05.07.2011 - 5 Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 2 - Haßleye...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 05.07.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Berichterstatterin Frau Roth.
Vor dem Hintergrund, dass wieder die Umwandlung von Wald als
Kompensationsmaßnahme für den Eingriff in Natur und Landschaft vorgesehen ist, entwickelt
sich unter Beteiligung der Herren Dr. Hülsbusch, Wack, Borgmeier, Thiel und Dr.
Braun sowie Frau Roth eine Diskussion, über die ökologische Qualität solcher
Maßnahmen. Dabei wird erneut erörtert, ob man nicht auch Kompensationsmaßnahmen
im Innenbereich zulassen sollte, zumal inzwischen die Baumschutzsatzung
abgeschafft sei. Konträr wird diskutiert, ob die Nachhaltigkeit einer
Kompensationsmaßnahme sowohl bei der Anlage von innerstädtischen Grün als auch
bei einer Waldumwandlung gegeben ist. Herr Dr. Braun erklärt, dass das
Umweltamt ebenfalls für Grün in der Stadt stehe. Der Weg, die mit der
Abschaffung der Baumschutzsatzung vorhandene Finanzierungsmöglichkeit innerstädtischen
Grüns durch das Instrumentarium der Eingriffsregelung, das gem. Rechtsgutachten
in erster Linie für den Außenbereich vorgesehen ist, zu ersetzen, sei aus Sicht
des Umweltamtes falsch.
Herr Dr. Hülsbusch regt an, das Thema in einem gesonderten
Tagesordnungspunkt intensiver zu erörtern und einen dahingehenden Beschluss zu
fassen, dass der Landschaftsbeirat grundsätzlich die Umwandlung von Wald als
Kompensationsmaßnahme ablehne. Herr Wack rät zu einer differenzierten
Betrachtungsweise, da nicht jede Waldumwandlungsmaßnahme schlecht sei. Herr
Bögemann empfiehlt Herrn Dr. Hülsbusch, für die nächste Sitzung einen
entsprechenden Tagesordnungspunkt zu beantragen und einen entsprechenden Beschlussvorschlag
zu entwerfen.
Herr Freier berichtet von Einwänden aus der Bürgerschaft gegen den
Bebauungsplan. Herr Bögemann erklärt, dass der LB diese zur Kenntnis nehme und
empfiehlt den Einwendern, sich im Rahmen der verfahrensgemäß anstehenden Öffentlichkeitsbeteiligung
einzubringen.
Anlagen zur Vorlage
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