Berichtsvorlage - 0266/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Rechtsformänderung Theater und Orchester Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 46 Theater Hagen/Philharmonisches Orchester Hagen
- Bearbeitung:
- Claudia Spiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Kultur- und Weiterbildungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
24.03.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Lenkungsgruppe
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
14.04.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
12.05.2011
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Im Kultur- und
Weiterbildungsausschuss am 16.6.2010 war die Verwaltung in nicht-öffentlicher
Sitzung beauftragt worden, „bis zum Herbst 2010 eine Beschlussvorlage zu erarbeiten, die
konkrete Vorschläge zur künftigen Rechtsform des Theaters, sowie einen Zeit-
und Kostenplan zur Umsetzung enthält.“
Eine
diesbezügliche Prüfung erforderte jedoch neben den theaterspezifischen
Kriterien grundsätzliche rechtliche Beurteilungen auch in steuerlicher- und
gesellschaftsrechtlicher Art.
Als alternative Rechtsformen für das Theater
Hagen wurden betrachtet:
·
Regiebetrieb / Eigenbetrieb
·
GmbH / gemeinnützige GmbH
·
Stiftung / gemeinnützige Stiftung
·
Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
Im Ergebnis der steuerlichen Betrachtung ist
die gGmbH der Stiftung und der AöR überlegen bei entsprechender Gestaltung
einer umsatzsteuerlichen Organschaft, zu der jedoch eine verbindliche Auskunft
der Finanzerwaltung einzuholen wäre.
Im Ergebnis der betriebswirtschaftlichen
Betrachtung sind bei der gGmbH im Vergleich zum Regiebetrieb / Eigenbetrieb
mögliche Ergebnisverbesserungspotentiale in Höhe von ca. 636 T €
ermittelt worden. Das Potential einer Stiftung oder AöR übertrifft zwar
ebenfalls den Regie-/Eigenbetrieb, fällt jedoch wegen der unvermeidbaren
zusätzlichen umsatzsteuerlichen Belastung (s. o.) hinter dem Ergebnis der gGmbH
zurück.
Für eine
Umsetzung der Handlungsempfehlung gGmbH sind weitere Arbeitsschritte notwendig.
Begründung
Ausgangslage
Aufgrund
der politischen Beschlusslage zum 1. Sparpaket sollte eine Konzeption zur
Überführung des Theaters Hagen in eine alternative Organisationsform erarbeitet
werden. Ziel dieser Maßnahme war es, durch diese Überführung eine dauerhafte
Sicherung bzw. Reduzierung des städtischen Zuschusses sicherzustellen. Der
Kultur- und Weiterbildungsausschuss hatte durch entsprechende Beschlüsse diesen
Konsolidierungsvorschlag in zwei Bereiche aufgeteilt
-
Erarbeitung
einer Konzeption zur Veränderung der Rechtsform
-
Erarbeitung
und Bewertung der Zukunftsszenarien des Theaters bei Zuschussreduzierung.
Mit den
Verwaltungsvorlagen 1173/2008 und 211/2009 waren den politischen Gremien
verschiedene Rechtsformen für eine Betriebsformänderung des Theaters
vorgestellt worden.
Die beiden
Vorlagen waren im KWA und HFA zur Kenntnis genommen worden.
Eine
Beschlussfassung im Sinne der Beschlussvorschläge der Verwaltung war bislang
nicht erfolgt.
In der
Sitzung am 28.4.2009 berichtete die Fa. Actori im KWA über die
„Erarbeitung von einsparwirksamen Zukunftsoptionen – Theater
Hagen“
Eine
Beschlussfassung im KWA und im nachfolgenden HFA wurde aufgrund des bereits zu
diesem Zeitpunkt anstehenden Berichtes der Zukunftskommission ausgesetzt und in
der Sitzung des Rates der Stadt Hagen am 14.5.2009 eine abschließende
Entscheidung zu den vorliegenden Maßnahmevorschlägen auf der Grundlage des
Berichtes der Zukunftskommission avisiert.
Am
25.6.2009 beschloss der Rat der Stadt Hagen die Umsetzung des Berichts der
Zukunftskommission. In einem Zusatzbeschluss wurde die Verwaltung beauftragt,
mit dem Land Möglichkeiten und Voraussetzungen einer finanziellen Förderung des
Theaters, z. B. unter dem Gesichtspunkt der Bedeutung für die Region, zu
erörtern.
Zwischenzeitlich
ist zusätzlich das Thema Kooperationen mit anderen Theatern (aktuell Dortmund und Wuppertal) zu den noch offenen
Fragestellungen hinsichtlich einer Neuausrichtung des Theaters hinzugekommen.
Im Kultur- und
Weiterbildungsausschuss am 16.6.2010 war die Verwaltung in nicht-öffentlicher
Sitzung beauftragt worden, „bis zum Herbst 2010 eine Beschlussvorlage zu erarbeiten, die
konkrete Vorschläge zur künftigen Rechtsform des Theaters, sowie einen Zeit-
und Kostenplan zur Umsetzung enthält.“
In Bezug
auf die Frage der Rechtsform sollte, aufsetzend auf die bisherigen Vorlagen zu
dieser Fragestellung, aus der Vielzahl der möglichen Rechtformen die für die
Hagener Verhältnisse optimale Konstruktion erarbeitet werden.
Die
wesentlichen Zielsetzungen für eine Rechtsformwahl für das Theater Hagen sind:
-
langfristige
Sicherstellung der Spielfähigkeit und der Fortbestand des Theaters/Orchesters
Hagen,
-
die
unabhängig von einer bestimmten Rechtsform möglichen und notwendigen
Optimierungen der Handlungsfähigkeit bei einer Zunahme an Eigenständigkeit und
-
die
Beachtung weiterer gesamtstädtischer Interessenlagen sowie der
-
Sicherung
der politischen Einflussnahme.
Zu den
genannten Zielen tritt als notwendige Bedingung die Wirtschaftlichkeit der
angestrebten Rechtsform und ihr Beitrag zur langfristigen Verbesserung der
Haushaltssituation gegenüber dem Verbleiben beim aktuellen Status des
Regiebetriebes.
Im Ergebnis
der bisherigen Betrachtungen bieten sowohl die GmbH, die Stiftung, die AöR und
der Eigenbetrieb Möglichkeiten, die gewünschten Zielsetzungen und Mechanismen
umzusetzen, entweder durch Satzung, Gesetz oder den Gesellschaftsvertrag.
Wesentliche
Unterschiede der Rechtsformen hinsichtlich einer möglichen Umsetzung bestehen
bei
-
dem
Beitritt von Privaten zu der gewählten Rechtform (bei der AöR, der Stiftung und
beim Eigenbetrieb nicht möglich),
-
dem
Personalübergang von der Stadt in die neue Rechtsform (am unproblematischsten
bei Eigenbetrieb und AöR)
-
der
Akzeptanz der (städtischen) Beschäftigten für die neue Rechtsform
-
der
Insolvenz- und Bestandssicherheit (in den öffentlich-rechtlichen Formen
Eigenbetrieb, AöR oder öffentlich-rechtliche Stiftung besonders ausgeprägt),
-
den
steuerlichen Kriterien (Gestaltungsmöglichkeiten und ihre jeweiligen
Auswirkungen einschließlich der Möglichkeit, Spenden zu akquirieren)
Vorgehen:
Die für das
Theater Hagen optimale Betriebsform sollte durch die Verwaltung erarbeitet und
der Politik vorgestellt werden mit dem Ziel, das Theater/Orchester in diese
Betriebsform zu überführen.
Eine
diesbezügliche Prüfung erforderte jedoch neben den theaterspezifischen
Kriterien grundsätzliche rechtliche Beurteilungen auch in steuerlicher- und
gesellschaftsrechtlicher Art, die seitens der Theaterverwaltung allein nicht in
der notwendigen Präzision und Bandbreite vorgenommen werden konnten.
Anstehende
Fragestellungen waren z. B.:
- Die Auswirkungen auf den
städtischen Haushalt und die Bilanz
- die Einordnung in das Portfolio
städtischer Beteiligungen
- die Fragen zum städtischen
Personal und ggf. Personalübergang
- die (auch vertragliche)
Ausgestaltung der Einflussnahme und der rechtlichen Beziehungen zur Stadt
Hagen
- die Beurteilung der
Zulässigkeit im Rahmen der gemeindlichen Handlungsmöglichkeiten
- die Fragen zu den Gebäuden
- die Sicherstellung der
Mitarbeiterbeteiligung.
Für die
Bearbeitung der anstehenden Fragestellungen war eine verwaltungsinterne
Arbeitsgruppe eingerichtet worden. Im Zusammenhang mit den steuerrechtlichen
und betriebswirtschaftlichen Fragen wurde eine Unternehmensberatung
hinzugezogen.
Ergebnis:
Unter Bezug
auf die Ausführungen in den Verwaltungsvorlagen 1173/2008 und 211/2009 wird an
dieser Stelle auf eine ausführliche Darstellung der grundsätzlichen
Unterscheidungsmerkmale der denkbaren Rechtsformen verzichtet
Als alternative Rechtsformen für das Theater
Hagen wurden betrachtet:
·
Regiebetrieb / Eigenbetrieb
·
GmbH / gemeinnützige GmbH
·
Stiftung / gemeinnützige Stiftung
·
Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
Da eine Empfehlung einer bestimmten
Rechtform zwingend keine wirtschaftlichen Nachteile gegenüber dem aktuellen
Zustand aufweisen soll, kommt der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen
Wertung der Rechtsformen eine vorentscheidende Rolle zu.
a.) Steuerliche
Aspekte
Wesentliche steuerliche Betrachtungsebenen
stellen die Ertragssteuern, die Umsatzsteuern und ggf. anfallenden
Transaktionssteuern (z. B. bei Vermögensübertragungen) dar.
Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der
Rechtsformen sind der Regiebetrieb (aktuelle Rechtsform) und der Eigenbetrieb
gleich zu werten. Die Besteuerung entspricht hierbei dem aktuellen Status Quo,
wobei weder Ertragssteuern noch Umsatzsteuern (mit Ausnahme der BgA Bühnenball
und Vermietung) anfallen. Die Steuerfreiheit gilt auch für die mit der Stadt
bestehenden Leistungsbeziehungen (Umlagen).
Die steuerlichen Auswirkungen bei den
Rechtsformen GmbH, Stiftung und AöR führen gegenüber dem Regie-/Eigenbetrieb
zunächst grundsätzlich zu zusätzlichen Belastungen durch anfallende
Umsatzsteuern auf Umlagen aus den Leistungsbeziehungen zur Stadt sowie ggf.
anfallende Transaktionssteuern z. B. bei Eigentumsübertragungen.
Einzig bei der gemeinnützigen GmbH (gGmbH)
besteht jedoch die Möglichkeit, die Umsatzsteuer auf städtische Umlagen im Wege
einer umsatzsteuerlichen Organschaft zu vermeiden und damit die vorteilhafte
steuerliche Gleichstellung zum Eigenbetrieb/Regiebetrieb zu erreichen. Hierzu
ist jedoch eine verbindliche Abstimmung mit der zuständigen Finanzverwaltung
erforderlich.
Die Gemeinnützigkeit und damit die
Möglichkeit zur Akquirierung von Spenden unter Ausstellung entsprechender
Bescheinigungen ist bei Vorliegen der Voraussetzungen in allen genannten
Rechtsformen möglich.
Hinsichtlich des Grundstückes wird für jede
Rechtsform der Rückbehalt bei der Stadt empfohlen, um die ansonsten (Ausnahme:
Eigenbetrieb) in erheblicher Höhe anfallenden Transaktionssteuern (Grunderwerb)
zu vermeiden.
Im Ergebnis der steuerlichen Betrachtung ist
die gGmbH der Stiftung und der AöR überlegen bei entsprechender Gestaltung
einer umsatzsteuerlichen Organschaft.
Die Sicherstellung einer Finanzierung durch
die Stadt im Fall einer gGmbH durch Gesellschafterbeiträge oder echte nicht
umsatzsteuerbare Zuschüsse wäre zur Vermeidung einer entstehenden
Umsatzsteuerpflicht ebenfalls vorab mit der Finanzverwaltung zu klären.
b.)
Betriebswirtschaftliche Aspekte
Bei der betriebswirtschaftlichen Betrachtung
wurde auf der Grundlage des aktuellen Buchungsstandes der Ergebnisrechnung 2009
und nach Bereinigung von Einmaleffekten oder Unplausibilitäten eine fiktive Ergebnisrechnung
abgeleitet, die als Grundlage eines betriebswirtschaftlichen
Rechtsformvergleiches dienen konnte.
Dabei galt es, Potentiale zur
Ergebnisverbesserung in den verbleibenden Rechtsformen Regie-/Eigenbetrieb,
gGmbH, Stiftung und AöR zu identifizieren und zu bewerten:
Ausgehend von der im Teilplan des Theaters
herrschenden Kostenzuordnung und Verrechnungssystematik wurden sowohl bei den
direkten Aufwendungen, als auch bei den Umlagen Potentiale identifiziert, die
im Rahmen einer selbstständigeren Rechtsform als der bestehenden angegangen und
optimiert werden können.
Wesentliche Bereiche sind: - Reinigung/Objektbetreuung
-
Interne Dienstleistungen
-
Informationstechnologie
-
Personalmanagement/Organisation
-
Prüfungskosten
-
Rechtsberatung
-
Mitarbeitervertretung
|
Theater Hagen |
|
Eigen- |
|
|
|
|
||||
|
|
|
|
|
|
|
betrieb |
|
gGmbH |
|
Stiftung/AöR |
|
Erträge |
|
|
|
|
TEUR |
|
TEUR |
|
TEUR |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1. |
Zuwendungen und allgemeine Umlagen |
|
828 |
|
828 |
|
828 |
|||
|
2. |
Privatrechtliche Leistungsentgelte |
|
2.792 |
|
2.792 |
|
2.792 |
|||
|
3. |
Kostenerstattungen und Kostenumlagen |
|
3 |
|
3 |
|
3 |
|||
|
4. |
Sonstige ordentliche Erträge |
|
8 |
|
8 |
|
8 |
|||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
5. |
Ordentliche Erträge |
|
|
3.631 |
|
3.631 |
|
3.631 |
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Aufwendungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
6. |
Personalaufwendungen |
|
|
12.593 |
|
12.593 |
|
12.593 |
||
|
7. |
Versorgungsaufwendungen |
|
|
99 |
|
99 |
|
99 |
||
|
8. |
Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen |
1.649 |
|
1.540 |
|
1.619 |
||||
|
9. |
Abschreibungen |
|
|
|
528 |
|
528 |
|
528 |
|
|
10. |
Transferaufwendungen |
|
|
3 |
|
2 |
|
2 |
||
|
11. |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
|
1.669 |
|
1.565 |
|
1.589 |
|||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
12. |
Ordentliche Aufwendungen |
|
|
16.541 |
|
16.327 |
|
16.430 |
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
13. |
Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit |
|
-12.910 |
|
-12.696 |
|
-12.799 |
|||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
14. |
Umlagen |
|
|
|
|
808 |
|
386 |
|
437 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
15. |
Ergebnis nach Umlagen |
|
|
-13.718 |
|
-13.082 |
|
-13.236 |
||
Bei der gGmbH sind auf diesem Weg im
Vergleich zum Regiebetrieb / Eigenbetrieb mögliche
Ergebnisverbesserungspotentiale in Höhe von ca. 636 T € ermittelt worden.
Das Potential einer Stiftung oder AöR
übertrifft zwar ebenfalls den Regie-/Eigenbetrieb, fällt jedoch wegen der
unvermeidbaren zusätzlichen umsatzsteuerlichen Belastung (s. o.) hinter dem
Ergebnis der gGmbH zurück.
Zusammenfassend
bleibt festzuhalten, dass aus steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht
die gGmbH die vorteilhafteste Alternative darstellt.
Unterstellt
wird dabei, keine Immobilienübertragung vorzunehmen, die Gemeinnützigkeit
festzuschreiben und eine umsatzsteuerliche Organschaft gestalten zu können.
c.)
Sonstige Aspekte
Für die
Wahl der optimalen Rechtsform sind neben den
steuerlichen/betriebswirtschaftlichen Ergebnissen jedoch weitere Aspekte zu
beachten:
Gegenüber
dem Regie-/Eigenbetrieb bietet die gGmbH Vorteile in der Möglichkeit, private
Dritte (z. B. als Gesellschafter) in die Finanzierung einzubeziehen, die etwaige
Zusammenarbeit mit anderen Kommunen oder Theatern selbstständig zu gestalten
oder ein an die Bedürfnisse des Theaters angepasstes Wirtschaftsjahr
festzulegen. Darüber hinaus ermöglicht sie durch Herauslösung aus dem
Regelungsbereich der Stadtverwaltung eine stärkere Orientierung an den
betrieblichen Notwendigkeiten, sei es z. B. bei der unterjährigen
Bewirtschaftung der Mittel oder den notwendigen personellen Maßnahmen im
Theater.
Die
Sicherstellung der städtischen und politischen Einflussnahme kann über die
Gesellschafterversammlung oder ggf. einen Aufsichtsrat erfolgen.
Nicht zu
verkennen sind die mit einer höheren Selbstständigkeit und -verantwortung
einhergehenden Risiken. Dazu zählt insbesondere das Insolvenzrisiko. Gerade
deshalb kommt einer mit der Stadt abzuschließenden Finanzierungsvereinbarung
eine besondere Bedeutung zu. Diese muss hinsichtlich des vom Theater erwarteten
Leistungsangebotes eine auskömmliche Finanzierungszusage enthalten, die ein
wirtschaftliches Handeln über einen definierten Zeitraum ermöglicht und auch
Aussagen zu externen Faktoren wie z. B. Tariferhöhungen enthält.
Nächste
Schritte für eine Umsetzung der Handlungsempfehlung gGmbH:
Die
aufgezeigte zeitliche Perspektive setzt voraus, dass die oben skizzierten
Voraussetzungen, insbesondere eine verbindliche Abstimmung mit der
Finanzverwaltung im Hinblick auf die Begründung einer umsatzsteuerlichen
Organschaft erfüllt werden können.
Ebenfalls
ist die Bezirksregierung im Rahmen der Kommunalaufsicht einzubinden, die zum
einen der Gründung einer gGmbH, zum anderen auch einer dauerhaften
Bezuschussung einer „Theater-gGmbH“ durch die Stadt Hagen zustimmen
müsste.
Der
dauerhafte städtische Zuschuss für das Theater zur Aufgabenerfüllung muss
festgelegt werden.
Die
Auswirkungen der städtischen Gesamtbilanz auf ggf. zusätzlich notwendige
Abschlüsse des Wirtschaftsjahres der gGmbH müssen mit der Kämmerei abgestimmt
werden.
Im Zuge der
Übertragung des Theaters auf eine gGmbH sind steuerliche (Übertragungs-)
Bilanzen aufzustellen, zu denen detaillierte Berechnungen zum Vermögen und z.
B. zu Einlagen und Verlustvorträgen erforderlich werden.
Der Personalübergang
des städtischen Personals in eine gGmbH wäre durch entsprechende
Überleitungsverträge bzw. Zuweisungen zu regeln. Hierzu sind Gespräche zwischen
Personalverwaltung und Personalvertretung erforderlich.
Die
zukünftig bei der gGmbH wahrzunehmenden Aufgaben, die zurzeit noch durch
städtische Ämter wahrgenommen werden (z. B. Buchhaltung), sind zu beschreiben
und in Abstimmung mit der Stadtverwaltung auf die gGmbH zu übertragen. In
diesem Zusammenhang sind auch die damit verbundenen personalwirtschaftlichen
Maßnahmen und Konsequenzen abzustimmen.
