Autobahn erforderlich wird.
Weitere planerische
Details sind der Begründung zum Bebauungsplan, dem Umweltbericht, dem landschaftspflegerischen
Begleitplan und den erstellten Gutachten zu entnehmen.
Bestandteile der Vorlage
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 2 -
Haßleyer Insel – vom 01.06.2011
Übersichtsplan des Geltungsbereichs
Anlagen zur Vorlage
Protokoll der Bürgeranhörung
vom 09.06.2009
Protokoll der Bürgeranhörung
vom 22.03.2011
Umweltbericht zum
Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 2 -
Haßleyer Insel -, Welp & Partner, Mai 2011
Landschaftspflegerischer
Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 2 - Haßleyer Insel – , welp &
Partner, Mai 2011
Folgende Unterlagen
wurden zur Erstellung der Begründung ausgewertet und können im
Verwaltungsinformationssystem Allris und im Original in der jeweiligen Sitzung
eingesehen werden:
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
von weluga umweltplanung, 02.07.2010
Verkehrliche
Untersuchung zur Ansiedlung eines Möbelhauses von squadra, November 2010
Schalltechnisches
Prognosegutachten von GRANER + PARTNER, 01.02.2011
Fachgutachten zu den
Luftschadstoffimmissionen von simu PLAN, 16.02.2011
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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